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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)
31: Unterschied zwischen den Versionen
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NBBot (Diskussion | Beiträge) (Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987) |
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Aktuelle Version vom 5. März 2010, 11:43 Uhr
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Bestimmte Techniken der Volkszählung haben zur Unterscheidung von Wohnbevölkerung1 und ortsanwesender Bevölkerung2 geführt. Zur Wohnbevölkerung gehören Personen, die am Zählungsort ihren ständigen Wohnsitz haben. Sie untergliedert sich in die anwesenden Personen3, d.h. jene, die am Zähltag am Ort weilen, und in die vorübergehend abwesenden Personen4, d.h. jene, die am Zähltag nicht anwesend sind. Die ortsanwesende Bevölkerung umfaßt die von der Wohnbevölkerung anwesenden Personen und vorübergehend anwesende Personen5, das sind solche, die sich am Zähltag vorübergehend im Erhebungsgebiet aufhalten. Die Ermittlung der Wohnbevölkerung und der ortsanwesenden Bevölkerung kommt nicht zum gleichen Ergebnis, auch nicht für die Bevölkerung eines ganzen Landes. Unter Wohnsitz6, Wohnort6 versteht man den Ort der ständigen Niederlassung einer Person. Personen, die nicht in privaten Haushalten, sondern in Einrichtungen wie Internaten, Altenheimen usw. wohnen, werden als Anstaltsbevölkerung7 bezeichnet. Für Personen ohne festen Wohnsitz8 werden im Rahmen von Volkszählungen üblicherweise Sonderregelungen getroffen.
- 1. Im österreichischen Amtsdeutsch auch Volkszahl. In der Schweiz wurde ab 1985 der Begriff Wohnbevölkerung durch ständige Wohnbevölkerung ersetzt. Hierin sind die Saisonarbeiter nicht mehr (wie vor 1985) enthalten.
- 5. Hierzu gehören z.B. Gäste (auch ausländische), die in Privathaushalten untergebracht sind.
- 6. Falls Personen an zwei Orten Wohnsitze unterhalten, wird zwischen einem ersten Wohnsitz, Hauptwohnsitz und einem zweiten Wohnsitz unterschieden.
311
In der Bevölkerungsstatistik werden in der Regel Landgemeinden1, ländliche Gemeinden1 von Stadtgemeinden2, städtischen Gemeinden2 unterschieden. Diese Klassifizierung erfolgt nach Kriterien, die von Land zu Land variieren, z.B. nach der Bevölkerungszahl, der Bevölkerungszahl des Gemeinde-Hauptortes, dem Anteil der von der Landwirtschaft lebenden Personen (359-2). In vielen Ländern gelten Gemeinden als ländlich oder städtisch, je nachdem, ob sie unter oder über 2 000 Einwohner haben. Die in Landgemeinden lebenden Personen werden als Landbevölkerung3, ländliche Bevölkerung3 und die Bewohner städtischer Gemeinden als Stadtbevölkerung4 städtische Bevölkerung4 bezeichnet. In Ländern, die nicht oder nicht durchgängig in Gemeinden untergliedert sind, beruht die Unterteilung in ländliche und städtische Bevölkerung auf besonderen Kriterien. Dabei kann es erforderlich werden, als Zwischenkategorie die semi-urbane Bevölkerung5 oder gemischt städtisch-ländliche Bevölkerung5 einzuführen. Dies trifft evtl. bei Ortschaften mit überwiegend nicht-landwirtschaftlicher Bevölkerung zu, die aber zu klein sind, um als städtisch eingestuft zu werden.
312
Die Intensität der Besiedlung1 wird meist als Bevölkerungsdichte2 gemessen, das ist der Quotient aus der Zahl der Bewohner eines Gebietes und der Gebietsfläche. Üblicherweise wird die Bewohnerzahl pro km2 gemessen, gelegentlich auch pro ha, wenn die Besiedlung besonders dicht ist wie z.B. in städtischen Gebieten. Die Streuung der Bevölkerung3 über ein bestimmtes Gebiet ist abhängig von der Siedlungsweise4, wobei es sich um eine geschlossene Siedlung5, Sammelsiedlung5 oder um verschiedene Formen von Streusiedlungen6, aufgelockerter Siedlungsweise6 handeln kann und von der Größe und der Entfernung der verschiedenen Siedlungseinheiten voneinander. Manchmal wird der Bevölkerungsschwerpunkt7 eines bestimmten Gebietes berechnet: Er läßt sich nach Art eines physikalischen Schwerpunktes bestimmen, wobei allen Bewohnern dieses Gebietes das gleiche Gewicht zugeordnet wird.
313
Mehrere spezifische Dichtemaßzahlen1 ermöglichen einen Vergleich der Intensität der Besiedlung (312-1) verschiedener Gebiete nicht allein unter räumlichen Gesichtspunkten. Zu erwähnen sind hier vor allem die Bevölkerung pro Einheit der landwirtschaftlich nutzbaren (kultivierbaren) Fläche2, die gelegentlich auch physiologische Dichte2 genannt wird, und die agrarische Dichte3, d.h. die agrarische Bevölkerung (359-2) pro Einheit des kultivierbaren Bodens. Manchmal werden entsprechende Maßzahlen für die landwirtschaftlich genutzte Fläche4 anstatt für die landwirtschaftlich nutzbare Fläche5 berechnet. Für bevölkerungstheoretische Überlegungen betrachtet man auch die maximale Bevölkerungsdichte6 und die optimale Bevölkerungsdichte7, entsprechend der Bedeutung der Begriffe Bevölkerungsmaximum (904-1) und Bevölkerungsoptimum (902-4).
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