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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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Section | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 20 | 21 | 22 | 23 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 40 | 41 | 42 | 43 | 50 | 51 | 52 | 60 | 61 | 62 | 63 | 70 | 71 | 72 | 73 | 80 | 81 | 90 | 91 | 92 | 93

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350

Man unterscheidet in der Statistik (nach dem Erwerbskonzept) die Erwerbsbevölkerung1 und die Nichterwerbsbevölkerung2. Die Erwerbsbevölkerung umfaßt Personen, die eine auf Erwerbseinkommen ausgerichtete Tätigkeit3, eine Erwerbsarbeit3 ausüben oder suchen, einschließlich mithelfende Familienangehörige (353-5), Soldaten und Auszubildende. Ausgeschlossen bleiben für gewöhnlich nicht erwerbstätige Hausfrauen4. Menschen, die nicht erwerbstätig sind und überwiegend von Angehörigen (Eltern, Ehepartner) leben, werden als Abhängige5, Erhaltene (A)5 bezeichnet. Die Erwerbsquote6 gibt an, welcher Anteil einer Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe zur Erwerbsbevölkerung gehört.

  • 5. Der Begriff Einkommensbezieher bezeichnet demgegenüber alle Personen, die erwerbstätig sind, sowie solche, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Arbeitslosengeld oder -hilfe, Rente, Pension und/oder ähnlichem bestreiten.

351

Die Erwerbspersonen1, d.h. die zur Erwerbsbevölkerung (350-1) zählenden Personen, werden in Erwerbstätige2 und in Erwerbslose3 unterteilt. Erwerbslose sind Personen ohne Arbeits oder Ausbildungsverhältnis, die eine Arbeit suchen. Als Arbeitslose3 werden in manchen Ländern nur jene Erwerbslose gezählt, die sich als Arbeitssuchende4 gemeldet haben. Neben registrierter gibt es auch nicht registrierte Arbeitslosigkeit. Sie wird als stille Reserve 10★ bezeichnet und umfaßt Personen, die, ohne registriert zu sein, privat auf Arbeitssuche sind, sowie jene, die zur Zeit keine Arbeit ausüben oder suchen, aber durch günstige Arbeitsangebote dazu motiviert werden könnten. Zur erwerbstätigen Bevölkerung5 (bzw. zu den Erwerbstätigen) zählen Erwerbspersonen, die tatsächlich eine Erwerbstätigkeit ausüben. Bedingt durch die ökonomische Lage kann es Erwerbstätige geben, die weniger Arbeit leisten als sie eigentlich möchten (z.B. Kurzarbeit) oder könnten. Man spricht in diesem Fall von Unterbeschäftigung6. Gelegenheitsarbeiter7, die nur sporadisch arbeiten, werden (nach dem Erwerbskonzept, siehe §350) zur Erwerbsbevölkerung gezählt. Die Erwerbstätigenquote 8★ ist der Anteil der Erwerbstätigen an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Nichterwerbspersonen 9★ sind diejenigen, die keinerlei auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen.

  • 1. In Österreich auch Berufstätige genannt.
  • 2. In Österreich auch Beschäftigte genannt.
  • 6. In Ländern ohne freien Arbeitsmarkt kann geringe Arbeitsproduktivität infolge von Nichtauslastung der Erwerbstätigen ein Anzeichen für Wirtschaftszustände sein, die in anderen Ländern als Arbeitslosigkeit oder Unterbeschäftigung in Erscheinung treten. Man bezeichnet sie als verdeckte Arbeitslosigkeit.

352

Unter der Gliederung nach dem Beruf1 ist im engeren Sinn die Verteilung (144-1) einer Bevölkerung bzw. der Erwerbspersonen nach ihrem Beruf2 zu verstehen. Nicht damit verwechselt werden sollte die Untergliederung nach der Stellung im Beruf (§353) bzw. der Zuordnung in Wirtschaftszweige (§357). Der Begriff Berufsgruppe3 bezieht sich auf Personen, die in Berufen ähnlicher Art tätig sind.

  • 1. Für international vergleichende Zwecke ist von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eine Internationale Standardklassifikation der Berufe (ISCO) entwickelt worden.
  • 2. Dabei kann sowohl auf den erlernten als auch auf den ausgeübten Beruf Bezug genommen werden.
  • 3. Berufsklassen sind in der deutschen Berufsstatistik Untergliederungen von Berufsgruppen.

353

Die Erwerbsbevölkerung wird oft auch nach der Stellung im Beruf1 gegliedert. In diesem Zusammenhang werden Arbeitgeber2 einerseits von Arbeitnehmern3 (d.h. bei Arbeitgebern Beschäftigte) sowie andererseits von alleinschaffenden Selbständigen4 unterschieden. Letztere arbeiten auf eigene Rechnung und beschäftigen keine Arbeitnehmer im eigentlichen Sinn, sondern allenfalls mithelfende Familienangehörige5. Dies sind Familienmitglieder eines Arbeitgebers oder eines alleinschaffenden Selbständigen, welche in dessen Betrieb mitarbeiten, ohne als Gegenleistung dafür ein entsprechendes Gehalt zu empfangen. Wenn man Merkmale wie Beruf (352-2), Stellung im Beruf und Wirtschaftszweig (357-1) kombiniert, kann daraus eine sozio-ökonomische Gliederung6 der Erwerbsbevölkerung erstellt werden.

  • 1. Das Klassifizierungsmerkmal Stellung im Beruf bezieht sich in der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland und Österreichs auf die arbeitsrechtliche Stellung, wobei Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige unterschieden werden. Die ersten drei Gruppen werden auch zusammenfassend als abhängig Erwerbstätige oder Beschäftigte (D) bzw. unselbständige Berufstätige (A) bezeichnet. In der soziologischen Literatur wird als Stellung im Beruf häufig der Platz in der Betriebshierarchie im Sinn von ausführender, kontrollierender, leitender usw. Funktion verstanden.
  • 2. Für manche statistischen Zwecke werden Geschäftsführer, d.h. Arbeitnehmer, die mit der Leitung von Unternehmen betraut sind, aber nicht Eigentümer des Unternehmens (frz.: patron) sind, der Kategorie Arbeitgeber zugerechnet.

354

Innerhalb der Kategorie der Arbeitnehmer (353-3) werden manchmal bestimmte Teilgruppen unterschieden. Heimarbeiter1 sind Personen, die in ihrem eigenen Haus gegen Entgelt für einen oder mehrere Arbeitgeber (353-2) tätig sind. Insgesamt werden die Arbeitnehmer in Arbeiter2 manuell Tätige2 einerseits und nicht manuell Tätige3 (Angestellte3 und Beamte3) andererseits untergliedert. Ihrer Ausbildungsqualifikation4 entsprechend können Arbeiter in Facharbeiter5, gelernte Arbeiter5, angelernte Arbeiter6 und ungelernte Arbeiter7, Hilfsarbeiter7, unterteilt werden. Auszubildende8, Lehrlinge8, d.h. Personen, die in praktischer Berufsausbildung stehen, zählt man - wenn nicht anders vermerkt - je nach ihrer Tätigkeit entweder zu den Arbeitern oder Angestellten.

355

In der Gruppe der Angestellten werden häufig die leitenden Angestellten1 d.h. solche, die zentrale Führungsfunktionen ausüben, oder generell die höheren Angestellten1 von den ausführenden Angestellten2 unterschieden. Gelegentlich werden auch die Meister3 und eventuell andere entsprechende aufsichtführende Angestellte besonders ausgewiesen. Beamte können (z.B. in D) nach Beamten im einfachen Dienst  4★, Beamten im mittleren Dienst 5★, Beamten im gehobenen Dienst 6★ und Beamten im höheren Dienst 7★ untergliedert werden.

356

Im Bereich der Landwirtschaft haben sich bestimmte Bezeichnungen zur Charakterisierung der spezifischen Eigenart dort Tätiger entwickelt. Bei den Landwirten1, worunter Personen zu verstehen sind, die den Boden landwirtschaftlich zu Erwerbszwecken nutzen, können Grundbesitzer2, d.h. Eigentümer des Bodens, Pächter3, d.h. solche, die das Land zur Nutzung gegen Entgelt von einem Grundbesitzer gepachtet haben, sowie Halbpächter3 und share cropper3 unterschieden werden. Letzteren wird Land und Vieh gegen Abgabe eines Teils der Ernte zur Verfügung gestellt. Share cropper haben in der Regel keinen Pachtvertrag. Als Landarbeiter4 zählen bei Landwirten beschäftigte Personen, die nicht mithelfende Familienangehörige (353-5) sind.

  • 1. Als Nebenerwerbslandwirte werden Personen bezeichnet, die im Hauptberuf eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, daneben aber - im allgemeinen unter Mithilfe von Familienangehörigen - einen (meist kleinen) landwirtschaftlichen Betrieb unterhalten. Für bestimmte Typen von Kleinlandwirten gibt es zahlreiche regionalspezifische Bezeichnungen, z.B. Kötter, Kätner, Brukleute, Keuschler.
  • 4. Bei Landarbeitern können ständig Beschäftigte von Saisonarbeitern und Tagelöhnern unterschieden werden. Saisonarbeiter sind oft Wanderarbeiter.

357

Die Erwerbsbevölkerung kann auch nach den Wirtschaftssektoren1, Wirtschaftszweigen1 oder Branchen1 klassifiziert werden, zu denen das Unternehmen2, der Betrieb2, die Dienststelle2 gehört, in der jemand tätig ist. Besondere Bedeutung wird dabei häufig der Unterscheidung zwischen landwirtschaftlicher Erwerbsbevölkerung3 und nichtlandwirtschaftlicher Erwerbsbevölkerung4 beigemessen. Innerhalb letzterer werden im allgemeinen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes5 und die Angehörigen der Streitkräfte6 gesondert ausgewiesen. Bei einer Grobgliederung werden häufig drei Wirtschaftssektoren unterschieden: der primäre Sektor7 (Landwirtschaft, Fischerei, Bergbau); der sekundäre Sektor8 (industrielle und gewerbliche Produktion) und der tertiäre Sektor9 (Tätigkeiten in Handel, Banken, Versicherungen, Verkehr und sonstigen Dienstleistungen). Im Hinblick auf die Wirtschaftsstruktur von Entwicklungsländern wird gelegentlich der traditionelle Sektor10, d.h. jener, in dem noch vorindustrielle Produktionsweisen bestehen, gesondert erfaßt.

  • 1. Für international vergleichende Zwecke haben die Vereinten Nationen eine Internationale Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC) entwickelt.
  • 7. Bergbau wird in der Schweiz zum sekundären Sektor gezählt.

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Die Nichterwerbsbevölkerung (350-2) läßt sich nach der Art ihres Unterhalts in Abhängige1 Erhaltene (A)1 (350-5) und in Nichterwerbspersonen mit eigenem Einkommen2, berufslose Einkommensempfänger (A)2 unterteilen. Ein Abhängiger ist, wer von einem anderen, einem sogenannten Ernährer3, Erhalter (A)3 versorgt wird. Das gilt z.B. für Hausfrauen (350-4) und für abhängige Kinder4, unterhaltsberechtigte Kinder4. Nichterwerbspersonen mit eigenem Einkommen sind Menschen, die über eigene, zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichende Einkünfte verfügen. Dabei kann es sich vor allem um vom eigenen Vermögen lebende Personen5, Rentiers5, um Ruhegehaltsempfänger6, Pensionisten6, Rentner6, deren Einkommen auf einer ehemals ausgeübten Tätigkeit beruht, und um Sozialhilfeempfänger7 handeln. Letztere sind Menschen, die weder über eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen noch durch einen „Ernährer” unterhalten werden, und denen daher öffentliche Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt wird. Menschen, die aus physisch-psychischen Gründen nicht zur Arbeit fähig sind, werden als Arbeitsunfähige8 bezeichnet. Setzt man die Nichterwerbsbevölkerung ins Verhältnis zur Erwerbsbevölkerung, so ergibt sich der Abhängigenquotient9.

359

Da auch die Abhängigen (358-1) durch den für ihren Lebensunterhalt sorgenden Ernährer (358-3) sowie die Nichterwerbspersonen mit eigenem Einkommen mit einem bestimmten Wirtschaftssektor oder Wirtschaftszweig (357-1) verbunden sind, kann man letztlich die gesamten Bewohner eines Landes nach den Wirtschaftssektoren bzw. Wirtschaftszweigen gliedern, aus denen sie ihren Unterhalt beziehen. Auf diese Weise läßt sich die wirtschaftliche Zugehörigkeit der Bevölkerung1 festlegen und dabei vor allem auch die von der Landwirtschaft lebende Bevölkerung2 definieren. Der Ausdruck landwirtschaftliche Bevölkerung2 bezeichnet gelegentlich nur die landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung (357-3), wird aber auch synonym für die von der Landwirtschaft lebende Bevölkerung gebraucht und grenzt diese von der nichtlandwirtschaftlichen3, nicht von der Landwirtschaft lebenden Bevölkerung3 ab.

  • 2. Die von der Landwirtschaft lebende Bevölkerung darf nicht mit der ländlichen Bevölkerung (311-3) verwechselt werden.

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Behinderte1 werden bei statistischen Erhebungen gelegentlich besonders berücksichtigt. Sie werden nach Behinderungsarten2 gegliedert, soweit Auskünfte darüber erhältlich sind. Im allgemeinen werden körperliche (physische) Behinderungen3 (z.B. Blind-, Stummoder Taubheit) von geistigen Behinderungen4 (z.B. Idiotie oder Wahnsinn) unterschieden.

361

Untersuchungen, die sich mit dem Verlauf des Erwerbslebens1 der Berufsbiographie1 von Menschen beschäftigen, enthalten meist auch Feststellungen über den Eintritt in das Erwerbsleben2 (z.B. über das Eintrittsalter) sowie über das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben3. Hinsichtlich des Eintritts in das Erwerbsleben ist es möglich, zwischen Personen zu unterscheiden, die bisher noch nie erwerbstätig waren und solchen, die es früher schon gewesen sind. Beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ist es u.a. evtl. möglich -soweit erfaßbar - nach den Gründen zu unterscheiden, z.B. durch Tod, Krankheit, Beginn des Ruhestands4 oder vorübergehendes Ausscheiden. Derartige Untersuchungen können als Querschnitt- oder Längsschnittbetrachtung mit Hilfe der Errechnung von Erwerbseintrittsziffern5 oder Erwerbseintrittswahrscheinlichkeiten6 bzw. Erwerbsausscheidensziffem7 oder Erwerbsausscheidenswahrscheinlichkeiten8 (gegebenenfalls nach Austrittsgründen) durchgeführt werden.

362

Mit Hilfe dieser Maßzählen können Erwerbspersonentafeln1 erstellt werden. Außer den im vorigen Abschnitt erwähnten Wahrscheinlichkeiten enthalten diese Tafeln auch Angaben über die Gliederung der Personen nach dem Alter beim Eintritt in das Erwerbsleben2 sowie nach dem Alter beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben3, über das Durchschnittsalter beim Eintritt in das Erwerbsleben4 und entsprechend über das Durchschnittsalter beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben5. Die Erwerbslebenserwartung6, die Brutto-Erwerbs-lebenserwartung7 (ohne Berücksichtigung der Sterblichkeit) und die Netto-Erwerbslebenserwartung8 (unter Berücksichtigung der Sterblichkeit) lassen die durchschnittliche Anzahl von Erwerbsjahren erkennen, die unter den angenommenen Bedingungen für Erwerbspersonen eines bestimmten Alters noch verbleiben. Wenn dieses Alter mit dem Alter beim Eintritt in das Erwerbsleben zusammenfällt, so entspricht die durchschnittliche Erwerbslebenserwartung der durchschnittlichen Erwerbslebensdauer9. Man kann analog dazu eine Maßzahl berechnen, die die durchschnittliche Erwerbslebensdauer aller zu irgendeinem Zeitpunkt in das Erwerbsleben Eingetretenen angibt.

  • 1. Die Berechnung solcher Tafeln ist nur sinnvoll, wenn Unterbrechungen des Erwerbslebens selten vorkommen (z.B. für Männer) oder genaue Angaben über Ersteintritte, Dauer des Ausscheidens und Wiedereintritte vorliegen.


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