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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Gelegenheitsarbeiter(in)

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Gelegenheitsarbeiter(in)  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Die Erwerbspersonen1, d.h. die zur Erwerbsbevölkerung (350-1) zählenden Personen, werden in Erwerbstätige2 und in Erwerbslose3 unterteilt. Erwerbslose sind Personen ohne Arbeits oder Ausbildungsverhältnis, die eine Arbeit suchen. Als Arbeitslose3 werden in manchen Ländern nur jene Erwerbslose gezählt, die sich als Arbeitssuchende4 gemeldet haben. Neben registrierter gibt es auch nicht registrierte Arbeitslosigkeit. Sie wird als stille Reserve 10★ bezeichnet und umfaßt Personen, die, ohne registriert zu sein, privat auf Arbeitssuche sind, sowie jene, die zur Zeit keine Arbeit ausüben oder suchen, aber durch günstige Arbeitsangebote dazu motiviert werden könnten. Zur erwerbstätigen Bevölkerung5 (bzw. zu den Erwerbstätigen) zählen Erwerbspersonen, die tatsächlich eine Erwerbstätigkeit ausüben. Bedingt durch die ökonomische Lage kann es Erwerbstätige geben, die weniger Arbeit leisten als sie eigentlich möchten (z.B. Kurzarbeit) oder könnten. Man spricht in diesem Fall von Unterbeschäftigung6. Gelegenheitsarbeiter7, die nur sporadisch arbeiten, werden (nach dem Erwerbskonzept, siehe §350) zur Erwerbsbevölkerung gezählt. Die Erwerbstätigenquote 8★ ist der Anteil der Erwerbstätigen an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Nichterwerbspersonen 9★ sind diejenigen, die keinerlei auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen.

  • 1. In Österreich auch Berufstätige genannt.
  • 2. In Österreich auch Beschäftigte genannt.
  • 6. In Ländern ohne freien Arbeitsmarkt kann geringe Arbeitsproduktivität infolge von Nichtauslastung der Erwerbstätigen ein Anzeichen für Wirtschaftszustände sein, die in anderen Ländern als Arbeitslosigkeit oder Unterbeschäftigung in Erscheinung treten. Man bezeichnet sie als verdeckte Arbeitslosigkeit.


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