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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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(Wilhelm Winkler und Wörterbuchkommission der Union, erste Ausgabe 1966)
 
(Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987)
 
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Um die {{TextTerm|Geschlechtsgliederung|1}} ({{TextTerm|Geschlechtsverteilung|1}}) der Bevölkerung zu untersuchen, bezieht man gewöhnlich die Zahl der Zugehörigen eines {{TextTerm|Geschlechts|2}} entweder auf die Gesamtzahl der Bevölkerung oder der betrachteten Bevölkerungsgruppe; oder auf die Zahl der Zugehörigen des anderen Geschlechts. Da das so betrachtete Geschlecht meist das männliche ist, könnte man von der {{TextTerm|Maskulinität|3}} einer Bevölkerung sprechen. Der Ausdruck {{TextTerm|Maskulinitäts-maß|4}} ({{TextTerm|Männerrate|4}}) dürfte korrekterweise nur dann verwendet werden, wenn die Beziehung des männlichen Geschlechts auf die Gesamtzahl der Personen erfolgt ist. Für die Beziehung der Zahl der Personen eines Geschlechts auf die des anderen wird üblicherweise der Ausdruck {{NoteTerm|Geschlechtsverhältnis}} ({{NoteTerm|Geschlechterverhältnis, Sexualproportion}}) {{TextTerm|der Bevölkerung|5}} verwendet. Dabei wird die „Basiszahl” ({{RefNumber|13|6|3}}) in der Regel = 100 gesetzt.
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Um die {{TextTerm|Geschlechtsgliederung|1}} (siehe auch {{RefNumber|14|4|4}}) der Bevölkerung bzw. einer Bevölkerungsgruppe zu untersuchen, setzt man die Zahl der Personen eines bestimmten {{TextTerm|Geschlechts|2}} in Beziehung entweder zur entsprechenden Gesamtbevölkerung oder, was häufiger vorkommt, zur Zahl der Personen des anderen Geschlechts. Da derartige Betrachtungen häufig beim männlichen Geschlecht ansetzen, wird manchmal davon gesprochen, daß man die {{TextTerm|Maskulinität|3}} einer Bevölkerung untersucht. Der Ausdruck {{TextTerm|Männerquote|4}}, {{TextTerm|Anteil der männlichen Bevölkerung|4}}, bezeichnet dabei den Anteil der Personen männlichen Geschlechts an der Gesamtbevölkerung. Die {{TextTerm|Sexualproportion|5}} gibt das Verhältnis der Zahl der Personen männlichen Geschlechts zur Zahl der Personen weiblichen Geschlechts an.
  
 
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Die Ausdrücke {{TextTerm|Mann|1}} und {{TextTerm|Frau|2}} ({{TextTerm|Weib|2}} vor allem in der Anthropologie) werden in der Demographie synonym mit {{TextTerm|Person männlichen Geschlechts|1}} und {{TextTerm|Person weiblichen Geschlechts|2}} gebraucht, wobei man allerdings die Bezeichnungen „Mann” und „Frau” für „Kinder” ({{RefNumber|32|3|3}}) vermeidet. Die Ausdrücke {{TextTerm|Knabe|3}} und {{TextTerm|Mädchen|4}} bedeuten {{TextTerm|Kind des männlichen Geschlechts|3}} und {{TextTerm|Kind des weiblichen Geschlechts|4}}. Der Ausdruck {{TextTerm|Mensch|5}} ist gleichbedeutend mit {{TextTerm|menschliches Wesen|5}}.
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Die Begriffe {{TextTerm|Männer|1}} und {{TextTerm|Frauen|2}} werden in der Demographie oft synonym mit den Ausdrücken Personen männlichen Geschlechts und Personen weiblichen Geschlechts gebraucht, obwohl man im allgemeinen vermeidet, sie auf {{NonRefTerm|Kinder}} ({{RefNumber|32|3|3}}) anzuwenden. Die Begriffe {{TextTerm|Knaben|3}} und {{TextTerm|Mädchen|4}} beziehen sich auf Kinder des männlichen bzw. des weiblichen Geschlechts. Der Ausdruck {{TextTerm|Mensch|5}} wird in der allgemeinen Bedeutung von menschlichem Wesen benutzt.
{{Note|1| Mann wird oft für „Ehemann” ({{RefNumber|50|1|6}}), Frau für „Ehefrau” ({{RefNumber|50|1|7}}) gebraucht. Einen anderen Doppelsinn von „Mann” als Mann und „Mensch” ({{RefNumber|32|1|5}}) wie im Französischen „homme” oder im Englischen „man” gibt es im Deutschen nicht.}}
 
  
 
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Das {{TextTerm|Alter|1}} (327), genauer das {{TextTerm|chronologische Alter|1}} ist eines der grundlegenden Merkmale bei der Untersuchung der „Gliederung” ({{RefNumber|14|4|4}}) der Bevölkerung. Man drückt es gewöhnlich in Jahren aus oder in Jahren und Monaten, ja in Monaten und Tagen für die Kinder der ersten Lebenszeit. Die demographischen Darstellungen runden das Alter gewöhnlich auf die untere Einheit ab, wobei sie von {{TextTerm|vollendeten Altersjahren|2}}, {{TextTerm|vollendeten Altersmonaten|2}}, {{TextTerm|vollendeten Alterstagen|2}}, sprechen. Bei der Berechnung des Alters gibt es drei Möglichkeiten: das soeben erwähnte {{TextTerm|Alter beim letzten Geburtstag|3}}, das {{TextTerm|Alter beim nächsten Geburtstag|4}} und das {{TextTerm|nächstliegende ganze Altersjahr|5}} ({{TextTerm|nächstliegender ganzer Altersmonat|5}}). Ein ganzzahliges {{TextTerm|genaues Alter|6}} erreicht eine Person an jedem Geburtstag.
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Das {{TextTerm|Alter|1}} oder genauer {{TextTerm|Lebensalter|1}}, {{TextTerm|chronologisches Alter|1}} ist ein grundlegendes Merkmal bei der Untersuchung der Struktur einer Bevölkerung. Es wird im allgemeinen angegeben nach Jahren, oder Jahren und Monaten, oder bei {{NonRefTerm|Säuglingen}} ({{RefNumber|32|3|5}}) sogar nach Monaten und Tagen, gelegentlich auch nach Altersstufen (z.B. die O-bis unter 10jährigen). In der Demographie wird das Alter gewöhnlich auf die Zahl der abgeschlossenen Lebensjahre abgerundet und man spricht dann vom {{TextTerm|vollendeten Altersjahr|2}}, {{TextTerm|erfüllten Altersjahr (CH)|2}} (gegebenenfalls vom vollendeten Altersmonat), was dem {{TextTerm|Alter beim letzten Geburtstag|3}} entspricht. Manchmal beziehen sich Bevölkerungsstatistiken auf das im Beobachtungsjahr {{TextTerm|erreichte Alter|4}}. In der Versicherungsmathematik wird gelegentlich das {{TextTerm|Alter beim nächsten Geburtstag|5}} verwendet. Das in bevölkerungsstatistischen Erhebungen {{TextTerm|angegebene Alter|6}} wird oft aufgerundet, besonders wenn der Zeitabstand vom Erhebungstermin zum nächsten Geburtstag kleiner ist als zum letzten Geburtstag. Insbesondere für Sterbetafelberechnungen (§432) ist es erforderlich, das {{TextTerm|genaue Alter|7}} zu bestimmen. Bei Volkszählungen ist es üblich, nach dem Geburtsdatum zu fragen, gelegentlich auch nach dem Alter beim letzten Geburtstag oder einfach nach dem Alter. Wenn Bewohner eines Landes nicht in der Lage sind, selbst Altersangaben zu machen, kann es nützlich sein, solche anhand bekannter Ereignisse aus den vergangenen hundert Jahren, d.h. mit Hilfe eines sogenannten {{TextTerm|historischen Kalenders|8}}, zu erstellen.
{{Note|3| bis 5. Angesichts dieser drei Möglichkeiten, das Alter in Gruppen gefaßt darzustellen, ist es ungenau, wenn, wie es häufig geschieht, nur gesagt wird: z. B. „Alter in Jahren”. In der Regel ist damit das „Alter beim letzten Geburtstag” ({{RefNumber|32|2|3}}), d. i. „Alter in vollendeten Jahren” ({{RefNumber|32|2|2}}), gemeint. Nach überwiegendem deutschen Sprachgebrauch wird als {{NoteTerm|erster Geburtstag}} nicht der Tag der Geburt, sondern der um ein Jahr später liegende Tag, als n-ter Geburtstag der um n Jahre später liegende Tag bezeichnet.}}
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{{Note|2| Dies entspricht der sogenannten {{NoteTerm|Altersjahrmethode}}. Bezeichnungen in Tabellen etc. lauten: Im Alter von x bis x+ 1 Jahren oder durchschnittliches Alter x,5 Jahre.}}
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{{Note|4| Dies entspricht der sogenannten {{NoteTerm|Geburtsjahrmethode}}. Das in Tabellen etc. angegebene Alter x (z.B. 50) entspricht der Differenz zwischen den Jahreszahlen des Beobachtungsjahres (z.B. 1986) und des Geburtsjahres (z.B. 1936).}}
  
 
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Die Demographie entlehnt dem allgemeinen Sprachgebrauch die wenig präzisen Bezeichnungen für die Gliederung der Bevölkerung nach {{TextTerm|Lebensabschnitten|1}}. Im Anfang des Daseins steht die {{TextTerm|Kindheit|2}}, wobei das Wort {{TextTerm|Kind|3}} im allgemeinen eine Person vor Erreichung der „Geschlechtsreife” („Pubertät”, {{RefNumber|62|0|2}}) bezeichnet. In den ersten Tagen ihres Lebens ist die Person ein {{TextTerm|neugeborenes Kind|4}} ({{RefNumber|41|0|3}}). Das Wort {{TextTerm|Brustkind|5}} bezeichnet ein Kind vor der Entwöhnung von der Mutterbrust. Das Wort {{TextTerm|Säugling|6}} wird in der Statistik für Kinder gebraucht, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein {{TextTerm|Kleinkind|7}} ist ein Kind von 1 bis unter 6 Jahren. Die Bezeichnung {{TextTerm|Kinder im schulpflichtigen Alter|8}} bezieht sich auf Kinder im Alter von 6 bis unter 14 Jahren oder unter 15 Jahren ({{RefNumber|34|6|6}} bis 7).
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Die Demographie entlehnt dem allgemeinen Sprachgebrauch eine - leider nicht präzise - Terminologie zur Bezeichnung wesentlicher {{TextTerm|Lebensabschnitte|1}}. Am Anfang des Lebens steht danach die {{TextTerm|Kindheit|2}}, wobei das Wort {{TextTerm|Kind|3}} im allgemeinen eine Person bezeichnet, welche die {{NonRefTerm|Pubertät}} ({{RefNumber|62|0|2}}) noch nicht erreicht hat. Im Hinblick auf die allerersten Lebenstage spricht man von einem {{TextTerm|Neugeborenen|4}}, einem {{TextTerm|neugeborenen Kind|4}} ({{RefNumber|41|0|3}}). Das Wort {{TextTerm|Säugling|5}} bezieht sich, genaugenommen, auf Kinder, die noch nicht abgestillt worden sind; aber in der Demographie versteht man darunter Kinder im ersten Lebensjahr. Das Wort {{TextTerm|Baby|6}}, womit gewöhnlich ein Kind bezeichnet wird, das noch nicht allein laufen kann, kommt in dieser Form in der Demographie kaum vor; es wird eher synonym mit Geburten oder Neugeborenen verwendet. Als {{TextTerm|Kleinkinder|7}} werden im allgemeinen diejenigen Kinder bezeichnet, die das Schulalter noch nicht erreicht haben. Der Ausdruck {{TextTerm|Kinder im Schulalter|8}} dient häufig zur Bezeichnung von Kindern ab sechs Jahren (vgl. auch {{RefNumber|34|6|6}}).
{{Note|2| {{NoteTerm|Kindheit}}, S. f.}}
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{{Note|5| Der entsprechende demographische Ausdruck ist in der englischen Fassung unter {{RefNumber|32|3|6}} (infant) erklärt. Der französische Ausdruck, nourisson” wird in der Demographie fast gar nicht verwendet. Es existiert nur das Adjektiv „infantile”, z.B. in „mortalité infantile” (Säuglingssterblichkeit).}}
{{Note|3| {{NoteTerm|Kind}}, S. n.}}
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{{Note|6| Dieses Stadium wird in der Sozialwissenschaft gelegentlich als {{NonRefTerm|frühkindliche Phase}} bezeichnet. Siehe auch Fußnote 5.}}
{{Note|6| {{NoteTerm|Säugling}}, S. m., von {{NoteTerm|saugen}}, V. i. — dagegen {{NoteTerm|säugen}}, V. t. = {{NoteTerm|stillen}}, V. t., das Kind an der Mutterbrust ernähren.}}
 
{{Note|7| Besonders bezeichnet wird auch das {{NoteTerm|Kleinstkind}} von 1 bis unter 3 Jahren.}}
 
  
 
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Der Übergang von der „Kindheit” ({{RefNumber|32|3|2}}) zum {{TextTerm|jugendlichen Alter|1}} wird durch die Erlangung der „Geschlechtsreife” („Pubertät”, {{RefNumber|62|0|2}}) gekennzeichnet. Das Wort {{TextTerm|Jüngling|2}} wird auf Personen männlichen Geschlechtes angewendet, die das Jünglingsalter erreicht haben, während für Personen weiblichen Geschlechtes eher der allgemeinere Ausdruck {{TextTerm|junges Mädchen|2}} (ohne scharfe Abgrenzung im Alter nach unten) angewendet wird. Der Ausdruck {{TextTerm|Jungfrau|2}} betont meistens die geschlechtliche Unberührtheit ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Alter nach oben. Gebräuchlicher als „Jüngling” (das mehr dem gehobenen Sprachstil angehört) ist in der Umgangssprache {{TextTerm|junger Mann|3}}, {{TextTerm|junger Mensch|3}}, Plural {{TextTerm|junge Leute|3}} (dieses meist nur für Personen männlichen oder männlichen und weiblichen Geschlechts gebräuchlich). Auf das Jünglingsalter folgt das {{TextTerm|Alter des Erwachsenseins|4}} ({{TextTerm|Erwachsenenalter|4}}, {{TextTerm|Alter der Reife|4}}), und die diesem Alter angehörigen Personen sind die {{TextTerm|Erwachsenen|5}}. Die sich dem Lebensende nähernden Altersjahre bezeichnet man als das {{TextTerm|Alter|6}} (also in einem besonderen Sinne gegenüber dem allgemeinen Sinn von „Lebensalter”, {{RefNumber|32|2|1}}). Da der Zeitpunkt des Eintritts in diesen letzten Lebensabschnitt persönlich sehr verschieden ist, nimmt man dafür eine schematische Untergrenze an, etwa 65 Jahre, meist auch zusammenfallend mit dem {{TextTerm|Pensionsalter|7}} ({{TextTerm|Alter der Pensionierung|7}}, {{TextTerm|Ende des erwerbsfähigen Alters|7}}, {{RefNumber|35|8|5}}). Die Personen in diesem Alter bezeichnet man als {{NoteTerm|bejahrter}} ({{NoteTerm|alter}}) {{NoteTerm|Mann<sup>8</sup>, bejahrte}} ({{NoteTerm|alte}}) {{TextTerm|Frau|8}}, Plural auch ohne Geschlechtsunterscheidung: {{NoteTerm|bejahrte}} ({{NoteTerm|alte}}) {{TextTerm|Leute|8}} oder einfach {{TextTerm|Bejahrte|8}}.
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Der Übergang von der {{NonRefTerm|Kindheit}} ({{RefNumber|32|3|2}}) zum {{TextTerm|Jugendalter|1}}, zur {{TextTerm|Jugend|1}}, {{TextTerm|Adoleszenz|1}}, ist durch die {{NonRefTerm|Pubertät}} ({{RefNumber|62|0|2}}) gekennzeichnet. Die Begriffe {{TextTerm|Jugendliche|2}} oder {{TextTerm|junge Leute|3}} bezeichnen im allgemeinen Personen im Jugendalter, d.h. solche, die sich zwischen der Kindheit und dem {{TextTerm|Erwachsenenalter|4}} befinden. Als {{TextTerm|Erwachsene|5}} faßt man Personen im Erwachsenenalter auf, wobei dessen Anfang unterschiedlich gewählt wird. Auch der Beginn der Lebensstufe {{TextTerm|höheres Alter|6}} oder schlicht {{TextTerm|Alter|6}} ist nicht einfach zu bestimmen. Häufig wird er mit der Untergrenze des {{TextTerm|Ruhestandsalters|7}} ({{RefNumber|36|1|4}}), {{TextTerm|Pensionsalters|7}}, {{TextTerm|Rentenalters|7}} (z.B. ab 60 oder 65 Jahren) gleichgesetzt. Personen, die diese Grenze überschritten haben, bilden die Kategorie der {{TextTerm|Alten|8}}, der {{TextTerm|Senioren|8}}.
{{Note|2| Der Ausdruck „junges Mädchen” kann nur für eine unverheiratete weibliche Person gebraucht werden. Nach Verheiratung ist sie eine junge Frau (nicht zu verwechseln mit Jungfrau). Bei der Bildung großer Altersgruppen werden die Angehörigen des „Alters” (im Sinne von {{RefNumber|32|4|6}}) bisweilen mit den Erwachsenen zusammengefaßt, bisweilen als eine besondere dritte Gruppe ihnen gegenübergestellt.}}
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{{Note|5| Häufig wird hier die juristische Kategorie der {{NonRefTerm|Volljährigkeit}} zugrunde gelegt.}}
{{Note|5| Die Gruppe der „Erwachsenen” fällt annähernd mit der der {{NoteTerm|Volljährigen}} ({{NoteTerm|Großjährigen}}) zusammen, deren untere Altersgrenze nach dem Recht des jeweiligen Staates meist um 20 Jahre gelegt ist. Die Personen unter dieser Altersgruppe sind die {{NoteTerm|Minderjährigen}}. In der Rechtspflege der Bundesrepublik Deutschland werden Minderjährige von 18 bis unter 21 Jahren als {{NoteTerm|Heranwachsende}} bezeichnet.}}
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{{Note|8| Die Ausdrücke {{NoteTerm|Bejahrte}}, {{NoteTerm|Betagte}}, {{NoteTerm|Greise}}, {{NoteTerm|Hochbetagte}} haben mitunter den Nebensinn der Gebrechlichkeit und unterliegen keiner festen Grenzziehung.}}
{{Note|8| Der Ausdruck {{NoteTerm|Greis}}, S. m., und {{NoteTerm|Greisin}}, S. f. für einen „bejahrten Mann” bzw. eine „bejahrte Frau” hat mitunter den Nebensinn der Gebrechlichkeit und unterliegt keiner festen Grenzziehung. Wenn eine solche unternommen würde, müßte die Grenze nach dem heutigen durchschnittlichen Stand des Alterns etwa bei 75 oder 80 Jahren angesetzt werden.}}
 
  
 
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Die Gliederung der Bevölkerung nach dem Alter erfolgt gewöhnlich nach (einzelnen) {{TextTerm|Altersjahren|1}} und {{TextTerm|Altersgruppen|2}}, insbesondere {{TextTerm|Fünfjahresgruppen|3}} oder {{TextTerm|großen Altersgruppen|4}}, z. B. 0-19 (0 bis unter 20) Jahre usw. Der {{TextTerm|Altersaufbau|6}} ({{TextTerm|Altersgliederung|6}}, {{TextTerm|Altersverteilung|6}}, {{RefNumber|14|4|4}}) der Bevölkerung wird in Verbindung mit der Geschlechtsgliederung, gelegentlich auch der Familienstandsgliederung, in einem „Histogramm” ({{RefNumber|15|5|8}}) dargestellt, das wegen seiner an den Durchschnitt einer Pyramide erinnernden Form auch {{TextTerm|Alterspyramide|7}} genannt wird. Neben oder anstelle der „Altersgliederung” wird manchmal die Gliederung nach {{TextTerm|Geburtsjahren|5}} vorgenommen.
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Die Gliederung der Bevölkerung nach dem Alter erfolgt im allgemeinen nach {{TextTerm|Altersjahren|1}}, {{TextTerm|Altersklassen|1}} oder nach {{TextTerm|Altersgruppen|2}}, insbesondere {{TextTerm|fünfjährigen Altersgruppen|3}}, {{TextTerm|Fünfjahresgruppen|3}}, oder auch nach {{TextTerm|breiten Altersgruppen|4}}, {{TextTerm|Altersabschnitten|4}}, z.B. 0 bis 19 Jahre, 20 bis 59 Jahre, 60 Jahre und älter. Anstelle einer Gliederung der Bevölkerung nach dem Alter wird gelegentlich nach {{TextTerm|Geburtsjahren|5}} gegliedert. Graphisch wird die {{TextTerm|Altersgliederung|6}} der Bevölkerung oft in Verbindung mit der {{NonRefTerm|Geschlechtsgliederung}} ({{RefNumber|32|0|1}}) in einem doppelten {{NonRefTerm|Histogramm}} ({{RefNumber|15|5|8}}) dargestellt, das {{TextTerm|Altersaufbau|7}}, {{TextTerm|Alterspyramide|7}}, genannt wird.
{{Note|1| bis 7. „Altersjahre”, „Altersgruppen” usw. werden ganz allgemein auch als {{NoteTerm|Altersklassen}} bezeichnet. — Die nach Geschlecht und Alter gegliederte Gesamtheit einer Bevölkerung wird auch {{NoteTerm|Volkskörper}} genannt. Als besondere Altersklassen darin unterscheidet man den {{NoteTerm|Nachwuchs}} (meist die unter 15 Jahre alten Personen), den {{NoteTerm|Tragkörper}} (im allgemeinen die Arbeitsfähigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, im Sonderfalle auch die gebärfähigen Frauen, d. h. die im Alter von 15 bis unter 45 Jahren stehenden, die als „weiblicher Tragkörper” bezeichnet werden) und den {{NoteTerm|Altenteil}}, S. m. (meist die 65 und mehr Jahre alten Personen), nicht zu verwechseln mit das {{NoteTerm|Altenteil}}, S. n. ({{RefNumber|35|8|4}}*).}}
 
  
 
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Man nennt {{TextTerm|Durchschnittsalter|1}} einer Bevölkerung den Altersdurchschnitt ihrer Glieder, {{TextTerm|Medianalter|2}} ({{TextTerm|mittleres Alter|2}}, {{TextTerm|Altersmitte|2}}) das Alter, das die nach dem Alter geordnete Bevölkerung in zwei gleiche Teile teilt. Die Verschiebung im Altersaufbau in Richtung auf eine relativ stärkere Vertretung der alten Personen nennt man das {{TextTerm|Altern|3}} ({{TextTerm|Überalterung|3}}, {{TextTerm|Vergreisung|3}}) einer Bevölkerung. Um Mißverständnisse zu vermeiden, sagt man häufig auch {{TextTerm|demographisches Altern|3}} ({{RefNumber|32|7|1}}). Die umgekehrte Entwicklung wird als {{TextTerm|Verjüngung|4}} einer Bevölkerung oder {{TextTerm|demographische Verjüngung|4}} bezeichnet. Dieses Altern darf nicht mit der Weiterführung eines gegebenen Bevölkerungsstandes auf einen späteren Zeitpunkt mit Hilfe angenommener {{TextTerm|Überlebenswahrscheinlichkeiten|6}} verwechselt werden, bei der man auch die Bevölkerung als solche einen späteren Zeitpunkt erleben, also in gewissem Sinne {{TextTerm|altern|5}} läßt.
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Das {{TextTerm|Durchschnittsalter|1}} einer Bevölkerung ergibt sich als {{NonRefTerm|arithmetisches Mittel}} ({{RefNumber|14|0|2}}) des Alters der Mitglieder. Das {{TextTerm|Medianalter|2}}, der {{TextTerm|Zentralwert des Alters|2}} (vgl. {{RefNumber|14|0|6}}) ist jenes Alter, das die nach dem Alter gegliederte Bevölkerung in zwei gleiche Teile teilt. Eine Verschiebung des Altersaufbaus in Richtung eines relativ stärkeren Anteils alter Menschen führt zum {{TextTerm|Alterungsprozeß|3}}, zum {{TextTerm|demographischen Altern|3}} ({{RefNumber|32|7|1}}) einer Bevölkerung. Die umgekehrte Entwicklung wird als {{TextTerm|demographischer Verjüngungsprozeß|4}} bezeichnet. Eine {{TextTerm|demographisch alte Bevölkerung|5}} hat einen großen Anteil alter Menschen, eine {{TextTerm|demographisch junge Bevölkerung|6}} einen großen Anteil junger Menschen und Kinder. Das demographische Altern einer Bevölkerung im oben erwähnten Sinn darf nicht mit der bevölkerungsstatistischen Technik, der {{NonRefTerm|jahrgangsweisen Fortschreibung}} ({{RefNumber|72|0|5}}) verwechselt werden. Dieses Verfahren des {{TextTerm|Alterns|7}} besteht darin, daß man einen Bevölkerungsstand mit Hilfe von {{NonRefTerm|Überlebenswahrscheinlichkeiten}} ({{RefNumber|43|1|7}}) fortschreibt, um {{NonRefTerm|Schätzungen}} (§721) und {{NonRefTerm|Vorausschätzungen}} (§720) zu erhalten.
{{Note|3| {{NoteTerm|Alter}}, S. n. — {{NoteTerm|altern}}, V. i. — {{NoteTerm|Vergreisung}}, S. . — {{NoteTerm|vergreisen}}, V. i.}}
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{{Note|3| Die Begriffe {{NoteTerm|Überalterung, Vergreisung}} sollten wegen ihres wertenden Charakters hierfür nicht benutzt werden.}}
{{Note|4| {{NoteTerm|Verjüngung}}, S. f .— {{NoteTerm|verjüngen}}, V. t.}}
 
  
 
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Das „demographische Altern” ({{RefNumber|32|6|3}}) muß auch noch einerseits von dem {{TextTerm|individuellen Altern|1}} unterschieden werden, andererseits von der {{TextTerm|Lebensverlängerung|2}}, die hauptsächlich auf den Fortschritt der medizinischen Wissenschaft und die Verbesserung der Lebensbedingungen zurückgeht. Man nennt das {{TextTerm|physiologische Alter|3}} und das {{TextTerm|geistige Alter|4}} einer Person das Alter, dem normalerweise der Zustand seiner Gewebe und Organe bzw. seiner geistigen Fähigkeiten entspricht. Dagegen nennt man „chronologisches Alter” ({{RefNumber|32|2|1}}) die Zeit, die vom {{TextTerm|Zeitpunkt der Geburt|5}} bis zum Zeitpunkt der Betrachtung verstrichen ist. Der {{TextTerm|Intelligenzquotient|6}} (I. Q.) ist der Quotient aus dem „geistigen Alter” und dem entsprechenden „chronologischen Alter”, jedoch nur für die aufsteigende, nicht für die absteigende Entwicklung.
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Der {{NonRefTerm|Alterungsprozeß}} ({{RefNumber|32|6|3}}) muß einerseits unterschieden werden vom {{TextTerm|individuellen Altern|1}}, andererseits von der {{TextTerm|Verlängerung der menschlichen Lebensdauer|2}} infolge des medizinischen Fortschritts und der Verbesserung der Lebensbedingungen. Unter dem {{TextTerm|biologischen Alter|3}} einer Person versteht man das Alter, dem normalerweise der Zustand ihrer Gewebe und Organe entspricht. Die {{TextTerm|geistige Reife|4}} einer Person verweist auf ihre geistigen Fähigkeiten. Dieser Ausdruck ist vor allem gebräuchlich, wenn die geistigen Fähigkeiten eines Menschen mit den entsprechenden durchschnittlichen Fähigkeiten der Menschen im gleichen Alter verglichen werden. Das chronologische {{NonRefTerm|Alter}} ({{RefNumber|32|2|1}}) eines Menschen ist die Zeit, die seit seinem {{TextTerm|Geburtsdatum|5}} (Tag der Geburt) bis zum Beobachtungszeitpunkt verstrichen ist.
  
 
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Kapitel | Allgemeines index 1 | Begriffe und Methoden der Bevölkerungsstatistik index 2 | Bevölkerungsstand index 3 | Sterblichkeit und Krankheit index 4 | Eheschliessung und Ehelösung index 5 | Geburtenhäufigkeit, Fruchtbarkeit index 6 | Bevölkerungswachstum und Reproduktion index 7 | Räumliche Mobilität index 8 | Wirtschafts- und Sozialdemographie index 9
Section | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 20 | 21 | 22 | 23 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 40 | 41 | 42 | 43 | 50 | 51 | 52 | 60 | 61 | 62 | 63 | 70 | 71 | 72 | 73 | 80 | 81 | 90 | 91 | 92 | 93

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Um die Geschlechtsgliederung1 (siehe auch 144-4) der Bevölkerung bzw. einer Bevölkerungsgruppe zu untersuchen, setzt man die Zahl der Personen eines bestimmten Geschlechts2 in Beziehung entweder zur entsprechenden Gesamtbevölkerung oder, was häufiger vorkommt, zur Zahl der Personen des anderen Geschlechts. Da derartige Betrachtungen häufig beim männlichen Geschlecht ansetzen, wird manchmal davon gesprochen, daß man die Maskulinität3 einer Bevölkerung untersucht. Der Ausdruck Männerquote4, Anteil der männlichen Bevölkerung4, bezeichnet dabei den Anteil der Personen männlichen Geschlechts an der Gesamtbevölkerung. Die Sexualproportion5 gibt das Verhältnis der Zahl der Personen männlichen Geschlechts zur Zahl der Personen weiblichen Geschlechts an.

321

Die Begriffe Männer1 und Frauen2 werden in der Demographie oft synonym mit den Ausdrücken Personen männlichen Geschlechts und Personen weiblichen Geschlechts gebraucht, obwohl man im allgemeinen vermeidet, sie auf Kinder (323-3) anzuwenden. Die Begriffe Knaben3 und Mädchen4 beziehen sich auf Kinder des männlichen bzw. des weiblichen Geschlechts. Der Ausdruck Mensch5 wird in der allgemeinen Bedeutung von menschlichem Wesen benutzt.

322

Das Alter1 oder genauer Lebensalter1, chronologisches Alter1 ist ein grundlegendes Merkmal bei der Untersuchung der Struktur einer Bevölkerung. Es wird im allgemeinen angegeben nach Jahren, oder Jahren und Monaten, oder bei Säuglingen (323-5) sogar nach Monaten und Tagen, gelegentlich auch nach Altersstufen (z.B. die O-bis unter 10jährigen). In der Demographie wird das Alter gewöhnlich auf die Zahl der abgeschlossenen Lebensjahre abgerundet und man spricht dann vom vollendeten Altersjahr2, erfüllten Altersjahr (CH)2 (gegebenenfalls vom vollendeten Altersmonat), was dem Alter beim letzten Geburtstag3 entspricht. Manchmal beziehen sich Bevölkerungsstatistiken auf das im Beobachtungsjahr erreichte Alter4. In der Versicherungsmathematik wird gelegentlich das Alter beim nächsten Geburtstag5 verwendet. Das in bevölkerungsstatistischen Erhebungen angegebene Alter6 wird oft aufgerundet, besonders wenn der Zeitabstand vom Erhebungstermin zum nächsten Geburtstag kleiner ist als zum letzten Geburtstag. Insbesondere für Sterbetafelberechnungen (§432) ist es erforderlich, das genaue Alter7 zu bestimmen. Bei Volkszählungen ist es üblich, nach dem Geburtsdatum zu fragen, gelegentlich auch nach dem Alter beim letzten Geburtstag oder einfach nach dem Alter. Wenn Bewohner eines Landes nicht in der Lage sind, selbst Altersangaben zu machen, kann es nützlich sein, solche anhand bekannter Ereignisse aus den vergangenen hundert Jahren, d.h. mit Hilfe eines sogenannten historischen Kalenders8, zu erstellen.

  • 2. Dies entspricht der sogenannten Altersjahrmethode. Bezeichnungen in Tabellen etc. lauten: Im Alter von x bis x+ 1 Jahren oder durchschnittliches Alter x,5 Jahre.
  • 4. Dies entspricht der sogenannten Geburtsjahrmethode. Das in Tabellen etc. angegebene Alter x (z.B. 50) entspricht der Differenz zwischen den Jahreszahlen des Beobachtungsjahres (z.B. 1986) und des Geburtsjahres (z.B. 1936).

323

Die Demographie entlehnt dem allgemeinen Sprachgebrauch eine - leider nicht präzise - Terminologie zur Bezeichnung wesentlicher Lebensabschnitte1. Am Anfang des Lebens steht danach die Kindheit2, wobei das Wort Kind3 im allgemeinen eine Person bezeichnet, welche die Pubertät (620-2) noch nicht erreicht hat. Im Hinblick auf die allerersten Lebenstage spricht man von einem Neugeborenen4, einem neugeborenen Kind4 (410-3). Das Wort Säugling5 bezieht sich, genaugenommen, auf Kinder, die noch nicht abgestillt worden sind; aber in der Demographie versteht man darunter Kinder im ersten Lebensjahr. Das Wort Baby6, womit gewöhnlich ein Kind bezeichnet wird, das noch nicht allein laufen kann, kommt in dieser Form in der Demographie kaum vor; es wird eher synonym mit Geburten oder Neugeborenen verwendet. Als Kleinkinder7 werden im allgemeinen diejenigen Kinder bezeichnet, die das Schulalter noch nicht erreicht haben. Der Ausdruck Kinder im Schulalter8 dient häufig zur Bezeichnung von Kindern ab sechs Jahren (vgl. auch 346-6).

  • 5. Der entsprechende demographische Ausdruck ist in der englischen Fassung unter 323-6 (infant) erklärt. Der französische Ausdruck, nourisson” wird in der Demographie fast gar nicht verwendet. Es existiert nur das Adjektiv „infantile”, z.B. in „mortalité infantile” (Säuglingssterblichkeit).
  • 6. Dieses Stadium wird in der Sozialwissenschaft gelegentlich als frühkindliche Phase bezeichnet. Siehe auch Fußnote 5.

324

Der Übergang von der Kindheit (323-2) zum Jugendalter1, zur Jugend1, Adoleszenz1, ist durch die Pubertät (620-2) gekennzeichnet. Die Begriffe Jugendliche2 oder junge Leute3 bezeichnen im allgemeinen Personen im Jugendalter, d.h. solche, die sich zwischen der Kindheit und dem Erwachsenenalter4 befinden. Als Erwachsene5 faßt man Personen im Erwachsenenalter auf, wobei dessen Anfang unterschiedlich gewählt wird. Auch der Beginn der Lebensstufe höheres Alter6 oder schlicht Alter6 ist nicht einfach zu bestimmen. Häufig wird er mit der Untergrenze des Ruhestandsalters7 (361-4), Pensionsalters7, Rentenalters7 (z.B. ab 60 oder 65 Jahren) gleichgesetzt. Personen, die diese Grenze überschritten haben, bilden die Kategorie der Alten8, der Senioren8.

  • 5. Häufig wird hier die juristische Kategorie der Volljährigkeit zugrunde gelegt.
  • 8. Die Ausdrücke Bejahrte, Betagte, Greise, Hochbetagte haben mitunter den Nebensinn der Gebrechlichkeit und unterliegen keiner festen Grenzziehung.

325

Die Gliederung der Bevölkerung nach dem Alter erfolgt im allgemeinen nach Altersjahren1, Altersklassen1 oder nach Altersgruppen2, insbesondere fünfjährigen Altersgruppen3, Fünfjahresgruppen3, oder auch nach breiten Altersgruppen4, Altersabschnitten4, z.B. 0 bis 19 Jahre, 20 bis 59 Jahre, 60 Jahre und älter. Anstelle einer Gliederung der Bevölkerung nach dem Alter wird gelegentlich nach Geburtsjahren5 gegliedert. Graphisch wird die Altersgliederung6 der Bevölkerung oft in Verbindung mit der Geschlechtsgliederung (320-1) in einem doppelten Histogramm (155-8) dargestellt, das Altersaufbau7, Alterspyramide7, genannt wird.

326

Das Durchschnittsalter1 einer Bevölkerung ergibt sich als arithmetisches Mittel (140-2) des Alters der Mitglieder. Das Medianalter2, der Zentralwert des Alters2 (vgl. 140-6) ist jenes Alter, das die nach dem Alter gegliederte Bevölkerung in zwei gleiche Teile teilt. Eine Verschiebung des Altersaufbaus in Richtung eines relativ stärkeren Anteils alter Menschen führt zum Alterungsprozeß3, zum demographischen Altern3 (327-1) einer Bevölkerung. Die umgekehrte Entwicklung wird als demographischer Verjüngungsprozeß4 bezeichnet. Eine demographisch alte Bevölkerung5 hat einen großen Anteil alter Menschen, eine demographisch junge Bevölkerung6 einen großen Anteil junger Menschen und Kinder. Das demographische Altern einer Bevölkerung im oben erwähnten Sinn darf nicht mit der bevölkerungsstatistischen Technik, der jahrgangsweisen Fortschreibung (720-5) verwechselt werden. Dieses Verfahren des Alterns7 besteht darin, daß man einen Bevölkerungsstand mit Hilfe von Überlebenswahrscheinlichkeiten (431-7) fortschreibt, um Schätzungen (§721) und Vorausschätzungen (§720) zu erhalten.

  • 3. Die Begriffe Überalterung, Vergreisung sollten wegen ihres wertenden Charakters hierfür nicht benutzt werden.

327

Der Alterungsprozeß (326-3) muß einerseits unterschieden werden vom individuellen Altern1, andererseits von der Verlängerung der menschlichen Lebensdauer2 infolge des medizinischen Fortschritts und der Verbesserung der Lebensbedingungen. Unter dem biologischen Alter3 einer Person versteht man das Alter, dem normalerweise der Zustand ihrer Gewebe und Organe entspricht. Die geistige Reife4 einer Person verweist auf ihre geistigen Fähigkeiten. Dieser Ausdruck ist vor allem gebräuchlich, wenn die geistigen Fähigkeiten eines Menschen mit den entsprechenden durchschnittlichen Fähigkeiten der Menschen im gleichen Alter verglichen werden. Das chronologische Alter (322-1) eines Menschen ist die Zeit, die seit seinem Geburtsdatum5 (Tag der Geburt) bis zum Beobachtungszeitpunkt verstrichen ist.

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