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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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Aus Demopædia
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Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Das Bevölkerungsregister1 war ursprünglich ein Verzeichnis aller Einwohner einer Gemeinde, das auf dem laufenden gehalten wurde, um jederzeit den Bevölkerungsstand (201-8) der Gemeinde zu ermitteln. Das Wort wurde beibehalten und bezeichnet heutzutage jene Karteien, die an die Stelle der primitiven Verzeichnisse getreten sind. In diesem System der permanenten Bevölkerungskartei2, Einwohnermelderegister2, Einwohnerkontrollregister (CH)2, wird die Bevölkerung eines bestimmten Gebietes durch eine Sammlung von Karteikarten3 entweder über Personen oder über Haushalte repräsentiert. Auf diesen Karten sind die wichtigsten Standesfälle (211-1) des oder der betreffenden Individuen vermerkt. Die so begründete Kartei wird mit Hilfe der Angaben über die Bevölkerungsbewegung (201-9) regelmäßig gewartet4 auf dem laufenden gehalten4 nachgeführt4(CH) wobei insbesondere die Meldungen über den Wohnsitzwechsel5 (siehe 310-6) für das richtige Funktionieren dieses Systems unerläßlich sind. Wenn das Bevölkerungsregister mit den Ergebnissen der Volkszählung oder anderer Bestandserhebungen über die Bevölkerung verglichen oder bereinigt wird, so spricht man von Abgleichen6 oder Kollationieren6 (Registerabgleich). Von Zeit zu Zeit wird das Register durch eigens vorgenommene Kontrollarbeiten7 überprüft und bereinigt.

  • 1. Das Bevölkerungsregister ist nicht zu verwechseln mit den Standesregistern (211-4).
  • 2. Eine Kartei ist eine systematische Sammlung von Karten (im Sinne von Datenträgern). Ein allgemeinerer Begriff dafür ist Datei.
  • 3. In elektronisch geführten Dateien entsprechen den Karteikarten die Mikrodatensätze (siehe 131-1).


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