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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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(Wilhelm Winkler und Wörterbuchkommission der Union, erste Ausgabe 1966)
 
(Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987)
 
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= Fortpflanzung =
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= Geburtenhäufigkeit, Fruchtbarkeit =
 
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Unter {{TextTerm|Fruchtbarkeit|1}} (621) im weiteren Sinne versteht man die Gesamtheit der zahlenmäßigen Erscheinungen, die unmittelbar mit der {{TextTerm|Zeugung|2}}, ({{TextTerm|Erzeugung|2}}, {{TextTerm|Hervorbringung|2}}) von Kindern innerhalb von „Bevölkerungen” ({{RefNumber|10|1|3}}) oder „Teilbevölkerungen” ({{RefNumber|10|1|5}}) zusammenhängen. Mit {{TextTerm|Geborenenhäufigkeit|1}} ({{TextTerm|Ge-burtlichkeit|1}}, {{TextTerm|Natalität|1}}) bezeichnet man die Häufigkeit der {{TextTerm|Geborenen|3}} (Geburten in dem unter {{RefNumber|60|1|3}}* definierten Sinne) im Verhältnis zur Zahl der Bevölkerung als Ganzes. Unter „Fruchtbarkeit” im besonderen Sinne versteht die Demo-graphie die Häufigkeit der Geborenen in Beziehung auf die Bevölkerung eines Geschlechts, meist des weiblichen im fortpflanzungsfähigen Alter ({{RefNumber|62|0|1}}, auch 631). Die {{TextTerm|Lebendgeburten|4}}, das sind die {{TextTerm|Geburten von lebendgeborenen Kindern|4}} oder kurz {{TextTerm|Lebendgeborenen|5}}, werden von den Geburten von „Totgeborenen” ({{RefNumber|41|0|6}}*) unterschieden nach den Kriterien der Lebensfähigkeit wie Atmung, Muskelbewegungen, Herzschlag nach vollendeter Ausstoßung oder Extraktion des Kindes. Man spricht auch von {{TextTerm|wirksamer Geborenenhäufigkeit|6}} oder {{TextTerm|wirksamer Fruchtbarkeit|6}}, wenn nur die Lebendgeborenen und von gesamter {{TextTerm|Geborenenhäufigkeit|7}} oder {{TextTerm|gesamter Fruchtbarkeit|7}}, wenn alle Geborenen, also einschließlich der Totgeborenen, berücksichtigt werden.
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Demographische Untersuchungen zur {{TextTerm|Geburtenhäufigkeit|1}}, {{TextTerm|Fruchtbarkeit|1}} {{TextTerm|Fertilität|1}} befassen sich mit den demographisch relevanten Aspekten der menschlichen {{TextTerm|Fortpflanzung|2}}, der {{TextTerm|Reproduktion|2}}, d.h. des Zeugens und des Gebarens von Kindern in einer Bevölkerung oder {{NonRefTerm|Bevölkerungsgruppe}} ({{RefNumber|10|1|6}}). Während die englische und die französische Sprache unterschiedliche Begriffe für die Fähigkeit zur Fortpflanzung (fecundity (engl.); fertilité (franz.)) (siehe auch {{RefNumber|62|1|1}}) einerseits und für die tatsächlich erfolgende Fortpflanzung, d.h. die Geburtenhäufigkeit (fertility (engl.); fécondité (franz.)) (siehe {{RefNumber|60|1|1}}) andererseits kennt, wird das deutsche Wort Fruchtbarkeit für beide Bedeutungen verwandt, was zu Mißverständnissen führen kann (siehe auch §623). Mit Geburtenhäufigkeit, {{TextTerm|Natalität|1}} (veraltet Geburtlichkeit) bezeichnet man die absolute oder relative Anzahl von {{TextTerm|Geburten|3}}, {{TextTerm|Geborenen|3}}, einer Bevölkerung oder Teilbevölkerung. Mit Fruchtbarkeit im spezifisch demographischen Sinne ist die Geburtenhäufigkeit der Bevölkerung, insbesondere der weiblichen Bevölkerung im {{NonRefTerm|fortpflanzungsfähigen Alter}} ({{RefNumber|62|0|1}}) gemeint. Unter Geburt versteht man allgemein den Vorgang einer {{NonRefTerm|Niederkunft}} ({{RefNumber|60|3|4}}). Im demographischen Sprachgebrauch hat es sich durchgesetzt, das Ergebnis einer Niederkunft als Geburt zu bezeichnen. Bei {{NonRefTerm|Mehrlingsniederkunft}} ({{RefNumber|60|6|2}}) zählt man daher mehrere Geburten, obwohl Geborene zutreffender wäre. Man unterscheidet {{TextTerm|Lebendgeburten|4}} oder Geburten von {{TextTerm|Lebendgeborenen|5}} von {{NonRefTerm|Totgeburten}} (siehe {{RefNumber|41|1|5}}) mit Hilfe von Lebenszeichen wie Atmung, willkürliche Muskelbewegungen oder Herzschlag nach der vollendeten Ausstoßung oder Extraktion aus dem Mutterleib. Unter {{TextTerm|differentieller Fruchtbarkeit|8}} versteht man die unterschiedliche Geburtenhäufigkeit in Teilbevölkerungen.
{{Note|2| {{NoteTerm|Zeugung}} (auch Erzeugung), S. f. — {{NoteTerm|zeugen}} (erzeugen), V. t. — {{NoteTerm|Erzeuger}}, S. m.}}
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{{Note|1| Den zeitlichen Verlauf der Geburtenzahl und der {{NonRefTerm|rohen Geburtenziffer}} ({{RefNumber|63|2|2}}) bezeichnet man als {{NoteTerm|Geburtenentwicklung}}.}}
{{Note|3| {{NoteTerm|geboren}}, P. P. von {{NoteTerm|gebären}}, in Verbindungen wie lebendgeboren meist substantivisch gebraucht, z. B. die „Lebendgeborenen” (in der Statistik immer als Plural). Die Zahl der „Geborenen” ist identisch mit der Zahl der „Geburten”, wenn unter „Geburt” jeder einzelne {{NoteTerm|Geburtsakt}} verstanden wird, so daß also bei „Mehrlingsgeburten” ({{RefNumber|60|6|2}}) eine „Niederkunft” ({{RefNumber|60|3|4}}) zwei oder mehrere Geburten (Geburtsakte) umfaßt. Da diese wissenschaftliche Unterscheidung im allgemeinen Sprachgebrauch und sogar in der statistischen Fachliteratur nicht immer beachtet und „Geburt” oft im Sinne von „Niederkunft” gebraucht wird, soll hier die Bezeichnung „Zahl der Geborenen” anstelle der zweideutigen Bezeichnung „Zahl der Geburten” und dementsprechend auch die Bezeichnung „Geborenenziffer” ({{RefNumber|63|0|1}}) statt „Geburtenziffer” usw. verwendet werden.}}
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{{Note|2| Der Begriff Reproduktion wird häufig zur Messung der Bestandserhaltung herangezogen (711).}}
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{{Note|5| Die deutsche Definition der Lebend- bzw. Totgeburt lautet: {{NoteTerm|Lebendgeborene}} sind Kinder, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. {{NoteTerm|Totgeborene}} sind Kinder, bei denen sich keines der genannten Lebenszeichen gezeigt hat, deren Geburtsgewicht jedoch mindestens 1 000 Gramm beträgt (bis 30. Juni 1979: wenn sie mindestens 35 cm lang waren). Die österreichische Definition entspricht den bis zum 30. Juni 1979 geltenden deutschen Bestimmungen. In der Schweiz dienen Atmung oder mindestens Herzschläge zur Unterscheidung zwischen Lebend- und Totgeburt; in beiden Fällen muß die Körperlänge mehr als 30 cm betragen.}}
  
 
=== 602 ===
 
=== 602 ===
  
Die {{TextTerm|Empfängnis|1}} ({{TextTerm|Konzeption|1}}), die in der {{TextTerm|Befruchtung|2}} eines {{TextTerm|Eies|3}} durch ein {{TextTerm|Spermatozoon|4}} besteht, bedeutet den Beginn der {{TextTerm|Schwangerschaft|5}} der Frau, die empfangen hat. Das {{TextTerm|Ergebnis der Empfängnis|6}} (die {{TextTerm|Frucht|6}}) wird in den ersten Stadien {{TextTerm|Embryo|7}}, später {{TextTerm|Fötus|7}} genannt. Der Zeitpunkt des Überganges wird verschieden angenommen. Mit „Embryo” ist immer die Frucht in den ersten Monaten gemeint. Wenige Tage nach der Empfängnis erfolgt die {{TextTerm|Nidation|8}}, das ist die {{TextTerm|Einnistung des Eies|8}} ({{RefNumber|60|2|3}}) in die Schleimhaut der {{TextTerm|Gebärmutter|9}} (Uterus<sup>9</sup>).
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Mit der {{TextTerm|Empfängnis|1}} {{TextTerm|Konzeption|1}} als Ergebnis der {{TextTerm|Befruchtung|2}} eines {{TextTerm|Eies|3}} durch ein {{TextTerm|Spermatozoon|4}} einen {{TextTerm|Samenfaden|4}} beginnt die {{TextTerm|Schwangerschaft|5}} der befruchteten Frau. Im Verlauf der Schwangerschaft wird das {{TextTerm|Ergebnis der Empfängnis (Frucht)|6}} zunächst {{TextTerm|Embryo|7}}, dann {{TextTerm|Fetus (Fötus)|7}} genannt. Der Moment, in dem der Embryo zum Fetus wird, ist nicht genau festgelegt: manche Wissenschaftler geben hierzu den Ablauf von 12 Wochen oder 3 Monaten intrauterinen Lebens an. Mit {{TextTerm|Nidation|8}} bezeichnet man die {{TextTerm|Einnistung des Eies|8}} in die Wand der {{TextTerm|Gebärmutter|9}}, des {{TextTerm|Uterus|9}}, ein Vorgang, der sich einige Tage nach der Befruchtung ereignet.
{{Note|1| {{NoteTerm|Empfängnis}}, S. f. — {{NoteTerm|empfangen}}, V. i.}}
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{{Note|2| Künstliche Befruchtung kommt durch {{NoteTerm|Insemination}}, d.h. nicht infolge von {{NonRefTerm|Geschlechtsverkehr}} ({{RefNumber|62|7|2}}), zustande. Hierbei kann es sich um homologe (Samen des Ehemannes) oder heterologe (anonymer Samenspender) Insemination handeln. Neuere Entwicklungen auf diesem Gebiet befassen sich mit in-vitro-Befruchtungen, Retortenbabies und Leihmüttern.}}
{{Note|2| {{NoteTerm|Befruchtung}}, S. f. — {{NoteTerm|befruchten}}, V. t. — {{NoteTerm|befruchtungsfähig}}, Adj. — {{NoteTerm|künstliche Befruchtung}} ist Befruchtung durch {{NoteTerm|künstliche Besamung}}, d. i. durch andere Methoden als den Geschlechtsakt ({{RefNumber|62|4|2}}) — Frucht, S. f.}}
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{{Note|5| Nach anderer wissenschaftlicher Auffassung beginnt die Schwangerschaft mit der Nidation.}}
{{Note|4| {{NoteTerm|Spermatozoon}}, S. n. — {{NoteTerm|Sperma}}, S. n., gleich {{NoteTerm|Samen}}, S. m.}}
 
{{Note|5| {{NoteTerm|Schwangerschaft}}, S. f. — {{NoteTerm|schwanger}}, Ad|.}}
 
{{Note|7| {{NoteTerm|Embryo}}, S. m. — {{NoteTerm|embryonal}}, Adj, (häufig ersetzt durch das Bestimmungswort „Embryonen-” in zusammengesetzten Hauptwörtern) — {{NoteTerm|Embryologie}}, S. f.: Wissenschaft von der Entwicklung des Embryos. {{NoteTerm|Fötus (Fetus)}}, S. m. — {{NoteTerm|fötal (fetal)}}, Adj.}}
 
  
 
=== 603 ===
 
=== 603 ===
  
Eine „Frucht” ({{RefNumber|60|2|6}}) wird {{TextTerm|lebensfähig|1}} genannt, wenn sie fähig ist, außerhalb des Mutterleibes zu leben, so gering ihre Aussichten weiterzuleben auch sein mögen, {{TextTerm|nicht lebensfähig|2}} im Gegenfaile. üblicherweise wird eine Frucht bei einer {{TextTerm|Mindestdauer der Schwangerschaft|3}} von 5-7 Monaten als lebensfähig angesehen. Je nachdem, ob diese Dauer erreicht oder unterschritten ist, spricht man von {{TextTerm|Geburt|4}} ({{TextTerm|Entbindung|4}}, {{TextTerm|Niederkunft|4}}, {{RefNumber|60|1|3}}*) oder {{TextTerm|Fehlgeburt|5}} ({{TextTerm|Abortus|5}}, {{TextTerm|Abort|5}}). Da die Dauer der Schwangerschaft in der Regel nicht genau erfaßbar ist, wird die Abgrenzung der Lebensfähigkeit nach der Körperlänge der Frucht vorgenommen. Dies ist jedoch nur bei einer Unterscheidung zwischen Fehlgeburt und „Totgeburt” ({{RefNumber|41|0|6}}*) von Bedeutung. In Deutschland liegt die Grenze bei 35 cm. Mit {{TextTerm|Wochenbett|6}} ({{TextTerm|Puerperium|6}}) bezeichnet man den auf die Niederkunft folgenden, ungefähr sechs Wochen umfassenden Zeitraum, während dessen die Gebärmutter wieder ihre normalen Ausmaße annimmt und die Wahrscheinlichkeit einer neuen Empfängnis verhältnismäßig gering ist.
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Ein Fetus wird als {{TextTerm|lebensfähig|1}} bezeichnet, wenn er in der Lage ist, außerhalb des Mutterleibs - und sei es für wenige Momente - zu überleben. Ansonsten gilt er als {{TextTerm|nicht lebensfähig|2}}. Vielfach gibt man eine minimale {{TextTerm|Schwangerschaftsdauer|3}} von im allgemeinen 28 Wochen an, ab welcher ein Fötus normalerweise als lebensfähig betrachtet wird. Je nachdem, ob die Schwangerschaftsdauer diesen Wert über- oder unterschreitet, wird die Trennung des Fetus vom Mutterleib als {{TextTerm|Entbindung|4}}, {{TextTerm|Niederkunft|4}}, {{TextTerm|Geburt|4}} bzw. als {{TextTerm|Abortus|5}} (siehe auch § 604) bezeichnet. Die Periode von ungefähr 6 Wochen nach der Entbindung, während der die Gebärmutter ihre normale Größe wiedererlangt und die Wahrscheinlichkeit der Empfängnis gering ist, heißt {{TextTerm|Wochenbett (Puerperium)|6}}.
{{Note|1| {{NoteTerm|lebensfähig}}, Adj. — {{NoteTerm|Lebensfähigkeit}}, S. f.}}
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{{Note|3| Als Kriterium zur Unterscheidung von Tot- und Fehlgeburten (einschließlich Schwangerschaftsabbrüche) empfiehlt die WHO ein Geburtsgewicht von 1 000 g, hilfsweise von 28 Schwangerschaftswochen. Lebendgeborene sind unabhängig von solchen Kriterien immer als solche statistisch zu erfassen, auch wenn sie nur für kurze Zeit Lebenszeichen gezeigt haben. Zunehmend ist es allerdings möglich, daß Kinder, die bei der Geburt nur 500 g wogen oder nach einer Schwangerschaftsdauer von 20 Wochen geboren wurden, überleben. Die Fristen für einen legalen Schwangerschaftsabbruch liegen deutlich unter diesen medizinischen Grenzen der Lebensfähigkeit.}}
{{Note|4| {{NoteTerm|Entbindung}}, S. f. — {{NoteTerm|entbinden}}, V. t. — {{NoteTerm|Niederkunft}}, S. f. — {{NoteTerm|niederkommen}} (mit einem Kinde), V. i.}}
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{{Note|4| Im demographischen Sprachgebrauch sollten nur die Begriffe Entbindung und Niederkunft verwendet werden, da hier unter Geburt (siehe {{RefNumber|60|1|3}}) das Ergebnis der Niederkunft und nicht, wie umgangssprachlich üblich, der Vorgang verstanden wird. Die Niederkunft beginnt mit dem Einsetzen der {{NoteTerm|Wehen}}, die mit der Entbindung aufhören, und ist mit dem Ausstoßen der {{NoteTerm|Nachgeburt}}, der {{NoteTerm|Plazenta}}, beendet.}}
{{Note|5| {{NoteTerm|Abort}}, S. m. — {{NoteTerm|Abortus}}, S. m. — {{NoteTerm|abortieren}}, V. i.}}
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{{Note|5| Im englischen (französischen) demographischen Sprachgebrauch umfaßt der Begriff „abortion” („avortement”) sowohl spontane als auch induzierte Schwangerschaftsabbrüche, während die Umgangssprache für erstere „miscarriage” („fausse couche”) benutzt und unter „abortion” („avortement”) nur letztere versteht. Der medizinische Begriff {{NoteTerm|abortus}} umfaßt Fehlgeburt (Spontanabort) und Schwangerschaftsabbruch.}}
  
 
=== 604 ===
 
=== 604 ===
  
Man nennt {{TextTerm|Spontanabortus|1}} ({{TextTerm|Fruchtabgang|1}}) den unfreiwilligen Abortus, im Gegensatz zur {{TextTerm|künstlichen Schwangerschaftsunterbrechung|2}} ({{TextTerm|Schwangerschaftsabbruch|2}}, {{TextTerm|künstlicher Abort|2}}). Die {{TextTerm|Schwangerschaftsunterbrechung aus medizinischer Indikation|3}} hat den Zweck, die Gesundheit der Frqu zu schützen. Da die Gesetzgebung mancher Staaten die Schwangerschaftsunterbrechung unter gewissen Voraussetzungen (medizinische, sittliche, ethische, humanitäre, eugenische, soziale Indikation) zuläßt, muß zwischen {{TextTerm|gesetzlich erlaubter (legaler) Schwangerschaftsunterbrechung|4}} und {{TextTerm|gesetzlich unerlaubter (illegaler) Schwangerschaftsunterbrechung|5}} ({{TextTerm|Abtreibung|5}}, {{TextTerm|Fruchtabtreibung|5}}) unterschieden werden.
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Eine Beendigung der Schwangerschaft nach einem {{NonRefTerm|intrauterinen Sterbefall}} ({{RefNumber|41|1|2}}), der sich lange vorher ereignet haben kann, wird als {{TextTerm|Fehlgeburt|1}} bezeichnet im Gegensatz zum {{TextTerm|eingeleiteten|2}}, {{TextTerm|induzierten Schwangerschaftsabbruch|2}}, {{TextTerm|Abtreibung|2}}. Hierzu gehört auch der {{TextTerm|Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation|3}}. Läßt die Gesetzgebung unter bestimmten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche zu, so können {{TextTerm|legale Schwangerschaftsabbrüche|4}} und {{TextTerm|illegale Schwangerschaftsabbrüche|5}} unterschieden werden. Nach der Art des Eingriffs unterscheidet man {{TextTerm|Schwangerschaftsabbrüche durch Curettage|6}}, {{TextTerm|durch Vakuumaspiration|7}}, {{TextTerm|Absaugen|7}}, die {{TextTerm|Hysterotomie (vaginale, abdominale)|8}} und gelegentlich die {{NonRefTerm|Hysterektomie}} ({{RefNumber|63|1|6}}), sowie den {{TextTerm|medikamentösen Abbruch|9}}.
{{Note|5| Wo die „illegale Schwangerschaftsunterbrechung” mit Strafe bedroht ist, wird sie auch {{NoteTerm|kriminelle Schwangerschaftsunterbrechung}} genannt.<br />{{NoteTerm|Unterbrechung}}, S. f. — {{NoteTerm|unterbrechen}}, V. t.}}
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{{Note|2| In der Bundesrepublik Deutschland und in der Schweiz hat der Begriff „Abtreibung” den nicht legalen oder als Unrecht empfundenen Beigeschmack.}}
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{{Note|8| Unter Hysterotomie versteht man die operative Öffnung der Gebärmutter entweder von der Scheide aus (vaginal) oder von der Bauchdecke aus (abdominal). Hysterektomie bedeutet die Entfernung der Gebärmutter.}}
  
 
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=== 605 ===
  
Die „Geburt” ({{RefNumber|60|3|4}}) kann eine {{TextTerm|rechtzeitige Geburt|1}} oder eine {{TextTerm|verfrühte Geburt|2}} ({{TextTerm|Frühgeburt|2}}) sein. Danach unterscheidet man {{TextTerm|rechtzeitig (normal) geborene Kinder|3}} und {{TextTerm|frühgeborene Kinder|4}} ({{TextTerm|Frühgeborene|4}}). Unter {{TextTerm|Vorzeitigkeit der Geburt|5}} werden alle Erscheinungen verstanden, die mit der „Frühgeburt” ({{RefNumber|60|5|2}}) zusammenhängen. Als „Frühgeborene” ({{RefNumber|60|5|4}}) bezeichnet man im allgemeinen solche Kinder, die früher als 3 bis 4 Wochen vor dem Ende der üblichen Schwangerschaft geboren werden. Um der Schwierigkeit der zeitlichen Abgrenzung der Rechtzeitigkeit von der Frühzeitigkeit der Geburten auszuweichen, wird in manchen Staaten ein {{TextTerm|Mindestgewicht bei der Geburt|6}} von 2500 g als Merkmal für die Rechtzeitigkeit der Geburt gefordert. Das gleiche Grenzgewicht gilt für rechtzeitig geborene {{TextTerm|lebensschwache Kinder|7}}, das sind Kinder, die in einem Zustand abnormaler Schwäche geboren wurden.
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Die {{NonRefTerm|Entbindungen}} ({{RefNumber|60|3|4}}) können entsprechend der vollendeten {{NonRefTerm|Schwangerschaftsdauer}} ({{RefNumber|60|3|3}}) in {{TextTerm|Termingeburten termingerechte \ vollausgetragene Geburten|1}} und in {{TextTerm|Frühgeburten|2}} (verfrühte, nicht termingerechte Geburten) eingeteilt werden. Entsprechend unterscheidet man {{TextTerm|termingerecht Geborene|3}}, {{TextTerm|vollausgetragene Kinder|3}} und {{TextTerm|Frühgeborene|4}} (frühgeborene Kinder). Unter dem Stichwort {{TextTerm|Vorzeitigkeit der Geburt|5}} befaßt man sich mit Tatbeständen im Zusammenhang mit Frühgeburten. Im allgemeinen bezeichnet man Niederkünfte vor einer Schwangerschaftsdauer von 37 Wochen als nicht termingerecht. Um Schwierigkeiten bei der Feststellung der Schwangerschaftsdauer (siehe auch {{RefNumber|60|3|3}}) zu vermeiden, wird das {{TextTerm|Geburtsgewicht|6}} berücksichtigt. Man kommt dann zum Begriff der {{TextTerm|Untergewichtigkeit|7}} (Unreife) und bezeichnet Kinder mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2 500 g als {{TextTerm|untergewichtig|8}}, auch weniger zutreffend als {{TextTerm|unreif|8}}. Eigentlich sollte die Bezeichnung unreif sich nur auf Kinder beziehen, die in einem Zustand ungewöhnlicher Schwäche geboren werden. {{TextTerm|Untergewichtigkeit|7}} ist nicht notwendigerweise mit einer solchen {{TextTerm|Lebensschwäche|9}} identisch.
{{Note|2| Analog gibt es auch eine {{NoteTerm|verspätete Geburt (Spätgeburt)}}. — Das Wort „Frühgeburt” bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch nicht nur den vorzeitigen Geburtsakt, sondern auch das frühgeborene Kind selbst ({{RefNumber|60|5|4}}).}}
 
{{Note|4| Im Gegenfalle redet man von {{NoteTerm|übertragenen Kindern}}.}}
 
{{Note|7| {{NoteTerm|Lebensschwäche}}, S. f. — {{NoteTerm|lebensschwach}}, {{NoteTerm|schwächlich}}, Adj.}}
 
  
 
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Man nennt eine {{TextTerm|einfache Geburt|1}} eine solche, bei der ein einziges Kind geboren wird. Werden bei einer Niederkunft mehrere Kinder geboren, {{TextTerm|Zwillingsgeburt|2}}, {{TextTerm|Mehrlingsgeburt|2}}, dann werden die Kinder {{TextTerm|Zwillinge|3}}, {{TextTerm|Drillinge|3}}, {{TextTerm|Vierlinge|3}}, {{TextTerm|Fünflinge|3}} genannt. {{TextTerm|Eineiige Zwillinge|4}} (EZ) entstehen durch frühe Teilung eines ursprünglich einheitlichen Keimes. {{TextTerm|Zweieiige Zwillinge|5}} (ZZ) sind solche, die aus der gleichzeitigen Befruchtung zweier Eier hervorgegangen sind.
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Bei den meisten Entbindungen handelt es sich um eine {{TextTerm|Einzelgeburt|1}}, bei einigen dagegen um eine {{TextTerm|Zwillingsgeburt|2}} oder {{TextTerm|Mehrlingsgeburt|2}}, wenn nämlich zwei oder mehr Kinder geboren werden. Diese nennt man ihrer Zahl entsprechend {{TextTerm|Zwillinge|3}}, {{TextTerm|Drillinge|3}}, {{TextTerm|Vierlinge|3}}, {{TextTerm|Fünflinge|3}}. Als {{TextTerm|eineiige Zwillinge|4}} bezeichnet man Zwillinge, die durch Teilung des gleichen {{NonRefTerm|Eies}} ({{RefNumber|60|2|3}}) entstehen, und als {{TextTerm|zweieiige Zwillinge|5}} solche, die durch Befruchtung verschiedener Eier entstehen.
{{Note|2| Die Zahlen der „Niederkünfte” ({{RefNumber|60|3|4}}, {{NoteTerm|Geburten}} im weiteren Sinne, {{RefNumber|60|1|3}}*) und diejenigen der „Geborenen” ({{RefNumber|60|1|3}}) müssen nicht identisch sein. Man kann die Zahl der Geborenen auf eine Niederkunft berechnen. Gewöhnlich berechnet allerdings die Statistik den Anteil der {{NoteTerm|Zwillings-(Mehrling-) Niederkünfte}} an der Gesamtzahl der Niederkünfte.}}
 
{{Note|5| {{NoteTerm|Pärchenzwillinge}} (PZ), d. h. verschiedengeschlechtige Zwillinge, sind stets „zweieiige Zwillinge”.}}
 
  
 
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Geburtenhäufigkeit, Fruchtbarkeit

60

601

Demographische Untersuchungen zur Geburtenhäufigkeit1, Fruchtbarkeit1 Fertilität1 befassen sich mit den demographisch relevanten Aspekten der menschlichen Fortpflanzung2, der Reproduktion2, d.h. des Zeugens und des Gebarens von Kindern in einer Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe (101-6). Während die englische und die französische Sprache unterschiedliche Begriffe für die Fähigkeit zur Fortpflanzung (fecundity (engl.); fertilité (franz.)) (siehe auch 621-1) einerseits und für die tatsächlich erfolgende Fortpflanzung, d.h. die Geburtenhäufigkeit (fertility (engl.); fécondité (franz.)) (siehe 601-1) andererseits kennt, wird das deutsche Wort Fruchtbarkeit für beide Bedeutungen verwandt, was zu Mißverständnissen führen kann (siehe auch §623). Mit Geburtenhäufigkeit, Natalität1 (veraltet Geburtlichkeit) bezeichnet man die absolute oder relative Anzahl von Geburten3, Geborenen3, einer Bevölkerung oder Teilbevölkerung. Mit Fruchtbarkeit im spezifisch demographischen Sinne ist die Geburtenhäufigkeit der Bevölkerung, insbesondere der weiblichen Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter (620-1) gemeint. Unter Geburt versteht man allgemein den Vorgang einer Niederkunft (603-4). Im demographischen Sprachgebrauch hat es sich durchgesetzt, das Ergebnis einer Niederkunft als Geburt zu bezeichnen. Bei Mehrlingsniederkunft (606-2) zählt man daher mehrere Geburten, obwohl Geborene zutreffender wäre. Man unterscheidet Lebendgeburten4 oder Geburten von Lebendgeborenen5 von Totgeburten (siehe 411-5) mit Hilfe von Lebenszeichen wie Atmung, willkürliche Muskelbewegungen oder Herzschlag nach der vollendeten Ausstoßung oder Extraktion aus dem Mutterleib. Unter differentieller Fruchtbarkeit8 versteht man die unterschiedliche Geburtenhäufigkeit in Teilbevölkerungen.

  • 1. Den zeitlichen Verlauf der Geburtenzahl und der rohen Geburtenziffer (632-2) bezeichnet man als Geburtenentwicklung.
  • 2. Der Begriff Reproduktion wird häufig zur Messung der Bestandserhaltung herangezogen (711).
  • 5. Die deutsche Definition der Lebend- bzw. Totgeburt lautet: Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Totgeborene sind Kinder, bei denen sich keines der genannten Lebenszeichen gezeigt hat, deren Geburtsgewicht jedoch mindestens 1 000 Gramm beträgt (bis 30. Juni 1979: wenn sie mindestens 35 cm lang waren). Die österreichische Definition entspricht den bis zum 30. Juni 1979 geltenden deutschen Bestimmungen. In der Schweiz dienen Atmung oder mindestens Herzschläge zur Unterscheidung zwischen Lebend- und Totgeburt; in beiden Fällen muß die Körperlänge mehr als 30 cm betragen.

602

Mit der Empfängnis1 Konzeption1 als Ergebnis der Befruchtung2 eines Eies3 durch ein Spermatozoon4 einen Samenfaden4 beginnt die Schwangerschaft5 der befruchteten Frau. Im Verlauf der Schwangerschaft wird das Ergebnis der Empfängnis (Frucht)6 zunächst Embryo7, dann Fetus (Fötus)7 genannt. Der Moment, in dem der Embryo zum Fetus wird, ist nicht genau festgelegt: manche Wissenschaftler geben hierzu den Ablauf von 12 Wochen oder 3 Monaten intrauterinen Lebens an. Mit Nidation8 bezeichnet man die Einnistung des Eies8 in die Wand der Gebärmutter9, des Uterus9, ein Vorgang, der sich einige Tage nach der Befruchtung ereignet.

  • 2. Künstliche Befruchtung kommt durch Insemination, d.h. nicht infolge von Geschlechtsverkehr (627-2), zustande. Hierbei kann es sich um homologe (Samen des Ehemannes) oder heterologe (anonymer Samenspender) Insemination handeln. Neuere Entwicklungen auf diesem Gebiet befassen sich mit in-vitro-Befruchtungen, Retortenbabies und Leihmüttern.
  • 5. Nach anderer wissenschaftlicher Auffassung beginnt die Schwangerschaft mit der Nidation.

603

Ein Fetus wird als lebensfähig1 bezeichnet, wenn er in der Lage ist, außerhalb des Mutterleibs - und sei es für wenige Momente - zu überleben. Ansonsten gilt er als nicht lebensfähig2. Vielfach gibt man eine minimale Schwangerschaftsdauer3 von im allgemeinen 28 Wochen an, ab welcher ein Fötus normalerweise als lebensfähig betrachtet wird. Je nachdem, ob die Schwangerschaftsdauer diesen Wert über- oder unterschreitet, wird die Trennung des Fetus vom Mutterleib als Entbindung4, Niederkunft4, Geburt4 bzw. als Abortus5 (siehe auch § 604) bezeichnet. Die Periode von ungefähr 6 Wochen nach der Entbindung, während der die Gebärmutter ihre normale Größe wiedererlangt und die Wahrscheinlichkeit der Empfängnis gering ist, heißt Wochenbett (Puerperium)6.

  • 3. Als Kriterium zur Unterscheidung von Tot- und Fehlgeburten (einschließlich Schwangerschaftsabbrüche) empfiehlt die WHO ein Geburtsgewicht von 1 000 g, hilfsweise von 28 Schwangerschaftswochen. Lebendgeborene sind unabhängig von solchen Kriterien immer als solche statistisch zu erfassen, auch wenn sie nur für kurze Zeit Lebenszeichen gezeigt haben. Zunehmend ist es allerdings möglich, daß Kinder, die bei der Geburt nur 500 g wogen oder nach einer Schwangerschaftsdauer von 20 Wochen geboren wurden, überleben. Die Fristen für einen legalen Schwangerschaftsabbruch liegen deutlich unter diesen medizinischen Grenzen der Lebensfähigkeit.
  • 4. Im demographischen Sprachgebrauch sollten nur die Begriffe Entbindung und Niederkunft verwendet werden, da hier unter Geburt (siehe 601-3) das Ergebnis der Niederkunft und nicht, wie umgangssprachlich üblich, der Vorgang verstanden wird. Die Niederkunft beginnt mit dem Einsetzen der Wehen, die mit der Entbindung aufhören, und ist mit dem Ausstoßen der Nachgeburt, der Plazenta, beendet.
  • 5. Im englischen (französischen) demographischen Sprachgebrauch umfaßt der Begriff „abortion” („avortement”) sowohl spontane als auch induzierte Schwangerschaftsabbrüche, während die Umgangssprache für erstere „miscarriage” („fausse couche”) benutzt und unter „abortion” („avortement”) nur letztere versteht. Der medizinische Begriff abortus umfaßt Fehlgeburt (Spontanabort) und Schwangerschaftsabbruch.

604

Eine Beendigung der Schwangerschaft nach einem intrauterinen Sterbefall (411-2), der sich lange vorher ereignet haben kann, wird als Fehlgeburt1 bezeichnet im Gegensatz zum eingeleiteten2, induzierten Schwangerschaftsabbruch2, Abtreibung2. Hierzu gehört auch der Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation3. Läßt die Gesetzgebung unter bestimmten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche zu, so können legale Schwangerschaftsabbrüche4 und illegale Schwangerschaftsabbrüche5 unterschieden werden. Nach der Art des Eingriffs unterscheidet man Schwangerschaftsabbrüche durch Curettage6, durch Vakuumaspiration7, Absaugen7, die Hysterotomie (vaginale, abdominale)8 und gelegentlich die Hysterektomie (631-6), sowie den medikamentösen Abbruch9.

  • 2. In der Bundesrepublik Deutschland und in der Schweiz hat der Begriff „Abtreibung” den nicht legalen oder als Unrecht empfundenen Beigeschmack.
  • 8. Unter Hysterotomie versteht man die operative Öffnung der Gebärmutter entweder von der Scheide aus (vaginal) oder von der Bauchdecke aus (abdominal). Hysterektomie bedeutet die Entfernung der Gebärmutter.

605

Die Entbindungen (603-4) können entsprechend der vollendeten Schwangerschaftsdauer (603-3) in Termingeburten termingerechte \ vollausgetragene Geburten1 und in Frühgeburten2 (verfrühte, nicht termingerechte Geburten) eingeteilt werden. Entsprechend unterscheidet man termingerecht Geborene3, vollausgetragene Kinder3 und Frühgeborene4 (frühgeborene Kinder). Unter dem Stichwort Vorzeitigkeit der Geburt5 befaßt man sich mit Tatbeständen im Zusammenhang mit Frühgeburten. Im allgemeinen bezeichnet man Niederkünfte vor einer Schwangerschaftsdauer von 37 Wochen als nicht termingerecht. Um Schwierigkeiten bei der Feststellung der Schwangerschaftsdauer (siehe auch 603-3) zu vermeiden, wird das Geburtsgewicht6 berücksichtigt. Man kommt dann zum Begriff der Untergewichtigkeit7 (Unreife) und bezeichnet Kinder mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2 500 g als untergewichtig8, auch weniger zutreffend als unreif8. Eigentlich sollte die Bezeichnung unreif sich nur auf Kinder beziehen, die in einem Zustand ungewöhnlicher Schwäche geboren werden. Untergewichtigkeit7 ist nicht notwendigerweise mit einer solchen Lebensschwäche9 identisch.

606

Bei den meisten Entbindungen handelt es sich um eine Einzelgeburt1, bei einigen dagegen um eine Zwillingsgeburt2 oder Mehrlingsgeburt2, wenn nämlich zwei oder mehr Kinder geboren werden. Diese nennt man ihrer Zahl entsprechend Zwillinge3, Drillinge3, Vierlinge3, Fünflinge3. Als eineiige Zwillinge4 bezeichnet man Zwillinge, die durch Teilung des gleichen Eies (602-3) entstehen, und als zweieiige Zwillinge5 solche, die durch Befruchtung verschiedener Eier entstehen.

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