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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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Kapitel | Allgemeines index 1 | Begriffe und Methoden der Bevölkerungsstatistik index 2 | Bevölkerungsstand index 3 | Sterblichkeit und Krankheit index 4 | Eheschliessung und Ehelösung index 5 | Geburtenhäufigkeit, Fruchtbarkeit index 6 | Bevölkerungswachstum und Reproduktion index 7 | Räumliche Mobilität index 8 | Wirtschafts- und Sozialdemographie index 9
Section | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 20 | 21 | 22 | 23 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 40 | 41 | 42 | 43 | 50 | 51 | 52 | 60 | 61 | 62 | 63 | 70 | 71 | 72 | 73 | 80 | 81 | 90 | 91 | 92 | 93

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Unter dem Oberbegriff Morbidität1 werden ganz allgemein Krankheiten2 in einer Bevölkerung untersucht. Zwei verschiedene Aspekte sind dabei zu berücksichtigen: die Krankheitsinzidenz3, Erkrankungshäufigkeit3, und die Krankheitsprävalenz4 Krankheitshäufigkeit4, je nachdem ob nur neu eingetretene Krankheitsfälle5, Erkrankungsfälle6, im Sinne einer Ereignismasse oder aber alle zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum bestehenden Krankheitsfälle bzw. kranken Personen (Bestandsmasse) betrachtet werden. Ein kritischer Punkt für die Erhebung und Aufbereitung von Morbiditätsstatistiken6 besteht darin, daß eine strenge Grenzlinie zwischen den Zuständen Gesundheit und Krankheit7 meist nicht gezogen werden kann. Nosologie8 und Nosographie9 tragen zur Definition, Klassifizierung bzw. Beschreibung von Krankheiten bei.

  • 4. Je nach der Länge des Berichtszeitraumes wird bei der Krankheitsprävalenz zwischen einer Stichtagsprävalenz (engl.: point prevalence) und einer Zeitraumprävalenz (engl.: period prevalence) unterschieden.

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Die Statistik des Gesundheitswesens1 -auch Gesundheitsstatistik1 oder Medizinalstatistik1 genannt - schließt die Morbiditäts-statistik ein, erstreckt sich aber auch auf die Erfassung weiterer gesundheitsrelevanter Aspekte einer Bevölkerung. Im allgemeinen gehört dazu auch die Statistik der Sterblichkeit nach Todesursachen2 oder der todesursachenspezifischen Sterblichkeit2. Die Klassifikation von Sterbefällen nach Todesursachen3 wird dadurch erschwert, daß in vielen Fällen - insbesondere bei älteren Menschen -nicht eine alleinige Todesursache4 (Unikausalität4) vorliegt, sondern multiple Todesursachen5 bzw. zusammenhängende, komplexe Todesursachen5 zusammenwirken, also eigentlich von einer Multikausalität5 auszugehen ist. Gemäß einer Kausalkette bietet sich dann eine Unterscheidung an zwischen dem unmittelbar zum Tode führenden Leiden6 (direkte Ursache6) und den vorausgegangenen Ursachen einschließlich des Grundleidens7 (ursprüngliche Ursache7). Unter einem anderen Blickwinkel kann auch zwischen der Haupttodesursache8, primären Todesursache8, und den Neben- oder Begleitleiden9, sekundären Todesursachen9, konkomitierenden Todesursachen9, unterschieden werden. Todesursachenspezifische Sterbeziffern10 werden üblicherweise je 100 000 Einwohner berechnet. Das Verhältnis der Zahl der Sterbefälle an bestimmten Todesursachen zu der Gesamtzahl der Sterbefälle (alle Todesursachen) wird als Anteil der Sterbefälle nach Todesursachen11 oder als Todesursachenquote11 bezeichnet und meist als Prozentwert dargestellt. Eine derartige prozentuale Verteilung der Sterbefälle nach Todesursachen gibt Aufschluß über die Todesursachenstruktur 12★ z.B. in einer bestimmten Altersgruppe oder in der Gesamtbevölkerung.

  • 2. Kurz auch Todesursachenstatistik genannt. Um die internationale Vergleichbarkeit von Todesursachenstatistiken zu erleichtern, werden in den meisten Ländern die Todesursachen nach den Positionen der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen (ICD) verschlüsselt, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben wird.

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Tod oder Arbeitsunfähigkeit (426-2) können die Folge von Krankheiten (420-2) oder von Verletzungen1 bzw. Vergiftungen2 sein, welche ihrerseits wiederum durch Unfälle3 oder (sonstige) Gewalteinwirkungen4 verursacht werden. Bei Gewaltein Wirkungen wird normalerweise zwischen Selbstmorden5 und Selbstmordversuchen5 bzw. Selbstbeschädigungen5 einerseits und Mord6, Totschlag6 und vorsätzlichen Verletzungen und Vergiftungen durch eine andere Person6 an dererseits unterschieden. Kriegssterbefälle7 und Kriegsverletzungen7 (Schadensfälle bei Kriegshandlungen7) werden im allgemeinen gesondert ausgewiesen.

  • 3. Besondere Berücksichtigung erfahren heute die Verkehrsunfälle.
  • 6. Fahrlässige Tötung wird in der Todesursachenstatistik im allgemeinen der Unfallsterblichkeit zugerechnet.

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Als Endemie1 wird eine Krankheit (420-2) bezeichnet, von der ständig weite Bevölkerungskreise betroffen sind, im Gegensatz zu einer Epidemie2, die sich innerhalb einer relativ kurzen Zeit ausbreitet und auch wieder verschwindet. Eine Epidemie, die in einer Vielzahl von Ländern auftritt, wird Pandemie3 genannt. Gewisse infektiöse Krankheiten4 oder übertragbare Krankheiten4 sind Gegenstand besonderer Maßnahmen, da sie sich unter Umständen schnell ausbreiten können. Man spricht dann von epidemischen Krankheiten6 oder auch von Seuchen5, die durch spezielle Statistiken - die Statistiken der epidemischen Krankheiten6, Seuchenstatistiken6 - erhoben werden. Die statistische Erfassung wird dadurch erleichtert, daß die meisten dieser Krankheiten in vielen Ländern der gesetzlichen Meldepflicht unterliegen; sie werden dann auch als meldepflichtige Krankheiten7 bezeichnet. Nach der Art ihres gewöhnlichen Verlaufs wird manchmal zwischen chronischen Krankheiten8 und akuten Krankheiten9 unterschieden. Diese Begriffe sind nicht eindeutig definiert, aber unter akuten Krankheiten werden im allgemeinen solche mit plötzlichem Entstehen und von kurzer Dauer verstanden (schneller Verlauf), während sich chronische Krankheiten i.d.R. langsam entwickeln und lange andauern (langsamer Verlauf).

  • 4. Die Begriffe übertragbare Krankheiten, ansteckende Krankheiten und infektiöse Krankheiten sind nicht gleichbedeutend. Eine ansteckende Krankheit kann nur direkt von Mensch zu Mensch übertragen werden. Malaria, eine übertragbare Krankheit, ist dagegen nicht ansteckend. Andererseits sind manche infektiösen Krankheiten nicht zu den übertragbaren Krankheiten zu rechnen.
  • 6. Die Epidemiologie beinhaltet auch die Untersuchung von Zusammenhängen zwischen einem biologischen oder medizinischen Phänomen und verschiedenen anderen Faktoren, wie z.B. dem Tabakkonsum in der „Epidemiologie des Lungenkrebses” oder die statistische Analyse geographischer Unterschiede in gesundheitsrelevanten Tatbeständen.

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Gewisse Aspekte der Sterblichkeit sind in der Demographie von besonderem Interesse: die endogene Sterblichkeit1 die zurückzuführen ist auf die genetische Konstitution des Individuums, auf angeborene Mißbildungen2, kongenitale Anomalien2, Geburtsverletzungen oder degenerative Krankheiten (420-2), welche mit dem Alterungsprozeß des Organismus verbunden sind. Die exogene Sterblichkeit3 ist im Gegensatz dazu durch äußere Ursachen bedingt, wie z.B. parasitäre oder infektiöse Krankheiten (423-4) und Unfallverletzungen (mit Ausnahme der Geburtsverletzungen von Neugeborenen). Eine besondere Beachtung wird auch allen jenen Krankheiten und Verletzungen (422-1) beigemessen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft (602-5), Entbindung (603-4) und dem Wochenbett (603-6) auftreten. Die Sterblichkeit an diesen Todesursachen (421-3) wird zur Müttersterblichkeit5 zusammengefaßt, und die Müttersterbeziffer6 läßt sich berechnen, indem die Zahl der Müttersterbefälle eines Jahres auf die Zahl der Geburten dieses Jahres bezogen wird. Ferner ist auch die Sterblichkeit an Altersschwäche7 oder Senilität7 von Bedeutung, allerdings wird ein zu hoher Anteil der dieser Todesursache in den obersten Altersgruppen zugeschriebenen Sterbefälle oft auch als Anzeichen für die mangelnde Qualität der entsprechenden Todesursachenstatistik (421-2*) gewertet.

1 u. 3. Diese Unterscheidung zwischen der Sterblichkeit durch endogene und durch exogene Verursachung wird vor allem bei französischen Untersuchungen zur Säuglingssterblichkeit (410-1) verwendet, die dann in endogene Säuglingssterblichkeit und exogene Säuglingssterblichkeit unterteilt wird.

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Die wichtigsten Maßzahlen der Morbidität1 (420-1), gelegentlich Morbiditätsziffern1 genannt, beziehen sich auf drei Aspekte: die Häufigkeit, die Dauer und die Schwere von Krankheiten. Diese Maßzahlen (132-4) können entweder für einzelne Krankheiten (420-2) allein oder für die Gesamtheit der Krankheiten berechnet werden. Zwei Maßzahlen für die Häufigkeit von Krankheiten sind zum einen die Erkrankungsziffer2, Krankheitsinzidenzziffer2, relative Erkrankungshäufigkeit2, welche sich in Analogie zur Sterbeziffer (401-2) durch Beziehung der in einem bestimmten Zeitraum beobachteten Zahl neuer Krankheitsfälle (420-5, Neuerkrankungen) auf den durchschnittlichen Stand der zugehörigen Bevölkerung(sgruppe) ergibt, und zum anderen die relative Krankheitshäufigkeit3, Krankenstandsquote3, d.h. der an einem Stichtag oder innerhalb eines bestimmten Berichtszeitraums ermittelte Anteil kranker Personen3 oder von Krankheitsfällen in der betrachteten Bevölkerung(sgruppe). Die Krankheitsdauer kann sowohl durch die durchschnittliche Krankheitsdauer je Krankheitsfall4 als auch durch die durchschnittliche Zahl der Krankheitstage5 gemessen werden; die erstgenannte Maßzahl bezieht die Gesamtzahl der Krankheitstage auf die Gesamtzahl der Krankheitsfälle, die zweitgenannte bezieht diese Zahl der Krankheitstage auf die durchschnittliche Bevölkerung (401-5) des jeweiligen Jahres. Als Maßzahl für die Schwere von Krankheiten kann die Letalitätsquote6 dienen, welche Aufschluß über die Häufigkeit von Sterbefällen (401-3) unter den erkrankten Personen gibt, oder genauer über den Anteil der Fälle mit tödlichem Ausgang an den registrierten Krankheitsfällen.

  • 3. Man findet hierfür gelegentlich auch die Bezeichnung Krankheitsprävalenzziffer, die den gemeinten Sachverhalt jedoch weniger präzise beschreibt als die Begriffe relative Krankheitshäufigkeit oder Anteil kranker Personen.
  • 4. Bei der Berechnung werden gewöhnlich nur Erkrankungen berücksichtigt, deren Dauer eine bestimmte Karenzzeitüberschreitet; diese Karenzzeiten- meist 1 bis 3 Tage - ergeben sich aus den für die Krankenversicherungssysteme getroffenen gesetzlichen Regelungen über Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (vgl. §426).

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Als gesundheitliche Beeinträchtigung1 läßt sich allgemein jede physische, funktionale oder psychische Schwächung bezeichnen, die von einer Krankheit (420-2), Verletzung (422-1) oder angeborenen bzw. erblichen Mißbildung (424-2) herrührt. Krankheiten und Unfälle (422-3) können dazu führen, daß eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre gewohnte Tätigkeit zu verrichten oder an den normalen Lebensaktivitäten teilzunehmen; diese Arbeitsunfähigkeit2 kann sich vollständig oder nur partiell auswirken. Von Arbeitsunfähigkeit spricht man aber nur innerhalb einer gewissen zeitlichen Grenze. Dauernde Arbeitsunfähigkeit3 stellt dagegen einen irreversiblen Zustand dar, es handelt sich dann sozialrechtlich um Berufsunfähigkeit 7★ oder Erwerbsunfähigkeit 8★, auch Invalidität4 genannt. Die Wahrscheinlichkeit, daß eine gesunde Person im genauen Alter von x Jahren im darauffolgenden Altersjahr oder im Verlauf von n Jahren nach dem genauen Alter x auf Dauer arbeitsunfähig wird, wird als Invalidisierungsrisiko5 bezeichnet. Auf der Grundlage derartiger Wahrscheinlichkeiten lassen sich sogenannte Invaliditätstafeln6 aufstellen, bei denen das Modell der Sterbetafel (432-1) eine spezielle Anwendung findet.

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