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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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(altersspezifischen Schwangerschaftsabbruchsziffern)
 
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Wenn {{NonRefTerm|Abbrüche von Schwangerschaften}} ({{RefNumber|60|4|2}}) rechtlich zulässig sind, kann man Statistiken der {{NonRefTerm|legalen Schwangerschaftsabbrüche}} ({{RefNumber|60|4|4}}) aufstellen. Aus ihnen berechnet man die {{TextTerm|rohe Schwangerschaftsabbruchsziffer|1}}, d.h. Schwangerschaftsabbrche je 1000 oder je 10 000 Einwohner, und die {{TextTerm|Schwangerschaftsabbruchsproportion|2}}, d.h. Schwangerschaftsabbrüche in bezug auf Lebendgeborene des gleichen Jahres. Die {{TextTerm|zusammengefaßte Schwangerschaftsabbruchsziffer|3}}, {{TextTerm|Gesamtschwangerschaftsabbruchsziffer|3}}, wird als Summe der {{NewTextTerm|altersspezifischen Schwangerschaftsabbruchsziffern|4}} berechnet und gibt als hypothetische Maßzahl an, wieviele Schwangerschaftsabbrüche pro Frau unter den Bedingungen des Beobachtungsjahres zu erwarten sind. Häufig werden auch {{NewTextTerm|alters- und familienstandsspezifische Schwangerschaftsabbruchsziffern |5}} berechnet. Aufschlußreicher sind aber {{NewTextTerm|alters- und familienstandsspezifische Schwangerschaftsabbruchswahrscheinlichkeiten|6}}, bei denen im Nenner nicht Frauen (wie bei {{RefNumber|64|0|5}}), sondern Schwangerschaften (Lebend- und Totgeborene plus Schwangerschaftsabbrüche) von Frauen eines bestimmten Alters und Familienstands stehen.
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Wenn {{NonRefTerm|Abbrüche von Schwangerschaften}} ({{RefNumber|60|4|2}}) rechtlich zulässig sind, kann man Statistiken der {{NonRefTerm|legalen Schwangerschaftsabbrüche}} ({{RefNumber|60|4|4}}) aufstellen. Aus ihnen berechnet man die {{TextTerm|rohe Schwangerschaftsabbruchsziffer|1}}, d.h. Schwangerschaftsabbrche je 1000 oder je 10 000 Einwohner, und die {{TextTerm|Schwangerschaftsabbruchsproportion|2}}, d.h. Schwangerschaftsabbrüche in bezug auf Lebendgeborene des gleichen Jahres. Die {{TextTerm|zusammengefaßte Schwangerschaftsabbruchsziffer|3}}, {{TextTerm|Gesamtschwangerschaftsabbruchsziffer|3}}, wird als Summe der {{NewTextTerm|altersspezifischen Schwangerschaftsabbruchsziffern|4}} berechnet und gibt als hypothetische Maßzahl an, wieviele Schwangerschaftsabbrüche pro Frau unter den Bedingungen des Beobachtungsjahres zu erwarten sind. Häufig werden auch {{NewTextTerm|alters- und familienstandsspezifische Schwangerschaftsabbruchsziffern |5}} berechnet. Aufschlußreicher sind aber {{NewTextTerm|alters- und familienstandsspezifische Schwangerschaftsabbruchswahrscheinlichkeiten|6}}, bei denen im Nenner nicht Frauen (wie bei {{RefNumber|64|0|5|Page=63}}), sondern Schwangerschaften (Lebend- und Totgeborene plus Schwangerschaftsabbrüche) von Frauen eines bestimmten Alters und Familienstands stehen.
  
  

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Section | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 20 | 21 | 22 | 23 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 40 | 41 | 42 | 43 | 50 | 51 | 52 | 60 | 61 | 62 | 63 | 70 | 71 | 72 | 73 | 80 | 81 | 90 | 91 | 92 | 93

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Der allgemeine Ausdruck Geburtenziffer1 beinhaltet eine Ziffer, zu deren Berechnung die Anzahl der Lebendgeborenen (601-5/601-5*) einer Bevölkerung oder Teilbevölkerung auf die entsprechende Bevölkerungszahl (401-7) bezogen wird. Die Ziffer wird gewöhnlich je 1 000 angegeben und bezieht sich auf ein Jahr. Ohne weiteren Zusatz ist in der Regel die rohe Geburtenziffer2, als Lebendgeborene je 1 000 der durchschnittlichen Bevölkerung (401-5) definiert, gemeint. Man berechnet gelegentlich auch die (rohe) eheliche Geburtenziffer4 und die (rohe) nichteheliche5, (A) (rohe) uneheliche Geburtenziffer5, (CH) (rohe) außereheliche Geburtenziffer5, indem die ehelichen bzw. nichtehelichen oder unehelichen (A) oder außerehelichen (CH) Geburten (610-3/610-4) auf die durchschnittliche Bevölkerung bezogen werden, häufiger jedoch die Nichtehelichenquote6, Unehelichenquote6 (A), Außerehelichenquote6 (CH) (Anteil der nichtehelich, unehelich (A), außerehelich (CH) Lebendgeborenen an allen Lebendgeborenen, im allgemeinen in Prozent). Zum Vergleich der Geburtenhäufigkeit verschiedener Bevölkerungen berechnet man standardisierte Geburtenziffern7, um Alters- und Geschlechtsstruktureffekte auszuschalten. Liegen keine verläßlichen Geburtenstatistiken vor (keine oder unvollständige Registrierung), berechnet man als Maßzahl der Geburtenhäufigkeit die Kinder-Frauen-Proportion8. Dabei werden - ausgehend von einer Gliederung der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht (siehe §325) - die 0-4jährigen, bisweilen auch die 5-9jährigen oder die O-5jährigen Kinder auf die Frauen im gebärfähigen Alter, in der Regel 15 bis 49 Jahre, bezogen.

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Spezifische Geburtenziffern1, Fruchtbarkeitsziffern1 (siehe hierzu §601) sind alle Ziffern, zu deren Berechnung die Zahl der Lebendgeborenen auf eine Personengruppe im fortpflanzungsfähigen Alter (620-1), sei es auf den mittleren Bestand oder auf gemeinsam durchlebte Jahre (siehe 135-7), bezogen wird. Wenn nicht anders angegeben, handelt es sich um spezifische Geburtenziffern für Frauen2, weibliche Fruchtbarkeitsziffern2, d.h. die Geburten werden auf einen mittleren Frauenbestand berechnet; die gemeinsam durchlebten Jahre nennt man Frauenjahre3. Manchmal werden in entsprechender Weise auch spezifische Geburtenziffern für Männer4, männliche Fruchtbarkeitsziffern4 berechnet. Spezifische Geburtenziffern werden im allgemeinen je 1 000 Personen angegeben, wohlgemerkt Personen entsprechender Merkmale wie Geschlecht, Alter, Familienstand, usw.. Bezieht man die ehelich Lebendgeborenen (610-3) auf den Bestand an verheirateten Frauen im gebärfähigen Alter, so erhält man die allgemeine eheliche Fruchtbarkeitsziffer5, entsprechend berechnet sich die allgemeine nichteheliche Fruchtbarkeitsziffer6, indem die nichtehelich, unehelich (A), außerehelich (CH) Lebendgeborenen (610-4) auf den Bestand an ledigen, verwitweten und geschiedenen Frauen im gebärfähigen Alter bezogen werden. Die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer8 ist die Zahl aller Lebendgeborenen je 1 000 Frauen im gebärfähigen Alter unabhängig vom Familienstand der Frauen bzw. der Legitimität der Kinder. Ziffern, die sich auf engere Altersabschnitte (wie 1 Jahr oder 5 Jahre) beziehen, heißen altersspezifische Geburtenziffern9, altersspezifische Fruchtbarkeitsziffern9.

  • 9. Die altersspezifischen Geburtenziffern sind sowohl Ziffern erster als auch zweiter Art (133-4*). Andere Formen der Ziffern zweiter Art, die in diesem Zusammenhang auch reduzierte Geburten (frz.: naissances reduites) genannt werden, kann man berechnen, indem man Lebendgeborene nach der Ehelichkeit oder der Ordnungsnummer auf alle Frauen (ohne Unterscheidung nach dem Familienstand oder der Parität) bezieht.

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Zur Berechnung der ordnungs(nummern)spezifischen Geburtenziffern1, ordnungs(nummern)spezifischen Fruchtbarkeitsziffern1 bezieht man die Geburten einer bestimmten Ordnungsnummer (611-1) entweder auf eine Anzahl von Frauen oder von Ehen oder von Geburten der nächstniedrigeren Ordnungsnummer. Bei paritätsspezifischen Geburtenziffern2, paritätsspezifischen Fruchtbarkeitsziffern2, ist nicht nur der Zähler auf Geburten einer gegebenen Ordnungsnummer, sondern auch der Nenner auf Frauen unter Risiko (134-2) für diese Parität (611-9), also 2. Geburten auf Frauen mit einer Geburt, eingegrenzt. Bei Geburtenfolgewahrscheinlichkeiten3, paritätsspezfischen Geburtenwahrscheinlichkeiten3, stehen im Zähler die Geburten der Ordnungsnummer x + 1 während einer gegebenen Periode und im Nenner der Bestand an Frauen der Parität x am Anfang dieser Periode. Alle genannten Maßzahlen werden alters- oder ehedauerspezifisch berechnet.

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Zum Studium der Kinderzahl der Ehen1 Geburtenniveau der Ehen1,Fruchtbarkeit der Ehen1 ist es üblich, die Ziffern nach Eheschließungsjahrgängen (siehe 116-2) der Mutter zu ordnen, wobei man ehedauerspezifische Geburtenziffern2 bzw. ehedauerspezifische Fruchtbarkeitsziffern2, altersspezifischen ehelichen Geburtenziffern3 bzw. altersspezifischen ehelichen Fruchtbarkeitsziffern3 vorzieht.

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Zum Studium der Kohortengeburtenhäufigkeit1, Kohortenfruchtbarkeit1 oder Kinderzahl einer Kohorte die entweder ein Geburts- oder Eheschließungsjahrgang sein kann, summiert man die altersspezifischen Geburtenziffern (633-9) bzw. die ehedauerspezifischen Geburtenziffern (635-2) ab dem Eintreten der Kohorte in die Zeiten des Empfängnisrisikos (613-1) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf und erhält damit eine erreichte Kinderzahl2, erreichte Geburtenzahl2 als kumulierte Geburtenhäufigkeit2. Man spricht von endgültiger Kinderzahl4 oder abgeschlossener Kinderzahl4 wenn der Zeitpunkt am Ende des gebärfähigen Alters (620-1) liegt, bzw. von bisher erreichter Kinderzahl3, bisher erreichter Geburtenzahl3, wenn es sich um einen Zeitpunkt davor (wie z.B. im Alter von 30 Jahren oder nach 10jähriger Ehe) oder um den Stichtag einer Befragung handelt. Die Summe der Produkte aus den Geburtenziffern und den Überlebenswahrscheinlichkeiten (431-6) entweder der Frauen (seit der Geburt oder seit dem 15. Geburtstag) oder der Ehen einer Kohorte ergibt als Netto-Kohortenfruchtbarkeit die erreichte Netto-Kinderzahl5, und zwar die bisher erreichte Netto-Kinderzahl6 bzw. die endgültige Netto-Kinderzahl7, je nachdem, ob man sich auf einen Zeitpunkt vor oder nach dem Ende des gebärfähigen Alters der Frauen bezieht.

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Volkszählungen und andere Erhebungen liefern Angaben über die Geburtenhäufigkeit (601-1), wenn Frauen oder Paare nach der Zahl der jemals geborenen Kinder, sei es in der bestehenden Ehe1 oder ganz allgemein, befragt werden. Man ermittelt dann die durchschnittlichen Geburten je Frau2, die Durchschnittsparität2. Die Anzahl der Kinder eines Ehepaares nennt man durchschnittliche Kinderzahl je Ehe3 oder Familiengröße3. Man berechnet auch die durchschnittliche Geburtenzahl je Ehe4. Spezielles Interesse gilt den Ehen mit endgültiger Kinderzahl5, Ehen mit abgeschlossener Fruchtbarkeit5, in denen die Frau das Ende des gebärfähigen Alters bereits überschritten hat. Diese durchschnittliche endgültige Familiengröße6, endgültige durchschnittliche Parität6, unterscheidet sich nur geringfügig von der endgültigen Kinderzahl (636-4). Aus der Gliederung der Ehen nach der endgültigen Kinderzahl ermittelt man die Familienzuwachswahrscheinlichkeiten7 bei n Kindern, das ist der Anteil der Familien, die n Kinder gehabt und in der Folge mindestens ein weiteres bekommen haben. Spezielle Erhebungen über die Familien Ijefern Anhaltspunkte über die Häufigkeit vorehelicher Empfängnisse9, den Familienbildungsprozeß8 und den Familienzyklus8. Hierzu gehören Geburtenabstände (612-2), Heiratsalter (520-10) bei der stabilen Erstehe oder der Wiederheirat, Scheidungsalter, Verwitwungsalter, Alter bei der Geburt des letzten Kindes10, Alter beim Verlassen der Kinder des Elternhauses, anhand von Biographien von Familienereignissen (638-1).

  • 1. Je nach Art der Erhebung wird nach jemals geborenen Kindern, nach überlebenden Kindern, in haushalts- und familienstatistischen Erhebungen nach den im Haushalt lebenden Kindern gefragt (siehe auch 637-3* und 637-4*).
  • 3. Hierbei kann es sich je nach Art der Befragung um gemeinsame Kinder aus bestehender Ehe, eheliche Kinder in der Familie, d.h. gemeinsame sowie eventuelle Kinder aus früherer Ehe handeln oder um in der Familie lebende Kinder, d.h. alle leiblichen, adoptierten und Pflegekinder handeln.
  • 4. Hierbei werden auch bereits verstorbene Kinder berücksichtigt.
  • 8. Der Familienbildungsprozeß ist nur der erste Teil des Familienzyklus. Der zweite Teil umfaßt die weniger häufig analysierten späteren Phasen des Familienzyklus, nämlich den Schrumpfungsprozeß, durch Scheidung und Verwitwung und durch Fortzug der Kinder.

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Geburtenbiographien1 bzw. Biographien von Familienereignissen1 werden mittels besonderer, in der Regel retrospektiver Erhebungen über die Familie (siehe §637) erfragt und enthalten Individualdaten von Frauen über wichtige Ereignisse wie die Daten von Eheschließungen, Schwangerschaften, Geburten, Ehelösungen, Sterbefälle etc.. In der historischen Demographie (102-1) erstellt man sich solche Verzeichnisse von Familienereignissen1 durch die Methode der Rekonstitution von Familien2 anhand von standesamtlichen Eintragungen (211-3). In einer Schwangerschaftsbiographie3 oder dem Verzeichnis von Schwangerschaften3 einer Frau findet man detaillierte Hinweise über Beginn, Ende und Ergebnis jeder Schwangerschaft. Solche detaillierten Aufzeichnungen werden zu verschiedenen Zwecken herangezogen. So erhält man z.B. Aufschlüsse über die natürliche Fruchtbarkeit4, d.h. die Geburtenhäufigkeit, die sich ohne bewußte Empfängnisverhütung (627-1) und ohne Abtreibung (604-2) ergibt. Mit ihrer Hilfe kann man auch die Empfängniswahrscheinlichkeit5, die Wahrscheinlichkeit der Empfängnis pro Monatszyklus (622-2), schätzen, wobei die natürliche Empfängniswahrscheinlichkeit6 bei Fehlen von Empfängnisverhütung von der residuellen Empfängniswahrscheinlichkeit7 im anderen Fall, also bei Familienplanung, zu unterscheiden sind. Bei der Berechnung der effektiven Empfängniswahrscheinlichkeit8 werden nur Empfängnisse, die zu einer Lebendgeburt führen, berücksichtigt. Die durchschnittliche Empfängnisziffer9 während Zeiten unter Empfängnisrisiko (613-1) vermittelt ein Maß der Verhütungseffizienz (625-4), wenn sie für Zeiten der Anwendung von Empfängnisverhütung berechnet wird. Sie wird auch Pearl-Index10 genannt.

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Eine Maßzahl der Periodengeburtenhäufigkeit1, Periodenfruchtbarkeit1 oder der Geburtenhäufigkeit im Querschnitt1, Querschnittfruchtbarkeit1 eines bestimmten Jahres oder eines anderen Zeitraums entsteht durch Aufsummierung der Reihe von altersspezifischen Geburtenziffern, auch Verteilung der Geburtenhäufigkeiten2 oder Geburtenfunktion2 (Fruchtbarkeitsfunktion) genannt. Dieses zusammengefaßte, hypothetische Geburtenmaß3 bezeichnet man als zusammengefaßte Geburtenziffer4, auch Gesamtfruchtbarkeitsziffer4. Ebenfalls durch Addition erhält man die zusammengefaßte eheliche Geburtenziffer5, auch eheliche Gesamtfruchtbarkeitsziffer5, als Summe der ehedauerspezifischen Geburtenziffern und die zusammengefaßte Geburtenziffer nach der Ordnungsnummer6, auch Gesamtfruchtbarkeitsziffer nach der Ordnungsnummer6, als Summe der alters- und ordnungsnummernspezifischen Geburtenziffern. In Ermangelung von ehedauerspezifischen Geburtenziffern kann man auch ersatzweise die Geburten-Eheschließungen-Proportion7 berechnen, wobei im Nenner entweder die Zahl der Eheschließungen im Beobachtungsjahr oder ein gewogenes Mittel der Eheschließungen der zurückliegenden Jahre stehen kann.

  • 4. Die zusammengefaßte Geburtenziffer gibt an, wieviele Kinder von 1 000 Frauen geboren würden, wenn sie ihr Leben lang sich den altersspezifischen Geburtenziffern des Beobachtungsjahres entsprechend verhielten und es keine Sterblichkeit gäbe. Die zusammengefaßte Geburtenziffer wird neuerdings der Bruttoreproduktionsziffer (Summe der altersspezifischen Geburtenziffern für Mädchengeburten) (siehe 711-4) vorgezogen.
  • 5. Wird auch als Summe der altersspezifischen ehelichen Geburtenziffern berechnet.

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Wenn Abbrüche von Schwangerschaften (604-2) rechtlich zulässig sind, kann man Statistiken der legalen Schwangerschaftsabbrüche (604-4) aufstellen. Aus ihnen berechnet man die rohe Schwangerschaftsabbruchsziffer1, d.h. Schwangerschaftsabbrche je 1000 oder je 10 000 Einwohner, und die Schwangerschaftsabbruchsproportion2, d.h. Schwangerschaftsabbrüche in bezug auf Lebendgeborene des gleichen Jahres. Die zusammengefaßte Schwangerschaftsabbruchsziffer3, Gesamtschwangerschaftsabbruchsziffer3, wird als Summe der altersspezifischen Schwangerschaftsabbruchsziffern 4★ berechnet und gibt als hypothetische Maßzahl an, wieviele Schwangerschaftsabbrüche pro Frau unter den Bedingungen des Beobachtungsjahres zu erwarten sind. Häufig werden auch alters- und familienstandsspezifische Schwangerschaftsabbruchsziffern  5★ berechnet. Aufschlußreicher sind aber alters- und familienstandsspezifische Schwangerschaftsabbruchswahrscheinlichkeiten 6★, bei denen im Nenner nicht Frauen (wie bei 640-5), sondern Schwangerschaften (Lebend- und Totgeborene plus Schwangerschaftsabbrüche) von Frauen eines bestimmten Alters und Familienstands stehen.


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