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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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Gegenstand der Eugenik1 ist die Erforschung und Anwendung von Methoden, die geeignet sind, den Erbanlagenbestand einer Bevölkerung qualitativ zu verbessern. Im Mittelpunkt steht daher die Rolle der Vererbung2, d.h. der Übertragung von vererbbaren Merkmalen3, erblichen Merkmalen3, Erbmerkmalen3 - wie z.B. der Augenfarbe - von einer Generation (116-3) zur nächsten. Erworbene Merkmale4 werden dagegen nicht auf diese Weise weitergegeben. Als Letalfaktor5 wird ein Merkmal bezeichnet, das gewöhnlich zum vorzeitigen Absterben des Fötus (602-7) führt.

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Die Genetik2 ist die Wissenschaft von der Übertragung und Wirkung von Erbfaktoren. Die Übertragung von erblichen Merkmalen (910-3) erfolgt durch Gene1, die Kinder von ihren Eltern erben. Die Gene sind aneinandergereiht zu Chromosomen3, langen DNS-Filamenten (Desoxyribonukleinsäureketten), die sich im Zellkern befinden. Die Position eines Gens im Chromosom wird als Genort4 oder Locus4 des jeweiligen Gens bezeichnet. Die menschlichen Keimzellen oder Gameten6 besitzen einen einfachen (haploiden) Chromosomensatz; die durch die Verschmelzung zweier Gameten bei der Empfängnis (602-1) neu gebildete Zelle wird Zygote7 genannt und hat einen doppelten (diploiden) Chromosomensatz. Beim Menschen sind deshalb die Gene in Chromosomenpaaren paarweise einander zugeordnet, d.h. jedes Gen ist doppelt vorhanden. Solche homologen Gene, die den gleichen Genort einnehmen, müssen jedoch nicht identisch sein; sie beeinflussen zwar immer das gleiche Merkmal, aber häufig in unterschiedlicher Richtung. Diese verschiedenen Zustandsformen von Genen in einem Genort werden als Allele5 bezeichnet.

  • 1. Die Gesamtheit der Gene eines Individuums bildet dessen Erbmasse oder Erbgut.

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Die Gesamtheit von zwei Genen (911-1) im gleichen Genort (911-4) wird Genotyp1, Erbbild1, genannt. Der Genotyp wird als homozygot2, gleichanlagig2, reinerbig2, bezeichnet, wenn sich an einem gegebenen Genort in den beiden Chromosomen eines Chromosomenpaares Gene mit derselben Erbinformation befinden; befinden sich dort Gene mit verschiedenen Anlagen, so spricht man von einem heterozygoten3, ungleichanlagigen3, mischerbigen3, Genotyp. Der Phänotyp4, Erscheinungsbild4, ist die äußerlich erkennbare Ausprägung eines Merkmals, bedingt durch das Zusammenspiel von Genotyp und Umwelt. Falls ein heterozygotes Individuum (AA) äußerlich nicht von einem homozygoten (AA) unterschieden werden kann, so wird das Allel (911-5) A als dominant5 über Allel A' und Allel A' als rezessiv6 bezeichnet. Mutationen7 sind sprunghafte und augenscheinlich zufällige Veränderungen von Genen. Panmixie8, d.h. das uneingeschränkte Eingehen von Verbindungen unabhängig von jeglicher Gruppenzugehörigkeit, führt zu einer gleichmäßigen Streuung der Gene innerhalb von Bevölkerungen.

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Positive Eugenik1 (vgl. 910-1) und negative Eugenik2 streben das gleiche Ziel einer Verbesserung der Erbanlagen der Bevölkerung an, unterscheiden sich jedoch in den Mitteln. Positive Eugenik versucht, die Fortpflanzung (601-2) von Personen zu begünstigen, von denen angenommen wird, daß sie als wünschenswert erachtete Merkmale auf ihre Nachkommen übertragen. Negative Eugenik greift dagegen auf Maßnahmen zurück, um die Fortpflanzung von Personen, die als nicht wünschenswert betrachtete Merkmale oder Erbkrankheiten3, Erbleiden3, Erbfehler3 weitergeben könnten, einzuschränken oder zu verhindern. Manche Gesetzgebungen sehen die zwangsweise oder freiwillige eugenische Sterilisation4 der von gewissen dieser Krankheiten betroffenen Personen vor. Diese Maßnahme ist jedoch aus ethisch-moralischen Gründen umstritten. Zu den alternativen Maßnahmen zählt die genetische Beratung und Untersuchung5; diese dient dazu, Paare, die sich Kinder wünschen, über potentielle, aufgrund ihrer Erbanlagen bestehende Risiken aufzuklären und auf evtl. dysgenische Verbindungen6, aus denen Kinder mit Erbleiden hervorgehen könnten, hinzuweisen.

  • 5. In manchen Ländern ist auch ein legaler Schwangerschaftabbruch (604-4) aufgrund eugenischer Indikation möglich.

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Die Wahrscheinlichkeit für eine Person im fortpflanzungsfähigen Alter1620-1), eine bestimmte Anzahl von Kindern zu haben, die ihrerseits ebenfalls das fortpflanzungsfähige Alter erreichen, kann von derem Genotyp (912-1) abhängen. Diese differentielle Reproduktion (601-2) wird als Selektion1 natürliche Auslese1, bezeichnet. Unter dem Selektionswert2 eines Genotyps versteht man die relative Zahl der das fortpflanzungsfähige Alter erreichenden Kinder von Personen mit diesem Genotyp. Der durchschnittliche Selektionswert3 einer Bevölkerung entspricht dem Durchschnitt der Selektionswerte für die Genotypen ihrer Mitglieder. Unter genetischer Belastung4 der Bevölkerung wird eine relative Abnahme des durchschnittlichen Selektionswertes verstanden, die darauf zurückzuführen ist, daß es verschiedene Genotypen mit unterschiedlichen Selektionswerten gibt. Zufallsschwankungen (150-7) in der Auftretenshäufigkeit eines bestimmten Gens in verschiedenen Generationen werden als Gendrift5 bezeichnet. Die Genstruktur6 einer Bevölkerung ergibt sich aus der Verteilung der Häufigkeit der verschiedenen Allele (911-5) an einem gegebenen Genort (911-4) unter den Mitgliedern dieser Bevölkerung. Die genotypische Struktur7 einer Bevölkerung ist durch die Verteilung verschiedener Genotypen am gleichen Genort gekennzeichnet.

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Bei einer Person, deren Eltern einen oder mehrere gemeinsame Vorfahren haben, werden zwei Gene mit gleichem Genort (911-4) als durch Abstammung identische Gene1 bezeichnet, falls der gleiche Vorfahre Träger dieser beiden Gene war. Die Wahrscheinlichkeit, daß eine zufällig ausgewählte Person in einer Bevölkerung zwei durch Abstammung identische Gene aufweist, wird Konsanguinitätskoeffizient2 der Bevölkerung genannt. Der Verwandtschaftskoeffizient3 einer Bevölkerung bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, daß zwei zufällig ausgewählte Personen in dieser Bevölkerung durch Abstammung identische Gene am gleichen Genort tragen.

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