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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Heterogamie

Aus Demopædia
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Heterogamie  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Endogamie1 im engeren Sinne bedeutet, daß Heiraten (501-4) nur zwischen Angehörigen der gleichen Bevölkerungsgruppe (Stamm, Clan) stattfinden dürfen. Im weiteren Sinne spricht man von Endogamie, wenn eine deutliche Neigung der Angehörigen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe besteht, ihren Ehepartner (501-5) nur unter den Mitgliedern dieser gleichen Bevölkerungsgruppe zu wählen. Diese wird dann als Isolat2 bezeichnet, dessen mehr oder weniger klare Grenzen geographischer, sozialer, religiöser usw. Natur sein können. Im Gegensatz dazu spricht man von Exogamie3, wenn die Partnerwahl (514-6) vorzugsweise außerhalb der Bevölkerungsgruppe, der die heiratende Person selbst angehört, erfolgt, wobei Exogamie im engeren Sinne ein Heiratsverbot zwischen Angehörigen der gleichen Bevölkerungsgruppe (Stamm, Clan) bedeutet. Gemischte Ehen4 oder Mischehen4 sind Ehen zwischen Partnern, die sich durch ein Merkmal wie Religionszugehörigkeit (vgl. §341), Staatsangehörigkeit (vgl. §330), Rasse (vgl. §333) usw. unterscheiden. Wenn Ehen zwischen Personen geschlossen werden, die gewisse gemeinsame Merkmale sozialer, physischer oder psychischer Art aufweisen, wird von Homogamie5 gesprochen, anderenfalls von Heterogamie6.

  • 2. Isolate bildende Bevölkerungsgruppen haben im allgemeinen einen zahlenmäßig beschränkten Umfang.
  • 4. Adjektivisch als gemischt-konfessionelle, gemischt-nationale usw. Ehen bezeichnet.


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