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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Ruhegehaltsempfänger(in)

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Ruhegehaltsempfänger(in)  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Die Nichterwerbsbevölkerung (350-2) läßt sich nach der Art ihres Unterhalts in Abhängige1 Erhaltene (A)1 (350-5) und in Nichterwerbspersonen mit eigenem Einkommen2, berufslose Einkommensempfänger (A)2 unterteilen. Ein Abhängiger ist, wer von einem anderen, einem sogenannten Ernährer3, Erhalter (A)3 versorgt wird. Das gilt z.B. für Hausfrauen (350-4) und für abhängige Kinder4, unterhaltsberechtigte Kinder4. Nichterwerbspersonen mit eigenem Einkommen sind Menschen, die über eigene, zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichende Einkünfte verfügen. Dabei kann es sich vor allem um vom eigenen Vermögen lebende Personen5, Rentiers5, um Ruhegehaltsempfänger6, Pensionisten6, Rentner6, deren Einkommen auf einer ehemals ausgeübten Tätigkeit beruht, und um Sozialhilfeempfänger7 handeln. Letztere sind Menschen, die weder über eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen noch durch einen „Ernährer” unterhalten werden, und denen daher öffentliche Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt wird. Menschen, die aus physisch-psychischen Gründen nicht zur Arbeit fähig sind, werden als Arbeitsunfähige8 bezeichnet. Setzt man die Nichterwerbsbevölkerung ins Verhältnis zur Erwerbsbevölkerung, so ergibt sich der Abhängigenquotient9.
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