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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Arbeitserlaubnis

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Arbeitserlaubnis  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Wanderungsstatistiken1 werden zusammengestellt, um Angaben über das Wanderungsvolumen, die Richtung der Wanderungen sowie die Merkmale der Wandernden zu erhalten. Die Genauigkeit jeder dieser Angaben hängt stark von der Erhebungsmethode und der Qualität des Erhebungsapparates ab; viele Wanderungsstatistiken sind heute eher Schätzungen und Annäherungen als genaue Zählungen. Die direkte Ermittlung der Wanderungen2 erfordert ein System, das die Wanderung im Zeitpunkt ihres Ereignisses erfaßt. Die ausführlichste und vollständigste Wanderungsstatistik läßt sich aus einem Bevölkerungsregister (213-1) erstellen, das alle Wohnsitzänderungen der Einwohner des Landes festhält. Durch ein solches Register können Binnen wie Außenwanderungen gemessen werden; die Resultate fallen jedoch im allgemeinen für die Binnenwanderung befriedigender aus als für die Außenwanderung. In Ermangelung eines Bevölkerungsregisters können auch andere, vollständige oder partielle Register oder Verzeichnisse wie Wählerverzeichnisse3, Wählerevidenz (A)3, Stimmrechtsregister (CH)3, Sozialversicherungsdateien4, Steuerverzeichnisse5 und Adreßbücher6 zur Gewinnung von Daten über die Wanderung herangezogen werden. Informationen über Außenwanderungen auf dem Luft- oder Seeweg liefern auch Passagier- oder Fahrgastlisten7. Das Zählen der die Staatsgrenze überschreitenden Personen bringt lediglich recht grobe Ergebnisse. Vor allem in Gebieten mit regem Grenzverkehr (803-2*), müssen Vorkehrungen zur Unterscheidung der Wanderer von den Reisenden8, die ihren Wohnsitz nicht ändern, und von den Durchreisenden (801-11) getroffen werden, da diese Kategorien für die Wanderungsstatistik nicht in Betracht kommen. Zur Schätzung von Wanderungen dienen gelegentlich auch die Anzahl ausgestellter Visa9 (Singular Visum) oder Einreiseerlaubnisse9, Einreisebewilligungen9 sowie die Zahl der Aufenthaltserlaubnisse10, Aufenthaltsbewilligungen (A u. CH)10 oder Arbeitserlaubnisse11, Beschäftigungsbewilligungen (A)11, Arbeitsbewilligungen (CH)11.

  • 9. In einigen Ländern sind Ausreisevisa oder Ausreisebewilligungen erforderlich; gegebenenfalls liefern auch sie Informationen über Wanderungsbewegungen.


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