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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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Geburtenhäufigkeit, Fruchtbarkeit

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Demographische Untersuchungen zur Geburtenhäufigkeit1, Fruchtbarkeit1 Fertilität1 befassen sich mit den demographisch relevanten Aspekten der menschlichen Fortpflanzung2, der Reproduktion2, d.h. des Zeugens und des Gebarens von Kindern in einer Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe (101-6). Während die englische und die französische Sprache unterschiedliche Begriffe für die Fähigkeit zur Fortpflanzung (fecundity (engl.); fertilité (franz.)) (siehe auch 621-1) einerseits und für die tatsächlich erfolgende Fortpflanzung, d.h. die Geburtenhäufigkeit (fertility (engl.); fécondité (franz.)) (siehe 601-1) andererseits kennt, wird das deutsche Wort Fruchtbarkeit für beide Bedeutungen verwandt, was zu Mißverständnissen führen kann (siehe auch §623). Mit Geburtenhäufigkeit, Natalität1 (veraltet Geburtlichkeit) bezeichnet man die absolute oder relative Anzahl von Geburten3, Geborenen3, einer Bevölkerung oder Teilbevölkerung. Mit Fruchtbarkeit im spezifisch demographischen Sinne ist die Geburtenhäufigkeit der Bevölkerung, insbesondere der weiblichen Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter (620-1) gemeint. Unter Geburt versteht man allgemein den Vorgang einer Niederkunft (603-4). Im demographischen Sprachgebrauch hat es sich durchgesetzt, das Ergebnis einer Niederkunft als Geburt zu bezeichnen. Bei Mehrlingsniederkunft (606-2) zählt man daher mehrere Geburten, obwohl Geborene zutreffender wäre. Man unterscheidet Lebendgeburten4 oder Geburten von Lebendgeborenen5 von Totgeburten (siehe 411-5) mit Hilfe von Lebenszeichen wie Atmung, willkürliche Muskelbewegungen oder Herzschlag nach der vollendeten Ausstoßung oder Extraktion aus dem Mutterleib. Unter differentieller Fruchtbarkeit8 versteht man die unterschiedliche Geburtenhäufigkeit in Teilbevölkerungen.

  • 1. Den zeitlichen Verlauf der Geburtenzahl und der rohen Geburtenziffer (632-2) bezeichnet man als Geburtenentwicklung.
  • 2. Der Begriff Reproduktion wird häufig zur Messung der Bestandserhaltung herangezogen (711).
  • 5. Die deutsche Definition der Lebend- bzw. Totgeburt lautet: Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Totgeborene sind Kinder, bei denen sich keines der genannten Lebenszeichen gezeigt hat, deren Geburtsgewicht jedoch mindestens 1 000 Gramm beträgt (bis 30. Juni 1979: wenn sie mindestens 35 cm lang waren). Die österreichische Definition entspricht den bis zum 30. Juni 1979 geltenden deutschen Bestimmungen. In der Schweiz dienen Atmung oder mindestens Herzschläge zur Unterscheidung zwischen Lebend- und Totgeburt; in beiden Fällen muß die Körperlänge mehr als 30 cm betragen.

602

Mit der Empfängnis1 Konzeption1 als Ergebnis der Befruchtung2 eines Eies3 durch ein Spermatozoon4 einen Samenfaden4 beginnt die Schwangerschaft5 der befruchteten Frau. Im Verlauf der Schwangerschaft wird das Ergebnis der Empfängnis (Frucht)6 zunächst Embryo7, dann Fetus (Fötus)7 genannt. Der Moment, in dem der Embryo zum Fetus wird, ist nicht genau festgelegt: manche Wissenschaftler geben hierzu den Ablauf von 12 Wochen oder 3 Monaten intrauterinen Lebens an. Mit Nidation8 bezeichnet man die Einnistung des Eies8 in die Wand der Gebärmutter9, des Uterus9, ein Vorgang, der sich einige Tage nach der Befruchtung ereignet.

  • 2. Künstliche Befruchtung kommt durch Insemination, d.h. nicht infolge von Geschlechtsverkehr (627-2), zustande. Hierbei kann es sich um homologe (Samen des Ehemannes) oder heterologe (anonymer Samenspender) Insemination handeln. Neuere Entwicklungen auf diesem Gebiet befassen sich mit in-vitro-Befruchtungen, Retortenbabies und Leihmüttern.
  • 5. Nach anderer wissenschaftlicher Auffassung beginnt die Schwangerschaft mit der Nidation.

603

Ein Fetus wird als lebensfähig1 bezeichnet, wenn er in der Lage ist, außerhalb des Mutterleibs - und sei es für wenige Momente - zu überleben. Ansonsten gilt er als nicht lebensfähig2. Vielfach gibt man eine minimale Schwangerschaftsdauer3 von im allgemeinen 28 Wochen an, ab welcher ein Fötus normalerweise als lebensfähig betrachtet wird. Je nachdem, ob die Schwangerschaftsdauer diesen Wert über- oder unterschreitet, wird die Trennung des Fetus vom Mutterleib als Entbindung4, Niederkunft4, Geburt4 bzw. als Abortus5 (siehe auch § 604) bezeichnet. Die Periode von ungefähr 6 Wochen nach der Entbindung, während der die Gebärmutter ihre normale Größe wiedererlangt und die Wahrscheinlichkeit der Empfängnis gering ist, heißt Wochenbett (Puerperium)6.

  • 3. Als Kriterium zur Unterscheidung von Tot- und Fehlgeburten (einschließlich Schwangerschaftsabbrüche) empfiehlt die WHO ein Geburtsgewicht von 1 000 g, hilfsweise von 28 Schwangerschaftswochen. Lebendgeborene sind unabhängig von solchen Kriterien immer als solche statistisch zu erfassen, auch wenn sie nur für kurze Zeit Lebenszeichen gezeigt haben. Zunehmend ist es allerdings möglich, daß Kinder, die bei der Geburt nur 500 g wogen oder nach einer Schwangerschaftsdauer von 20 Wochen geboren wurden, überleben. Die Fristen für einen legalen Schwangerschaftsabbruch liegen deutlich unter diesen medizinischen Grenzen der Lebensfähigkeit.
  • 4. Im demographischen Sprachgebrauch sollten nur die Begriffe Entbindung und Niederkunft verwendet werden, da hier unter Geburt (siehe 601-3) das Ergebnis der Niederkunft und nicht, wie umgangssprachlich üblich, der Vorgang verstanden wird. Die Niederkunft beginnt mit dem Einsetzen der Wehen, die mit der Entbindung aufhören, und ist mit dem Ausstoßen der Nachgeburt, der Plazenta, beendet.
  • 5. Im englischen (französischen) demographischen Sprachgebrauch umfaßt der Begriff „abortion” („avortement”) sowohl spontane als auch induzierte Schwangerschaftsabbrüche, während die Umgangssprache für erstere „miscarriage” („fausse couche”) benutzt und unter „abortion” („avortement”) nur letztere versteht. Der medizinische Begriff abortus umfaßt Fehlgeburt (Spontanabort) und Schwangerschaftsabbruch.

604

Eine Beendigung der Schwangerschaft nach einem intrauterinen Sterbefall (411-2), der sich lange vorher ereignet haben kann, wird als Fehlgeburt1 bezeichnet im Gegensatz zum eingeleiteten2, induzierten Schwangerschaftsabbruch2, Abtreibung2. Hierzu gehört auch der Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation3. Läßt die Gesetzgebung unter bestimmten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche zu, so können legale Schwangerschaftsabbrüche4 und illegale Schwangerschaftsabbrüche5 unterschieden werden. Nach der Art des Eingriffs unterscheidet man Schwangerschaftsabbrüche durch Curettage6, durch Vakuumaspiration7, Absaugen7, die Hysterotomie (vaginale, abdominale)8 und gelegentlich die Hysterektomie (631-6), sowie den medikamentösen Abbruch9.

  • 2. In der Bundesrepublik Deutschland und in der Schweiz hat der Begriff „Abtreibung” den nicht legalen oder als Unrecht empfundenen Beigeschmack.
  • 8. Unter Hysterotomie versteht man die operative Öffnung der Gebärmutter entweder von der Scheide aus (vaginal) oder von der Bauchdecke aus (abdominal). Hysterektomie bedeutet die Entfernung der Gebärmutter.

605

Die Entbindungen (603-4) können entsprechend der vollendeten Schwangerschaftsdauer (603-3) in Termingeburten termingerechte \ vollausgetragene Geburten1 und in Frühgeburten2 (verfrühte, nicht termingerechte Geburten) eingeteilt werden. Entsprechend unterscheidet man termingerecht Geborene3, vollausgetragene Kinder3 und Frühgeborene4 (frühgeborene Kinder). Unter dem Stichwort Vorzeitigkeit der Geburt5 befaßt man sich mit Tatbeständen im Zusammenhang mit Frühgeburten. Im allgemeinen bezeichnet man Niederkünfte vor einer Schwangerschaftsdauer von 37 Wochen als nicht termingerecht. Um Schwierigkeiten bei der Feststellung der Schwangerschaftsdauer (siehe auch 603-3) zu vermeiden, wird das Geburtsgewicht6 berücksichtigt. Man kommt dann zum Begriff der Untergewichtigkeit7 (Unreife) und bezeichnet Kinder mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2 500 g als untergewichtig8, auch weniger zutreffend als unreif8. Eigentlich sollte die Bezeichnung unreif sich nur auf Kinder beziehen, die in einem Zustand ungewöhnlicher Schwäche geboren werden. Untergewichtigkeit7 ist nicht notwendigerweise mit einer solchen Lebensschwäche9 identisch.

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Bei den meisten Entbindungen handelt es sich um eine Einzelgeburt1, bei einigen dagegen um eine Zwillingsgeburt2 oder Mehrlingsgeburt2, wenn nämlich zwei oder mehr Kinder geboren werden. Diese nennt man ihrer Zahl entsprechend Zwillinge3, Drillinge3, Vierlinge3, Fünflinge3. Als eineiige Zwillinge4 bezeichnet man Zwillinge, die durch Teilung des gleichen Eies (602-3) entstehen, und als zweieiige Zwillinge5 solche, die durch Befruchtung verschiedener Eier entstehen.

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