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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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(Wilhelm Winkler und Wörterbuchkommission der Union, erste Ausgabe 1966)
 
(Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987)
 
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Man unterscheidet zwischen der {{TextTerm|Wohnbevölkerung|1}} (das ist die am Zählorte wohnende Bevölkerung) und der {{TextTerm|ortsanwesenden Bevölkerung|2}} (das ist die am Zählungstage am Zählungsorte anwesende Bevölkerung). Die Wohnbevölkerung besteht aus den am Zählungsorte wohnenden (wohnhaften) und am Zählungstage {{TextTerm|anwesenden Personen|3}} und den dort wohnenden (wohnhaften) am Zählungstage {{TextTerm|vorübergehend abwesenden Personen|4}}. Die ortsanwesende Bevölkerung setzt sich zusammen aus den am Zählungsorte wohnenden und am Zählungstage dort anwesenden und den am Zählungsorte nicht wohnenden, aber dort {{TextTerm|zeitweilig anwesenden Personen|5}} (Hotelgästen, Besuchern und dgl.). Die beiden Erfassungsarten der Bevölkerung führen nicht zum gleichen Ergebnis, weder für den einzelnen Zählungsort noch für deren Gesamtheit. Unter dem {{TextTerm|Wohnort|6}} einer Person versteht man den Ort, an dem sie dauernd wohnt. Zu Verwaltungszwecken werden Personen, die in größeren Gemeinschaften leben, wie Internatsschüler, kasernierte Militärpersonen, Insassen von Strafanstalten usw., oft gesondert gezählt; diese Personen bilden zusammen mit den dort wohnenden Beschäftigten die {{TextTerm|Anstaltsbevölkerung|7}}. Für die statistische Erfassung der {{TextTerm|Personen ohne festen Wohnort|8}} ({{TextTerm|Personen ohne festen Wohnsitz|8}}) werden für Volkszählungen besondere Regelungen getroffen.
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Bestimmte Techniken der Volkszählung haben zur Unterscheidung von {{TextTerm|Wohnbevölkerung|1}} und {{TextTerm|ortsanwesender Bevölkerung|2}} geführt. Zur Wohnbevölkerung gehören Personen, die am Zählungsort ihren ständigen Wohnsitz haben. Sie untergliedert sich in die {{TextTerm|anwesenden Personen|3}}, d.h. jene, die am Zähltag am Ort weilen, und in die {{TextTerm|vorübergehend abwesenden Personen|4}}, d.h. jene, die am Zähltag nicht anwesend sind. Die ortsanwesende Bevölkerung umfaßt die von der Wohnbevölkerung anwesenden Personen und {{TextTerm|vorübergehend anwesende Personen|5}}, das sind solche, die sich am Zähltag vorübergehend im Erhebungsgebiet aufhalten. Die Ermittlung der Wohnbevölkerung und der ortsanwesenden Bevölkerung kommt nicht zum gleichen Ergebnis, auch nicht für die Bevölkerung eines ganzen Landes. Unter {{TextTerm|Wohnsitz|6}}, {{TextTerm|Wohnort|6}} versteht man den Ort der ständigen Niederlassung einer Person. Personen, die nicht in privaten Haushalten, sondern in Einrichtungen wie Internaten, Altenheimen usw. wohnen, werden als {{TextTerm|Anstaltsbevölkerung|7}} bezeichnet. Für {{TextTerm|Personen ohne festen Wohnsitz|8}} werden im Rahmen von Volkszählungen üblicherweise Sonderregelungen getroffen.
{{Note|6| {{NoteTerm|Wohnort}}, S. m. — {{NoteTerm|wohnen}}, V. i.}}
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{{Note|1| Im österreichischen Amtsdeutsch auch {{NoteTerm|Volkszahl}}. In der Schweiz wurde ab 1985 der Begriff Wohnbevölkerung durch {{NoteTerm|ständige Wohnbevölkerung}} ersetzt. Hierin sind die Saisonarbeiter nicht mehr (wie vor 1985) enthalten.}}
{{Note|7| Die nicht in „Anstaltshaushalten” ({{RefNumber|11|0|5}}) lebenden Personen bilden die {{NoteTerm|in privaten Haushalten lebende Bevölkerung}}.}}
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{{Note|5| Hierzu gehören z.B. Gäste (auch ausländische), die in Privathaushalten untergebracht sind.}}
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{{Note|6| Falls Personen an zwei Orten Wohnsitze unterhalten, wird zwischen einem {{NoteTerm|ersten Wohnsitz, Hauptwohnsitz}} und einem {{NoteTerm|zweiten Wohnsitz}} unterschieden.}}
  
 
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Die Bevölkerungsstatistik unterscheidet gewöhnlich {{TextTerm|ländliche Gemeinden|1}} und {{TextTerm|städtische Gemeinden|2}} ({{RefNumber|30|6|4}}), wobei zumeist die Bevölkerungszahl (Grenze üblicherweise bei 2000 Einwohnern) als Unterscheidungsgrund genommen wird und es keine Rolle spielt, ob die Bezeichnung Stadt durch Verwaltungsakt verliehen worden ist oder nicht. Die Bevölkerung der Gemeinden ist dementsprechend {{TextTerm|Landbevölkerung|3}} ({{TextTerm|ländliche Bevölkerung|3}}) oder {{TextTerm|Stadtbevölkerung|4}} ({{TextTerm|städtische Bevölkerung|4}}), je nachdem, ob sie in ländlichen oder städtischen Gemeinden wohnt. Von der „Landbevölkerung” und „Stadtbevölkerung” zu unterscheiden ist die „landwirtschaftliche Bevölkerung” ({{RefNumber|35|9|2}}) und die „nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung” ({{RefNumber|35|9|3}}), je nach ihrer Zugehörigkeit zur Landwirtschaft oder zu anderen Wirtschaftsbereichen.
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In der Bevölkerungsstatistik werden in der Regel {{TextTerm|Landgemeinden|1}}, {{TextTerm|ländliche Gemeinden|1}} von {{TextTerm|Stadtgemeinden|2}}, {{TextTerm|städtischen Gemeinden|2}} unterschieden. Diese Klassifizierung erfolgt nach Kriterien, die von Land zu Land variieren, z.B. nach der Bevölkerungszahl, der Bevölkerungszahl des Gemeinde-Hauptortes, dem {{NonRefTerm|Anteil der von der Landwirtschaft lebenden Personen}} ({{RefNumber|35|9|2}}). In vielen Ländern gelten Gemeinden als ländlich oder städtisch, je nachdem, ob sie unter oder über 2 000 Einwohner haben. Die in Landgemeinden lebenden Personen werden als {{TextTerm|Landbevölkerung|3}}, {{TextTerm|ländliche Bevölkerung|3}} und die Bewohner städtischer Gemeinden als {{TextTerm|Stadtbevölkerung|4}} {{TextTerm|städtische Bevölkerung|4}} bezeichnet. In Ländern, die nicht oder nicht durchgängig in Gemeinden untergliedert sind, beruht die Unterteilung in ländliche und städtische Bevölkerung auf besonderen Kriterien. Dabei kann es erforderlich werden, als Zwischenkategorie die semi-urbane {{TextTerm|Bevölkerung|5}} oder {{TextTerm|gemischt städtisch-ländliche Bevölkerung|5}} einzuführen. Dies trifft evtl. bei Ortschaften mit überwiegend nicht-landwirtschaftlicher Bevölkerung zu, die aber zu klein sind, um als städtisch eingestuft zu werden.
{{Note|1| {{NoteTerm|ländlich}}, Adj. — {{NoteTerm|Land}}, S. n. Hier als Gegensatz zu Stadt in einem anderen Sinn gebraucht als in {{RefNumber|30|5|1}} (s. dazu auch {{RefNumber|30|5|1}}*). Der Unterschied der beiden ist manchmal auch äußerlich ersichtlich:<br />Auf dem Lande bedeutet: nicht in der Stadt, in dem Lande bedeutet: innerhalb der Grenzen eines Landes im Sinne von {{RefNumber|30|5|1}}.}}
 
{{Note|2| {{NoteTerm|Verstädterung}}, S. f. — Städte mit 100000 und mehr Einwohnern heißen {{NoteTerm|Großstädte}}. 5. {{NoteTerm|landwirtschaftlich}}, Adj. — {{NoteTerm|Landwirtschaft}}, S. f.}}
 
  
 
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Die {{TextTerm|Stärke der Besiedlung|1}} wird häufig durch die Maßzahl der {{TextTerm|Bevölkerungsdichte|2}} gemessen, dem Quotienten aus der Zahl der Einwohner und der Gebietsfläche. Diese Bevölkerungsdichte, manchmal die {{TextTerm|arithmetische Dichte|2}} genannt zum Unterschied von später zu erwähnenden Dichtezahlen (313), stellt sich dar als die Zahl der durchschnittlich auf einen km<sup>2</sup> entfallenden Bewohner — manchmal berechnet auf 1 ha, wo die Besiedlung besonders dicht ist, z.B. in Städten. Die {{TextTerm|Streuung der Bevölkerung|3}} ({{TextTerm|Verteilung der Bevölkerung|3}}) ist ein Ausdruck der {{TextTerm|Siedlungsweise|4}} ({{TextTerm|Wohnweise|4}} — geballt oder verstreut), bestimmt durch die Bedeutung der Agglomeration mit ihren gegenseitigen Entfernungen. Man berechnet manchmal den {{TextTerm|Bevölkerungsschwerpunkt|5}} eines Gebietes nach Art eines physikalischen Schwerpunktes, indem man allen Bevölkerungselementen das gleiche Gewicht zuteilt.
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Die {{TextTerm|Intensität der Besiedlung|1}} wird meist als {{TextTerm|Bevölkerungsdichte|2}} gemessen, das ist der Quotient aus der Zahl der Bewohner eines Gebietes und der Gebietsfläche. Üblicherweise wird die Bewohnerzahl pro km<sup>2</sup> gemessen, gelegentlich auch pro ha, wenn die Besiedlung besonders dicht ist wie z.B. in städtischen Gebieten. Die {{TextTerm|Streuung der Bevölkerung|3}} über ein bestimmtes Gebiet ist abhängig von der {{TextTerm|Siedlungsweise|4}}, wobei es sich um eine {{TextTerm|geschlossene Siedlung|5}}, {{TextTerm|Sammelsiedlung|5}} oder um verschiedene Formen von {{TextTerm|Streusiedlungen|6}}, {{TextTerm|aufgelockerter Siedlungsweise|6}} handeln kann und von der Größe und der Entfernung der verschiedenen Siedlungseinheiten voneinander. Manchmal wird der {{TextTerm|Bevölkerungsschwerpunkt|7}} eines bestimmten Gebietes berechnet: Er läßt sich nach Art eines physikalischen Schwerpunktes bestimmen, wobei allen Bewohnern dieses Gebietes das gleiche Gewicht zugeordnet wird.
{{Note|2| {{NoteTerm|Dichte}}, S. f. — {{NoteTerm|dicht}}, Adj.}}
 
{{Note|3| {{NoteTerm|Streuung}}, {{NoteTerm|Verteilung}}, S. f. — {{NoteTerm|verstreut}}, P. P. von {{NoteTerm|verstreuen}}, V. t. — {{NoteTerm|verteilen}}, V. t.}}
 
  
 
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Zum Vergleich der „Stärke der Besiedlung” ({{RefNumber|31|2|1}}) werden auch verschiedene {{TextTerm|Dichtemaßzahlen|1}} von einem nicht allein räumlichen Gesichtspunkt aus berechnet. Zu erwähnen sind hier die {{TextTerm|allgemeine Dichte auf die Einheit des kulturfähigen Bodens|2}}, vielfach auch {{TextTerm|physiologische Dichte|2}} genannt, und die {{TextTerm|landwirtschaftliche Dichte|3}}, das ist: die von der Landwirtschaft lebende Bevölkerung („landwirtschaftlich zugehörige Bevölkerung”, {{RefNumber|35|9|2}}) bezogen auf die Einheit des kulturfähigen Bodens. Manchmal werden analoge Dichtezahlen auf die {{TextTerm|tatsächliche Kulturfläche|4}} statt auf die {{TextTerm|kulturfähige Fläche|5}} berechnet. Theoretische Berechnungen betreffen die {{TextTerm|größtmögliche Dichte|6}} ({{TextTerm|maximale Dichte|6}}, auch {{TextTerm|Tragfähigkeit|6}} oder {{TextTerm|potentielle Dichte|6}}) und die {{TextTerm|bestmögliche Dichte|7}} ({{TextTerm|optimale Dichte|7}}), entsprechend den jeweiligen Begriffen der Höchstbevölkerung („maximale Bevölkerung”, {{RefNumber|90|4|1}}) und der bestmöglichen Bevölkerung („optimale Bevölkerungszahl”, {{RefNumber|90|2|4}}) eines Gebietes unter gegebenen Umständen.
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Mehrere {{TextTerm|spezifische Dichtemaßzahlen|1}} ermöglichen einen Vergleich der {{NonRefTerm|Intensität der Besiedlung}} ({{RefNumber|31|2|1}}) verschiedener Gebiete nicht allein unter räumlichen Gesichtspunkten. Zu erwähnen sind hier vor allem die {{NoteTerm|Bevölkerung pro Einheit der landwirtschaftlich nutzbaren}} (kultivierbaren) {{TextTerm|Fläche|2}}, die gelegentlich auch {{TextTerm|physiologische Dichte|2}} genannt wird, und die {{TextTerm|agrarische Dichte|3}}, d.h. die {{NonRefTerm|agrarische Bevölkerung}} ({{RefNumber|35|9|2}}) pro Einheit des kultivierbaren Bodens. Manchmal werden entsprechende Maßzahlen für die {{TextTerm|landwirtschaftlich genutzte Fläche|4}} anstatt für die {{TextTerm|landwirtschaftlich nutzbare Fläche|5}} berechnet. Für bevölkerungstheoretische Überlegungen betrachtet man auch die {{TextTerm|maximale Bevölkerungsdichte|6}} und die {{TextTerm|optimale Bevölkerungsdichte|7}}, entsprechend der Bedeutung der Begriffe {{NonRefTerm|Bevölkerungsmaximum}} ({{RefNumber|90|4|1}}) und {{NonRefTerm|Bevölkerungsoptimum}} ({{RefNumber|90|2|4}}).
  
 
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Section | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 20 | 21 | 22 | 23 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 40 | 41 | 42 | 43 | 50 | 51 | 52 | 60 | 61 | 62 | 63 | 70 | 71 | 72 | 73 | 80 | 81 | 90 | 91 | 92 | 93

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Bestimmte Techniken der Volkszählung haben zur Unterscheidung von Wohnbevölkerung1 und ortsanwesender Bevölkerung2 geführt. Zur Wohnbevölkerung gehören Personen, die am Zählungsort ihren ständigen Wohnsitz haben. Sie untergliedert sich in die anwesenden Personen3, d.h. jene, die am Zähltag am Ort weilen, und in die vorübergehend abwesenden Personen4, d.h. jene, die am Zähltag nicht anwesend sind. Die ortsanwesende Bevölkerung umfaßt die von der Wohnbevölkerung anwesenden Personen und vorübergehend anwesende Personen5, das sind solche, die sich am Zähltag vorübergehend im Erhebungsgebiet aufhalten. Die Ermittlung der Wohnbevölkerung und der ortsanwesenden Bevölkerung kommt nicht zum gleichen Ergebnis, auch nicht für die Bevölkerung eines ganzen Landes. Unter Wohnsitz6, Wohnort6 versteht man den Ort der ständigen Niederlassung einer Person. Personen, die nicht in privaten Haushalten, sondern in Einrichtungen wie Internaten, Altenheimen usw. wohnen, werden als Anstaltsbevölkerung7 bezeichnet. Für Personen ohne festen Wohnsitz8 werden im Rahmen von Volkszählungen üblicherweise Sonderregelungen getroffen.

  • 1. Im österreichischen Amtsdeutsch auch Volkszahl. In der Schweiz wurde ab 1985 der Begriff Wohnbevölkerung durch ständige Wohnbevölkerung ersetzt. Hierin sind die Saisonarbeiter nicht mehr (wie vor 1985) enthalten.
  • 5. Hierzu gehören z.B. Gäste (auch ausländische), die in Privathaushalten untergebracht sind.
  • 6. Falls Personen an zwei Orten Wohnsitze unterhalten, wird zwischen einem ersten Wohnsitz, Hauptwohnsitz und einem zweiten Wohnsitz unterschieden.

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In der Bevölkerungsstatistik werden in der Regel Landgemeinden1, ländliche Gemeinden1 von Stadtgemeinden2, städtischen Gemeinden2 unterschieden. Diese Klassifizierung erfolgt nach Kriterien, die von Land zu Land variieren, z.B. nach der Bevölkerungszahl, der Bevölkerungszahl des Gemeinde-Hauptortes, dem Anteil der von der Landwirtschaft lebenden Personen (359-2). In vielen Ländern gelten Gemeinden als ländlich oder städtisch, je nachdem, ob sie unter oder über 2 000 Einwohner haben. Die in Landgemeinden lebenden Personen werden als Landbevölkerung3, ländliche Bevölkerung3 und die Bewohner städtischer Gemeinden als Stadtbevölkerung4 städtische Bevölkerung4 bezeichnet. In Ländern, die nicht oder nicht durchgängig in Gemeinden untergliedert sind, beruht die Unterteilung in ländliche und städtische Bevölkerung auf besonderen Kriterien. Dabei kann es erforderlich werden, als Zwischenkategorie die semi-urbane Bevölkerung5 oder gemischt städtisch-ländliche Bevölkerung5 einzuführen. Dies trifft evtl. bei Ortschaften mit überwiegend nicht-landwirtschaftlicher Bevölkerung zu, die aber zu klein sind, um als städtisch eingestuft zu werden.

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Die Intensität der Besiedlung1 wird meist als Bevölkerungsdichte2 gemessen, das ist der Quotient aus der Zahl der Bewohner eines Gebietes und der Gebietsfläche. Üblicherweise wird die Bewohnerzahl pro km2 gemessen, gelegentlich auch pro ha, wenn die Besiedlung besonders dicht ist wie z.B. in städtischen Gebieten. Die Streuung der Bevölkerung3 über ein bestimmtes Gebiet ist abhängig von der Siedlungsweise4, wobei es sich um eine geschlossene Siedlung5, Sammelsiedlung5 oder um verschiedene Formen von Streusiedlungen6, aufgelockerter Siedlungsweise6 handeln kann und von der Größe und der Entfernung der verschiedenen Siedlungseinheiten voneinander. Manchmal wird der Bevölkerungsschwerpunkt7 eines bestimmten Gebietes berechnet: Er läßt sich nach Art eines physikalischen Schwerpunktes bestimmen, wobei allen Bewohnern dieses Gebietes das gleiche Gewicht zugeordnet wird.

313

Mehrere spezifische Dichtemaßzahlen1 ermöglichen einen Vergleich der Intensität der Besiedlung (312-1) verschiedener Gebiete nicht allein unter räumlichen Gesichtspunkten. Zu erwähnen sind hier vor allem die Bevölkerung pro Einheit der landwirtschaftlich nutzbaren (kultivierbaren) Fläche2, die gelegentlich auch physiologische Dichte2 genannt wird, und die agrarische Dichte3, d.h. die agrarische Bevölkerung (359-2) pro Einheit des kultivierbaren Bodens. Manchmal werden entsprechende Maßzahlen für die landwirtschaftlich genutzte Fläche4 anstatt für die landwirtschaftlich nutzbare Fläche5 berechnet. Für bevölkerungstheoretische Überlegungen betrachtet man auch die maximale Bevölkerungsdichte6 und die optimale Bevölkerungsdichte7, entsprechend der Bedeutung der Begriffe Bevölkerungsmaximum (904-1) und Bevölkerungsoptimum (902-4).

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