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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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Wanderungsstatistiken1 werden zusammengestellt, um Angaben über das Wanderungsvolumen, die Richtung der Wanderungen sowie die Merkmale der Wandernden zu erhalten. Die Genauigkeit jeder dieser Angaben hängt stark von der Erhebungsmethode und der Qualität des Erhebungsapparates ab; viele Wanderungsstatistiken sind heute eher Schätzungen und Annäherungen als genaue Zählungen. Die direkte Ermittlung der Wanderungen2 erfordert ein System, das die Wanderung im Zeitpunkt ihres Ereignisses erfaßt. Die ausführlichste und vollständigste Wanderungsstatistik läßt sich aus einem Bevölkerungsregister (213-1) erstellen, das alle Wohnsitzänderungen der Einwohner des Landes festhält. Durch ein solches Register können Binnen wie Außenwanderungen gemessen werden; die Resultate fallen jedoch im allgemeinen für die Binnenwanderung befriedigender aus als für die Außenwanderung. In Ermangelung eines Bevölkerungsregisters können auch andere, vollständige oder partielle Register oder Verzeichnisse wie Wählerverzeichnisse3, Wählerevidenz (A)3, Stimmrechtsregister (CH)3, Sozialversicherungsdateien4, Steuerverzeichnisse5 und Adreßbücher6 zur Gewinnung von Daten über die Wanderung herangezogen werden. Informationen über Außenwanderungen auf dem Luft- oder Seeweg liefern auch Passagier- oder Fahrgastlisten7. Das Zählen der die Staatsgrenze überschreitenden Personen bringt lediglich recht grobe Ergebnisse. Vor allem in Gebieten mit regem Grenzverkehr (803-2*), müssen Vorkehrungen zur Unterscheidung der Wanderer von den Reisenden8, die ihren Wohnsitz nicht ändern, und von den Durchreisenden (801-11) getroffen werden, da diese Kategorien für die Wanderungsstatistik nicht in Betracht kommen. Zur Schätzung von Wanderungen dienen gelegentlich auch die Anzahl ausgestellter Visa9 (Singular Visum) oder Einreiseerlaubnisse9, Einreisebewilligungen9 sowie die Zahl der Aufenthaltserlaubnisse10, Aufenthaltsbewilligungen (A u. CH)10 oder Arbeitserlaubnisse11, Beschäftigungsbewilligungen (A)11, Arbeitsbewilligungen (CH)11.

  • 9. In einigen Ländern sind Ausreisevisa oder Ausreisebewilligungen erforderlich; gegebenenfalls liefern auch sie Informationen über Wanderungsbewegungen.

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Informationen über Wanderer (802-4) aus Volkszählungen und speziellen Erhebungen (203-4) ermöglichen das Aufstellen einer Statistik über Gewanderte1. Je nach Fragestellung kann dabei eine Statistik über Zu/Eingewanderte2, eine Statistik über Ab/Ausgewanderte2 (vgl. die Begriffe in 802-5ff) oder eine Geburtsortstatistik3 entstehen. Durch diese Fragestellung kann man die Abwanderer eines Gebietes nur dann erfassen, wenn die Erhebung in deren Zielgebiet stattfindet. In das Ausland abgewanderte Personen kann man im Inland nicht befragen, wohl aber die Eingewanderten, aus welchem Land sie kommen.

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Ist eine direkte Erfassung der Wanderungen unmöglich, versucht man, die Nettowanderung (805-2) indirekt als Residuum1 zu schätzen, indem man eine Bilanz aus der Bevölkerungsentwicklung und den anderen bekannten oder geschätzten Komponenten zieht. Zu den Residualmethoden1 gehört z.B. die Methode der (natürlichen) Bevölkerungsbewegung2, bei der man den Wanderungssaldo durch Subtraktion des Geburtensaldos (701-8) zwischen zwei Volkszählungen von der gesamten Veränderung des Bevölkerungsstandes erhält. Zur Schätzung der Nettowanderung je Altersklasse ist gelegentlich auch die Methode der Überlebenswahrscheinlichkeiten3 in Gebrauch. Diese Überlebenswahrscheinlichkeiten (431-6) müssen nicht unbedingt auf einer tatsächlichen Sterbestatistik für das entsprechende Gebiet aufbauen, sie können auch aus Modell-Sterbetafeln (435-5) entnommen werden. Multipliziert man die nach Alter und Geschlecht aufgegliederte (Sub-)Population einer Volkszählung mit den zugehörigen Überlebenswahrscheinlichkeiten, so ergibt sich die entsprechende erwartete überlebende Bevölkerung zum Zeitpunkt der nächsten Zählung. Der Vergleich von erwarteter und gezählter Bevölkerung dient alsdann zur Schätzung der altersspezifischen Wanderungsbilanz für die untersuchte (Sub-)Population. Verfügt man über Geburtsortstatistiken 4★(813-3) mit Angaben über das Alter und den jetzigen Wohnort, können daraus die Wanderungsströme indirekt geschätzt werden.

  • 2. Die dieser Schätzungsmethode zugrundeliegende Gleichung wird oft Gleichgewichtsgleichung, Bevölkerungsgieichung oder Bilanzierungsgleichung genannt. Schätzt man daraus die Nettowanderung, so setzt man gleichzeitig voraus, daß Auslassungen (230-3) und Mehrfachzählungen (230-5) für beide Volkszählungen gleich groß sind.

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Der Ausdruck Wanderungsziffer1 gilt für jede Ziffer, die die relative Häufigkeit von Wanderungen innerhalb einer Bevölkerung mißt. Sofern nichts anderes vermerkt, handelt es sich dabei um jährliche Wanderungsziffern2. Sie werden als Verhältniszahl aus der jährlichen oder durchschnittlichen jährlichen Zahl von Wanderungen während eines bestimmten Beobachtungszeitraumes und der durchschnittlichen Bevölkerung dieses Beobachtungszeitraumes errechnet. Unter Verwendung entsprechender Angaben über Nettowanderung und Wanderungsvolumen ergeben sich auf analoge Weise die Wanderungssaldoziffer3, die Nettowanderungsziffer3, sowie die Wanderungsvolumenziffer4. Die Effektivität der Wanderungen5 erhält man, indem die Nettowanderung zur gesamten Zu- und Abwanderung in Beziehung gesetzt wird. Die Maßzahl geht von Null (Zahl der Zuzüge ist gleich derjenigen der Fortzüge) bis eins (die Wanderungen gehen lediglich in eine Richtung).

  • 2. An Stelle der durchschnittlichen Bevölkerung können auch andere Werte im Nenner eingesetzt werden, so z.B. die Bevölkerung zu Beginn oder am Ende der Beobachtungsperiode oder die Anzahl der gelebten Personenjahre (135-7).

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Zur Berechnung der Wanderungsquote1 oder des Anteils der Wanderer1 setzt man die Anzahl der Wanderer einer Periode zur Bevölkerung entweder der Herkunfts- oder der Zielregion in Beziehung. Man erhält die Abwanderungsquote2, auch Anteil der Ab/Auswanderer2 oder Anteil der Fortgezogenen2, indem die gemeldeten Abwanderer auf ihre Herkunftsbevölkerung am Jahresanfang bezogen werden. Sie findet u.a. Verwendung in Bevölkerungsvorausschätzungen (§720), wenn dort Wanderungen als separate Komponente berücksichtigt werden. Ähnlich wird auch die Zuwanderungsquote3 oder der Anteil der Zu/Eingewanderten3 oder Anteil der Zugezogenen3 (vgl. Begriffe 802-5 ff) berechnet, indem die während einer Periode in eine Region zugezogene Bevölkerung zur Bevölkerung dieser Region am Ende der Beobachtungsperiode in Beziehung gesetzt wird. Hierbei entspricht der Zähler nicht der Bevölkerung, die dem Risiko des Fortzugs unterlag, was das Interesse an der Maßzahl schmälert. Die Berechnung des Anteils auswärts Geborener4 erfordert Angaben über den Geburtsort: man dividiert die Anzahl der Personen, die außerhalb der betreffenden Region geboren ist, durch die Gesamtbevölkerung dieser Region. Der Anteil der ortsgebürtigen Abwanderer5 ergibt sich aus der Division der Anzahl der Personen einer Region, die heute außerhalb ihrer Geburtsregion lebt, durch entweder die Gesamtbevölkerung, die in dieser Region geboren ist, oder durch die Gesamtbevölkerung, die in dieser Region geboren ist und heute noch/wieder dort lebt. Sind Eigenschaften wie Alter (322-1), Beruf (352-2) oder Bildungsstand (342-1) usw. bekannt, können für spezielle Analysen Maßzahlen der differentiellen Wanderung6 errechnet werden. Um sie zu berechnen, dividiert man den Anteil an Wanderern in der Teilbevölkerung mit dem untersuchten Merkmal durch den Anteil an Wanderern in der Gesamtbevölkerung und zieht dann den erhaltenen Quotient von Eins ab. Hat die untersuchte Teilbevölkerung das gleiche Wanderungsverhalten wie die Gesamtbevölkerung, so ist die differentielle Maßzahl gleich Null. Den Begriff Selektivität der Wanderungen7 benutzt man in diesem Zusammenhang, wenn die Abgewanderten mit der entsprechenden Bevölkerung der Herkunftsregion verglichen werden; bezüglich der Zugewanderten im Zielgebiet analysiert die genannte Methode das differentielle Wanderungsverhalten 8★.

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Längsschnittanalysen der Wanderungen1 erfordern Unterlagen über sämtliche aufeinanderfolgende Umzüge von Personen im Laufe der Zeit, Unterlagen, die im allgemeinen lediglich Bevölkerungsregistern (213-1) oder retrospektiven Erhebungen (203-8) entnommen werden können. Verfügt man über die entsprechenden Daten, lassen sich daraus verschiedene verfeinerte Maßzahlen über Wanderungen erstellen -z.B. die Erstwanderungswahrscheinlichkeit2 oder auch Wahrscheinlichkeit, zum ersten Male zu wandern2; sie ist die Wahrscheinlichkeit einer Gruppe Nicht-Wanderer3 oder Seßhafter3, im Alter x zum ersten Male zu wandern, bevor sie das Alter x + n erreicht hat. Aus derartigen Wahrscheinlichkeiten lassen sich Seßhaftentafeln4 konstruieren. Werden diese mit Sterbetafeln (432-1) kombiniert, ergeben sich in Form von Tafeln mit mehrfachen Abgangswahrscheinlichkeiten sog. Abgangsordnungen der Nicht-Wanderer5. Auf ähnliche Weise lassen sich auch ordnungsspezifische Wanderungswahrscheinlichkeiten6 errechnen oder der Anteil von Wanderern einer bestimmten Ordnung, die innerhalb eines beliebigen, die Wanderungen definierenden Zeitraumes, keine weiteren Wanderungen mehr unternehmen. Die Wanderungsziffer über alle Ordnungsnummern7 ist das Verhältnis, aus Umzügen aller Ordnungen innerhalb eines Jahres und der durchschnittlichen Bevölkerungsgröße der betreffenden Kohorte (116-2) im Untersuchungsjahr. Durch Kumulation dieser Ziffern für eine Kohorte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erhält man eine entsprechende Schätzung für die durchschnittliche Anzahl der Wanderungen8 bei Vernachlässigung der Sterblichkeit.

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Bei der Analyse von Wanderungen zwischen zwei Regionen während einer Periode findet der Index der Wanderungsintensität1 Anwendung. Er wird berechnet, indem die Anzahl Wanderer von A nach B durch das Produkt aus der Anzahl der Einwohner in B am Ende der Beobachtungsperiode und der Anzahl überlebender Einwohner in A, die schon zu Beginn der Beobachtungsperiode ihren Wohnsitz in A hatten, dividiert wird. Wird diese Maßzahl durch den Quotienten aus der Gesamtzahl der Wanderer und dem Quadrat der Bevölkerungszahl des betreffenden Landes dividiert, ergibt sich der Wanderungspräferenzindex2. Beschränkt man dabei den Zähler auf den Nettowanderungsstrom, so erhält man eine Maßzahl, die Wanderungsgeschwindigkeit3 genannt wird. Die Effektivität von Wanderungsströmen4 ergibt sich, indem der absolute Wert des Nettowanderungsstroms zum Wanderungsvolumen (805-7) in Bezug gesetzt wird.

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Wanderungsmodelle1 lassen sich in zwei große Kategorien gliedern. Die erste bringt Wanderungsströme (803-9) zwischen zwei Regionen mit sozialen, ökonomischen oder demographischen Variablen in Verbindung. Variablen, die den Wanderer aus der Herkunftsregion „abstoßen”, werden mit Push-Faktoren2, Abstoßungskräfte2, solche, die den Wanderer in das Zielland „ziehen”, als Pull-Faktoren3, Anziehungskräfte3, bezeichnet. Entsprechend kennt man auch intervenierende (d.h. zwischen Herkunfts- und Zielgebiet liegende) Hindernisse4. Die einfachsten dieser ersten Kategorie von Modellen sind die Gravitationsmodelle5. Sie erachten den Wanderungsstrom zwischen zwei Regionen als direkt proportional zur entsprechenden Bevölkerunsgröße und als umgekehrt proportional zur Entfernung6. Andere Modelle nehmen an, daß eine proportionale Beziehung zwischen den Wanderungsströmen und den sich in der Zielregion bietenden Möglichkeiten (z.B. Arbeitsmöglichkeiten) und eine umgekehrt proportionale Beziehung zu den intervenierenden Arbeitsplatzangeboten7 (d.h. zwischen Herkunfts- und Zielgebiet liegenden) oder allgemeiner intervenierender Vorteilen7 besteht. Modelle der zweiten Kategorie sind stochastische Modelle (730-5) und beziehen sich mehr auf Individuen als auf ganze Bevölkerungen; sie verbinden Wanderungswahrscheinlichkeiten mit verschiedenen persönlichen Eigenschaften der Wandernden wie Alter, frühere Wanderungen usw..

  • 2. u. 3. Beispiele sind unbefriedigende bzw. günstige Arbeitsmöglichkeiten. B. Modelle des Pareto Typs.
  • 6. Die Entfernung kann auf verschiedene Arten gemessen werden, z.B. als gerade, kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten oder als tatsächlich zurückgelegter Weg oder als Anzahl dazwischenliegender Regionen usw..


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