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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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(Wilhelm Winkler und Wörterbuchkommission der Union, erste Ausgabe 1966)
 
(Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987)
 
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Die „Heiratshäufigkeit” ({{RefNumber|50|1|1}}) wird durch die {{TextTerm|Heiratsziffer|1}} ({{TextTerm|Eheschließungsziffer|1}}) gemessen, von der die {{TextTerm|rohe Heiratsziffer|2}} oder, genauer ausgedrückt, die {{TextTerm|rohe Jahresziffer der allgemeinen Heiratshäufigkeit|2}} berechnet wird, indem die Zahl der Jahresheiraten auf die mittlere Jahres-Gesamtbevölke-rung bezogen wird.
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Als {{TextTerm|Heiratsziffern|1}} oder {{TextTerm|Eheschließungsziffern|1}} werden alle {{NonRefTerm|Ziffern}} ({{RefNumber|13|3|4}}) bezeichnet, welche die Häufigkeit von {{NonRefTerm|Eheschließungen}} ({{RefNumber|50|1|4}}) in einer Bevölkerung oder {{NonRefTerm|Bevölkerungsgruppe}} ({{RefNumber|10|1|6}}) messen. Ohne nähere Spezifizierung wird unter Heiratsziffer die {{TextTerm|rohe Heiratsziffer|2}} oder {{TextTerm|rohe Eheschließungsziffer|2}} verstanden, die sich ergibt, wenn die Gesamtzahl der in einem bestimmten Berichtszeitraum - z.B. ein Kalenderjahr - beobachteten {{NonRefTerm|Eheschließungen}} ({{RefNumber|50|1|4}}) auf die {{NonRefTerm|durchschnittliche Bevölkerung}} ({{RefNumber|40|1|5}}) derselben Periode bezogen wird. Die {{TextTerm|Heiratshäufigkeit der Männer|3}} und die {{TextTerm|Heiratshäufigkeit der Frauen|4}}, die oft in nennenswertem Umfang voneinander abweichen, können getrennt untersucht werden. {{TextTerm|Geschlechtsspezifische Heiratsziffern|5}} werden im allgemeinen berechnet, indem die Zahl der Eheschließungen auf die Zahl der {{NonRefTerm|Heiratsfähigen}} ({{RefNumber|51|4|1}}) des jeweiligen Geschlechts bezogen wird. Es ist üblich, nach dem Familienstand vor der Eheschließung zwischen der {{TextTerm|Erstheiratsziffer|6}}, {{TextTerm|Heiratsziffer der Ledigen|6}}, und der {{TextTerm|Wiederverheiratungsziffer|7}}, {{TextTerm|Heiratsziffer der Verwitweten oder Geschiedenen|7}}, zu unterscheiden; erstere bezieht die Zahl der Eheschließungen Lediger ({{NonRefTerm|Erstheiraten}}, {{RefNumber|51|4|8}}) auf die Zahl der {{NonRefTerm|Ledigen}} ({{RefNumber|51|5|2}}) im ehefähigen Alter, letztere die Zahl der {{NonRefTerm|Wiederverheiratungen}} ({{RefNumber|51|4|9}}) Verwitweter oder Geschiedener auf die Zahl der {{NonRefTerm|verwitweten}} ({{RefNumber|51|0|6}}) {{NonRefTerm|oder geschiedenen}} ({{RefNumber|51|1|4}}) {{NonRefTerm|Personen}}. Entsprechende Ziffern können auch nach einzelnen Altersjahren {{NonRefTerm|oder Altersgruppen}} ({{RefNumber|32|5|2}}) des {{NonRefTerm|Ehemannes}} ({{RefNumber|50|1|6}}) bzw. der {{NonRefTerm|Ehefrau}} ({{RefNumber|50|1|7}}) berechnet werden, sofern Angaben über die Eheschließungen nach dem {{TextTerm|Alter bei der Eheschließung|8}}, {{TextTerm|Heiratsalter|8}}, beider {{NonRefTerm|Ehepartner}} ({{RefNumber|50|1|5}}) vorliegen; sie werden {{TextTerm|altersspezifische Heiratsziffern|9}} genannt. Eine Aufgliederung der Ehepartner nach dem Alter bei der Eheschließung ermöglicht die Berechnung des {{TextTerm|durchschnittlichen Heiratsalters|10}}, des {{TextTerm|durchschnittlichen Alters bei der Eheschließung|10}}, für ein gegebenes Kalenderjahr oder einen gegebenen anderen Berichtszeitraum. Um den {{TextTerm|Altersunterschied der Ehepartner|11}} untersuchen zu können, ist eine Gliederung nach dem {{TextTerm|gegenseitigen Alter|12}} der Ehepartner erforderlich.
{{Note|1| Wird statt der Zahl der Heiraten die der Heiratenden ({{RefNumber|50|5|4}}) gebraucht, so verdoppelt sich diese Heiratsziffer naturgemäß, die dann nicht Heiratsziffer, sondern {{NoteTerm|Heiratendenziffer}} genannt werden muß. Beide Ziffern werden gewöhnlich auf 1000 der Bevölkerung berechnet.}}
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{{Note|2| Häufig auch als allgemeine Heiratsziffer oder allgemeine Eheschließungsziffer bezeichnet (vgl. analog {{RefNumber|40|1|4}}*). Gelegentlich wird die rohe Heiratsziffer berechnet, indem im Zähler anstelle der Zahl der Eheschließungen die der Eheschließenden eines Jahres steht.}}
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{{Note|9| {{NonRefTerm|Ziffern erster Art}} ({{RefNumber|13|3|4}}*) liegen vor, wenn die nach dem Alter gegliederten Eheschließenden bzw. Erst-Eheschließenden auf die gleichaltrigen Nicht-Verheirateten bzw. Ledigen bezogen werden. Altersspezifische Heirats- bzw. Erstheiratsziffern, die auf alle gleichaltrigen Personen - unabhängig vom Familienstand - bezogen sind, gehören zu den {{NonRefTerm|Ziffern zweiter Art}} ({{RefNumber|13|3|4}}*) und werden auch als {{NoteTerm|reduzierte Heiraten}} bzw. {{NoteTerm|reduzierte Erstheiraten}} bezeichnet; diese Ziffern sind addierbar (vgl. {{RefNumber|13|3|4}}*). Die auf dieser Grundlage berechnete {{NoteTerm|zusammengefaßte Heiratsziffer}}, {{NoteTerm|Gesamtheiratsziffer}}, bzw. {{NoteTerm|zusammengefaßte Erstheiratsziffer}}, {{NoteTerm|Gesamterstheiratsziffer}}, sind {{NonRefTerm|komplexe Maßzahlen}} ({{RefNumber|13|2|5}}) der Heiratshäufigkeit, die vor allem in {{NonRefTerm|Querschnittuntersuchungen}} ({{RefNumber|10|3|5}}) aber auch für Längsschnittuntersuchungen verwendet werden.}}
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{{Note|10| Bei Ledigen spricht man genauer vom {{NoteTerm|durchschnittlichen Heiratsalter lediger Frauen}}, {{NoteTerm|durchschnittlichen Alter lediger Frauen bei der Eheschließung}}, und vom {{NoteTerm|durchschnittlichen Heiratsalter lediger Männer}}, {{NoteTerm|durchschnittlichen Alter lediger Männer bei der Eheschließung}}.}}
  
 
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Man kann die {{TextTerm|Heiratshäufigkeit der Männer|1}} und die {{TextTerm|Heiratshäufigkeit der Frauen|2}} getrennt untersuchen. Diese besonderen {{TextTerm|Heiratsziffern nach dem Geschlecht|3}} werden gewöhnlich auf die Zahl der „Heiratsfähigen” ({{RefNumber|51|4|1}}*) bezogen. Dabei kann dann auch noch eine weitere Gliederung nach dem Familienstand erfolgen, was zu der besonderen (speziellen) {{TextTerm|Heiratsziffer der Ledigen|4}} und zu der {{TextTerm|Heiratsziffer der Verwitweten und Geschiedenen|5}} führt. Die Gliederung nach dem Geschlecht (eventuell auch nach dem Familienstand) kann ferner kombiniert werden mit derjenigen nach dem Alter (meist Altersjahren), was zur {{TextTerm|Heiratsziffer nach dem Alter|6}} ({{TextTerm|altersspezifische Heiratsziffer|6}}) führt. Schließlich kann nach bisherigem Familienstand und Geschlecht das {{TextTerm|durchschnittliche Heiratsalter|7}} berechnet werden.
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Die {{NonRefTerm|Intensität}} ({{RefNumber|13|8|1}}) der {{NonRefTerm|Heiratshäufigkeit}} ({{RefNumber|50|1|1}}) {{NonRefTerm|lediger Personen}} ({{RefNumber|51|5|2}}) in einer {{NonRefTerm|Generation}} ({{RefNumber|11|6|1}}) von Männern oder Frauen wird meist durch die {{TextTerm|Häufigkeit der niemals Heiratenden|1}} gemessen; an ihrer Stelle verwendet man gewöhnlich die {{TextTerm|Häufigkeit der noch nicht Verheirateten|2}} bis zu einem Alter von z.B. 50 Jahren, ab dem {{NonRefTerm|Erstheiraten}} ({{RefNumber|51|4|8}}) nur noch selten auftreten. Der Anteil der in jedem einzelnen Altersjahr ledig Bleibenden wird berechnet auf der Grundlage von {{TextTerm|Erstheiratswahrscheinlichkeiten|3}}, definiert als Anteil lediger Personen im genauen Alter x, die - unter Ausschluß der {{NonRefTerm|Sterblichkeit}}({{RefNumber|40|1|1}}) -vor Erreichen des genauen Alters X+ 1 heiraten werden. In einer geschlossenen Bevölkerung liefert die nach den Ergebnissen einer {{NonRefTerm|Volkszählung}} ({{RefNumber|20|2|1}}) u.a. ermittelte {{TextTerm|Ledigenquote|4}} in einem bestimmten Alter einen Näherungswert für die Häufigkeit der noch nicht Verheirateten der entsprechenden Generation in diesem Alter. Wenn Angaben über das {{NonRefTerm|Timing}} ({{RefNumber|13|8|2}}) der Erstheiraten, d.h. über die Verteilung des Alters lediger Personen bei der Eheschließung vorliegen, können das {{TextTerm|durchschnittliche Erstheiratsalter|5}}, der {{TextTerm|Medianwert des Erstheiratsalters|6}} und das {{TextTerm|häufigste Erstheiratsalter|7}} berechnet werden. Fehlen derartige Angaben, so ist es oft möglich, ein {{TextTerm|abgeleitetes Durchschnittsalter bei der Erstheirat|8}} anhand von Volkszählungsergebnissen über altersspezifische Ledigenquoten zu ermitteln.
{{Note|5| Die „Heiratsziffer der Verwitweten und Geschiedenen” wird oft als Zusammenfassung der {{NoteTerm|Heiratsziffer der Verwitweten}} und der {{NoteTerm|Heiratsziffer der Geschiedenen}} verwendet.}}
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{{Note|1| Die Häufigkeit der niemals Heiratenden ist ein Kohortenmaß. Zu ihrer Berechnung zieht man die in {{RefNumber|52|0|9}}* erwähnten reduzierten Erstheiraten heran. Durch Kumulation bis zu einem bestimmten Alter (z.B. 50 Jahre) erhält man die Häufigkeit der jemals Heiratenden, den {{NoteTerm|Umfang der Verheiratung}}. Der Komplementärwert hierzu ist die Häufigkeit der niemals Heiratenden.}}
  
 
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In Analogie zu den „Sterbetafeln” (431) berechnet man {{TextTerm|Heiratstafeln|1}} nach dem Geschlecht, entweder für die „Ledigen” ({{RefNumber|51|5|2}}) allein oder auch für die anderen Familienstände der „Heiratsfähigen” ({{RefNumber|51|4|1}}). Sie beruhen auf {{TextTerm|Heiratswahrscheinlichkeiten|2}} ({{RefNumber|13|4|1}}), das ist der Wahrscheinlichkeit der ins Alter x Eintretenden, vor Erreichung des Alters x 4 + 1 zu heiraten. Bei Beschränkung auf die Ledigen spricht man von den {{TextTerm|Heiratstafeln der Ledigen|3}}. Heiratstafeln sehen,von den Wirkungen der Sterblichkeit ab. Wird der Abgang der Heiratsfähigen durch Tod mitberücksichtigt, so entstehen {{TextTerm|Abgangsordnungen der Ledigen|4}}. Solche Abgangsordnungen sind {{TextTerm|Tafeln mit doppeltem Abgang|5}}, da die fiktive Ausgangsmasse gleichzeitig durch Heirat und durch Tod vermindert wird. Aus solchen Abgangsordnungen kann man ersehen oder berechnen: die {{TextTerm|ledig das Alter x Erlebenden|6}}, die {{TextTerm|nicht ledig das Alter x Erlebenden|7}}, die {{TextTerm|Überlebenswahrscheinlichkeiten der Ledigen|8}} und die {{TextTerm|Lebenserwartungen der Ledigen als Ledige|9}}.
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{{TextTerm|Heiratstafeln|1}} sind ähnlich wie {{NonRefTerm|Sterbetafeln}} ({{RefNumber|43|2|1}}) aufgebaut und enthalten verschiedene Heiratstafelfunktionen. In einer {{TextTerm|Bruttoheiratstafel Lediger|1}} sind dies die altersspezifischen {{NonRefTerm|Erstheiratswahrscheinlichkeiten}} ({{RefNumber|52|1|3}}) und {{NonRefTerm|endgültigen Ledigenquoten}} (vgl. {{RefNumber|52|1|2}}) wie auch die {{TextTerm|Anzahl der heiratenden Ledigen|2}} einer gegebenen Ausgangsgesamtheit, welche unter den „Heiratsrisiken” der Heiratstafel steht, jedoch keinem Sterberisiko ausgesetzt ist; eine derartige Tafel gibt auch Aufschluß über die {{TextTerm|Anzahl der verbleibenden Ledigen|3}} in einem bestimmten Alter, d.h. über die {{TextTerm|Abgangsordnung der Ledigen durch Heirat|3}}. In einer {{TextTerm|Nettoheiratstafel Lediger|4}} - einer speziellen Art von {{NonRefTerm|Tafel mit doppeltem Abgang}} ({{RefNumber|15|3|4}}) - werden dagegen Heiratshäufigkeit und Sterblichkeit berücksichtigt, es handelt sich also um eine {{TextTerm|Abgangsordnung der Ledigen durch Heirat und Tod|4}}. Eine solche Tafel enthält die {{TextTerm|Anzahl der überlebenden Ledigbleibenden|5}} ({{TextTerm|Wahrscheinlichkeit, ledig zu sterben|5}}) - kurz auch {{TextTerm|Anzahl der überlebenden Ledigen|5}} genannt -, die {{TextTerm|überlebenden noch heiratenden Ledigen|6}}, {{TextTerm|von den Ledigen überhaupt noch Heiratende|6}}, die {{TextTerm|Überlebenswahrscheinlichkeit als Ledige|7}} und die {{TextTerm|durchschnittliche Wartefrist der noch heiratenden Ledigen bis zur Heirat|8}}.
  
 
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{{TextTerm|Ehescheidungsziffern.|1}} werden berechnet, um die Häufigkeit von „Ehescheidungen” ({{RefNumber|51|1|1}}) zu messen. Die {{TextTerm|rohe Ehescheidungsziffer|2}} wird durch Beziehung der Zahl der Ehescheidungen eines Jahres auf die mittlere Bevölkerungszahl dieses Jahres berechnet. Eine stärkere Aussagekraft besitzt die {{TextTerm|Scheidungsziffer der Ehen|3}}, die durch Beziehung der Ehescheidungen auf die Zahl der bestehenden Ehen („Ehepaare”, {{RefNumber|50|1|8}}) zustandekommt. Soweit die verfügbaren statistischen Angaben es gestatten, können auch besondere (spezielle) {{TextTerm|Ehescheidungsziffern nach dem Alter|4}} und besondere (spezielle) {{TextTerm|Ehescheidungsziffern nach der Ehedauer|5}} berechnet werden. Es wird schließlich auch eine {{TextTerm|Ehescheidungsziffer nach Eheschließungen|6}} berechnet, indem die Zahl der Ehescheidungen eines Jahres auf die Zahl der im gleichen oder (in einem gewogenen Durchschnitt) in den vorausgehenden Jahren geschlossenen Ehen bezogen wird.
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{{TextTerm|Ehescheidungsziffern|1}} werden berechnet, um die Häufigkeit von {{NonRefTerm|Ehescheidungen}} ({{RefNumber|51|1|1}}) zu messen. Als {{TextTerm|rohe Ehescheidungsziffer|2}}, {{TextTerm|rohe Scheidungsziffer|2}}, bezeichnet man die Zahl der während eines gegebenen Berichtszeitraumes (z.B. ein Kalenderjahr) beobachteten Ehescheidungen, bezogen auf die {{NonRefTerm|durchschnittliche Bevölkerung}} ({{RefNumber|40|1|5}}) derselben Periode. Die {{TextTerm|Scheidungsziffer der Ehen|3}} erhält man, wenn diese Zahl der Ehescheidungen auf die Zahl der {{NonRefTerm|Ehepaare}} ({{RefNumber|50|1|8}}) bezogen wird. Falls ein Nachweis der Ehescheidungen nach dem Alter der {{NonRefTerm|geschiedenen Personen}} ({{RefNumber|51|1|4}}) bzw. nach der {{NonRefTerm|Ehedauer}} ({{RefNumber|52|4|2}}) vorliegt, können {{TextTerm|altersspezifische Scheidungsziffern|4}} und {{TextTerm|ehedauerspezifische Scheidungsziffern|5}} berechnet werden. Eine weitere Maßzahl der Scheidungshäufigkeit ist die {{TextTerm|Anzahl der Ehescheidüngen je Eheschließung(sdurchschnitt)|6}}; als {{NonRefTerm|Periodenmaßzahl}} ({{RefNumber|13|8|5}}) wird sie üblicherweise berechnet, indem die Zahl der während eines Berichtsjahres registrierten Ehescheidungen auf die Zahl der Eheschließungen dieses selben Jahres oder auf einen gewogenen Durchschnitt aus der Zahl der Eheschließungen des Berichtsjahres und der Vorjahre bezogen wird.
{{Note|1| Es kann daneben (ähnlich wie bei der Heirafsziffer die „Heiratendenziffer”, {{RefNumber|52|0|1}}*) auch eine {{NoteTerm|Geschiedenenziffer}} durch Beziehung der geschiedenen Ehegaften auf die Gesamtzahl der Bevölkerung berechnet werden, was dann natürlich zu zweimal so hohen Ergebnissen führt.}}
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{{Note|2| Häufig auch als {{NoteTerm|allgemeine (Ehe)Scheidungsziffer}} bezeichnet (siehe auch {{RefNumber|40|1|4}}*, {{RefNumber|52|0|2}}*).}}
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{{Note|5| u. 6. Ehedauer- bzw. ehejahrgangsspezifische Scheidungsziffern, bei denen die nach der Ehedauer bzw. Heiratsjahrgängen gegliederten Scheidungen eines Jahres auf die ursprüngliche Zahl der Eheschließungen in den entsprechenden zurückliegenden Jahren bezogen werden, sind {{NonRefTerm|Ziffern zweiter Art}} ({{RefNumber|13|3|4}}*) und heißen auch {{NoteTerm|reduzierte Scheidungen;}} ihre Summe, die {{NoteTerm|zusammengefaßte Scheidungsziffer, Gesamtscheidungsziffer}}, ist eine {{NonRefTerm|komplexe Maßzahl}} ({{RefNumber|13|2|5}}) der Scheidungshäufigkeit, die vor allem in {{NonRefTerm|Querschnittuntersuchungen}} ({{RefNumber|10|3|5}}) verwendet wird und für Längsschnittuntersuchungen unentbehrlich ist.}}
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{{Note|6| Die zweite Berechnungsmethode (gewogener Durchschnitt der Eheschließungen als Nenner) liefert wirklichkeitsnähere Ergebnisse und ist daher vorzuziehen.}}
  
 
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Falls die notwendigen Angaben zur Verfügung stehen, können {{TextTerm|Eheauf-lösungsziffern|1}} ({{RefNumber|51|0|1}}) nach Ursachen (Tod oder gerichtliche Ehelösung, {{RefNumber|51|1|1}}) und weiteren Merkmalen, wie {{TextTerm|Eheschließungsalter|2}} ({{TextTerm|Heiratsalter|2}}), dem {{TextTerm|Altersunterschied der Ehegatten|3}} und der {{TextTerm|Ehedauer|4}}, berechnet werden. Man erhält auf diese Weise {{TextTerm|Eheauflösungstafeln|5}} verschiedenster Art.
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Falls die dazu benötigten statistischen Angaben zur Verfügung stehen, können ehedauerspezifische {{TextTerm|Ehelösungswahrscheinlichkeiten|1}} berechnet werden, welche nach dem Geschlecht getrennt die Wahrscheinlichkeit zeigen, mit der eine Ehe bei einer bestimmten {{TextTerm|Ehedauer|2}} durch den Tod eines {{NonRefTerm|Ehepartners}} ({{RefNumber|50|1|5}}) oder durch {{NonRefTerm|Ehescheidung}} ({{RefNumber|51|1|1}}) gelöst wird. Derartige Ehelösungswahrscheinlichkeiten bilden die Grundlage für die Aufstellung von Ehelösungstafeln, einer besonderen Anwendung von {{NonRefTerm|Tafeln mit doppeltem Abgang}} ({{RefNumber|15|3|4}}). Gelegentlich werden auch Wiederverheiratungstafeln für verwitwete und geschiedene Personen berechnet; die gebräuchlichste Maßzahl für die {{NonRefTerm|Wiederverheiratungen}} ({{RefNumber|51|4|9}}) nach Verwitwung oder Ehescheidung ist jedoch die {{TextTerm|Wiederverheiratungshäufigkeit|3}}, d.h. der Anteil verwitweter oder geschiedener Personen, die wieder heiraten. Die Wiederverheiratungshäufigkeit wird oft nach dem Alter bei der Verwitwung oder Scheidung und dem zeitlichen Abstand zwischen Verwitwung oder Scheidung und Wiederverheiratung ausgewiesen, wobei letzteres die Berechnung der {{TextTerm|durchschnittlichen Verwitwungsdauer|4}} der wiederverheirateten Witwer und Witwen und der {{TextTerm|durchschnittlichen Dauer zwischen Ehescheidung und Wiederverheiratung|5}} für die wiederverheirateten Geschiedenen ermöglicht.
  
  

Aktuelle Version vom 5. März 2010, 11:43 Uhr


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52

520

Als Heiratsziffern1 oder Eheschließungsziffern1 werden alle Ziffern (133-4) bezeichnet, welche die Häufigkeit von Eheschließungen (501-4) in einer Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe (101-6) messen. Ohne nähere Spezifizierung wird unter Heiratsziffer die rohe Heiratsziffer2 oder rohe Eheschließungsziffer2 verstanden, die sich ergibt, wenn die Gesamtzahl der in einem bestimmten Berichtszeitraum - z.B. ein Kalenderjahr - beobachteten Eheschließungen (501-4) auf die durchschnittliche Bevölkerung (401-5) derselben Periode bezogen wird. Die Heiratshäufigkeit der Männer3 und die Heiratshäufigkeit der Frauen4, die oft in nennenswertem Umfang voneinander abweichen, können getrennt untersucht werden. Geschlechtsspezifische Heiratsziffern5 werden im allgemeinen berechnet, indem die Zahl der Eheschließungen auf die Zahl der Heiratsfähigen (514-1) des jeweiligen Geschlechts bezogen wird. Es ist üblich, nach dem Familienstand vor der Eheschließung zwischen der Erstheiratsziffer6, Heiratsziffer der Ledigen6, und der Wiederverheiratungsziffer7, Heiratsziffer der Verwitweten oder Geschiedenen7, zu unterscheiden; erstere bezieht die Zahl der Eheschließungen Lediger (Erstheiraten, 514-8) auf die Zahl der Ledigen (515-2) im ehefähigen Alter, letztere die Zahl der Wiederverheiratungen (514-9) Verwitweter oder Geschiedener auf die Zahl der verwitweten (510-6) oder geschiedenen (511-4) Personen. Entsprechende Ziffern können auch nach einzelnen Altersjahren oder Altersgruppen (325-2) des Ehemannes (501-6) bzw. der Ehefrau (501-7) berechnet werden, sofern Angaben über die Eheschließungen nach dem Alter bei der Eheschließung8, Heiratsalter8, beider Ehepartner (501-5) vorliegen; sie werden altersspezifische Heiratsziffern9 genannt. Eine Aufgliederung der Ehepartner nach dem Alter bei der Eheschließung ermöglicht die Berechnung des durchschnittlichen Heiratsalters10, des durchschnittlichen Alters bei der Eheschließung10, für ein gegebenes Kalenderjahr oder einen gegebenen anderen Berichtszeitraum. Um den Altersunterschied der Ehepartner11 untersuchen zu können, ist eine Gliederung nach dem gegenseitigen Alter12 der Ehepartner erforderlich.

  • 2. Häufig auch als allgemeine Heiratsziffer oder allgemeine Eheschließungsziffer bezeichnet (vgl. analog 401-4*). Gelegentlich wird die rohe Heiratsziffer berechnet, indem im Zähler anstelle der Zahl der Eheschließungen die der Eheschließenden eines Jahres steht.
  • 9. Ziffern erster Art (133-4*) liegen vor, wenn die nach dem Alter gegliederten Eheschließenden bzw. Erst-Eheschließenden auf die gleichaltrigen Nicht-Verheirateten bzw. Ledigen bezogen werden. Altersspezifische Heirats- bzw. Erstheiratsziffern, die auf alle gleichaltrigen Personen - unabhängig vom Familienstand - bezogen sind, gehören zu den Ziffern zweiter Art (133-4*) und werden auch als reduzierte Heiraten bzw. reduzierte Erstheiraten bezeichnet; diese Ziffern sind addierbar (vgl. 133-4*). Die auf dieser Grundlage berechnete zusammengefaßte Heiratsziffer, Gesamtheiratsziffer, bzw. zusammengefaßte Erstheiratsziffer, Gesamterstheiratsziffer, sind komplexe Maßzahlen (132-5) der Heiratshäufigkeit, die vor allem in Querschnittuntersuchungen (103-5) aber auch für Längsschnittuntersuchungen verwendet werden.
  • 10. Bei Ledigen spricht man genauer vom durchschnittlichen Heiratsalter lediger Frauen, durchschnittlichen Alter lediger Frauen bei der Eheschließung, und vom durchschnittlichen Heiratsalter lediger Männer, durchschnittlichen Alter lediger Männer bei der Eheschließung.

521

Die Intensität (138-1) der Heiratshäufigkeit (501-1) lediger Personen (515-2) in einer Generation (116-1) von Männern oder Frauen wird meist durch die Häufigkeit der niemals Heiratenden1 gemessen; an ihrer Stelle verwendet man gewöhnlich die Häufigkeit der noch nicht Verheirateten2 bis zu einem Alter von z.B. 50 Jahren, ab dem Erstheiraten (514-8) nur noch selten auftreten. Der Anteil der in jedem einzelnen Altersjahr ledig Bleibenden wird berechnet auf der Grundlage von Erstheiratswahrscheinlichkeiten3, definiert als Anteil lediger Personen im genauen Alter x, die - unter Ausschluß der Sterblichkeit(401-1) -vor Erreichen des genauen Alters X+ 1 heiraten werden. In einer geschlossenen Bevölkerung liefert die nach den Ergebnissen einer Volkszählung (202-1) u.a. ermittelte Ledigenquote4 in einem bestimmten Alter einen Näherungswert für die Häufigkeit der noch nicht Verheirateten der entsprechenden Generation in diesem Alter. Wenn Angaben über das Timing (138-2) der Erstheiraten, d.h. über die Verteilung des Alters lediger Personen bei der Eheschließung vorliegen, können das durchschnittliche Erstheiratsalter5, der Medianwert des Erstheiratsalters6 und das häufigste Erstheiratsalter7 berechnet werden. Fehlen derartige Angaben, so ist es oft möglich, ein abgeleitetes Durchschnittsalter bei der Erstheirat8 anhand von Volkszählungsergebnissen über altersspezifische Ledigenquoten zu ermitteln.

  • 1. Die Häufigkeit der niemals Heiratenden ist ein Kohortenmaß. Zu ihrer Berechnung zieht man die in 520-9* erwähnten reduzierten Erstheiraten heran. Durch Kumulation bis zu einem bestimmten Alter (z.B. 50 Jahre) erhält man die Häufigkeit der jemals Heiratenden, den Umfang der Verheiratung. Der Komplementärwert hierzu ist die Häufigkeit der niemals Heiratenden.

522

Heiratstafeln1 sind ähnlich wie Sterbetafeln (432-1) aufgebaut und enthalten verschiedene Heiratstafelfunktionen. In einer Bruttoheiratstafel Lediger1 sind dies die altersspezifischen Erstheiratswahrscheinlichkeiten (521-3) und endgültigen Ledigenquoten (vgl. 521-2) wie auch die Anzahl der heiratenden Ledigen2 einer gegebenen Ausgangsgesamtheit, welche unter den „Heiratsrisiken” der Heiratstafel steht, jedoch keinem Sterberisiko ausgesetzt ist; eine derartige Tafel gibt auch Aufschluß über die Anzahl der verbleibenden Ledigen3 in einem bestimmten Alter, d.h. über die Abgangsordnung der Ledigen durch Heirat3. In einer Nettoheiratstafel Lediger4 - einer speziellen Art von Tafel mit doppeltem Abgang (153-4) - werden dagegen Heiratshäufigkeit und Sterblichkeit berücksichtigt, es handelt sich also um eine Abgangsordnung der Ledigen durch Heirat und Tod4. Eine solche Tafel enthält die Anzahl der überlebenden Ledigbleibenden5 (Wahrscheinlichkeit, ledig zu sterben5) - kurz auch Anzahl der überlebenden Ledigen5 genannt -, die überlebenden noch heiratenden Ledigen6, von den Ledigen überhaupt noch Heiratende6, die Überlebenswahrscheinlichkeit als Ledige7 und die durchschnittliche Wartefrist der noch heiratenden Ledigen bis zur Heirat8.

523

Ehescheidungsziffern1 werden berechnet, um die Häufigkeit von Ehescheidungen (511-1) zu messen. Als rohe Ehescheidungsziffer2, rohe Scheidungsziffer2, bezeichnet man die Zahl der während eines gegebenen Berichtszeitraumes (z.B. ein Kalenderjahr) beobachteten Ehescheidungen, bezogen auf die durchschnittliche Bevölkerung (401-5) derselben Periode. Die Scheidungsziffer der Ehen3 erhält man, wenn diese Zahl der Ehescheidungen auf die Zahl der Ehepaare (501-8) bezogen wird. Falls ein Nachweis der Ehescheidungen nach dem Alter der geschiedenen Personen (511-4) bzw. nach der Ehedauer (524-2) vorliegt, können altersspezifische Scheidungsziffern4 und ehedauerspezifische Scheidungsziffern5 berechnet werden. Eine weitere Maßzahl der Scheidungshäufigkeit ist die Anzahl der Ehescheidüngen je Eheschließung(sdurchschnitt)6; als Periodenmaßzahl (138-5) wird sie üblicherweise berechnet, indem die Zahl der während eines Berichtsjahres registrierten Ehescheidungen auf die Zahl der Eheschließungen dieses selben Jahres oder auf einen gewogenen Durchschnitt aus der Zahl der Eheschließungen des Berichtsjahres und der Vorjahre bezogen wird.

  • 2. Häufig auch als allgemeine (Ehe)Scheidungsziffer bezeichnet (siehe auch 401-4*, 520-2*).
  • 5. u. 6. Ehedauer- bzw. ehejahrgangsspezifische Scheidungsziffern, bei denen die nach der Ehedauer bzw. Heiratsjahrgängen gegliederten Scheidungen eines Jahres auf die ursprüngliche Zahl der Eheschließungen in den entsprechenden zurückliegenden Jahren bezogen werden, sind Ziffern zweiter Art (133-4*) und heißen auch reduzierte Scheidungen; ihre Summe, die zusammengefaßte Scheidungsziffer, Gesamtscheidungsziffer, ist eine komplexe Maßzahl (132-5) der Scheidungshäufigkeit, die vor allem in Querschnittuntersuchungen (103-5) verwendet wird und für Längsschnittuntersuchungen unentbehrlich ist.
  • 6. Die zweite Berechnungsmethode (gewogener Durchschnitt der Eheschließungen als Nenner) liefert wirklichkeitsnähere Ergebnisse und ist daher vorzuziehen.

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Falls die dazu benötigten statistischen Angaben zur Verfügung stehen, können ehedauerspezifische Ehelösungswahrscheinlichkeiten1 berechnet werden, welche nach dem Geschlecht getrennt die Wahrscheinlichkeit zeigen, mit der eine Ehe bei einer bestimmten Ehedauer2 durch den Tod eines Ehepartners (501-5) oder durch Ehescheidung (511-1) gelöst wird. Derartige Ehelösungswahrscheinlichkeiten bilden die Grundlage für die Aufstellung von Ehelösungstafeln, einer besonderen Anwendung von Tafeln mit doppeltem Abgang (153-4). Gelegentlich werden auch Wiederverheiratungstafeln für verwitwete und geschiedene Personen berechnet; die gebräuchlichste Maßzahl für die Wiederverheiratungen (514-9) nach Verwitwung oder Ehescheidung ist jedoch die Wiederverheiratungshäufigkeit3, d.h. der Anteil verwitweter oder geschiedener Personen, die wieder heiraten. Die Wiederverheiratungshäufigkeit wird oft nach dem Alter bei der Verwitwung oder Scheidung und dem zeitlichen Abstand zwischen Verwitwung oder Scheidung und Wiederverheiratung ausgewiesen, wobei letzteres die Berechnung der durchschnittlichen Verwitwungsdauer4 der wiederverheirateten Witwer und Witwen und der durchschnittlichen Dauer zwischen Ehescheidung und Wiederverheiratung5 für die wiederverheirateten Geschiedenen ermöglicht.


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