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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Verbindung

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Verbindung  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Untersuchungen zur Heiratshäufigkeit1, Nuptialität1 beziehen sich im wesentlichen auf (rechtsgültige) Ehen2, d.h. auf dauerhafte Verbindungen3 oder Lebensgemeinschaften3 zwischen Personen verschiedenen Geschlechts, deren äußere Form durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht vorgegeben ist und aus denen sich besondere Rechte und Pflichten für die betroffenen Personen ergeben. In den meisten Gesellschaften werden diese Verbindungen durch eine spezielle, durch Gesetz oder Brauchtum vorgeschriebene Zeremonie oder einen formellen Akt, die Eheschließung4 -auch Heirat4, Hochzeit4, Verehelichung4, Vermählung4 oder Trauung4 genannt -, geschlossen. Die durch die Eheschließung verbundenen Personen heißen Ehepartner5 oder Ehegatten5. In einer Unterscheidung nach dem Geschlecht spricht man vom Ehemann6 bzw. der Ehefrau7; beide zusammen bilden ein Ehepaar8. Als Grundlage für Untersuchungen zur Eheschließung und Ehelösung wird die Häufigkeit von Eheschließungen und der verschiedenen Arten der Beendigung ehelicher Lebensgemeinschaften im Zusammenhang mit den soziodemographischen Merkmalen der betroffenen Personen beobachtet. Weiter gefaßt, werden - sofern möglich - manchmal auch andere, nichteheliche Formen des Zusammenlebens als Paar (503-8) in die Betrachtung einbezogen, vor allem in Ländern, wo derartige Lebensgemeinschaften so weit verbreitet sind, daß ihre Berücksichtigung unerläßlich erscheint.

  • 1. Der Begriff Heiratshäufigkeit wird gelegentlich auch im Sinne von (roher) Heiratsziffer (520-2) verwendet. 6 u.7. Häufig auch als Ehegatte bzw. Ehegattin bezeichnet. Vor, während und kurz nach der Eheschließung wird der Mann als Bräutigam, die Frau als Braut bezeichnet.


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