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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Siedlung

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Siedlung  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Unter Siedlung1 versteht man eine menschliche Niederlassung, gleichgültig welcher Größe. Eine Kleinsiedlung2, z.B. ein Weiler, ist eine ländliche Siedlung, die sich aus einer kleinen Häusergruppe zusammensetzt. Das Dorf3 ist eine größere geschlossene ländliche Siedlung. Als Stadt4 bezeichnet man eine größere, geschlossene Siedlung mit vorwiegend nichtlandwirtschaftlichen Funktionen und eventuell besonderem Rechtsstatus. Die Stadt, in der die Regierung ihren Sitz hat, nennt man Hauptstadt5 (z.B. Bundeshauptstadt, Landeshauptstadt, Kantonshauptstadt). Städte, in denen die Verwaltung eines bestimmten Teilgebiets konzentriert ist, werden als Hauptorte von Verwaltungsgebieten6, Kreisstädte6 (D) oder Bezirksstädte6 (CH) bezeichnet. Größere Städte werden nicht selten administrativ untergliedert, z.B. in-Stadtteile7, Stadtviertel7, Gemeindebezirke7, Ortsteile7, Stadtquartiere7 unterteilt.
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