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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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(Wilhelm Winkler und Wörterbuchkommission der Union, erste Ausgabe 1966)
 
(Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987)
 
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Die Bewohner eines Landes gliedern sich in die {{TextTerm|Staatsangehörigen|1}} ({{TextTerm|Staatsbürger|1}}, {{TextTerm|Untertanen|1}}) des Staates und in die {{TextTerm|Ausländer|2}}, die Bürger eines anderen Staates oder {{TextTerm|Staatenlose|3}} sein können, d. h. keine {{TextTerm|Staatsbürgerschaft|4}} ({{TextTerm|Staatsangehörigkeit|4}}) besitzen. Die Ausdrücke „nationalité”, „nationality” und die entsprechenden Ausdrücke in anderen Sprachen dürfen im Deutschen nicht mit {{TextTerm|Nationalität|5}} übersetzt werden, da dieses Wort hier den Sinn von {{TextTerm|Volkszugehörigkeit|5}} (also den auf „nationalité ethnique” eingeschränkten Sinn von „nationalite”, {{RefNumber|30|5|2}}) hat, während „Staatsbürgerschaft” ({{RefNumber|33|0|4}}) im Französischen genauer als „nationalité politique” ausgedrückt wird.<br />Von der „Nationalität” ({{RefNumber|33|0|5}}) spricht man besonders in {{TextTerm|mehrvölkischen Staaten|6}} ({{TextTerm|multinationalen Staaten|6}}, {{TextTerm|Nationalitätenstaaten|6}}, vgl. dazu auch 333).
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Die Bewohner eines Landes gliedern sich in {{TextTerm|Staatsangehörige|1}}, {{TextTerm|Staatsbürger|1}} des entsprechenden Staates und in {{TextTerm|Ausländer|2}}, die Bürger eines anderen Staates oder {{TextTerm|Staatenlose|3}} sein können. Letztere besitzen keine {{TextTerm|Staatsangehörigkeit|4}}, {{TextTerm|Staatsbürgerschaft|4}}. Die Ausdrücke „nationalité”, „nationality” und entsprechende Ausdrücke in anderen Sprachen dürfen im Deutschen nicht einfach mit „Nationalität” übersetzt werden. Sie müssen sich nämlich nicht auf die Staatsangehörigkeit im politischen Sinn beziehen; es kann auch die {{TextTerm|ethnische Zugehörigkeit|5}} (§333), eine Unterscheidung, die vor allem bei einem {{TextTerm|Vielvölkerstaat|6}} bedeutsam ist, gemeint sein.
{{Note|1| Der Ausdruck „Untertan” ist heute, als mit der modernen Auffassung vom Staatsburger im Widerspruch stehend, in souveränen Staaten außer Gebrauch gekommen.<br />Bisweilen, besonders in Kolonialgebieten, gibt es noch eine Unterscheidung zwischen „Staatsbürgern” und „Untertanen”, wobei die letztgenannten Staatsburger geringeren Rechtes sind. Die „Staatsangehörigen” von Protektoraten werden {{NoteTerm|Protektoratsangehörige}} genannt.}}
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{{Note|1| In einigen Ländern - z.B. in Kolonialgebieten - kann gelegentlich zwischen Bürgern mit vollen Rechten und solchen mit eingeschränkten Rechten unterschieden werden.}}
  
 
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Die {{TextTerm|Einbürgerung|1}} ({{TextTerm|Naturalisierung|1}}, {{TextTerm|Naturalisation|1}}) verleiht dem Ausländer die Stellung eines Staatsbürgers, der dadurch {{TextTerm|eingebürgert|2}} ({{TextTerm|naturalisiert|2}}) wird. Über die Einbürgerung wird meist eine {{TextTerm|Einbürgerungsurkunde|3}} ausgestellt. Manche Gesetzgebungen sehen einen {{TextTerm|Widerruf der Einbürgerung|4}} vor, der den {{TextTerm|Verlust der Staatsangehörigkeit|5}} ({{TextTerm|Entlassung aus der Staatsangehörigkeit|5}}, {{TextTerm|Ausbürgerung|5}}) zur Folge hat. Bei der Gliederung der Bewohner nach der Staatsangehörigkeit können Fälle {{TextTerm|doppelter Staatsangehörigkeit|6}} ({{TextTerm|doppelte Staatsbürgerschaft|6}}, {{TextTerm|doppeltes Bürgerrecht|6}}) Schwierigkeiten bereiten. Die Ausländer unterscheidet man manchmal nach {{TextTerm|im Gastland wohnhaften Ausländern|7}} und {{TextTerm|vorübergehend anwesenden Ausländern|8}}.
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Die {{TextTerm|Einbürgerung|1}}, {{TextTerm|Naturalisierung|1}} verleiht dem {{NonRefTerm|Ausländer}} ({{RefNumber|33|0|2}}) die Stellung eines {{NonRefTerm|Staatsbürgers}} ({{RefNumber|33|0|1}}); man sagt dann, er ist {{TextTerm|eingebürgert|2}}, {{TextTerm|naturalisiert|2}}. Über die Einbürgerung wird meist eine {{TextTerm|Einbürgerungsurkunde|3}} ausgestellt. Die Gesetzgebungen mancher Länder sehen Möglichkeiten und Umstände vor, die zur {{TextTerm|Aberkennung der Staatsbürgerschaft|4}}, {{TextTerm|Ausbürgerung|4}} bzw. zum {{TextTerm|Verlust der Staatsangehörigkeit|5}} führen. Die Klassifizierung der Bewohner eines Landes nach der Staatsangehörigkeit kann dadurch kompliziert werden, daß es Fälle von {{TextTerm|doppelter Staatsangehörigkeit|6}} gibt. Die in einem Land lebenden Ausländer werden gelegentlich unterteilt in {{TextTerm|ausländische Wohnbevölkerung|7}} (vgl. {{RefNumber|31|0|1}}), d.h. solche, die sich darauf eingerichtet haben, länger im Lande zu leben, und in {{TextTerm|vorübergehend anwesende Ausländer|8}}, die sich nur zeitweise dort aufhalten.
{{Note|1| und 2. Im Falle der {{NoteTerm|Option}} ({{NoteTerm|Staatsangehörigkeitswahl, Staatsangehörigkeitsentscheidung}}) wird der Bevölkerung eines die Zugehörigkeit zu einem Staat wechselnden Gebietes die Wahl des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie in Zukunft zu besitzen wünschen, freigestellt.<br />{{NoteTerm|Einbürgerung}}, S. f. — {{NoteTerm|Naturalisierung}}, {{NoteTerm|Naturalisation}}, S. f. — {{NoteTerm|einbürgern}}, V. t. — {{NoteTerm|naturalisieren}}, V. t. Da die Staatsangehörigkeit manchmal auch noch auf anderem Wege als durch Einbürgerung erworben werden kann, z. B. durch Heirat oder durch Staatsangehörigkeitserklärung (Option), so ist {{NoteTerm|Erwerb der Staatsangehörigkeit}} der allgemeine Ausdruck.}}
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{{Note|5| Ein Verlust der Staatsangehörigkeit kann z.B. auch durch eigenen Verzicht (weil keine doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist) eintreten.}}
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{{Note|7| In der Bundesrepublik Deutschland zählen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen nicht zur Wohnbevölkerung.}}
  
 
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In einem Lande geborene Personen bezeichnet man als die dort {{TextTerm|Gebürtigen|1}}. Unter {{TextTerm|Urbewohnern|2}} ({{TextTerm|Eingeborenen|2}}) versteht man Personen, deren Vorfahren seit unvordenklichen Zeiten das Land bewohnt haben. In der Statistik macht man manchmal eine Unterscheidung zwischen {{TextTerm|im Inlande Geborenen|3}} und {{TextTerm|im Ausland Geborenen|4}}.
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Die im betrachteten Land geborenen Personen bezeichnet man als {{TextTerm|einheimische Bevölkerung|1}}, {{TextTerm|Einheimische|1}} oder auch Eingeborene. Unter {{TextTerm|Ureinwohnern|2}} versteht man die auf einem Gebiet lebenden Menschen, deren Vorfahren dort schon seit Vorzeiten lebten. In der Statistik wird manchmal zwischen den {{TextTerm|im Land Geborenen|3}} und den {{TextTerm|im Ausland Geborenen|4}} unterschieden.
{{Note|1| Die Gesamtheit der in einem Gebiet geborenen, in einem Zeitpunkt lebenden Personen nennt man die {{NoteTerm|Geburtsbevölkerung}} dieses Gebietes.}}
 
{{Note|2| Die Bezeichnung „Eingeborene” wird nur für Bevölkerungen niedriger Entwicklungsstufe gebraucht.}}
 
  
 
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In der Anthropologie versteht man unter {{TextTerm|Rasse|1}} eine Menschengruppe mit gemeinsamen körperlichen und geistigen Merkmalen, die vererblich sind oder als erblich angenommen werden. Der Ausdruck {{TextTerm|Volksgruppe|2}} ({{TextTerm|ethnische Gruppe|2}}) bezieht sich auf eine Menschengruppe von gemeinsamen körperlichen, sprach-liehen und kulturellen Merkmalen. Wenn sich diese Gruppe durch gemeinsame geschichtliche Entwicklung ein Gemeinsamkeitsbewußtsein erworben hat, so bezeichnet man sie als ein {{TextTerm|Volk|3}} (im Deutschen auch eine {{TextTerm|Nationalität|3}}) und, wenn sie sich (ganz oder in einem Teil) staatlich organisiert hat, auch als eine „Nation” ({{RefNumber|30|5|2}}*). Völker oder Volksteile, die ein Land in zahlenmäßiger Minderheit neben einer andersvölkischen Mehrheit bewohnen, nennt man {{TextTerm|Minderheiten|4}}, z. B. ethnische, nationale, sprachliche, aber auch religiöse Minderheiten.
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In der Anthropologie versteht man unter einer {{TextTerm|Rasse|1}} Menschen, denen bestimmte erbliche oder als erblich angenommene körperliche Merkmale gemeinsam sind. Der Ausdruck {{TextTerm|ethnische Gruppe|2}}, {{TextTerm|Volksgruppe|2}} wird verwendet für eine Anzahl von Menschen gleicher Herkunft, Religion, Sprache oder Kultur, eventuell auch gleicher somatischer Eigenarten. Das Wort {{TextTerm|Volk|3}} bezeichnet umgangssprachlich im allgemeinen eine Anzahl von Menschen, die durch eine gemeinsame historische Vergangenheit miteinander verbunden sind und die gleiche Sprache sprechen. Es wird in der Demographie kaum gebraucht. Eine Bevölkerungsgruppe, die gegenüber der Mehrheit der Bewohner eines Landes markante ethnische, sprachliche, religiöse, staatsbürgerschaftliche Unterschiede aufweist, stellt eine sogenannte {{TextTerm|Minderheit|4}} dar; z.B. {{NonRefTerm|ethnische Minderheit}} ({{RefNumber|33|0|5}}), {{NonRefTerm|sprachliche Minderheit}} ({{RefNumber|34|0|1}}).
{{Note|1| {{NoteTerm|Rasse}}, S. f. — {{NoteTerm|rassisch}} (rassemäßig), Adj. in Verbindung mit Substantiven meist als Bestimmungswort „Rassen-” wie Rassenkunde, Rassenhaß. In manchen anderen Sprachen benützte Ausdrucke, des gleichen Stammes wie race, sind im Deutschen mit „Volkszugehörigkeit” ({{RefNumber|33|0|5}}) zu übersetzen.}}
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{{Note|1| Der Ausdruck {{NonRefTerm|ethnische Gruppe}} ({{RefNumber|33|3|2}}) wird heute meist dem Begriff Rasse vorgezogen, weil letzterer durch seine Verwendung in der „Rassenlehre” in Mißkredit geraten ist.}}
{{Note|2| ethnisch, Adj. mit Substantiven auch „Völker-”, z. B. Völkermuseum. Der Ausdruck „ethnisch” wird derzeit häufig, wenn auch ungenau, für „rassisch” gebraucht, da der Rassegedanke durch die Erinnerung an eine von Rassenhaß erfüllte Politik in den Augen vieler diskreditiert erscheint.}}
 
{{Note|3| {{NoteTerm|Volk}}, S. n. — {{NoteTerm|völkisch (-national)}}, Adj.}}
 
  
 
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Manche Staaten stellen Rassenstatistiken nach der {{TextTerm|Hautfarbe|1}} auf. Es werden dann die {{TextTerm|Weißen|2}} von den {{TextTerm|Farbigen|3}} unterschieden. Als besondere Gruppe kommen die {{TextTerm|Mischlinge|5}} hinzu, die aus einer {{TextTerm|Vermischung|4}} von Menschen verschiedener „Rasse” ({{RefNumber|33|3|1}}) hervorgehen.
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Im Rahmen der Statistik werden Menschen gelegentlich nach ihrer {{TextTerm|Hautfarbe|1}} klassifiziert. Am häufigsten unterscheidet man dabei {{TextTerm|Weiße|2}} von {{TextTerm|Nicht-Weißen|3}}, {{TextTerm|Farbigen|3}}. Aus einer {{TextTerm|Rassenmischung|4}} ({{RefNumber|33|3|1}}) bzw. einer Vermischung von Menschen mit unterschiedlicher Hautfarbe gehen {{TextTerm|Mischlinge|5}} hervor, die eventuell bei statistischen Erhebungen einer besonderen Kategorie zugewiesen werden.
{{Note|4| Das Gegenstück zu {{NoteTerm|Rassenvermischung}}, S. f., ist {{NoteTerm|Rassentrennung}}, S. f., „Apartheid”, S. f., die sich bemüht, den Verkehr zwischen verschiedenen auf einem Gebiet lebenden rassischen ({{RefNumber|33|3|1}} *) Gruppen zu unterbinden.}}
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{{Note|4| Den Gegensatz zur Vermischung ethnischer Gruppen stellt die {{NonRefTerm|Segregation}} ({{RefNumber|81|0|5}}) (Rassentrennung) dar. Sie zielt darauf ab, Kontakte zwischen verschiedenen, auf dem gleichen Gebiet lebenden, ethnischen Gruppen einzuschränken oder zu unterbinden.}}
{{Note|5| Ein Mischling aus Weißen und Negern wird {{NoteTerm|Mulatte}} genannt, zwischen Weißen und Indianern in Latein-Amerika {{NoteTerm|Mestize}}, zwischen Weißen und Asiaten {{NoteTerm|Zambo}}.}}
 
  
 
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Aktuelle Version vom 5. März 2010, 11:43 Uhr


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Section | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 20 | 21 | 22 | 23 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 40 | 41 | 42 | 43 | 50 | 51 | 52 | 60 | 61 | 62 | 63 | 70 | 71 | 72 | 73 | 80 | 81 | 90 | 91 | 92 | 93

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330

Die Bewohner eines Landes gliedern sich in Staatsangehörige1, Staatsbürger1 des entsprechenden Staates und in Ausländer2, die Bürger eines anderen Staates oder Staatenlose3 sein können. Letztere besitzen keine Staatsangehörigkeit4, Staatsbürgerschaft4. Die Ausdrücke „nationalité”, „nationality” und entsprechende Ausdrücke in anderen Sprachen dürfen im Deutschen nicht einfach mit „Nationalität” übersetzt werden. Sie müssen sich nämlich nicht auf die Staatsangehörigkeit im politischen Sinn beziehen; es kann auch die ethnische Zugehörigkeit5 (§333), eine Unterscheidung, die vor allem bei einem Vielvölkerstaat6 bedeutsam ist, gemeint sein.

  • 1. In einigen Ländern - z.B. in Kolonialgebieten - kann gelegentlich zwischen Bürgern mit vollen Rechten und solchen mit eingeschränkten Rechten unterschieden werden.

331

Die Einbürgerung1, Naturalisierung1 verleiht dem Ausländer (330-2) die Stellung eines Staatsbürgers (330-1); man sagt dann, er ist eingebürgert2, naturalisiert2. Über die Einbürgerung wird meist eine Einbürgerungsurkunde3 ausgestellt. Die Gesetzgebungen mancher Länder sehen Möglichkeiten und Umstände vor, die zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft4, Ausbürgerung4 bzw. zum Verlust der Staatsangehörigkeit5 führen. Die Klassifizierung der Bewohner eines Landes nach der Staatsangehörigkeit kann dadurch kompliziert werden, daß es Fälle von doppelter Staatsangehörigkeit6 gibt. Die in einem Land lebenden Ausländer werden gelegentlich unterteilt in ausländische Wohnbevölkerung7 (vgl. 310-1), d.h. solche, die sich darauf eingerichtet haben, länger im Lande zu leben, und in vorübergehend anwesende Ausländer8, die sich nur zeitweise dort aufhalten.

  • 5. Ein Verlust der Staatsangehörigkeit kann z.B. auch durch eigenen Verzicht (weil keine doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist) eintreten.
  • 7. In der Bundesrepublik Deutschland zählen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen nicht zur Wohnbevölkerung.

332

Die im betrachteten Land geborenen Personen bezeichnet man als einheimische Bevölkerung1, Einheimische1 oder auch Eingeborene. Unter Ureinwohnern2 versteht man die auf einem Gebiet lebenden Menschen, deren Vorfahren dort schon seit Vorzeiten lebten. In der Statistik wird manchmal zwischen den im Land Geborenen3 und den im Ausland Geborenen4 unterschieden.

333

In der Anthropologie versteht man unter einer Rasse1 Menschen, denen bestimmte erbliche oder als erblich angenommene körperliche Merkmale gemeinsam sind. Der Ausdruck ethnische Gruppe2, Volksgruppe2 wird verwendet für eine Anzahl von Menschen gleicher Herkunft, Religion, Sprache oder Kultur, eventuell auch gleicher somatischer Eigenarten. Das Wort Volk3 bezeichnet umgangssprachlich im allgemeinen eine Anzahl von Menschen, die durch eine gemeinsame historische Vergangenheit miteinander verbunden sind und die gleiche Sprache sprechen. Es wird in der Demographie kaum gebraucht. Eine Bevölkerungsgruppe, die gegenüber der Mehrheit der Bewohner eines Landes markante ethnische, sprachliche, religiöse, staatsbürgerschaftliche Unterschiede aufweist, stellt eine sogenannte Minderheit4 dar; z.B. ethnische Minderheit (330-5), sprachliche Minderheit (340-1).

  • 1. Der Ausdruck ethnische Gruppe (333-2) wird heute meist dem Begriff Rasse vorgezogen, weil letzterer durch seine Verwendung in der „Rassenlehre” in Mißkredit geraten ist.

334

Im Rahmen der Statistik werden Menschen gelegentlich nach ihrer Hautfarbe1 klassifiziert. Am häufigsten unterscheidet man dabei Weiße2 von Nicht-Weißen3, Farbigen3. Aus einer Rassenmischung4 (333-1) bzw. einer Vermischung von Menschen mit unterschiedlicher Hautfarbe gehen Mischlinge5 hervor, die eventuell bei statistischen Erhebungen einer besonderen Kategorie zugewiesen werden.

  • 4. Den Gegensatz zur Vermischung ethnischer Gruppen stellt die Segregation (810-5) (Rassentrennung) dar. Sie zielt darauf ab, Kontakte zwischen verschiedenen, auf dem gleichen Gebiet lebenden, ethnischen Gruppen einzuschränken oder zu unterbinden.

* * *

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