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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Einpersonenhaushalt

Aus Demopædia
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Einpersonenhaushalt  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Die in der Demographie gebräuchlichen statistischen Einheiten1 lassen sich in zwei Kategorien aufteilen: in die demographischen Ereignisse (201-3) und in konkrete Einheiten. Zu letzteren zählt als eines der wichtigsten das Individuum2, die Person2, die man früher und im geeigneten Zusammenhang gelegentlich auch heute noch als Seele2 oder Kopf2 bezeichnet (siehe z.B. 902-7). Der Haushalt3 ist eine komplexe statistische Einheit. Diese sozio-ökonomische Einheit wird im Prinzip von einer Gesamtheit von Personen gebildet, die normalerweise zusammenleben, gewissermaßen um ein Herdfeuer3, eine früher übliche Bezeichnung. Die Haushaltsdefinitionen können von Land zu Land, selbst von Zählung zu Zählung unterschiedlich sein. Um die internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen, ist empfohlen worden, den Haushalt als eine Gruppe von Personen zu definieren, die zusammen in derselben Wohnung (120-1) wohnen und ihre Mahlzeiten gemeinsam einnehmen. Dabei werden im allgemeinen die Privathaushalte4 von den Anstaltshaushalten5 (siehe 310-7) unterschieden. Eine alleinlebende Person wird als Einpersonenhaushalt6 betrachtet. Ein Kostgänger7 ist weder mit den übrigen Haushaltsmitgliedern verwandt noch im Haushalt angestellt, sondern nimmt für gewöhnlich die Mahlzeiten im Haushalt mit ein. Ein Untermieter8 nimmt dagegen üblicherweise nicht an den Mahlzeiten des Haushaltsteil. Beide Kategorien können statistisch dem Haushalt entweder zugerechnet werden oder nicht.
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