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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Häufigkeit vorehelicher Empfängnisse

Aus Demopædia
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Häufigkeit vorehelicher Empfängnisse  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Volkszählungen und andere Erhebungen liefern Angaben über die Geburtenhäufigkeit (601-1), wenn Frauen oder Paare nach der Zahl der jemals geborenen Kinder, sei es in der bestehenden Ehe1 oder ganz allgemein, befragt werden. Man ermittelt dann die durchschnittlichen Geburten je Frau2, die Durchschnittsparität2. Die Anzahl der Kinder eines Ehepaares nennt man durchschnittliche Kinderzahl je Ehe3 oder Familiengröße3. Man berechnet auch die durchschnittliche Geburtenzahl je Ehe4. Spezielles Interesse gilt den Ehen mit endgültiger Kinderzahl5, Ehen mit abgeschlossener Fruchtbarkeit5, in denen die Frau das Ende des gebärfähigen Alters bereits überschritten hat. Diese durchschnittliche endgültige Familiengröße6, endgültige durchschnittliche Parität6, unterscheidet sich nur geringfügig von der endgültigen Kinderzahl (636-4). Aus der Gliederung der Ehen nach der endgültigen Kinderzahl ermittelt man die Familienzuwachswahrscheinlichkeiten7 bei n Kindern, das ist der Anteil der Familien, die n Kinder gehabt und in der Folge mindestens ein weiteres bekommen haben. Spezielle Erhebungen über die Familien Ijefern Anhaltspunkte über die Häufigkeit vorehelicher Empfängnisse9, den Familienbildungsprozeß8 und den Familienzyklus8. Hierzu gehören Geburtenabstände (612-2), Heiratsalter (520-10) bei der stabilen Erstehe oder der Wiederheirat, Scheidungsalter, Verwitwungsalter, Alter bei der Geburt des letzten Kindes10, Alter beim Verlassen der Kinder des Elternhauses, anhand von Biographien von Familienereignissen (638-1).

  • 1. Je nach Art der Erhebung wird nach jemals geborenen Kindern, nach überlebenden Kindern, in haushalts- und familienstatistischen Erhebungen nach den im Haushalt lebenden Kindern gefragt (siehe auch 637-3* und 637-4*).
  • 3. Hierbei kann es sich je nach Art der Befragung um gemeinsame Kinder aus bestehender Ehe, eheliche Kinder in der Familie, d.h. gemeinsame sowie eventuelle Kinder aus früherer Ehe handeln oder um in der Familie lebende Kinder, d.h. alle leiblichen, adoptierten und Pflegekinder handeln.
  • 4. Hierbei werden auch bereits verstorbene Kinder berücksichtigt.
  • 8. Der Familienbildungsprozeß ist nur der erste Teil des Familienzyklus. Der zweite Teil umfaßt die weniger häufig analysierten späteren Phasen des Familienzyklus, nämlich den Schrumpfungsprozeß, durch Scheidung und Verwitwung und durch Fortzug der Kinder.


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