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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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(Wilhelm Winkler und Wörterbuchkommission der Union, erste Ausgabe 1966)
 
 
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Das Studium des „Bevölkerungsstandes” ({{RefNumber|20|1|5}}) befaßt sich mit der „Zahl” ({{RefNumber|10|1|6}}) der Bevölkerung nach dem {{TextTerm|Standort|1}} und ihrem „Aufbau” (Gliederung, Zusammensetzung, Struktur, {{RefNumber|14|4|4}}). Jede Bevölkerung lebt auf einem bestimmten {{TextTerm|Gebiet|2}}, und man untersucht ihre {{TextTerm|örtliche Verteilung|3}} ({{TextTerm|geographische Verteilung|3}}, {{TextTerm|räumliche Verteilung|3}}).
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Die Statistik des {{NonRefTerm|Bevölkerungsstandes}} ({{RefNumber|20|1|1}}) befaßt sich mit Merkmalen der {{NonRefTerm|Struktur}} ({{RefNumber|14|4|4}}), wie {{NonRefTerm|Geschlecht}} (§ §320, 321), {{NonRefTerm|Alter}} (§322), {{NonRefTerm|Familienstand}} (§515), {{NonRefTerm|Erwerbsstatus}} (§§{{RefNumber|35|0|356}}) usw. und der {{TextTerm|Lokalisierung|1}} einer Bevölkerung. Jede Bevölkerung lebt in einem bestimmten {{TextTerm|Gebiet|2}}. Bei der Beschäftigung mit der {{TextTerm|räumlichen Verteilung|3}} geht es um die Frage, wie die Bevölkerung in diesem Gebiet verteilt ist.
  
 
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=== 302 ===
  
Das „Gebiet” ({{RefNumber|30|1|2}}), auf dem eine Bevölkerung lebt, kann nach verschiedenen Gesichtspunkten in {{TextTerm|Gebietsteile|1}} gegliedert werden. Die Bevölkerungsstatistiken halten sich meist an die {{TextTerm|Verwaltungseinheiten|2}} ({{TextTerm|administrative Einheiten|2}}), aber man betrachtet auch die Verteilung der Bevölkerung nach {{TextTerm|Gebieten|3}} (dies in etwas anderem Sinne gebraucht als {{RefNumber|30|1|2}}, {{TextTerm|Räumen|3}}, {{TextTerm|Regionen|3}}) und {{TextTerm|Zonen|4}}, die nach verschiedenen, z. B. geographischen, wirtschaftlichen oder soziologischen Gesichtspunkten gebildet werden. Die Ausdrücke „Gebiet”, „Raum” und „Zone” können auf Flächen sehr verschiedener Größe angewandt werden. So kann der Ausdruck {{TextTerm|Naturraum|5}} ({{TextTerm|natürliches Gebiet|5}}) ein kleines Gebiet bedeuten, das eine geographische Einheit darstellt, aber auch eine ausgedehnte klimatische Zone. Das Gebiet eines Landes kann in {{TextTerm|Wirtschaftsgebiete|6}} ({{TextTerm|Wirtschaftsräume|6}}, {{TextTerm|Wirtschaftsregionen|6}}) eingeteilt werden. Diese können dann mehrere Verwaltungseinheiten umfassen, sie brauchen sich aber nicht mit der üblichen Verwaltungseinteilung zu decken. Für „aire naturelle” bzw. „natural area” der französischen bzw. englischen Fassung ({{RefNumber|30|2|7}}) besteht im Deutschen kein entsprechender Begriff.
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Das {{NonRefTerm|Gebiet}} ({{RefNumber|30|1|2}}), in dem eine Bevölkerung lebt, kann nach verschiedenen Kriterien in {{TextTerm|Teilgebiete|1}},{{TextTerm|Teilräume|1}} gegliedert werden. {{NonRefTerm|Bevölkerungsstatistiken}} (§130) folgen dabei meist {{TextTerm|Verwaltungseinheiten|2}}, {{TextTerm|administrativen Einheiten|2}} (§303), aber man betrachtet auch die Verteilung der Bevölkerung nach {{TextTerm|Räumen|3}}, {{TextTerm|Regionen|3}} oder {{TextTerm|Zonen|4}}, die nach verschiedenen geographischen, ökonomischen oder soziologischen Kriterien gebildet werden. Die Bezeichnungen Raum, Region oder Zone können auf Gebiete sehr verschiedener Größe angewandt werden und auch durchaus bestimmten administrativen Untergliederungen entsprechen. So spricht man z.B. von großstädtischen Regionen, Wirtschafträumen oder Klimazonen. Die Begriffe {{TextTerm|Naturraum|5}} und {{TextTerm|Wirtschaftsraum|6}} sind bei Geographen gebräuchlich. Sie beziehen sich auf Gebiete spezifischer landschaftlicher bzw. wirtschaftlicher Eigenart. Der Ausdruck {{TextTerm|Lebensraum|7}} wurde in der {{NonRefTerm|Sozialökologie}} ({{RefNumber|10|4|5}}) gelegentlich für das von Menschen bestimmter Eigenart (Stammeszugehörigkeit, Sprache u.a.m.) bewohnte Gebiet verwendet.
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{{Note|7| Im deutschen Sprachbereich ist der Begriff {{NonRefTerm|Lebensraum}} dadurch ideologisch „belastet”, daß er von Vertretern der Geopolitik zur Formulierung territorialer Ansprüche benutzt wurde.}}
  
 
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=== 303 ===
  
Verwaltungseinteilung und Bezeichnung der Verwaltungseinheiten sind von Staat zu Staat verschieden. Einzelheiten über den Verwaltungsaufbau in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind u.a. den amtlichen statistischen Quellen, besonders auch den jeweiligen statistischen Jahr- und Handbüchern, zu entnehmen.
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{{NonRefTerm|Verwaltungseinteilungen}} ({{RefNumber|30|2|2}}) und ihre Bezeichnungen variieren von Land zu Land und evtl. auch im Lauf der Zeit. Gleiche Begriffe können daher u.U. jeweils Verschiedenes bezeichnen. Kleine Verwaltungseinheiten sind z.B. {{TextTerm|Gemeinden|1}}; große z.B. {{TextTerm|Bundesländer|2}} (D, A), {{TextTerm|Bundesstaaten|2}}, {{TextTerm|Provinzen|2}}, {{TextTerm|Departements|3}} oder {{TextTerm|Kantone|4}} (CH); mittlere z.B. {{TextTerm|Counties|5}}, {{TextTerm|Grafschaften|5}}, {{TextTerm|Bezirke|6}}, {{TextTerm|Distrikte|7}} oder {{NewTextTerm|Kreise|11}}. In der Bundesrepublik Deutschland kennt man als Abstufungen Bundesländer, Regierungsbezirke (nicht in allen Bundesländern), Kreise (Stadt- und Landkreise) und Gemeinden (evtl. noch in Gemeindebezirke oder -teile untergliedert). Die entsprechenden Abstufungen sind in Österreich Bundesländer, politische Bezirke (darunter Städte mit eigenem Statut) und Gemeinden (evtl. Gemeindebezirke); in der Schweiz Kantone, Bezirke und Gemeinden.
  
 
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=== 304 ===
  
Eine Bevölkerung wird {{TextTerm|seßhaft|1}} genannt, wenn sie in festen Wohnsitzen lebt, {{TextTerm|nomadisch|2}}, wenn sie von einem Orte zum anderen zieht, {{TextTerm|halbnomadisch|3}}, wenn sie nur einen Teil des Jahres in festen Wohnsitzen verbringt. In manchen Ländern werden Teile des Gebietes als {{TextTerm|Reservation|4}} bestimmt, wo weniger entwickelte Volksgruppen nach ihrer althergebrachten Lebensart weiterleben können.
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Eine Bevölkerung wird {{TextTerm|seßhaft|1}} genannt, wenn sie in ortsfesten {{NonRefTerm|Wohnsitzen}} (siehe § 120) lebt, {{TextTerm|nomadisch|2}}, wenn sie immer wieder den Ort wechselt, und {{TextTerm|halbnomadisch|3}}, wenn sie nur einen Teil des Jahres in ortsfesten Wohnsitzen verbringt. Es gibt Länder, in denen bestimmte Teilgebiete als {{TextTerm|Reservate|4}} eingerichtet worden sind, in denen Volksgruppen nach ihren althergebrachten Traditionen weiterleben können.
{{Note|1| {{NoteTerm|seßhaft}}, Adj. — {{NoteTerm|Seßhaftigkeit}}, S. f.}}
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{{Note|4| Ein bekanntes Beispiel sind die Indianerreservate in den USA.}}
{{Note|2| {{NoteTerm|nomadisch}}, Adj. — {{NoteTerm|Nomade}}, S. m. — {{NoteTerm|Nomadentum}}, S. n. 4. {{NoteTerm|Reservation}}, S. f. — {{NoteTerm|reservieren}}, V. t.}}
 
  
 
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=== 305 ===
  
Beiden hier folgenden Begriffen muß größte Vorsicht walten, da bei manchen Wörtern, die einander in verschiedenen Sprachen der Form nach entsprechen, die Begriffsinhalte verschieden oder die Wörter selbst mehrdeutig sind.
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Genaugenommen bezeichnet das Wort {{TextTerm|Land|1}} ein {{NonRefTerm|Gebiet}} ({{RefNumber|30|1|2}}), das Wort {{TextTerm|Volk|2}} (siehe auch {{RefNumber|33|3|3}}), {{TextTerm|Nation|2}} einen Zusammenschluß von Menschen, die durch eine gemeinsame Tradition verbunden sind und auf demselben Gebiet leben, das Wort {{TextTerm|Staat|3}} eine politische Einheit. Es kommt jedoch nicht selten vor, daß diese Begriffe in ihrer Anwendung vermischt werden (so vor allem Staat und Land). Ein {{TextTerm|Staatenbund|4}}, eine ({{TextTerm|Kon-)Föderation|4}} ist ein Zusammenschluß, bei dem die einzelnen Staaten ihre politische Souveränität behalten. Davon gilt es {{TextTerm|Bundesstaaten|5}}, {{TextTerm|Bundesländer|5}} zu unterscheiden, dies sind die Gliedstaaten eines föderativen Staates. Als {{TextTerm|Territorium|6}} wird sowohl ganz allgemein ein bestimmtes Gebiet als auch das zu einem Staat oder einer bestimmten „Herrschaft” gehörende Gebiet bezeichnet. Daneben wird dieser Begriff gelegentlich für ein kolonisiertes Gebiet benutzt. Je nach dem Grad, in dem Gebiete, Territorien oder Regionen eine mehr oder weniger vollständige Unabhängigkeit haben, wird zwischen {{TextTerm|autonomen Regionen|7}}, {{TextTerm|autonomen Territorien|7}} und {{TextTerm|nichtautonomen Regionen|8}}, {{TextTerm|nichtautonomen Territorien|8}} unterschieden.
 
 
<br />{{TextTerm|Land|1}} bedeutet im Deutschen zunächst ein abgegrenztes „Gebiet” ({{RefNumber|30|1|2}}), das nicht notwendigerweise eine Verwaltungseinheit sein muß. Vielfach wird es synonym mit {{TextTerm|Staat|3}}<nowiki> gebraucht, wobei eher das Geographische als das Politische betont wird. In der Bundesrepublik Deutschland und im Bundesstaat Österreich versteht man im politischen Sinne unter „Land'' die „Gliedstaaten” (</nowiki>{{RefNumber|30|5|5}}) des „Bundesstaates” ({{RefNumber|30|5|4}}), z. B. Land Hessen, Land Tirol. {{TextTerm|Volk|2}} bedeutet eine Gemeinschaft von Personen, die auf Grund gleicher Sprache, Kultur, Sitte oder gleichen Schicksals ein Gefühl der Zusammengehörigkeit entwickelt haben. „Staat” ist die politische Organisationsform, die souverän nach innen wie selbständiges Völkerrechtssubjekt nach außen ist. Eine Sonderform ist der {{TextTerm|Bundesstaat|4}}, bestehend aus {{TextTerm|Gliedstaaten|5}}, die gewisse Souveränitätsrechte, vor allem das Recht auf eigene Außenpolitik, an den Gesamtstaat abgetreten haben.<br />Die Bezeichnung {{TextTerm|Territorium|6}} hat zunächst die allgemeine Bedeutung „Gebiet” ({{RefNumber|30|1|2}}), daneben aber auch noch die Nebenbedeutung einer politischen Gebietseinheit, die erst jüngst kolonisiert oder besiedelt wurde. Nach dem Grade ihrer Selbstverwaltung unterscheidet man {{TextTerm|autonome Territorien|7}} und {{TextTerm|nicht autonome Territorien|8}}, wobei die Begriffe „autonom” und „Autonomie” je nach dem Umfang der gewährten Selbstverwaltung schwanken.
 
{{Note|1| In einem anderen Sinn wird {{NoteTerm|Land}}, S. n., im Gegensatz zu „Stadt” ({{RefNumber|30|6|4}}) gebraucht. Das Adj. dazu ist {{NoteTerm|ländlich}}, zu Land im obigen Sinn dagegen {{NoteTerm|landschaftlich}}. Das entsprechende Adj. zu Land als Gliedstaat wäre ländisch, doch ist diese Form nicht gebräuchlich und kommt nur in Komposita wie {{NoteTerm|inländisch}}, {{NoteTerm|ausländisch}}, {{NoteTerm|vaterländisch}}vor. — „Land” wird auch im Sinne von {{NoteTerm|Landschaft}} verwendet.}}
 
{{Note|2| {{NoteTerm|Volk}}, S. n. — Ein „Volk”, von dem mindestens der Kern staatlich organisiert ist, bezeichnet man als {{NoteTerm|Nation}}, S. f., im Gegensatz zur angelsächsischen und romanischen Bedeutung des Wortes „nation”. Die zugehörigen Adj. {{NoteTerm|national}} und besonders {{NoteTerm|völkisch}} haben häufig eine politische Färbung, indem sie Parteien bezeichnen, die den Volksgedanken in den Vordergrund ihrer Parteiprogramme stellen. Dagegen ist das Adj. {{NoteTerm|volklich}} neutral.}}
 
{{Note|3| {{NoteTerm|Staat}}, S. m. — {{NoteTerm|staatlich}}, Adj.}}
 
{{Note|6| {{NoteTerm|Territorium}}, S. n. — {{NoteTerm|territorial}}, Adj.}}
 
{{Note|7| {{NoteTerm|autonom}}, Adj. — {{NoteTerm|Autonomie}}, S. f. }}
 
  
 
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Unter {{TextTerm|Agglomeration|1}} versteht man eine {{TextTerm|zusammenhängend besiedelte Fläche|1}}. Das Wort {{TextTerm|Ort|1}} ({{TextTerm|Ortschaft|1}}, {{TextTerm|Siedlung|1}}, {{TextTerm|Wohnplatz|1}}) wird meist für Agglomerationen geringeren Ausmaßes verwendet. Ein {{TextTerm|Flecken|2}} ({{TextTerm|Häusergruppe|2}}, {{TextTerm|Rotte|2}}, {{TextTerm|Bauernschaft|2}}, {{TextTerm|Weiler|2}}), ist eine aus nur wenigen Häusern bestehende Siedlung. Das {{TextTerm|Dorf|3}} ist die wichtigste ländliche Siedlung. Eine {{TextTerm|Stadt|4}} ist eine Siedlung meist größeren Ausmaßes mit besonderer Rechtsform. Man unterscheidet zwischen {{TextTerm|ländlicher Siedlung|3}} und {{TextTerm|städtischer Siedlung|4}}. Die Stadt, in der die Regierung oder Regionalverwaltung ihren Sitz hat, heißt {{TextTerm|Hauptstadt|5}}. Die wichtigste Siedlung eines „Gebietsteils” ({{RefNumber|30|2|1}}) heißt sein {{TextTerm|Hauptort|6}} ({{TextTerm|Vorort|6}}). Manche Städte sind in {{TextTerm|Verwaltungsbezirke|7}} eingeteilt.
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Unter {{TextTerm|Siedlung|1}} versteht man eine menschliche Niederlassung, gleichgültig welcher Größe. Eine {{TextTerm|Kleinsiedlung|2}}, z.B. ein Weiler, ist eine ländliche Siedlung, die sich aus einer kleinen Häusergruppe zusammensetzt. Das {{TextTerm|Dorf|3}} ist eine größere geschlossene ländliche Siedlung. Als {{TextTerm|Stadt|4}} bezeichnet man eine größere, geschlossene Siedlung mit vorwiegend nichtlandwirtschaftlichen Funktionen und eventuell besonderem Rechtsstatus. Die Stadt, in der die Regierung ihren Sitz hat, nennt man {{TextTerm|Hauptstadt|5}} (z.B. Bundeshauptstadt, Landeshauptstadt, Kantonshauptstadt). Städte, in denen die Verwaltung eines bestimmten Teilgebiets konzentriert ist, werden als {{TextTerm|Hauptorte von Verwaltungsgebieten|6}}, {{TextTerm|Kreisstädte|6}} (D) oder {{TextTerm|Bezirksstädte|6}} (CH) bezeichnet. Größere Städte werden nicht selten administrativ untergliedert, z.B. {{TextTerm|in-Stadtteile|7}}, {{TextTerm|Stadtviertel|7}}, {{TextTerm|Gemeindebezirke|7}}, {{TextTerm|Ortsteile|7}}, {{TextTerm|Stadtquartiere|7}} unterteilt.
{{Note|1| {{NoteTerm|Agglomeration}}, S. f. — sich {{NoteTerm|agglomerieren}}, V. i.<br />{{NoteTerm|Siedlung}}, S. f. — {{NoteTerm|Siedler}}, S. m. — {{NoteTerm|siedeln}}, V. i. — {{NoteTerm|besiedeln}}, V. t.}}
 
{{Note|3| {{NoteTerm|Dorf}}, S. n. — {{NoteTerm|dorflich}}, Adj. dagegen {{NoteTerm|dörfisch}}, Adj. meist verächtlich gebraucht. Das Adjektivum „dörflich” wird meist durch Zusammensetzung mit „Dorf” umschrieben, z. B. „Dorfkultur”.}}
 
{{Note|4| {{NoteTerm|Stadt}}, S. f. — {{NoteTerm|städtisch}}, Adj.}}
 
{{Note|6| {{NoteTerm|Vorort}}, S. m., nicht zu verwechseln mit „Vorstadt” ({{RefNumber|30|7|3}}) (Außenbezirk einer größeren Stadt).}}
 
  
 
=== 307 ===
 
=== 307 ===
  
„Städtische Agglomerationen” ({{RefNumber|30|6|1}} bis 4) entwickeln sich häufig durch Zusammenwachsen benachbarter Orte, die einen Teil ihrer städtischen Funktionen an die {{TextTerm|vielgemeindliche Agglomeration|1}} abgeben, verwaltungsmäßig aber selbständig bleiben. Sie bestehen dann aus einem {{TextTerm|Stadtkern|2}} mit zentralen und {{TextTerm|Vorstädten|3}} mit speziellen Funktionen. Von {{TextTerm|Konurbation|4}} spricht man, wenn die beteiligten Gemeinden auch ihre städtischen Funktionen ganz beibehalten. Oft wird der Begriff Agglomeration auch im Sinne von Konurbation gebraucht.
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{{NonRefTerm|Städte}} ({{RefNumber|30|6|4}}) wachsen im Laufe der Zeit oft mit benachbarten Orten zusammen, wobei diese ihre funktionelle Autonomie verlieren, obwohl sie verwaltungsmäßig autonom bleiben können. Dieser Prozeß führt letztlich zur Herausbildung von {{TextTerm|Verdichtungszonen|1}} {{TextTerm|Ballungsräumen|1}} in denen evtl. eine {{TextTerm|Kernstadt|2}} zu erkennen ist. Bilden sich durch Eingemeindungen Großstädte, so wird hier oft der Stadtkern, die City, von {{TextTerm|Vorstädten|3}}, {{TextTerm|Vororten|3}} unterschieden. Das Zusammenwachsen von mehreren Großstädten, als {{TextTerm|Konurbation|4}} bezeichnet, läßt - wenn sich dies auf ein großes Gebiet erstreckt - schließlich eine {{TextTerm|Megalopolis|5}} entstehen.
{{Note|1| bis 4. {{NoteTerm|Stadtregionen}} sind städtische Agglomerationsräume, die sich im Wirkungsbereich größerer Städte entwickeln (in den USA entsprechen sie dem Begriff „Metropolitan Areas”, in Großbritannien dem der „Conurbation”, wobei hier auch ein enger baulicher Zusammenhang der Teilgebiete gefordert wird). Sie umfassen die {{NoteTerm|Kernstadt}}, die {{NoteTerm|verstädterten Randgebiete}} und das {{NoteTerm|Umland}}, soweit dessen Bevölkerung überwiegend nichtlandwirtschaftliche Berufe ausübt.}}
 
  
 
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Section | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 20 | 21 | 22 | 23 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 40 | 41 | 42 | 43 | 50 | 51 | 52 | 60 | 61 | 62 | 63 | 70 | 71 | 72 | 73 | 80 | 81 | 90 | 91 | 92 | 93

Bevölkerungsstand

30

301

Die Statistik des Bevölkerungsstandes (201-1) befaßt sich mit Merkmalen der Struktur (144-4), wie Geschlecht (§ §320, 321), Alter (§322), Familienstand (§515), Erwerbsstatus (§§350-356) usw. und der Lokalisierung1 einer Bevölkerung. Jede Bevölkerung lebt in einem bestimmten Gebiet2. Bei der Beschäftigung mit der räumlichen Verteilung3 geht es um die Frage, wie die Bevölkerung in diesem Gebiet verteilt ist.

302

Das Gebiet (301-2), in dem eine Bevölkerung lebt, kann nach verschiedenen Kriterien in Teilgebiete1,Teilräume1 gegliedert werden. Bevölkerungsstatistiken (§130) folgen dabei meist Verwaltungseinheiten2, administrativen Einheiten2 (§303), aber man betrachtet auch die Verteilung der Bevölkerung nach Räumen3, Regionen3 oder Zonen4, die nach verschiedenen geographischen, ökonomischen oder soziologischen Kriterien gebildet werden. Die Bezeichnungen Raum, Region oder Zone können auf Gebiete sehr verschiedener Größe angewandt werden und auch durchaus bestimmten administrativen Untergliederungen entsprechen. So spricht man z.B. von großstädtischen Regionen, Wirtschafträumen oder Klimazonen. Die Begriffe Naturraum5 und Wirtschaftsraum6 sind bei Geographen gebräuchlich. Sie beziehen sich auf Gebiete spezifischer landschaftlicher bzw. wirtschaftlicher Eigenart. Der Ausdruck Lebensraum7 wurde in der Sozialökologie (104-5) gelegentlich für das von Menschen bestimmter Eigenart (Stammeszugehörigkeit, Sprache u.a.m.) bewohnte Gebiet verwendet.

  • 7. Im deutschen Sprachbereich ist der Begriff Lebensraum dadurch ideologisch „belastet”, daß er von Vertretern der Geopolitik zur Formulierung territorialer Ansprüche benutzt wurde.

303

Verwaltungseinteilungen (302-2) und ihre Bezeichnungen variieren von Land zu Land und evtl. auch im Lauf der Zeit. Gleiche Begriffe können daher u.U. jeweils Verschiedenes bezeichnen. Kleine Verwaltungseinheiten sind z.B. Gemeinden1; große z.B. Bundesländer2 (D, A), Bundesstaaten2, Provinzen2, Departements3 oder Kantone4 (CH); mittlere z.B. Counties5, Grafschaften5, Bezirke6, Distrikte7 oder Kreise 11★. In der Bundesrepublik Deutschland kennt man als Abstufungen Bundesländer, Regierungsbezirke (nicht in allen Bundesländern), Kreise (Stadt- und Landkreise) und Gemeinden (evtl. noch in Gemeindebezirke oder -teile untergliedert). Die entsprechenden Abstufungen sind in Österreich Bundesländer, politische Bezirke (darunter Städte mit eigenem Statut) und Gemeinden (evtl. Gemeindebezirke); in der Schweiz Kantone, Bezirke und Gemeinden.

304

Eine Bevölkerung wird seßhaft1 genannt, wenn sie in ortsfesten Wohnsitzen (siehe § 120) lebt, nomadisch2, wenn sie immer wieder den Ort wechselt, und halbnomadisch3, wenn sie nur einen Teil des Jahres in ortsfesten Wohnsitzen verbringt. Es gibt Länder, in denen bestimmte Teilgebiete als Reservate4 eingerichtet worden sind, in denen Volksgruppen nach ihren althergebrachten Traditionen weiterleben können.

  • 4. Ein bekanntes Beispiel sind die Indianerreservate in den USA.

305

Genaugenommen bezeichnet das Wort Land1 ein Gebiet (301-2), das Wort Volk2 (siehe auch 333-3), Nation2 einen Zusammenschluß von Menschen, die durch eine gemeinsame Tradition verbunden sind und auf demselben Gebiet leben, das Wort Staat3 eine politische Einheit. Es kommt jedoch nicht selten vor, daß diese Begriffe in ihrer Anwendung vermischt werden (so vor allem Staat und Land). Ein Staatenbund4, eine (Kon-)Föderation4 ist ein Zusammenschluß, bei dem die einzelnen Staaten ihre politische Souveränität behalten. Davon gilt es Bundesstaaten5, Bundesländer5 zu unterscheiden, dies sind die Gliedstaaten eines föderativen Staates. Als Territorium6 wird sowohl ganz allgemein ein bestimmtes Gebiet als auch das zu einem Staat oder einer bestimmten „Herrschaft” gehörende Gebiet bezeichnet. Daneben wird dieser Begriff gelegentlich für ein kolonisiertes Gebiet benutzt. Je nach dem Grad, in dem Gebiete, Territorien oder Regionen eine mehr oder weniger vollständige Unabhängigkeit haben, wird zwischen autonomen Regionen7, autonomen Territorien7 und nichtautonomen Regionen8, nichtautonomen Territorien8 unterschieden.

306

Unter Siedlung1 versteht man eine menschliche Niederlassung, gleichgültig welcher Größe. Eine Kleinsiedlung2, z.B. ein Weiler, ist eine ländliche Siedlung, die sich aus einer kleinen Häusergruppe zusammensetzt. Das Dorf3 ist eine größere geschlossene ländliche Siedlung. Als Stadt4 bezeichnet man eine größere, geschlossene Siedlung mit vorwiegend nichtlandwirtschaftlichen Funktionen und eventuell besonderem Rechtsstatus. Die Stadt, in der die Regierung ihren Sitz hat, nennt man Hauptstadt5 (z.B. Bundeshauptstadt, Landeshauptstadt, Kantonshauptstadt). Städte, in denen die Verwaltung eines bestimmten Teilgebiets konzentriert ist, werden als Hauptorte von Verwaltungsgebieten6, Kreisstädte6 (D) oder Bezirksstädte6 (CH) bezeichnet. Größere Städte werden nicht selten administrativ untergliedert, z.B. in-Stadtteile7, Stadtviertel7, Gemeindebezirke7, Ortsteile7, Stadtquartiere7 unterteilt.

307

Städte (306-4) wachsen im Laufe der Zeit oft mit benachbarten Orten zusammen, wobei diese ihre funktionelle Autonomie verlieren, obwohl sie verwaltungsmäßig autonom bleiben können. Dieser Prozeß führt letztlich zur Herausbildung von Verdichtungszonen1 Ballungsräumen1 in denen evtl. eine Kernstadt2 zu erkennen ist. Bilden sich durch Eingemeindungen Großstädte, so wird hier oft der Stadtkern, die City, von Vorstädten3, Vororten3 unterschieden. Das Zusammenwachsen von mehreren Großstädten, als Konurbation4 bezeichnet, läßt - wenn sich dies auf ein großes Gebiet erstreckt - schließlich eine Megalopolis5 entstehen.

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