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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Fetalsterblichkeitsproportion

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Fetalsterblichkeitsproportion  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Die Totgeborenenquote1 - auch Totgeborenenanteil1 - ist im Prinzip als Anteil der Totgeborenen an der Gesamtzahl der Geborenen definiert. In der Praxis werden jedoch oft die Totgeborenen lediglich auf die Lebendgeborenen (601-4) bezogen; die sich daraus ergebende Maßzahl ist die Totgeborenenproportion2. Als Fetalsterbeziffer3 oder -quote3 (Häufigkeitsziffer der intrauterinen Sterblichkeit3) wird die Zahl der bekannten Fetalsterbefälle (411-2) je 1 000 Geborene (und Schwangerschaftsabbrüche (604-2)) desselben Jahres bezeichnet. Werden diese intrauterinen Sterbefälle nur auf die Lebendgeborenen bezogen, so erhält man die Fetalsterblichkeitsproportion4. Anhand dieser Maßzahlen wird die intrauterine Sterblichkeit (411-1) allerdings meist unterschätzt, da die frühen Fetalsterbefälle häufig unbemerkt auftreten oder unbekannt bleiben. Bessere Ergebnisse über die Fetalsterblichkeit liefern sog. Schwangerschaftsverlaufstafeln5, eine spezielle Art von Sterbetafelberechnungen (vgl. §432), welche die Schwangerschaftsdauer (603-3) berücksichtigen. Die perinatale Sterbeziffer6, Perinatalsterbeziffer6 bezieht die perinatalen Sterbefälle (411-6*) - also je nach Definition die Summe der Totgeborenen und der Gestorbenen in den ersten 7 Lebenstagen, in den ersten 28 Lebenstagen bzw. der endogenen Säuglingssterbefälle -auf die Summe der Lebend- und Totgeborenen. Die feto-infantile Sterbeziffer 7★ ergibt sich aus der Zahl der Totgeborenen und der im gesamten ersten Lebensjahr Gestorbenen, ebenfalls bezogen auf 1 000 Lebend- und Totgeborene desselben Berichtszeitraumes.

  • 1. u. 2. Oft fälschlich auch Totgeborenenziffer genannt.


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