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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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(Wilhelm Winkler und Wörterbuchkommission der Union, erste Ausgabe 1966)
 
(Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987)
 
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= Wanderungen =
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= Räumliche Mobilität =
 
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Die {{TextTerm|Wanderungen|1}} stellen im Rahmen der demographischen Betrachtung eine wichtige Seite der {{TextTerm|Mobilität|2}} ({{TextTerm|Beweglichkeit|2}}) einer Bevölkerung dar. Man versteht unter {{TextTerm|Wanderung|1}} ({{TextTerm|Wanderungsbewegung|1}}) die Gesamtheit der Ortsveränderungen mit dem Ziele der Verlegung des „Wohnortes” ({{RefNumber|31|0|6}}) von einem {{TextTerm|Wegzugsort|3}} ({{TextTerm|bisheriger Wohnort|3}}) nach einem {{TextTerm|Zuzugsort|4}} ({{TextTerm|neuen Wohnort|4}}). Man unterscheidet endgültige Ortsveränderungen von den zeitweiligen Ortsveränderungen, wobei als Abgrenzungsmerkmal die {{TextTerm|Abwesenheitsdauer|5}} vom Wegzugsorte und die {{TextTerm|Anwesenheitsdauer|6}} am Zuzugsorte dient.
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Die Analyse der {{TextTerm|räumlichen Mobilität|1}}, {{TextTerm|regionalen Mobilität|1}}, {{TextTerm|geographischen Mobilität|1}} beschäftigt sich mit den quantitativen Auswirkungen individueller {{TextTerm|Ortsveränderungen|2}}, {{TextTerm|Umzüge|2}}. Entscheidendes Kriterium einer {{TextTerm|Wanderung|3}}, {{TextTerm|Migration|3}}, ist der Wechsel des (vorwiegenden) {{NonRefTerm|Wohnsitzes}} ({{RefNumber|31|0|6}}). Häufig - aber nicht immer und nicht notwendigerweise - ist damit gleichzeitig ein Wechsel von der einen in eine andere administrative Einheit verbunden: eine Wanderung vom {{TextTerm|Herkunftsort|4}}, {{TextTerm|Wegzugsort|4}} oder {{TextTerm|Fortzugsort|4}} in den {{TextTerm|Zuzugs-|5}} oder {{TextTerm|Zielort|5}}. Nicht unbedingt unter das Wanderungskonzept fallen Umzüge von Personen ohne festen Wohnsitz - so zählen z.B. in manchen Ländern Nomaden nicht zu den Wanderern. In der Praxis gestaltet sich die Unterscheidung zwischen relativ permanenten Änderungen des Wohnsitzes und {{TextTerm|zeitweiligen|6}}, {{TextTerm|vorübergehenden Ortsveränderungen|6}}, oft schwierig, es sei denn, die (beabsichtigte) {{TextTerm|Abwesenheitsdauer|7}} vom Fortzugsort oder die {{TextTerm|Aufenthaltsdauer|8}} am Zuzugsort ist bekannt. Im allgemeinen schließt die räumliche Mobilität kurzfristige Bewegungen ohne entsprechenden Wechsel des Wohnsitzes aus: {{TextTerm|Durchreisen|11}}, {{TextTerm|Transitreisen|11}}, durch ein geographisch abgegrenztes Gebiet sowie der ganze {{TextTerm|Reiseverkehr|12}}, {{TextTerm|Ferienverkehr|12}}, {{TextTerm|Urlaubsverkehr|12}}, {{TextTerm|Tourismus|12}}, werden demnach nicht der räumlichen Mobilität zugerechnet. {{TextTerm|Pendeln|9}}, {{TextTerm|Pendelmobilität|9}} oder auch etwa {{TextTerm|Pendelwanderung|9}} beinhaltet die tägliche oder wöchentliche Reise vom Wohnort an den Arbeits- oder Schulungsort. {{TextTerm|Saisonale Wanderungen|10}}, {{TextTerm|Saisonwanderungen|10}}, {{TextTerm|Saisonmobilität|10}}, weisen regelmäßige jahreszeitliche Schwankungen auf.
{{Note|1| {{NoteTerm|Wanderung}}, S. f. — {{NoteTerm|Wanderer}}, S. m. — Wanderung hat noch einen anderen Sinn: den des Durchmessens eines Gebietes zu Fuß, meist zur Erholung, ein Sinn, der besonders in dem Verbum {{NoteTerm|wandern}} und dem Substantivum der Wanderer {{NoteTerm|(Wandersmann)}} hervortritt. Anstelle eines hier fehlenden Adjektives (wie im Französischen „migratoire”) wird „Wanderungs-” als Bestimmungswort in zusammengesetzten Hauptwörtern verwendet, z. B. „Wanderungsstärke”, „Wanderungsbewegung”. Man sagt manchmal {{NoteTerm|räumliche Wanderung (Verschiebung)}}, doch ist das ein Pleonasmus, wenn der Begriff der Wanderung nur in dem in 801 definierten Sinne gebraucht wird. Für nicht räumliche Verschiebungen sollte der Begriff „Wanderung” nicht verwendet werden. Zu beachten ist, daß der Begriff der „Verschiebung” sowohl in intransitivem wie in transitivem Sinne gebraucht wird, ersteres synonym mit Wanderung, letzteres zumeist als Zwangsverschiebung einer Bevölkerung (Bevölkerungsgruppe, {{RefNumber|81|2|6}}).}}
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{{Note|1| Von der räumlichen oder regionalen Mobilität wird die {{NonRefTerm|soziale Mobilität}} ({{RefNumber|92|0|4}}) und die {{NonRefTerm|berufliche Mobilität}} ({{RefNumber|92|1|3}}) unterschieden.}}
{{Note|2| Neben der {{NoteTerm|räumlichen (physischen, geographischen) Mobilität (Beweglichkeit)}} einer Bevölkerung gibt es auch eine „Berufsmobilität” („Berufsbeweglichkeit”, {{RefNumber|92|1|1}}) und eine „soziale Mobilität” („soziale Beweglichkeit”, {{RefNumber|92|0|5}}). Für räumliche Mobilität wird bisweilen {{NoteTerm|horizontale Beweglichkeit}}, für soziale Mobilität (sozialer Auf- und Abstieg, {{RefNumber|92|0|6}} und 7) {{NoteTerm|vertikale Beweglichkeit}} gebraucht. Für die Unterscheidung der {{NoteTerm|endgültigen Ortsveränderungen}} von den {{NoteTerm|zeitweiligen Orts Veränderungen}} ist die Verlegung des Wohnortes das entscheidende Merkmal. In besonderen Fällen (806) wird die Bezeichnung „Wanderung” auch für Ortsveränderungen ohne Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes gebraucht.}}
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{{Note|3| In der Schweiz werden ab 1985 die Saisonarbeiter nicht mehr bei der Wanderung einbezogen. Siehe auch {{RefNumber|31|0|1}} * und {{RefNumber|80|1|10}}*.}}
{{Note|3| Statt „Wanderung” wird vielfach auch der Begriff {{NoteTerm|Umzug über die Gemeindegrenzen}} verwendet. Die {{NoteTerm|Umzüge innerhalb ein und derselben Gemeinde}}, auch Ortsumzüge genannt, werden im allgemeinen nicht zur Wanderung gerechnet, jedoch vielfach ebenfalls statistisch erfaßt.}}<br />In Gesellschaften auf einer frühen Entwicklungsstufe sind zwei Haupttypen der Wanderung zu unterscheiden: {{NoteTerm|Nomadenwanderung}} und {{NoteTerm|Völkerwanderung}}. Unter Nomadenwanderung ist in der Hauptsache das Umherziehen innerhalb bestimmter Weidegründe, unter Völkerwanderung der Zug ganzer Völkerschaften auf der Suche nach neuen Wohngebieten zu verstehen. Unter Völkerwanderung in neuerer Zeit können auch „Gruppenwande-rungen” ({{RefNumber|81|1|2}}} verstanden werden.
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{{Note|5| Bei Außenwanderungen sind die Ausdrücke {{NoteTerm|Ankunfts-}}, {{NoteTerm|Zuzugs-}}, {{NoteTerm|Ziel-}}, {{NoteTerm|Aufnahme-}} oder Einreiseland gebräuchlich.}}
{{Note|4| Bei den „internationalen (zwischenstaatlichen) Wanderungen” ({{RefNumber|80|2|2}}) spricht man, von den Einwanderern ({{RefNumber|80|2|3}}*) her gesehen, von ihrem {{NoteTerm|Wegzugsland (Heimatland)}} und ihrem {{NoteTerm|Zuzugsland (Zielland, Aufnahmeland)}}. Von {{NoteTerm|Asylland}} spricht man nur bei „politischen Flüchtlingen” ({{RefNumber|81|2|4}}*), denen der Zuzugsstaat das Asyl recht zuerkennt.}}
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{{Note|9| Der Begriff Wanderungen ist hier strenggenommen falsch, da kein Wechsel des Wohnsitzes vorgenommen wird.}}
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{{Note|10| Der Ausdruck Saisonmobilität ist angebrachter als Saisonwanderungen, handelt es sich doch dabei nicht immer und notwendigerweise um einen Wohnsitzwechsel. Siehe bezüglich der Schweiz {{RefNumber|31|0|1}} * und {{RefNumber|80|1|3}}*.}}
  
 
=== 802 ===
 
=== 802 ===
  
Man unterscheidet {{TextTerm|Außenwanderung|1}} ({{NoteTerm|äußere Wanderung}}<sup>1</sup>, {{TextTerm|auswärtige Wanderung|1}}) und {{TextTerm|Binnenwanderung|5}}, je nachdem, ob die Wanderung die Gebietsgrenze des „Wegzugsortes” ({{RefNumber|80|1|3}}) überschreitet oder „Wegzugsort” und „Zuzugsort” ({{RefNumber|80|1|4}}) innerhalb des gleichen Gebietes liegen. Die Außenwanderung verändert Zahl und Zusammensetzung der betrachteten Bevölkerung, die Binnenwanderung ändert nur deren geographische Verteilung. Wenn das betrachtete Gebiet einen souveränen Staat darstellt, spricht man von {{TextTerm|internationaler Wanderung|2}}. Die „Außenwanderung” ist {{TextTerm|Einwanderung|3}} oder {{TextTerm|Auswanderung|4}}, je nachdem, ob der Zuzugsort innerhalb oder außerhalb des betrachteten Staatsgebietes liegt. ''''''
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Bei retrospektiven Erhebungen zum Thema Wanderungen ist die Unterscheidung zwischen dem {{TextTerm|Wohnort zu einem bestimmten früheren Zeitpunkt|1}} dem {{TextTerm|letzten Wohnort|2}} und dem {{TextTerm|jetzigen Wohnort|3}} von Nutzen. Hat eine Person innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ihren Wohnsitz gewechselt, so wird sie als {{TextTerm|Wanderer|4}} bezeichnet. Wanderer können grundsätzlich wie folgt klassifiziert werden. Im Hinblick auf den Wegzugs- oder Fortzugsort spricht man allgemein von {{TextTerm|Abwanderern|5}}, {{TextTerm|Fortgezogenen|5}} und von {{NonRefTerm|Auswanderern}} ({{RefNumber|80|3|5}}), falls die Abwanderer dauernd im Ausland wohnen wollen, bzw. von {{NewTextTerm|Emigranten|12}}, falls es sich um Auswanderer aus politischen, religiösen oder ethischen Gründen handelt. Im Hinblick auf den jetzigen Ort gibt es allgemein {{TextTerm|Zuwanderer|6}}, {{TextTerm|Zugezogene|6}}, darunter {{NonRefTerm|Einwanderer}} ({{RefNumber|80|3|4}}), falls die Zuwanderer dauernd im Inland zu wohnen beabsichtigen, und, falls die Einwanderung aus politischen, religiösen oder ethischen Gründen erfolgt, {{NewTextTerm|Immigranten|13}}. Wird bei der Erhebung nach dem letzten Wohnort gefragt, so richtet sich das Interesse auf die, wann auch immer erfolgte {{TextTerm|letzte Wanderung|7}} oder den {{TextTerm|letzten Wohnungswechsel|7}}. Jedes Individuum, das irgendwann einmal einen anderen Wohnsitz hatte, gilt als Wanderer; diese Person also {{TextTerm|wanderte zu|8}}, {{TextTerm|zog zu|8}}, {{TextTerm|wanderte ein|8}}, oder {{TextTerm|immigrierte|8}} (aus der Sicht des jetzigen Wohnorts) oder sie {{TextTerm|wanderte ab|9}}, {{TextTerm|wanderte aus|9}}, {{TextTerm|zog weg|9}}, {{TextTerm|emigrierte|9}} (aus der Sicht des letzten Wohnorts) (siehe {{RefNumber|80|2|5}} ff). Bei einem {{TextTerm|auswärts Geborenen|11}} liegt der {{TextTerm|Geburtsort|10}} außerhalb der administrativen Einheit des jetzigen Wohnortes.
{{Note|1| Eine Wanderung, die durch ein Gebiet nur hindurchfuhrt, heißt {{NoteTerm|Transitwanderung}}, S. f. ({{NoteTerm|Durchgangswanderung}}, S. f.) — {{NoteTerm|Transitwanderer}}, S. m. ({{NoteTerm|Durchwanderer}}, S. m.).}}
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{{Note|3| Einige Autoren verstehen unter Wanderungen sämtliche {{NonRefTerm|Wohnungswechsel}} ({{RefNumber|80|3|6}}). Für die meisten jedoch gehört zum Wanderungsbegriff das Überschreiten irgendeiner Grenze, sei dies nun eine politische oder irgendeine beliebige, zu administrativen Zwecken festgelegte Grenze.}}
{{Note|3| {{NoteTerm|Einwanderung}}, S. f. — {{NoteTerm|einwandern}}, V. i. — {{NoteTerm|Einwanderer}}, S. m.: Person, die einwandert.}}
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{{Note|4| Genau genommen darf unter diesem Konzept ein Wanderer in dem als Wanderung definierten Zeitraum weder geboren werden noch sterben. In der Praxis wird diese Definition jedoch oft abgewandelt und auf Kinder ausgedehnt, die im betreffenden Zeitraum geboren wurden; sie werden dem jeweiligen Wohnsitz ihrer Mutter zugerechnet. Die Zahl der gezählten Wanderer ist nicht notwendigerweise gleich der Anzahl Umzüge innerhalb der Beobachtungsperiode, da im entsprechenden Zeitraum jedermann mehrmals umgezogen sein könnte.}}
{{Note|4| {{NoteTerm|Auswanderung}}, S. f. — {{NoteTerm|auswandern}}, V. i. — {{NoteTerm|Auswanderer}}, S. m.: Person, die auswandert. Personen, die ihr Heimatland aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verlassen haben, werden als {{NoteTerm|Emigranten}}, S. m., bei ihrer Rückkehr als {{NoteTerm|Remigranten}} S. m., bezeichnet. — {{NoteTerm|Emigration}}, S. f., {{NoteTerm|Remigration}}, S. f., — {{NoteTerm|emigrieren}}, V. i., {{NoteTerm|remigrieren}}, V. i.}}
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{{Note|10| In der Statistik wird üblicherweise als Geburtsort der Wohnsitz der Mutter eingetragen, obgleich die Geburt - aus welchen Gründen auch immer - an einem anderen Ort stattgefunden haben kann.}}
{{Note|5| Eine Sonderentwicklung der Binnenwanderung ist die in die „Stadt' ({{RefNumber|30|6|4}}*) gerichtete {{NoteTerm|Abwanderung vom „Lande”}} ({{RefNumber|30|5|1}}*), die, soweit sie die Substanz der ländlichen Bevölkerung vermindert, zur {{NoteTerm|Landflucht}} wird. Landflucht aus den hochgelegenen Siedlungen heißt {{NoteTerm|Bergflucht}}. Die einseitig in die Stadt gerichtete Binnenwanderung führt zur „Verstädterung” ({{RefNumber|31|1|2}}*).}}
 
  
 
=== 803 ===
 
=== 803 ===
  
Die Wanderungsbewegung, manchmal zum Unterschied von der „natürlichen Bevölkerungsbewegung” ({{RefNumber|20|1|7}}) auch {{TextTerm|räumliche Bevölkerungsbewegung|1}} genannt, bildet mit dieser zusammen die „gesamte (allgemeine) Bevölkerungsbewegung” ({{RefNumber|20|1|6}}). Die Summe der {{TextTerm|Zuzüge|2}}, („Einwanderer”, {{RefNumber|80|2|3}}*) und der {{TextTerm|Wegzüge|3}} („Auswanderer”, {{RefNumber|80|2|4}}*) ergibt das {{TextTerm|Wanderungsvolumen|4}} ({{TextTerm|Gesamtwanderung|4}}, {{TextTerm|Bruttowanderung|4}}) zum Unterschiede von der {{TextTerm|Wanderungsbilanz|5}} ({{TextTerm|Wanderungssaldo|5}}, {{TextTerm|Nettowanderung|5}}), die aus der Aufrechnung der Zahlen der Auswanderer auf die der Einwanderer hervorgeht. Ist die Wanderungsbilanz positiv, so spricht man von {{TextTerm|Zuwanderungsüberschuß|6}} ({{TextTerm|Wanderungsgewinn|6}}, {{TextTerm|Nettozuwanderung|6}}), ist sie negativ, von {{TextTerm|Abwanderungsüberschuß|7}} ({{TextTerm|Wanderungsverlust|7}}, {{TextTerm|Wanderungsdefizit|7}}, {{TextTerm|Nettoabwanderung|7}}).
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{{TextTerm|Binnenwanderung|1}} liegt vor, wenn {{NonRefTerm|Wegzugsort}} ({{RefNumber|80|1|4}}) und {{NonRefTerm|Zuzugsort}} ({{RefNumber|80|1|5}}) der Wanderer innerhalb desselben {{NonRefTerm|Staatsgebiets}} ({{RefNumber|30|5|3}}) liegen. Im Gegensatz dazu vollzieht sich bei {{TextTerm|internationaler Wanderung|2}}, in der Regel {{TextTerm|Außenwanderung|3}} genannt, die Wanderung über die Staatsgrenzen. Die Außenwanderung bezieht sich auf {{TextTerm|Zuwanderung|4}}, {{TextTerm|Einwanderung|4}}, und auf {{TextTerm|Abwanderung|5}}, {{TextTerm|Auswanderung|5}}; je nachdem ist das in Frage stehende Land Zielland oder Herkunftsland (man beachte die Unterscheidungen in {{RefNumber|80|2|5}} ff). Umzüge innerhalb einer Gemeinde werden als {{TextTerm|Ortsumzüge|6}} bezeichnet und im allgemeinen nicht in der Wanderungsstatistik erfaßt. Ortswechsel innerhalb der Staatsgrenzen, aber über die Gemeindegrenzen werden als {{TextTerm|Binnenzuwanderung|7}} bzw. {{TextTerm|Binnenabwanderung|8}} bezeichnet, je nachdem welche Verwaltungseinheit Zuzugs- oder Fortzugsgebiet der betreffenden Wanderer ist. Unter {{TextTerm|Wanderungsstrom|9}} versteht man eine Anzahl von Wanderern mit gleicher Herkunft und gleichem Ziel. Gibt es zwischen zwei Gebieten Ströme in beiden Richtungen, so wird der größere, bedeutendere Wanderungsstrom zwischen zwei Verwaltungseinheiten {{TextTerm|Hauptstrom|10}} und der kleinere {{TextTerm|Gegenstrom|11}} genannt.
{{Note|2| {{NoteTerm|Zuzug}}, S. m. — {{NoteTerm|zuziehen}}, V. i. — {{NoteTerm|Zuziehender}}, S. m., sowie {{NoteTerm|Zuzügler}}, S. m.: Person, die zuzieht. }}
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{{Note|2| u. 3. Pendeln über eine Staatsgrenze wird oft mit {{NoteTerm|Grenzverkehr}} bezeichnet; er ist nicht Teil der Außenwanderungen.}}
{{Note|3| {{NoteTerm|Wegzug}}, S. m. — {{NoteTerm|wegziehen}}, V. i. — {{NoteTerm|Wegziehender}}, S. m. sowie {{NoteTerm|Wegzugler}}, S. m.: Person, die wegzieht.}}
 
{{Note|4| Die „Transitwanderer” ({{RefNumber|80|2|1}}*) werden im „Wanderungsvolumen” nicht mit berücksichtigt.}}
 
  
 
=== 804 ===
 
=== 804 ===
  
Unter {{TextTerm|Wanderungsstatistik|1}} ({{TextTerm|Statistik der Wanderungen|1}}) wird die Statistik verstanden, die auf die {{TextTerm|unmittelbare Erfassung der Wanderungsbewegung|2}} ({{RefNumber|80|1|1}}) abzielt. Die „Binnenwanderungen” ({{RefNumber|80|2|5}}) werden durch Meldungen der „Wohnortänderung” ({{RefNumber|21|2|5}}) oder durch die Einschaltung entsprechender Fragen in den Volkszählungsformularen erfaßt. Zur Erfassung der „Außenwanderung” ({{RefNumber|80|2|1}}) liefern, soweit die Wanderung auf dem See- oder Luftwege erfolgt, die {{TextTerm|Fahrgastlisten|3}} ({{TextTerm|Passagierlisten|3}}) der Schiffe und Flugzeuge wichtige Beiträge. Schwieriger ist die Erfassung der Auswanderung auf dem Landwege, besonders dort, wo es zahlreiche „Grenzgänger” ({{RefNumber|80|6|1}}*) gibt. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, die wirklichen „Wanderer” („Aus- oder Einwanderer”, {{RefNumber|80|1|1}}*) von den einfachen {{TextTerm|Reisenden|4}} und von den „Durchreisenden” („Transitwanderern”, {{RefNumber|80|2|1}}*) zu trennen. Auch aus der Zahl der ausgegebenen {{TextTerm|Auswanderungspässe|5}}, der erteilten {{TextTerm|Einreisevisa|5}}, {{TextTerm|Aufenthaltsbewilligungen|6}} und {{TextTerm|Arbeitsbewilligungen|7}} an „Ausländer” ({{RefNumber|33|0|2}}), können Schlüsse auf die Wanderungsbewegung gezogen werden.
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Wandert eine Person mehrmals innerhalb eines bestimmten Zeitraums, kann es sinnvoll sein, die {{TextTerm|Reihenfolge der Wanderungen|1}} zu unterscheiden. Die {{NoteTerm|Aufenthalts-}} oder {{TextTerm|Verweildauer|2}} bezeichnet entweder das Zeitintervall zwischen Ankunft und erneutem Wegzug oder aber den seit dem letzten Umzug verflossenen Zeitraum. Unter {{TextTerm|Rückwanderung|3}} versteht man die Wanderung zurück an den ursprünglichen, ersten oder zurück an den letzten Wohnort. Besteht die Tendenz, daß innerhalb relativ kleiner Zeitabschnitte mehrmals gewandert wird, handelt es sich um {{TextTerm|wiederholte Wanderung|4}}. Die {{TextTerm|Land-Stadt-Wanderung|5}} vollzieht sich manchmal in Form der {{TextTerm|Etappenwanderung|6}}, {{TextTerm|Stufenwanderung|6}}, bei der die Wanderer ihren Wohnsitz in immer größere Städte verlegen.
{{Note|4| {{NoteTerm|Reisender}}, S. m. — {{NoteTerm|reisen}}, V. i. — {{NoteTerm|Reise}}, S. f. (= das {{NoteTerm|Reisen}}, S. n.).}}
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{{Note|3| Rückwandernde Personen werden {{NoteTerm|Rückwanderer}} genannt.}}
{{Note|5| Auch die in manchen Staaten eingeführten {{NoteTerm|Ausreisebewilligungen (Ausreisevisa)}} dienen der statistischen Erfassung der Wanderungsbewegung.}}
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{{Note|5| Tritt sie massenweise auf, spricht man von {{NoteTerm|Landflucht}}. Auch das umgekehrte Phänomen ist bekannt: die {{NoteTerm|Stadt-Land-Wanderung}} oder - entsprechend - die {{NoteTerm|Stadtflucht}}.}}
  
 
=== 805 ===
 
=== 805 ===
  
Wenn die Zahlen über die Aus- und Einwanderung (Zu- und Fortzüge) durch unmittelbare Erfassung nicht verfügbar sind, kann eine {{TextTerm|mittelbare Erfassung des Wanderungssaldos|1}} ({{RefNumber|80|3|5}}) erfolgen, indem dieser als {{TextTerm|Restbetrag|2}} aus einer Bilanz gewonnen wird, in der die übrigen Elemente bekannt sind. Bei der {{TextTerm|Methode der natürlichen Bevölkerungsbewegung|3}} erfolgt diese Ermittlung durch Aufrechnung des „Geburtenüberschusses” ({{RefNumber|70|1|8}}) mit dem bei einer Volkszählung aus dem Vergleich zweier Bevölkerungszahlen ({{RefNumber|10|1|6}}) festgestellten „Bevölkerungszuwachs” ({{RefNumber|70|1|6}}). Bei der {{TextTerm|Methode der Überlebenswahrscheinlichkeiten|4}} ({{RefNumber|32|6|6}}) führt man die bei einer Volkszählung festgestellte Bevölkerung mit Hilfe der Überlebenswahrscheinlichkeiten weiter (man läßt sie also altern, {{RefNumber|32|6|5}}) und vergleicht den so erlangten Stand mit dem bei der folgenden Volkszählung erzielten Ergebnis. Solche Berechnungen, nach „Geburtsjahrgängen” ({{RefNumber|11|6|2}}*) durchgeführt, ermöglichen die Errechnung der Wanderungsbilanz für Geburtsjahrgänge. Indem das „Wanderungsvolumen” ({{RefNumber|80|3|4}}) oder der „Wanderungssaldo” ({{RefNumber|80|3|5}}) in einer bestimmten Zeit auf den „mittleren Stand” ({{RefNumber|40|1|5}}) der Bevölkerung eines Gebietes bezogen wird, erhält man {{TextTerm|Mobilitätsziffern|5}} ({{TextTerm|Wanderungsziffern|5}}), die die „Mobilität” ({{RefNumber|80|1|2}}) der Bevölkerung des Gebietes kennzeichnen.
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Die Ergänzung der {{NonRefTerm|natürlichen}} oder {{NonRefTerm|biosozialen Bevölkerungsbewegung}} ({{RefNumber|20|1|10}}) im Rahmen der {{NonRefTerm|Bevölkerungsbewegung}} ({{RefNumber|20|1|9}}) insgesamt ist die {{TextTerm|räumliche Bevölkerungsbewegung|1}} (siehe auch {{RefNumber|20|1|11}}) infolge Wanderung. Hierbei handelt es sich um {{TextTerm|Nettowanderung|2}}, den {{TextTerm|Wanderungssaldo|2}}, die {{TextTerm|Wanderungsbilanz|2}} - d.h. die Differenz zwischen {{TextTerm|Zuzügen|3}} und {{TextTerm|Fortzügen|4}}. Sie kann ein positives oder negatives Vorzeichen aufweisen: {{TextTerm|Wanderungsgewinn|5}}, {{TextTerm|Zuwanderungsüberschuß|5}}, {{TextTerm|Nettozuwanderung|5}} entsteht dann, wenn die Zuzüge die Fortzüge überwiegen, {{TextTerm|Wanderungsverlust|6}}, {{TextTerm|Abwanderungsüberschuß|6}}, {{TextTerm|Nettoabwanderung|6}} im umgekehrten Fall. Die Summe der Zu- und Abwanderungen ist ein Maß für das {{TextTerm|Wanderungsvolumen|7}}; bezieht sich diese Summe auf Teilregionen eines Landes, so spricht man von {{TextTerm|Wanderungsumsatz|8}}. Als {{TextTerm|Nettoaustausch|9}}, {{TextTerm|richtungsspezifischer Wanderungssaldo|9}}, zwischen zwei Regionen wird die Differenz zwischen {{NonRefTerm|Hauptstrom}} ({{RefNumber|80|3|10}}) und {{NonRefTerm|Gegenstrom}} ({{RefNumber|80|3|11}}) bezeichnet; die Summe aus Haupt- und Gegenstrom ist der {{TextTerm|Bruttoaustausch|10}}, das {{TextTerm|richtungsspezifische Wanderungsvolumen|10}}.
  
 
=== 806 ===
 
=== 806 ===
  
Das Studium der „Mobilität” („Beweglichkeit”, {{RefNumber|80|1|2}}) einer Bevölkerung zieht nicht nur die „Wanderungen” ({{RefNumber|80|1|1}}), sondern auch die „zeitweiligen Ortsveränderungen” ({{RefNumber|80|1|2}}*) in Betracht. Unter diesen sind {{TextTerm|Pendelbewegungen|1}} zwischen Wohnort und Arbeits- (Ausbildungs-, Studien-)ort und die {{TextTerm|Saisonwanderungen|2}} mit periodischen Jahreszyklen besonders wichtig. Die „Saisonwanderungen” sind im allgemeinen {{TextTerm|Arbeitswanderungen|3}}.
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{{TextTerm|Spontane Wanderung|1}} {{TextTerm|freiwillige Wanderung|1}} oder {{TextTerm|freie Wanderung|1}} hat ihren Ursprung in der Initiative und freien Wahl der Wandernden. Wandern Personen einzeln, ohne daß sie durch irgendwelche gemeinsame Aktionen oder Entschlüsse dazu getrieben werden, so spricht man von {{TextTerm|Einzelwanderung|2}}; wandern ganze Familien zusammen, hat sich der Begriff {{TextTerm|Familienwanderung|3}} eingebürgert. Mit {{NewTextTerm|Familiennachzug|9}} ist eine {{TextTerm|abgeleitete Wanderung|4}} oder {{TextTerm|Sekundärwanderung|4}} gemeint, eine Wanderung von Individuen also, die eingeleitet oder bestimmt wird durch die Wanderung anderer Personen, z.B. der Kinder, die mit dem Familienoberhaupt mitziehen oder die ihm nachfolgen. Je nach Hauptgrund für den Umzug unterscheidet man üblicherweise zwischen {{TextTerm|Arbeitskräftewanderung|5}}, {{TextTerm|Heiratswanderung|6}}, {{TextTerm|Wanderung aus Anlaß einer Heirat|6}}, und {{TextTerm|Ruhestandswanderung|7}} oder {{TextTerm|Altenwanderung|7}}. Von {{NewTextTerm|Kettenwanderung|8}} spricht man, wenn sich der Wanderungswillige auf einen Zielort richtet, wo Freunde und Verwandte als Wegbereiter wirken, z.B. eine Wohnung haben und/oder Informationen vermitteln und sonstige Unterstützung leisten können.
{{Note|1| {{NoteTerm|Pendelbewegung}}, S. f., ungenau auch als {{NoteTerm|Pendelwanderung}} bezeichnet {{NoteTerm|Pendler}}, S. m.<br />Von {{NoteTerm|Einpendlern (Zupendler)}} spricht man bei Pendlern vom Blickpunkt des Arbeits- bzw. Studienortes aus, von {{NoteTerm|Auspendlern (Wegpendlern)}} vom Blickpunkt des Wohnortes aus. Vollzieht sich die Pendel bewegung täglich bzw. werktäglich, so spricht man von {{NoteTerm|Tagespendlern}}. Kehren Personen mit Wohnsitz sowohl am Arbeitsort wie am Familienwohnort (regelmäßig oder meistens am Wochenende) vom Arbeitsort zum Familienwohnort zurück, so hat sich für sie die Bezeichnung {{NoteTerm|Wochenendpendler}} eingebürgert. Orte, die — etwa infolge guter Beschäftigungs- oder Ausbildungsmöglichkeiten — in starkem Maße Tagespendler anziehen, bilden {{NoteTerm|Einpendlerzentren}}. Liegen solche Orte dicht beieinander und besteht zudem zwischen ihnen eine starke Pendelbewegung ({{RefNumber|80|6|1}}), so spricht man von {{NoteTerm|Pendlerräumen}}. Unter den Pendlern nehmen eine besondere Stellung die {{NoteTerm|Grenzgänger}} ein, das sind Pendler, die auf ihrem Wege zum und vom Arbeits- (Ausbildungs-, Studien-) Ort eine Staatsgrenze überschreiten müssen.}}
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{{Note|3| „Arbeitswanderungen” sind nicht zu verwechseln mit {{NoteTerm|Berufsverschiebungen}}, die vielfach, wenn auch nicht ganz korrekt, als {{NoteTerm|Berufswanderungen}} bezeichnet werden.}}
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=== 807 ===
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Wandern Gruppen oder Familien gemeinsam, spricht man von einer {{TextTerm|Kollektivwanderung|1}} oder {{TextTerm|Gruppenwanderung|1}}. Um {{TextTerm|Massenwanderung|2}} handelt es sich erst, wenn die Anzahl der Wanderer sehr groß ist; tritt diese plötzlich ein, z.B. aufgrund einer Katastrophe, so mag der Begriff {{TextTerm|Massenflucht|3}} Anwendung finden.
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=== 808 ===
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Im Gegensatz zur {{NonRefTerm|freiwilligen Wanderung}} ({{RefNumber|80|6|1}}) liegt {{TextTerm|Zwangswanderung|1}} vor, wenn Personen durch Staatsorgane zur Wanderung gezwungen werden. Beispiele von Zwangswanderungen sind zwangsweise Rückwanderungen in das Heimatland, {{TextTerm|Repatriierung|2}}, {{TextTerm|Rückführung in die Heimat|2}}, genannt, sowie die {{TextTerm|Ausweisung|3}}, {{TextTerm|Vertreibung|3}} von Individuen oder von Bevölkerungsgruppen. Eine {{TextTerm|Evakuierung|4}} wird im allgemeinen zum Schütze der Bevölkerung vor Katastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Kriegsgeschehen etc. angeordnet. Werden Personen zur Wanderung aus Umständen veranlaßt, die bei einem Verweilen zur Gefahr der Verfolgung oder Unterdrückung geführt hätten, so werden sie als {{TextTerm|Flüchtlinge|5}} bezeichnet. Während Flüchtlinge einen gewissen Entscheidungsspielraum in der Wahl ihres Zielorts haben, sind {{TextTerm|Zwangsumsiedler|6}} Wanderer, denen die Staatsorgane den Zielort vorgeschrieben haben. Dabei handelt es sich oft um eine {{TextTerm|Bevölkerungsumsiedlung|7}}, d.h. eine von den Staatsorganen erzwungene oder organisierte {{NonRefTerm|Kollektivwanderung}} ({{RefNumber|80|7|1}}). Eine solche Umsiedlung führt bisweilen zu einem {{TextTerm|Bevölkerungsaustausch|8}} zwischen Staaten, der infolge von Grenzänderungen oder zur Lösung von {{NonRefTerm|Minderheiten}}problemen (siehe {{RefNumber|33|3|4}}) durchgeführt wird.
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{{Note|5| In manchen Ländern werden Flüchtlinge, die sich um Aufnahme (Asyl) bewarben, als {{NoteTerm|Asylbewerber}}, und denen diese Aufnahme gewährt wurde, als {{NoteTerm|Asylanten}} bezeichnet.}}
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=== 809 ===
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Je nach der Art und Weise, wie sich der Zugezogene den Bedingungen und Verhältnissen im Zielgebiet anpaßt, können die {{NonRefTerm|Naturalisierung}} oder {{NonRefTerm|Einbürgerung}} ({{RefNumber|33|1|1}}), d.h. der Erwerb der Bürgerrechte, die {{TextTerm|Eingliederung|1}} mit Aufnahme von Wohnsitz und Erwerbstätigkeit, die {{TextTerm|Assimilation|3}}, {{TextTerm|Integration|3}}, in die bestehende Gesellschaftsstruktur unterschieden werden. Letztere bezeugt den Abschluß der Phase der {{TextTerm|Akkulturation|2}} - auch {{TextTerm|kulturelle Anpassung|2}} -, während der die Werte, Normen, Sitten und Bräuche der Bevölkerung des Zielgebietes allmählich angenommen werden.
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=== 810 ===
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Bisweilen gruppieren sich Einwanderer aus dem gleichen Herkunftsland auf dem Gebiet des {{NonRefTerm|Aufnahmelandes}} ({{RefNumber|80|1|5}}*) und behalten ihre bisherigen Sitten und Gebräuche bei; auf diese Weise bilden sich {{TextTerm|Kolonien|1}} woraus sich unter Umständen Probleme der {{TextTerm|Koexistenz|2}}, des {{TextTerm|Zusammenlebens|2}}, der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ergeben. Es kann eventuell zur {{TextTerm|Verschmelzung|3}} der verschiedenen Bevölkerungsgruppen kommen, wobei sich deren erkennbare und sichtbare Unterschiede langsam auflösen, oder zur {{TextTerm|Integration|4}} der einen Bevölkerungsgruppe in die andere. Wenn die in einem Gebiet lebenden Bevölkerungsgruppen durch kulturelle oder gesetzliche Schranken getrennt bleiben, besteht {{TextTerm|Segregation|5}}.
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{{Note|5| Dies kann zu vielfältigen Konflikten und in extremen Fällen sogar zu {{NoteTerm|Völkermord}} führen, dann nämlich, wenn eine Bevölkerungsgruppe die andere {{NoteTerm|auszurotten}} versucht.}}
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=== 811 ===
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Die {{TextTerm|Wanderungspolitik|1}} bildet einen Zweig der {{NonRefTerm|Bevölkerungspolitik}} ({{RefNumber|10|5|2}}). Die meisten Länder schränken heute die freie Zuwanderung von Ausländern durch {{TextTerm|Einwanderungsgesetze|2}} ein. Häufig sehen diese Gesetze eine {{TextTerm|selektive Einwanderungsgesetze|3}} vor, d.h. Einwanderer mit bestimmten Eigenschaften (z.B. Beruf, Nationalität, Rasse) werden teils bevorzugt behandelt oder teils gänzlich von der Einwanderung ausgeschlossen. Einige Länder sehen eine {{TextTerm|Kontingentierung|4}} vor. Bei diesem sog. {{TextTerm|Quotensystem|4}} wird die Anzahl der Zuwanderer entsprechend ihrer {{TextTerm|nationalen Herkunft|5}} und/oder anderer selektiver Kriterien (vgl. {{RefNumber|81|1|3}}) festgelegt. Maßnahmen zur Beeinflussung der {{TextTerm|Bevölkerungsumverteilung|6}} innerhalb eines Landes durch {{NonRefTerm|Binnenwanderung}} ({{RefNumber|80|3|1}}) sind hingegen meist indirekter Natur (z.B. Anreize).
  
 
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Aktuelle Version vom 5. März 2010, 11:43 Uhr


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Räumliche Mobilität

80

801

Die Analyse der räumlichen Mobilität1, regionalen Mobilität1, geographischen Mobilität1 beschäftigt sich mit den quantitativen Auswirkungen individueller Ortsveränderungen2, Umzüge2. Entscheidendes Kriterium einer Wanderung3, Migration3, ist der Wechsel des (vorwiegenden) Wohnsitzes (310-6). Häufig - aber nicht immer und nicht notwendigerweise - ist damit gleichzeitig ein Wechsel von der einen in eine andere administrative Einheit verbunden: eine Wanderung vom Herkunftsort4, Wegzugsort4 oder Fortzugsort4 in den Zuzugs-5 oder Zielort5. Nicht unbedingt unter das Wanderungskonzept fallen Umzüge von Personen ohne festen Wohnsitz - so zählen z.B. in manchen Ländern Nomaden nicht zu den Wanderern. In der Praxis gestaltet sich die Unterscheidung zwischen relativ permanenten Änderungen des Wohnsitzes und zeitweiligen6, vorübergehenden Ortsveränderungen6, oft schwierig, es sei denn, die (beabsichtigte) Abwesenheitsdauer7 vom Fortzugsort oder die Aufenthaltsdauer8 am Zuzugsort ist bekannt. Im allgemeinen schließt die räumliche Mobilität kurzfristige Bewegungen ohne entsprechenden Wechsel des Wohnsitzes aus: Durchreisen11, Transitreisen11, durch ein geographisch abgegrenztes Gebiet sowie der ganze Reiseverkehr12, Ferienverkehr12, Urlaubsverkehr12, Tourismus12, werden demnach nicht der räumlichen Mobilität zugerechnet. Pendeln9, Pendelmobilität9 oder auch etwa Pendelwanderung9 beinhaltet die tägliche oder wöchentliche Reise vom Wohnort an den Arbeits- oder Schulungsort. Saisonale Wanderungen10, Saisonwanderungen10, Saisonmobilität10, weisen regelmäßige jahreszeitliche Schwankungen auf.

  • 1. Von der räumlichen oder regionalen Mobilität wird die soziale Mobilität (920-4) und die berufliche Mobilität (921-3) unterschieden.
  • 3. In der Schweiz werden ab 1985 die Saisonarbeiter nicht mehr bei der Wanderung einbezogen. Siehe auch 310-1 * und 801-10*.
  • 5. Bei Außenwanderungen sind die Ausdrücke Ankunfts-, Zuzugs-, Ziel-, Aufnahme- oder Einreiseland gebräuchlich.
  • 9. Der Begriff Wanderungen ist hier strenggenommen falsch, da kein Wechsel des Wohnsitzes vorgenommen wird.
  • 10. Der Ausdruck Saisonmobilität ist angebrachter als Saisonwanderungen, handelt es sich doch dabei nicht immer und notwendigerweise um einen Wohnsitzwechsel. Siehe bezüglich der Schweiz 310-1 * und 801-3*.

802

Bei retrospektiven Erhebungen zum Thema Wanderungen ist die Unterscheidung zwischen dem Wohnort zu einem bestimmten früheren Zeitpunkt1 dem letzten Wohnort2 und dem jetzigen Wohnort3 von Nutzen. Hat eine Person innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ihren Wohnsitz gewechselt, so wird sie als Wanderer4 bezeichnet. Wanderer können grundsätzlich wie folgt klassifiziert werden. Im Hinblick auf den Wegzugs- oder Fortzugsort spricht man allgemein von Abwanderern5, Fortgezogenen5 und von Auswanderern (803-5), falls die Abwanderer dauernd im Ausland wohnen wollen, bzw. von Emigranten 12★, falls es sich um Auswanderer aus politischen, religiösen oder ethischen Gründen handelt. Im Hinblick auf den jetzigen Ort gibt es allgemein Zuwanderer6, Zugezogene6, darunter Einwanderer (803-4), falls die Zuwanderer dauernd im Inland zu wohnen beabsichtigen, und, falls die Einwanderung aus politischen, religiösen oder ethischen Gründen erfolgt, Immigranten 13★. Wird bei der Erhebung nach dem letzten Wohnort gefragt, so richtet sich das Interesse auf die, wann auch immer erfolgte letzte Wanderung7 oder den letzten Wohnungswechsel7. Jedes Individuum, das irgendwann einmal einen anderen Wohnsitz hatte, gilt als Wanderer; diese Person also wanderte zu8, zog zu8, wanderte ein8, oder immigrierte8 (aus der Sicht des jetzigen Wohnorts) oder sie wanderte ab9, wanderte aus9, zog weg9, emigrierte9 (aus der Sicht des letzten Wohnorts) (siehe 802-5 ff). Bei einem auswärts Geborenen11 liegt der Geburtsort10 außerhalb der administrativen Einheit des jetzigen Wohnortes.

  • 3. Einige Autoren verstehen unter Wanderungen sämtliche Wohnungswechsel (803-6). Für die meisten jedoch gehört zum Wanderungsbegriff das Überschreiten irgendeiner Grenze, sei dies nun eine politische oder irgendeine beliebige, zu administrativen Zwecken festgelegte Grenze.
  • 4. Genau genommen darf unter diesem Konzept ein Wanderer in dem als Wanderung definierten Zeitraum weder geboren werden noch sterben. In der Praxis wird diese Definition jedoch oft abgewandelt und auf Kinder ausgedehnt, die im betreffenden Zeitraum geboren wurden; sie werden dem jeweiligen Wohnsitz ihrer Mutter zugerechnet. Die Zahl der gezählten Wanderer ist nicht notwendigerweise gleich der Anzahl Umzüge innerhalb der Beobachtungsperiode, da im entsprechenden Zeitraum jedermann mehrmals umgezogen sein könnte.
  • 10. In der Statistik wird üblicherweise als Geburtsort der Wohnsitz der Mutter eingetragen, obgleich die Geburt - aus welchen Gründen auch immer - an einem anderen Ort stattgefunden haben kann.

803

Binnenwanderung1 liegt vor, wenn Wegzugsort (801-4) und Zuzugsort (801-5) der Wanderer innerhalb desselben Staatsgebiets (305-3) liegen. Im Gegensatz dazu vollzieht sich bei internationaler Wanderung2, in der Regel Außenwanderung3 genannt, die Wanderung über die Staatsgrenzen. Die Außenwanderung bezieht sich auf Zuwanderung4, Einwanderung4, und auf Abwanderung5, Auswanderung5; je nachdem ist das in Frage stehende Land Zielland oder Herkunftsland (man beachte die Unterscheidungen in 802-5 ff). Umzüge innerhalb einer Gemeinde werden als Ortsumzüge6 bezeichnet und im allgemeinen nicht in der Wanderungsstatistik erfaßt. Ortswechsel innerhalb der Staatsgrenzen, aber über die Gemeindegrenzen werden als Binnenzuwanderung7 bzw. Binnenabwanderung8 bezeichnet, je nachdem welche Verwaltungseinheit Zuzugs- oder Fortzugsgebiet der betreffenden Wanderer ist. Unter Wanderungsstrom9 versteht man eine Anzahl von Wanderern mit gleicher Herkunft und gleichem Ziel. Gibt es zwischen zwei Gebieten Ströme in beiden Richtungen, so wird der größere, bedeutendere Wanderungsstrom zwischen zwei Verwaltungseinheiten Hauptstrom10 und der kleinere Gegenstrom11 genannt.

  • 2. u. 3. Pendeln über eine Staatsgrenze wird oft mit Grenzverkehr bezeichnet; er ist nicht Teil der Außenwanderungen.

804

Wandert eine Person mehrmals innerhalb eines bestimmten Zeitraums, kann es sinnvoll sein, die Reihenfolge der Wanderungen1 zu unterscheiden. Die Aufenthalts- oder Verweildauer2 bezeichnet entweder das Zeitintervall zwischen Ankunft und erneutem Wegzug oder aber den seit dem letzten Umzug verflossenen Zeitraum. Unter Rückwanderung3 versteht man die Wanderung zurück an den ursprünglichen, ersten oder zurück an den letzten Wohnort. Besteht die Tendenz, daß innerhalb relativ kleiner Zeitabschnitte mehrmals gewandert wird, handelt es sich um wiederholte Wanderung4. Die Land-Stadt-Wanderung5 vollzieht sich manchmal in Form der Etappenwanderung6, Stufenwanderung6, bei der die Wanderer ihren Wohnsitz in immer größere Städte verlegen.

  • 3. Rückwandernde Personen werden Rückwanderer genannt.
  • 5. Tritt sie massenweise auf, spricht man von Landflucht. Auch das umgekehrte Phänomen ist bekannt: die Stadt-Land-Wanderung oder - entsprechend - die Stadtflucht.

805

Die Ergänzung der natürlichen oder biosozialen Bevölkerungsbewegung (201-10) im Rahmen der Bevölkerungsbewegung (201-9) insgesamt ist die räumliche Bevölkerungsbewegung1 (siehe auch 201-11) infolge Wanderung. Hierbei handelt es sich um Nettowanderung2, den Wanderungssaldo2, die Wanderungsbilanz2 - d.h. die Differenz zwischen Zuzügen3 und Fortzügen4. Sie kann ein positives oder negatives Vorzeichen aufweisen: Wanderungsgewinn5, Zuwanderungsüberschuß5, Nettozuwanderung5 entsteht dann, wenn die Zuzüge die Fortzüge überwiegen, Wanderungsverlust6, Abwanderungsüberschuß6, Nettoabwanderung6 im umgekehrten Fall. Die Summe der Zu- und Abwanderungen ist ein Maß für das Wanderungsvolumen7; bezieht sich diese Summe auf Teilregionen eines Landes, so spricht man von Wanderungsumsatz8. Als Nettoaustausch9, richtungsspezifischer Wanderungssaldo9, zwischen zwei Regionen wird die Differenz zwischen Hauptstrom (803-10) und Gegenstrom (803-11) bezeichnet; die Summe aus Haupt- und Gegenstrom ist der Bruttoaustausch10, das richtungsspezifische Wanderungsvolumen10.

806

Spontane Wanderung1 freiwillige Wanderung1 oder freie Wanderung1 hat ihren Ursprung in der Initiative und freien Wahl der Wandernden. Wandern Personen einzeln, ohne daß sie durch irgendwelche gemeinsame Aktionen oder Entschlüsse dazu getrieben werden, so spricht man von Einzelwanderung2; wandern ganze Familien zusammen, hat sich der Begriff Familienwanderung3 eingebürgert. Mit Familiennachzug 9★ ist eine abgeleitete Wanderung4 oder Sekundärwanderung4 gemeint, eine Wanderung von Individuen also, die eingeleitet oder bestimmt wird durch die Wanderung anderer Personen, z.B. der Kinder, die mit dem Familienoberhaupt mitziehen oder die ihm nachfolgen. Je nach Hauptgrund für den Umzug unterscheidet man üblicherweise zwischen Arbeitskräftewanderung5, Heiratswanderung6, Wanderung aus Anlaß einer Heirat6, und Ruhestandswanderung7 oder Altenwanderung7. Von Kettenwanderung 8★ spricht man, wenn sich der Wanderungswillige auf einen Zielort richtet, wo Freunde und Verwandte als Wegbereiter wirken, z.B. eine Wohnung haben und/oder Informationen vermitteln und sonstige Unterstützung leisten können.

807

Wandern Gruppen oder Familien gemeinsam, spricht man von einer Kollektivwanderung1 oder Gruppenwanderung1. Um Massenwanderung2 handelt es sich erst, wenn die Anzahl der Wanderer sehr groß ist; tritt diese plötzlich ein, z.B. aufgrund einer Katastrophe, so mag der Begriff Massenflucht3 Anwendung finden.

808

Im Gegensatz zur freiwilligen Wanderung (806-1) liegt Zwangswanderung1 vor, wenn Personen durch Staatsorgane zur Wanderung gezwungen werden. Beispiele von Zwangswanderungen sind zwangsweise Rückwanderungen in das Heimatland, Repatriierung2, Rückführung in die Heimat2, genannt, sowie die Ausweisung3, Vertreibung3 von Individuen oder von Bevölkerungsgruppen. Eine Evakuierung4 wird im allgemeinen zum Schütze der Bevölkerung vor Katastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Kriegsgeschehen etc. angeordnet. Werden Personen zur Wanderung aus Umständen veranlaßt, die bei einem Verweilen zur Gefahr der Verfolgung oder Unterdrückung geführt hätten, so werden sie als Flüchtlinge5 bezeichnet. Während Flüchtlinge einen gewissen Entscheidungsspielraum in der Wahl ihres Zielorts haben, sind Zwangsumsiedler6 Wanderer, denen die Staatsorgane den Zielort vorgeschrieben haben. Dabei handelt es sich oft um eine Bevölkerungsumsiedlung7, d.h. eine von den Staatsorganen erzwungene oder organisierte Kollektivwanderung (807-1). Eine solche Umsiedlung führt bisweilen zu einem Bevölkerungsaustausch8 zwischen Staaten, der infolge von Grenzänderungen oder zur Lösung von Minderheitenproblemen (siehe 333-4) durchgeführt wird.

  • 5. In manchen Ländern werden Flüchtlinge, die sich um Aufnahme (Asyl) bewarben, als Asylbewerber, und denen diese Aufnahme gewährt wurde, als Asylanten bezeichnet.

809

Je nach der Art und Weise, wie sich der Zugezogene den Bedingungen und Verhältnissen im Zielgebiet anpaßt, können die Naturalisierung oder Einbürgerung (331-1), d.h. der Erwerb der Bürgerrechte, die Eingliederung1 mit Aufnahme von Wohnsitz und Erwerbstätigkeit, die Assimilation3, Integration3, in die bestehende Gesellschaftsstruktur unterschieden werden. Letztere bezeugt den Abschluß der Phase der Akkulturation2 - auch kulturelle Anpassung2 -, während der die Werte, Normen, Sitten und Bräuche der Bevölkerung des Zielgebietes allmählich angenommen werden.

810

Bisweilen gruppieren sich Einwanderer aus dem gleichen Herkunftsland auf dem Gebiet des Aufnahmelandes (801-5*) und behalten ihre bisherigen Sitten und Gebräuche bei; auf diese Weise bilden sich Kolonien1 woraus sich unter Umständen Probleme der Koexistenz2, des Zusammenlebens2, der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ergeben. Es kann eventuell zur Verschmelzung3 der verschiedenen Bevölkerungsgruppen kommen, wobei sich deren erkennbare und sichtbare Unterschiede langsam auflösen, oder zur Integration4 der einen Bevölkerungsgruppe in die andere. Wenn die in einem Gebiet lebenden Bevölkerungsgruppen durch kulturelle oder gesetzliche Schranken getrennt bleiben, besteht Segregation5.

  • 5. Dies kann zu vielfältigen Konflikten und in extremen Fällen sogar zu Völkermord führen, dann nämlich, wenn eine Bevölkerungsgruppe die andere auszurotten versucht.

811

Die Wanderungspolitik1 bildet einen Zweig der Bevölkerungspolitik (105-2). Die meisten Länder schränken heute die freie Zuwanderung von Ausländern durch Einwanderungsgesetze2 ein. Häufig sehen diese Gesetze eine selektive Einwanderungsgesetze3 vor, d.h. Einwanderer mit bestimmten Eigenschaften (z.B. Beruf, Nationalität, Rasse) werden teils bevorzugt behandelt oder teils gänzlich von der Einwanderung ausgeschlossen. Einige Länder sehen eine Kontingentierung4 vor. Bei diesem sog. Quotensystem4 wird die Anzahl der Zuwanderer entsprechend ihrer nationalen Herkunft5 und/oder anderer selektiver Kriterien (vgl. 811-3) festgelegt. Maßnahmen zur Beeinflussung der Bevölkerungsumverteilung6 innerhalb eines Landes durch Binnenwanderung (803-1) sind hingegen meist indirekter Natur (z.B. Anreize).

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