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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Mithelfende(r) Familienange-hörige(r)

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Mithelfende(r) Familienange-hörige(r)  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Die Erwerbsbevölkerung wird oft auch nach der Stellung im Beruf1 gegliedert. In diesem Zusammenhang werden Arbeitgeber2 einerseits von Arbeitnehmern3 (d.h. bei Arbeitgebern Beschäftigte) sowie andererseits von alleinschaffenden Selbständigen4 unterschieden. Letztere arbeiten auf eigene Rechnung und beschäftigen keine Arbeitnehmer im eigentlichen Sinn, sondern allenfalls mithelfende Familienangehörige5. Dies sind Familienmitglieder eines Arbeitgebers oder eines alleinschaffenden Selbständigen, welche in dessen Betrieb mitarbeiten, ohne als Gegenleistung dafür ein entsprechendes Gehalt zu empfangen. Wenn man Merkmale wie Beruf (352-2), Stellung im Beruf und Wirtschaftszweig (357-1) kombiniert, kann daraus eine sozio-ökonomische Gliederung6 der Erwerbsbevölkerung erstellt werden.

  • 1. Das Klassifizierungsmerkmal Stellung im Beruf bezieht sich in der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland und Österreichs auf die arbeitsrechtliche Stellung, wobei Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige unterschieden werden. Die ersten drei Gruppen werden auch zusammenfassend als abhängig Erwerbstätige oder Beschäftigte (D) bzw. unselbständige Berufstätige (A) bezeichnet. In der soziologischen Literatur wird als Stellung im Beruf häufig der Platz in der Betriebshierarchie im Sinn von ausführender, kontrollierender, leitender usw. Funktion verstanden.
  • 2. Für manche statistischen Zwecke werden Geschäftsführer, d.h. Arbeitnehmer, die mit der Leitung von Unternehmen betraut sind, aber nicht Eigentümer des Unternehmens (frz.: patron) sind, der Kategorie Arbeitgeber zugerechnet.


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