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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Höhere(r,s) Alter

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Höhere(r,s) Alter  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Der Übergang von der Kindheit (323-2) zum Jugendalter1, zur Jugend1, Adoleszenz1, ist durch die Pubertät (620-2) gekennzeichnet. Die Begriffe Jugendliche2 oder junge Leute3 bezeichnen im allgemeinen Personen im Jugendalter, d.h. solche, die sich zwischen der Kindheit und dem Erwachsenenalter4 befinden. Als Erwachsene5 faßt man Personen im Erwachsenenalter auf, wobei dessen Anfang unterschiedlich gewählt wird. Auch der Beginn der Lebensstufe höheres Alter6 oder schlicht Alter6 ist nicht einfach zu bestimmen. Häufig wird er mit der Untergrenze des Ruhestandsalters7 (361-4), Pensionsalters7, Rentenalters7 (z.B. ab 60 oder 65 Jahren) gleichgesetzt. Personen, die diese Grenze überschritten haben, bilden die Kategorie der Alten8, der Senioren8.

  • 5. Häufig wird hier die juristische Kategorie der Volljährigkeit zugrunde gelegt.
  • 8. Die Ausdrücke Bejahrte, Betagte, Greise, Hochbetagte haben mitunter den Nebensinn der Gebrechlichkeit und unterliegen keiner festen Grenzziehung.


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