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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Fortpflanzung

Aus Demopædia
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Fortpflanzung  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Demographische Untersuchungen zur Geburtenhäufigkeit1, Fruchtbarkeit1 Fertilität1 befassen sich mit den demographisch relevanten Aspekten der menschlichen Fortpflanzung2, der Reproduktion2, d.h. des Zeugens und des Gebarens von Kindern in einer Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe (101-6). Während die englische und die französische Sprache unterschiedliche Begriffe für die Fähigkeit zur Fortpflanzung (fecundity (engl.); fertilité (franz.)) (siehe auch 621-1) einerseits und für die tatsächlich erfolgende Fortpflanzung, d.h. die Geburtenhäufigkeit (fertility (engl.); fécondité (franz.)) (siehe 601-1) andererseits kennt, wird das deutsche Wort Fruchtbarkeit für beide Bedeutungen verwandt, was zu Mißverständnissen führen kann (siehe auch §623). Mit Geburtenhäufigkeit, Natalität1 (veraltet Geburtlichkeit) bezeichnet man die absolute oder relative Anzahl von Geburten3, Geborenen3, einer Bevölkerung oder Teilbevölkerung. Mit Fruchtbarkeit im spezifisch demographischen Sinne ist die Geburtenhäufigkeit der Bevölkerung, insbesondere der weiblichen Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter (620-1) gemeint. Unter Geburt versteht man allgemein den Vorgang einer Niederkunft (603-4). Im demographischen Sprachgebrauch hat es sich durchgesetzt, das Ergebnis einer Niederkunft als Geburt zu bezeichnen. Bei Mehrlingsniederkunft (606-2) zählt man daher mehrere Geburten, obwohl Geborene zutreffender wäre. Man unterscheidet Lebendgeburten4 oder Geburten von Lebendgeborenen5 von Totgeburten (siehe 411-5) mit Hilfe von Lebenszeichen wie Atmung, willkürliche Muskelbewegungen oder Herzschlag nach der vollendeten Ausstoßung oder Extraktion aus dem Mutterleib. Unter differentieller Fruchtbarkeit8 versteht man die unterschiedliche Geburtenhäufigkeit in Teilbevölkerungen.

  • 1. Den zeitlichen Verlauf der Geburtenzahl und der rohen Geburtenziffer (632-2) bezeichnet man als Geburtenentwicklung.
  • 2. Der Begriff Reproduktion wird häufig zur Messung der Bestandserhaltung herangezogen (711).
  • 5. Die deutsche Definition der Lebend- bzw. Totgeburt lautet: Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Totgeborene sind Kinder, bei denen sich keines der genannten Lebenszeichen gezeigt hat, deren Geburtsgewicht jedoch mindestens 1 000 Gramm beträgt (bis 30. Juni 1979: wenn sie mindestens 35 cm lang waren). Die österreichische Definition entspricht den bis zum 30. Juni 1979 geltenden deutschen Bestimmungen. In der Schweiz dienen Atmung oder mindestens Herzschläge zur Unterscheidung zwischen Lebend- und Totgeburt; in beiden Fällen muß die Körperlänge mehr als 30 cm betragen.


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