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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Geschiedene(r)

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Geschiedene(r)  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


In Ländern, in denen die gesetzliche Möglichkeit der Ehescheidung1 besteht, kann die Ehelösung (510-3) auch aufgrund eines gerichtlichen Scheidungsurteils2 erfolgen. In manchen Gesellschaften kann dies die Folge der Verstoßung3 eines Ehepartners (501-5) durch den anderen sein, in anderen ist das Scheitern der Ehe (513-3) die Voraussetzung für die Ehescheidung. Die Geschiedenen4 oder geschiedenen Personen4 also diejenigen, deren Ehe durch Scheidung gelöst worden ist, lassen sich nach dem Geschlecht in geschiedene Männer5 und geschiedene Frauen6 unterteilen.
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