The Demopædia Encyclopedia on Population is under heavy modernization and maintenance. Outputs could look bizarre, sorry for the temporary inconvenience

Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Zuwandern

Aus Demopædia
(Weitergeleitet von Einwandern)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zuwandern  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Bei retrospektiven Erhebungen zum Thema Wanderungen ist die Unterscheidung zwischen dem Wohnort zu einem bestimmten früheren Zeitpunkt1 dem letzten Wohnort2 und dem jetzigen Wohnort3 von Nutzen. Hat eine Person innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ihren Wohnsitz gewechselt, so wird sie als Wanderer4 bezeichnet. Wanderer können grundsätzlich wie folgt klassifiziert werden. Im Hinblick auf den Wegzugs- oder Fortzugsort spricht man allgemein von Abwanderern5, Fortgezogenen5 und von Auswanderern (803-5), falls die Abwanderer dauernd im Ausland wohnen wollen, bzw. von Emigranten 12★, falls es sich um Auswanderer aus politischen, religiösen oder ethischen Gründen handelt. Im Hinblick auf den jetzigen Ort gibt es allgemein Zuwanderer6, Zugezogene6, darunter Einwanderer (803-4), falls die Zuwanderer dauernd im Inland zu wohnen beabsichtigen, und, falls die Einwanderung aus politischen, religiösen oder ethischen Gründen erfolgt, Immigranten 13★. Wird bei der Erhebung nach dem letzten Wohnort gefragt, so richtet sich das Interesse auf die, wann auch immer erfolgte letzte Wanderung7 oder den letzten Wohnungswechsel7. Jedes Individuum, das irgendwann einmal einen anderen Wohnsitz hatte, gilt als Wanderer; diese Person also wanderte zu8, zog zu8, wanderte ein8, oder immigrierte8 (aus der Sicht des jetzigen Wohnorts) oder sie wanderte ab9, wanderte aus9, zog weg9, emigrierte9 (aus der Sicht des letzten Wohnorts) (siehe 802-5 ff). Bei einem auswärts Geborenen11 liegt der Geburtsort10 außerhalb der administrativen Einheit des jetzigen Wohnortes.

  • 3. Einige Autoren verstehen unter Wanderungen sämtliche Wohnungswechsel (803-6). Für die meisten jedoch gehört zum Wanderungsbegriff das Überschreiten irgendeiner Grenze, sei dies nun eine politische oder irgendeine beliebige, zu administrativen Zwecken festgelegte Grenze.
  • 4. Genau genommen darf unter diesem Konzept ein Wanderer in dem als Wanderung definierten Zeitraum weder geboren werden noch sterben. In der Praxis wird diese Definition jedoch oft abgewandelt und auf Kinder ausgedehnt, die im betreffenden Zeitraum geboren wurden; sie werden dem jeweiligen Wohnsitz ihrer Mutter zugerechnet. Die Zahl der gezählten Wanderer ist nicht notwendigerweise gleich der Anzahl Umzüge innerhalb der Beobachtungsperiode, da im entsprechenden Zeitraum jedermann mehrmals umgezogen sein könnte.
  • 10. In der Statistik wird üblicherweise als Geburtsort der Wohnsitz der Mutter eingetragen, obgleich die Geburt - aus welchen Gründen auch immer - an einem anderen Ort stattgefunden haben kann.


Mehr...