The Demopædia Encyclopedia on Population is under heavy modernization and maintenance. Outputs could look bizarre, sorry for the temporary inconvenience

Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Ausländer(in)

Aus Demopædia
Version vom 5. März 2010, 11:33 Uhr von NBBot (Diskussion | Beiträge) (Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Ausländer(in)  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Die Bewohner eines Landes gliedern sich in Staatsangehörige1, Staatsbürger1 des entsprechenden Staates und in Ausländer2, die Bürger eines anderen Staates oder Staatenlose3 sein können. Letztere besitzen keine Staatsangehörigkeit4, Staatsbürgerschaft4. Die Ausdrücke „nationalité”, „nationality” und entsprechende Ausdrücke in anderen Sprachen dürfen im Deutschen nicht einfach mit „Nationalität” übersetzt werden. Sie müssen sich nämlich nicht auf die Staatsangehörigkeit im politischen Sinn beziehen; es kann auch die ethnische Zugehörigkeit5 (§333), eine Unterscheidung, die vor allem bei einem Vielvölkerstaat6 bedeutsam ist, gemeint sein.

  • 1. In einigen Ländern - z.B. in Kolonialgebieten - kann gelegentlich zwischen Bürgern mit vollen Rechten und solchen mit eingeschränkten Rechten unterschieden werden.


Mehr...