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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Erbkrankheit

Aus Demopædia
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Erbkrankheit  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Positive Eugenik1 (vgl. 910-1) und negative Eugenik2 streben das gleiche Ziel einer Verbesserung der Erbanlagen der Bevölkerung an, unterscheiden sich jedoch in den Mitteln. Positive Eugenik versucht, die Fortpflanzung (601-2) von Personen zu begünstigen, von denen angenommen wird, daß sie als wünschenswert erachtete Merkmale auf ihre Nachkommen übertragen. Negative Eugenik greift dagegen auf Maßnahmen zurück, um die Fortpflanzung von Personen, die als nicht wünschenswert betrachtete Merkmale oder Erbkrankheiten3, Erbleiden3, Erbfehler3 weitergeben könnten, einzuschränken oder zu verhindern. Manche Gesetzgebungen sehen die zwangsweise oder freiwillige eugenische Sterilisation4 der von gewissen dieser Krankheiten betroffenen Personen vor. Diese Maßnahme ist jedoch aus ethisch-moralischen Gründen umstritten. Zu den alternativen Maßnahmen zählt die genetische Beratung und Untersuchung5; diese dient dazu, Paare, die sich Kinder wünschen, über potentielle, aufgrund ihrer Erbanlagen bestehende Risiken aufzuklären und auf evtl. dysgenische Verbindungen6, aus denen Kinder mit Erbleiden hervorgehen könnten, hinzuweisen.

  • 5. In manchen Ländern ist auch ein legaler Schwangerschaftabbruch (604-4) aufgrund eugenischer Indikation möglich.


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