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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Eheleben

Aus Demopædia
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Eheleben  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Am Schluß eines mehr oder weniger langen Ehelebens1 steht das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft2, welches gleichzeitig die Ehelösung3 bedeutet, d.h. die Lösung aller rechtlichen Bindungen, die aus dem Ehengattenstatus (501-5) herrühren. In monogamen (502-3) Gesellschaften werden dadurch insbesondere die gesetzlichen Hindernisse für eine neue Eheschließung aufgehoben. Die Ehelösung kann durch Verwitwung7, d.h. durch den Tod eines Ehepartners (501-5) erfolgen; der überlebende männliche Ehepartner wird dann Witwer4, der überlebende weibliche Ehepartner Witwe5, Witfrau (CH)5, genannt. Verwitwete6 oder verwitwete Personen6 leben in Witwerschaft7 (Männer) bzw. Witwenschaft7 (Frauen) oder im Witwerstand7 (Männer) bzw. Witwenstand7 (Frauen).

  • 3. gelöste Ehe = durch Verwitwung, Ehescheidung (511-1) Nichtigkeitserklärung (513-1) oder Eheaufhebung (513-4) gelöste rechtsgültige Ehe (501-2).
  • 5. Manche Länder lassen grundsätzlich keine Wiederverheiratung (514-9) von Witwen zu. Andere sehen eine Wartefrist für die Wiederverheiratung von Witwen von ca. 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes vor, damit die Zuweisung der Vaterschaft (114-6) für die nach dem Tod des Ehemannes geborenen Kinder nicht angezweifelt werden kann.


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