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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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Die Ehelichkeit1 Legitimität1 einer Geburt (601-3) richtet sich nach dem juristischen Charakter der Verbindung (501-3), der sie entstammt. Um ein eheliches Kind2 handelt es sich im Prinzip dann, wenn es während der Ehezeit seiner Eltern (112-2) empfangen (siehe 602-1) wurde. In der Praxis richtet sich die Einteilung der Geburten in eheliche Geburten3 und nichteheliche Geburten4, uneheliche Geburten (A)4, außereheliche Geburten (CH)4 im allgemeinen nach dem Familienstand der Mutter zur Zeit der Entbindung (603-4) bzw. - bei Kindern, die nach einer Ehelösung (510-3) geboren werden - zur Zeit der Empfängnis (602-1). Es ist allgemein üblich, Kinder aus vorehelicher Empfängnis5, d.h. die vor der Eheschließung empfangen wurden, als ehelich zu bezeichnen, sofern die Eltern vor der Niederkunft geheiratet haben. Das nichteheliche6, uneheliche (A)6, außereheliche (CH) Kind6 kann durch eine spätere Eheschließung seiner Eltern legitimiert8 werden. Die Bedingungen und Auswirkungen der Legitimierung9 sind von Land zu Land unterschiedlich. Dabei kann das Kind rechtlich teilweise oder völlig dem ehelichen Kind gleichgestellt werden. Ähnliche Unterschiede gibt es hinsichtlich der Anerkennung7 des nichtehelichen Kindes.

  • 1. In der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich gilt ein Kind, das nach Eingehen der Ehe oder bis zu 302 Tagen nach Auflösung der Ehe geboren wird, unbeschadet der Möglichkeit einer späteren Anfechtung (siehe 610-7*) der Ehelichkeit, als ehelich.
  • 4. u. 6. In der Schweiz (neues Kindsrecht ab 1. Januar 1978) sind die Bezeichnungen eheliche und außereheliche Kinder aufgehoben und durch die Begriffe Kinder verheirateter Eltern und Kinder unverheirateter Eltern ersetzt worden; in der schweizerischen Statistik werden jedoch die alten Bezeichnungen weiterverwendet.
  • 7. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Anerkennung eines nichtehelichen Kindes durch den Vater ein einfacher Verwaltungsakt. Wird die Vaterschaft allerdings bestritten, so bedarf es einer Anfechtung vor Gericht. Seit 1969 gilt das nichteheliche Kind als mit dem Vater verwandt, d.h. es ist erbberechtigt. Es ist dem ehelichen Kind jedoch nicht gleichgestellt, da der Vater nicht sorgeberechtigt ist und da die Unterhaltszahlungen niedriger sind.
  • 9. Durch die Legitimierung gilt das Kind als ehelich.

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In der Statistik der Geburten (601-3) nach der Geburtenfolge (201-6) kann die Ordnungsnummer der Geburt1 Ordnungszahl der Geburt1 der Rang der Geburt1 auf unterschiedliche Weise definiert sein. So kann man entweder nur die Kinder aus bestehender Ehe2 (aus jetziger Ehe) oder alle bisher geborenen Kinder der Frau3 unter Einbeziehung oder Vernachlässigung der Totgeborenen (411-5*) berücksichtigen. Man ersetzt die Ordnungsnummer der Geburt bisweilen durch die Ordnungsnummer der Niederkunft4, wobei es bei Mehrlingsgeburten (606-2) zu Abweichungen kommt, oder durch die Ordnungsnummer der Schwangerschaft5, wenn Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüche (§604) mitgezählt werden. Aus medizinischer Sicht sind die Ordnungsnummern der Niederkunft und der Schwangerschaft von besonderem Interesse: Man bezeichnet eine Frau, die noch nie schwanger war, als nulligravida6, eine Frau, die zum ersten Mal schwanger ist, als primigravida7 und schließlich eine Frau, die zum zweiten oder weiteren Male schwanger ist, als multigravida8. Nach ihrer Parität9 teilt man die Frauen ein in nulliparae10, solange sie noch nie niedergekommen sind, in Erstgebärende11, primiparae11, ab der ersten Entbindung und in Mehrgebärende12, multiparae12, ab der zweiten Entbindung. Die Demographen haben die Bedeutung des Begriffs Parität9, der sich eigentlich an der bevorstehenden Niederkunft orientiert, insofern erweitert, als damit frühere Niederkünfte, eigentlich aber die Anzahl der von einer Frau geborenen Kinder gemeint sind, wobei die Totgeborenen meist nicht mitgerechnet werden. Auf diese Weise kann man Frauen anstelle von „nach der Anzahl der Kinder, die sie geboren haben” sprachlich einfacher „nach der Parität” einteilen.

  • 9. Parität ist von dem lateinischen Verb parere = gebären abgeleitet. Während Parität ein Merkmal der Mutter ist, ist Ordnungsnummer, Ordnungszahl oder Rang (611-1) (das wievielte Kind?) ein Merkmal des Kindes.

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Untersuchungen über Geburtentiming1 befassen sich mit der Länge von Geburtenabständen2, Geburtenintervallen2. Hierbei unterscheidet man den Abstand der Erstgeburt von der Eheschließung3 (Dauer zwischen Eheschließung und Erstgeburt) und Geburtenintervalle4, mit denen der Geburtenabstand von einer vorangegangenen Geburt gemessen wird. Der Abstand zwischen einer Geburt und einem bestimmten Datum, z.B. einer Volkszählung (202-1) oder einer Erhebung (203-4) wird offenes Geburtenintervall5 genannt. Ein Geburtenabstand, der vor einem solchen Stichtag begonnen hat und danach abgeschlossen wird, heißt gegrätschtes Geburtenintervall6. Auch der Abstand zwischen Eheschließung und der n-ten Geburt7 ist bei Studien zum Geburtentiming von Interesse; er entspricht der Ehedauer bei der n-ten Geburt7.

  • 1. Der englische Ausdruck hat sich eingebürgert. Oft spricht man in diesem Zusammenhang auch von Geburtenspacing, meint damit aber eher die bewußte Planung von Geburtenabständen.
  • 3. Zur sprachlichen Vereinfachung kann man auch erster Geburtenabstand sagen. Der zweite Geburtenabstand wäre dann der zwischen erster und zweiter Geburt, usw.
  • 5. Entsprechend heißen alle erhobenen Geburtenabstände geschlossene Geburtenintervalle.

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Zum Studium der Zeiten unter Empfängnisrisiko1 (exposure-to-risk-Zeiten) ist es notwendig, Schwangerschaftsintervalle2 in die Betrachtung einzubeziehen. Der Abstand zwischen Eheschließung und dem Beginn der ersten Schwangerschaft heißt erster Schwangerschaftsabstand3 (Dauer bis zur ersten Schwangerschaft) und entspricht der Ehedauer bis zur ersten Schwangerschaft3. Beim Abstand zwischen dem Ende einer Schwangerschaft und dem Beginn der nächsten handelt es sich um weitere Schwangerschaftsintervalle4 (Abstände zwischen den Schwangerschaften). Werden Zeiten, in denen die Frau keinen Geschlechtsverkehr hatte, abgezogen, erhält man Nettoschwangerschaftsintervalle5. Den Zeitabstand zwischen der letzten Schwangerschaft und dem Stichtag einer Erhebung bezeichnet man als offenes Schwangerschaftsintervall6.

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