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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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Kapitel | Allgemeines index 1 | Begriffe und Methoden der Bevölkerungsstatistik index 2 | Bevölkerungsstand index 3 | Sterblichkeit und Krankheit index 4 | Eheschliessung und Ehelösung index 5 | Geburtenhäufigkeit, Fruchtbarkeit index 6 | Bevölkerungswachstum und Reproduktion index 7 | Räumliche Mobilität index 8 | Wirtschafts- und Sozialdemographie index 9
Section | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 20 | 21 | 22 | 23 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 40 | 41 | 42 | 43 | 50 | 51 | 52 | 60 | 61 | 62 | 63 | 70 | 71 | 72 | 73 | 80 | 81 | 90 | 91 | 92 | 93

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Die Durchführung der Volkszählung1 erfolgt zumeist im Rahmen sorgfältig abgegrenzter Zählbezirke2, gelegentlich auch Zählerbezirke2 genannt, die jedem Zähler (204-2) zugewiesen sind. Sie werden eventuell zu größeren Zählungsabschnitten3 zusammengefaßt, für die es keine einheitliche Bezeichnung gibt; in manchen Ländern sind dies einfach die Gemeindegebiete (siehe 303-1). In den Städten besteht ein Zählbezirk aus einem oder mehreren Häuserblöcken4 die entweder von Straßen eingefaßt oder durch ein Hindernis (Wasserlauf, Eisenbahnlinie) begrenzt sind. Zum Zwecke der Datenauswertung, insbesondere nach Stadtvierteln (306-7), teilt man die größeren Gemeinden in Aufbereitungsbezirke5 ein, für die eigene statistische Tabellen erstellt werden. Diese Einheiten können aus einem oder mehreren Zählbezirken bestehen.

  • 5. In Österreich nennt man die Aufbereitungseinheiten unterhalb der Gemeindeebene Zählsprengel, Zusammenfassungen davon „Zählbezirke” (210-2).

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Die wesentlichen demographischen Ereignisse (201-3) betreffen den Personenstand2 oder Zivilstand2 und können deshalb zusammenfassend auch als Standesfälle1 bezeichnet werden. Sie bilden in den meisten Ländern den Gegenstand öffentlicher Urkunden, denen Beweiskraft zukommt und die Personenstandsurkunden3 genannt werden. Die standesamtlichen Eintragungen3, mit denen diese Beurkundungen vorgenommen werden, erfolgen in speziellen Standesamtsregistern4, genannt Personenstandsbücher4 oder Zivilstandsregister4. Die Standesämter (in der Schweiz: Zivilstandsämter) führen in der Regel drei Register, die in den einzelnen Ländern manchmal verschieden bezeichnet werden: das Geburtenbuch5 (D, A) bzw. Geburtsregister5 (CH) zur Eintragung der Geburt6; das Heiratsbuch7 (D), Ehebuch7 (A) bzw. Heiratsregister7 (CH) zur Eintragung der Eheschließung8; das Sterbebuch9 (D, A) bzw. Todesregister9 (CH) zur Eintragung des Todes10. Der Standesbeamte11 ist für die Führung der Bücher und die Beurkundung zuständig.

  • 2. In Deutschland und Österreich spricht man von „Personenstand”, in der Schweiz von „Zivilstand”, analog zu den Bezeichnungen in den romanischen Sprachen („état civil”, „stato civile”). Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den Bürgerlichen Gesetzbüchern und in den Personenstandsgesetzen.
  • 3. Die Eintragungen durch die nach dem Ereignisort zuständigen Standesbeamten beruhen in den Fällen der Geburt und des Todes auf Anzeigen, zu denen bestimmte Personenkreise (z.B. Ärzte, Hebammen, Kindeseltern, Angehörige des Verstorbenen) in einer qualifizierten Reihenfolge innerhalb bestimmter Fristen verpflichtet sind. Vor der Heirat errichtet der nach dem Wohnort der Verlobten zuständige Standesbeamte eine Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit (A) bzw. gibt das Aufgebot durch Aushang bekannt (D).
  • 4. Die Standesamtsregister sind Nachfolger der Kirchenbücher (214-1); die Kirchen führen die unter 5, 7 und 9 genannten Register auch heute noch für ihre internen Zwecke.
  • 7. In der Bundesrepublik Deutschland wird als viertes Register im Anschluß an das Heiratsbuch das Familienbuch geführt, in dem alle Angaben über den Personenstand einer Familie durch zwei Generationen einzutragen sind.

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Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung1 wurde früher aufgrund tabellarischer Auszählungen (203-2) aus den Kirchenbüchern (214-1) und staatlichen Standesregistern (211-4) erstellt, wobei die statistischen Ämter (204-4) im wesentlichen nur die Aufgabe der Komprimierung hatten. Später wurden zeilenweise Auszüge (220-1) über die einzelnen Standesfälle verwendet. Heute basiert sie auf Standesamts-Zählkarten2, die anläßlich der Eintragung (211-3) ausgefüllt werden und die für statistische Zwecke benötigten Einzelangaben über das Ereignis und die beteiligten Personen enthalten. Im Gegensatz zur Registrierung der Standesfälle (211-1) nach dem Prinzip des Ereignisortes liegt den statistischen Tabellen hauptsächlich eine Aufbereitung nach dem Wohnort3 zugrunde. In zeitlicher Hinsicht beziehen sich die endgültigen Ergebnisse (136-2) stets auf den Zeitraum, in dem sie tatsächlich stattgefunden haben.

  • 1. Obwohl es sich bei den Standesfällen streng genommen um biosoziale Ereignisse handelt, wird in der Statistik nach wie vor von natürlicher Bevölkerungsbewegung gesprochen.
  • 2. Manchmal erfolgen die Mitteilungen der Standesämter auf einem Durchschlag des Vordruckes für die Anzeige (211-3*), wie z.B. bei Geburten und Sterbefällen in Österreich.
    Die Zählkarten oder -blätter über rechtskräftige Urteile und Beschlüsse auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung (CH: Ungültigerklärung) der Ehe werden von den zuständigen Justizbehörden ausgefüllt.
    Mit ein und derselben Zählkarte können zumeist verschiedenartige Ereignisse abgedeckt werden. Geburtenzählkarten: Lebend- und Totgeburt (in der Schweiz jedoch getrennte Vordrucke); Eheschließungszählkarten: Heirat und Legitimierung gemeinsamer vorehelicher Kinder; Sterbefallzählkarten: Tod und Verwitwung (des überlebenden Ehepartners). Das Ereignis der Verwaisung wird in Bewegungsstatistiken kaum irgendwo erfaßt, es sei denn, man dehnt diesen Begriff auf die von Scheidung der Eltern betroffenen Kinder aus („Scheidungswaisen”).

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Das Bevölkerungsregister1 war ursprünglich ein Verzeichnis aller Einwohner einer Gemeinde, das auf dem laufenden gehalten wurde, um jederzeit den Bevölkerungsstand (201-8) der Gemeinde zu ermitteln. Das Wort wurde beibehalten und bezeichnet heutzutage jene Karteien, die an die Stelle der primitiven Verzeichnisse getreten sind. In diesem System der permanenten Bevölkerungskartei2, Einwohnermelderegister2, Einwohnerkontrollregister (CH)2, wird die Bevölkerung eines bestimmten Gebietes durch eine Sammlung von Karteikarten3 entweder über Personen oder über Haushalte repräsentiert. Auf diesen Karten sind die wichtigsten Standesfälle (211-1) des oder der betreffenden Individuen vermerkt. Die so begründete Kartei wird mit Hilfe der Angaben über die Bevölkerungsbewegung (201-9) regelmäßig gewartet4 auf dem laufenden gehalten4 nachgeführt4(CH) wobei insbesondere die Meldungen über den Wohnsitzwechsel5 (siehe 310-6) für das richtige Funktionieren dieses Systems unerläßlich sind. Wenn das Bevölkerungsregister mit den Ergebnissen der Volkszählung oder anderer Bestandserhebungen über die Bevölkerung verglichen oder bereinigt wird, so spricht man von Abgleichen6 oder Kollationieren6 (Registerabgleich). Von Zeit zu Zeit wird das Register durch eigens vorgenommene Kontrollarbeiten7 überprüft und bereinigt.

  • 1. Das Bevölkerungsregister ist nicht zu verwechseln mit den Standesregistern (211-4).
  • 2. Eine Kartei ist eine systematische Sammlung von Karten (im Sinne von Datenträgern). Ein allgemeinerer Begriff dafür ist Datei.
  • 3. In elektronisch geführten Dateien entsprechen den Karteikarten die Mikrodatensätze (siehe 131-1).

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Die historische Demographie (102-1) verwendet im wesentlichen Dokumente, die man als Vorläufer der Standesregister (211-2) oder der Kollektivlisten (207-3) von Volkszählungen bezeichnen kann. Die Kirchenbücher1 oder Pfarreiregister1 enthalten die religiösen Äquivalente der Standesfälle (211-1), das sind die Taufen2, die kirchlichen Trauungen (503-2) und die Begräbnisse3, Beerdigungen3. Für die zu Hause notgetauften4 Kinder, die vor der kirchlichen Taufzeremonie sterben, gibt es nur eine Begräbniseintragung; man nennt diese Kinder notgetaufte Gestorbene5. Die Bestandslisten betreffen entweder einen Teil oder seltener die gesamte Bevölkerung. Es gibt: Status animarum6 (Seelenzählungen6), Namenslisten aller Mitglieder der Pfarrgemeinde („Pfarrkinder”); Kommunikantenlisten7 und Konfirmandenlisten8; im administrativen und fiskalischen Bereich Feuerstättenlisten9 oder Herdsteuerlisten9 und Steuerrollen10; schließlich im militärischen Bereich Konskriptionslisten11, Aushebungslisten11.

  • 1. In Österreich sind die Ausdrücke Pfarrmatriken und Kirchenmatriken gebräuchlich.

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Bei der Auswertung der Kirchenbücher (214-1) mit Hilfe der Kirchenbuchverkartung1 werden verschiedene Vordrucke verwendet: die Taufkarten2, die Heiratskarten3 und die Beerdigungskarten4. Auf ihnen erscheinen neben den Eintragungssubjekten5 (d.s. die Täuflinge, Brautleute und Verstorbenen) die Kindeseltern, der Pate6, die Patin7 und die Zeugen8. Auf Auswertungsformularen11 werden anonyme Auszüge9 oder namentliche Auszüge10 angefertigt. Die Familienrekonstitution (638-2) geschieht mit Hilfe von Verzeichnissen von Familienereignissen (638-1). Wenn Genealogien12, Stammtafeln12 die Abstammung (114-1) einer Person oder einer Familie rekonstruieren, bilden sie unter bestimmten Voraussetzungen eine wertvolle Informationsquelle für die demographischen Charakteristika der oberen Gesellschaftsschichten.

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