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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Einwanderungsgesetz

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Einwanderungsgesetz  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Die Wanderungspolitik1 bildet einen Zweig der Bevölkerungspolitik (105-2). Die meisten Länder schränken heute die freie Zuwanderung von Ausländern durch Einwanderungsgesetze2 ein. Häufig sehen diese Gesetze eine selektive Einwanderungsgesetze3 vor, d.h. Einwanderer mit bestimmten Eigenschaften (z.B. Beruf, Nationalität, Rasse) werden teils bevorzugt behandelt oder teils gänzlich von der Einwanderung ausgeschlossen. Einige Länder sehen eine Kontingentierung4 vor. Bei diesem sog. Quotensystem4 wird die Anzahl der Zuwanderer entsprechend ihrer nationalen Herkunft5 und/oder anderer selektiver Kriterien (vgl. 811-3) festgelegt. Maßnahmen zur Beeinflussung der Bevölkerungsumverteilung6 innerhalb eines Landes durch Binnenwanderung (803-1) sind hingegen meist indirekter Natur (z.B. Anreize).
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