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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Untermieter(in)

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Untermieter(in)  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Der Inhaber einer Wohnung ist entweder der Eigentümer1 oder ein Mieter2, der diese sich vom Eigentümer, der dann Vermieter1 ist, mietet. Ein Untermieter3 mietet dagegen von einem Mieter, der dann Hauptmieter 5★ genannt wird. Bewohnt jemand eine Wohnung ohne Berechtigung, so handelt es sich um einen Besetzer4. In den Slumgebieten der Entwicklungsländer wird in der Regel der Boden besetzt, um darauf eine Hütte zu bauen, oft mit Duldung der Bodenbesitzer. Entsprechend dem englischen Begriff bezeichnet man diese Slumbewohner als Squatter4.

  • 1. Der Eigentümer wohnt je nach Art der Wohnung (120-1) entweder im eigenen Haus (auch gelegentlich Eigenheim genannt) oder in einer Eigentumswohnung.
  • 2. Der Mieter kann ein ganzes Haus mieten oder eine Mietwohnung. Wird eine Wohnung, ein Zimmer, mit Möbeln vermietet, so handelt es sich um eine möblierte Wohnung, um ein möbliertes Zimmer.


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