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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Grad von Blutsverwandtschaft

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Grad von Blutsverwandtschaft  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


In den meisten Ländern ist die Eheschließung (501-4) vor Erreichung eines gesetzlich festgelegten Ehemündigkeitsalters1, Mindestheiratsalters1, Alters der Heirats1 oder Ehefähigkeit1 im allgemeinen nicht erlaubt. Dieses Ehemündigkeitsalter ist von Land zu Land verschieden und kann für Männer und Frauen unterschiedlich sein. Gesetz oder Sitte sprechen aber häufig auch andere Heiratsverbote aus, insbesondere um Heiraten zwischen Blutsverwandten2 zu verhindern, d.h. Eheschließungen zwischen nahen Verwandten (114-3), bei denen ein bestimmter Grad von Blutsverwandtschaft3 vorliegt.
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