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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Invalidität

Aus Demopædia
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Invalidität  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Als gesundheitliche Beeinträchtigung1 läßt sich allgemein jede physische, funktionale oder psychische Schwächung bezeichnen, die von einer Krankheit (420-2), Verletzung (422-1) oder angeborenen bzw. erblichen Mißbildung (424-2) herrührt. Krankheiten und Unfälle (422-3) können dazu führen, daß eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre gewohnte Tätigkeit zu verrichten oder an den normalen Lebensaktivitäten teilzunehmen; diese Arbeitsunfähigkeit2 kann sich vollständig oder nur partiell auswirken. Von Arbeitsunfähigkeit spricht man aber nur innerhalb einer gewissen zeitlichen Grenze. Dauernde Arbeitsunfähigkeit3 stellt dagegen einen irreversiblen Zustand dar, es handelt sich dann sozialrechtlich um Berufsunfähigkeit 7★ oder Erwerbsunfähigkeit 8★, auch Invalidität4 genannt. Die Wahrscheinlichkeit, daß eine gesunde Person im genauen Alter von x Jahren im darauffolgenden Altersjahr oder im Verlauf von n Jahren nach dem genauen Alter x auf Dauer arbeitsunfähig wird, wird als Invalidisierungsrisiko5 bezeichnet. Auf der Grundlage derartiger Wahrscheinlichkeiten lassen sich sogenannte Invaliditätstafeln6 aufstellen, bei denen das Modell der Sterbetafel (432-1) eine spezielle Anwendung findet.
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