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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Anteil der ortsgebürtigen Abwanderer

Aus Demopædia
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Anteil der ortsgebürtigen Abwanderer  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Zur Berechnung der Wanderungsquote1 oder des Anteils der Wanderer1 setzt man die Anzahl der Wanderer einer Periode zur Bevölkerung entweder der Herkunfts- oder der Zielregion in Beziehung. Man erhält die Abwanderungsquote2, auch Anteil der Ab/Auswanderer2 oder Anteil der Fortgezogenen2, indem die gemeldeten Abwanderer auf ihre Herkunftsbevölkerung am Jahresanfang bezogen werden. Sie findet u.a. Verwendung in Bevölkerungsvorausschätzungen (§720), wenn dort Wanderungen als separate Komponente berücksichtigt werden. Ähnlich wird auch die Zuwanderungsquote3 oder der Anteil der Zu/Eingewanderten3 oder Anteil der Zugezogenen3 (vgl. Begriffe 802-5 ff) berechnet, indem die während einer Periode in eine Region zugezogene Bevölkerung zur Bevölkerung dieser Region am Ende der Beobachtungsperiode in Beziehung gesetzt wird. Hierbei entspricht der Zähler nicht der Bevölkerung, die dem Risiko des Fortzugs unterlag, was das Interesse an der Maßzahl schmälert. Die Berechnung des Anteils auswärts Geborener4 erfordert Angaben über den Geburtsort: man dividiert die Anzahl der Personen, die außerhalb der betreffenden Region geboren ist, durch die Gesamtbevölkerung dieser Region. Der Anteil der ortsgebürtigen Abwanderer5 ergibt sich aus der Division der Anzahl der Personen einer Region, die heute außerhalb ihrer Geburtsregion lebt, durch entweder die Gesamtbevölkerung, die in dieser Region geboren ist, oder durch die Gesamtbevölkerung, die in dieser Region geboren ist und heute noch/wieder dort lebt. Sind Eigenschaften wie Alter (322-1), Beruf (352-2) oder Bildungsstand (342-1) usw. bekannt, können für spezielle Analysen Maßzahlen der differentiellen Wanderung6 errechnet werden. Um sie zu berechnen, dividiert man den Anteil an Wanderern in der Teilbevölkerung mit dem untersuchten Merkmal durch den Anteil an Wanderern in der Gesamtbevölkerung und zieht dann den erhaltenen Quotient von Eins ab. Hat die untersuchte Teilbevölkerung das gleiche Wanderungsverhalten wie die Gesamtbevölkerung, so ist die differentielle Maßzahl gleich Null. Den Begriff Selektivität der Wanderungen7 benutzt man in diesem Zusammenhang, wenn die Abgewanderten mit der entsprechenden Bevölkerung der Herkunftsregion verglichen werden; bezüglich der Zugewanderten im Zielgebiet analysiert die genannte Methode das differentielle Wanderungsverhalten 8★.
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