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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Haushaltsgröße

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Haushaltsgröße  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Umfaßt ein Privathaushalt (110-4) mehrere Personen, so werden diese Haushaltsmitglieder1 und einer davon Haushaltsvorstand2 genannt, ohne daß jedoch einheitlich festgelegt wäre, wer als Haushaltsvorstand anzusehen ist. In manchen Fällen kann es der Haupternährer3, der Erhalter3, (A) die Person mit dem überwiegenden Beitrag zum Lebensunterhalt3 sein. Die meisten Erhebungsbogen enthalten eine Frage nach der Stellung zum Haushaltsvorstand4. Hierdurch wird eine Unterscheidung verschiedener Gruppen innerhalb eines zusammengesetzten Haushalts5, der Mitglieder von mehr als einer Kernfamilie (113-1) enthält, möglich. Ein zusammengesetzter Haushalt kann in mehrere Kerne6, einschließlich Kernhaushalt7 und nachgeordnete Teilhaushalte8 zerlegt werden. Üblicherweise werden Familien (112-1) als Kerne bezeichnet. Unter Haushaltsgröße11 versteht man die Anzahl der Personen, die einen Haushalt bilden.

  • 2. Um den Begriff des Haushaltsvorstands von seinem vermeintlichen frauenfeindlichen Ballast zu befreien, wird er neuerdings in der amtlichen Statistik durch den Ausdruck „Bezugsperson” ersetzt.
  • 5. Zu den zusammengesetzten Haushalten zählen insbesondere die Drei- und Mehrgenerationenhaushalte ohne und mit weiteren Haushaltsmitgliedern außerhalb der Generationenfolge, Zwei-Generationenhaushalte und Ein-Generationenhaushalte mit weiteren Personen im Haushalt, sowie Mehrpersonenhaushalte, die nur aus nicht geradlinig Verwandten oder nicht Verwandten bestehen.


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