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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Medikamentöser Abbruch

Aus Demopædia
Version vom 5. März 2010, 12:20 Uhr von NBBot (Diskussion | Beiträge) (Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987)
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Medikamentöser Abbruch  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Eine Beendigung der Schwangerschaft nach einem intrauterinen Sterbefall (411-2), der sich lange vorher ereignet haben kann, wird als Fehlgeburt1 bezeichnet im Gegensatz zum eingeleiteten2, induzierten Schwangerschaftsabbruch2, Abtreibung2. Hierzu gehört auch der Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation3. Läßt die Gesetzgebung unter bestimmten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche zu, so können legale Schwangerschaftsabbrüche4 und illegale Schwangerschaftsabbrüche5 unterschieden werden. Nach der Art des Eingriffs unterscheidet man Schwangerschaftsabbrüche durch Curettage6, durch Vakuumaspiration7, Absaugen7, die Hysterotomie (vaginale, abdominale)8 und gelegentlich die Hysterektomie (631-6), sowie den medikamentösen Abbruch9.

  • 2. In der Bundesrepublik Deutschland und in der Schweiz hat der Begriff „Abtreibung” den nicht legalen oder als Unrecht empfundenen Beigeschmack.
  • 8. Unter Hysterotomie versteht man die operative Öffnung der Gebärmutter entweder von der Scheide aus (vaginal) oder von der Bauchdecke aus (abdominal). Hysterektomie bedeutet die Entfernung der Gebärmutter.


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