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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Leichenschauschein

Aus Demopædia
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Leichenschauschein  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Die Grundlage für die Statistik der Sterbefälle (401-3) bilden im allgemeinen die Sterbefallzählkarten1 (vgl. §212), welche von den Standesbeamten bei Eintragung des jeweiligen Falles in die Standesamtsregister (Sterbebuch, 211-9) ausgestellt werden. In manchen Ländern wird zusätzlich ein Leichenschauschein2, auch ärztliche Todesbescheinigung2, Totenbeschaubefund (A)2, Totenschein (CH)2, genannt, durch einen ärztlichen Leichenbeschauer - meistens den Arzt, der den Tod festgestellt hat - ausgefüllt; dieser Leichenschauschein enthält Angaben über die Todesursachen (421-3) als Informationsgrundlage für die Todesursachenstatistik (421-2*).

  • 1. Die ersten Sterbestatistiken wurden anhand der Totenlisten aus den Begräbnisregistern (214-3) aufgestellt. In Ländern mit lückenhaften Standesamtsregistern können statistische Angaben auch durch Umfragen gewonnen werden, bei denen beispielsweise Fragen über die innerhalb ejnes bestimmten Berichtszeitraumes - etwa im Vorjahr - eingetretenen Sterbefälle gestellt werden können. Die indirekte Sterblichkeitsschätzung beruht auf Fragen wie z.B. über die Zahl der noch lebenden Kinder von den jemals geborenen Kindern, über Verwaisung und Verwitwung usw.
  • 2. In der Bundesrepublik Deutschland werden die im vertraulichen Teil des Leichenschauseins enthaltenen Angaben über die Todesursachen vom zuständigen Gesundheitsamt geprüft und der Leichenschauschein anschließend an das jeweilige Statistische Landesamt weitergegeben. Die Statistischen Landesämter führen dann die Angaben auf den Sterbefallzählkarten und Leichenschauscheinen zusammen.


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