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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Abwanderung

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Abwanderung  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Binnenwanderung1 liegt vor, wenn Wegzugsort (801-4) und Zuzugsort (801-5) der Wanderer innerhalb desselben Staatsgebiets (305-3) liegen. Im Gegensatz dazu vollzieht sich bei internationaler Wanderung2, in der Regel Außenwanderung3 genannt, die Wanderung über die Staatsgrenzen. Die Außenwanderung bezieht sich auf Zuwanderung4, Einwanderung4, und auf Abwanderung5, Auswanderung5; je nachdem ist das in Frage stehende Land Zielland oder Herkunftsland (man beachte die Unterscheidungen in 802-5 ff). Umzüge innerhalb einer Gemeinde werden als Ortsumzüge6 bezeichnet und im allgemeinen nicht in der Wanderungsstatistik erfaßt. Ortswechsel innerhalb der Staatsgrenzen, aber über die Gemeindegrenzen werden als Binnenzuwanderung7 bzw. Binnenabwanderung8 bezeichnet, je nachdem welche Verwaltungseinheit Zuzugs- oder Fortzugsgebiet der betreffenden Wanderer ist. Unter Wanderungsstrom9 versteht man eine Anzahl von Wanderern mit gleicher Herkunft und gleichem Ziel. Gibt es zwischen zwei Gebieten Ströme in beiden Richtungen, so wird der größere, bedeutendere Wanderungsstrom zwischen zwei Verwaltungseinheiten Hauptstrom10 und der kleinere Gegenstrom11 genannt.

  • 2. u. 3. Pendeln über eine Staatsgrenze wird oft mit Grenzverkehr bezeichnet; er ist nicht Teil der Außenwanderungen.


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