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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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Aus Demopædia
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Als Heiratsziffern1 oder Eheschließungsziffern1 werden alle Ziffern (133-4) bezeichnet, welche die Häufigkeit von Eheschließungen (501-4) in einer Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe (101-6) messen. Ohne nähere Spezifizierung wird unter Heiratsziffer die rohe Heiratsziffer2 oder rohe Eheschließungsziffer2 verstanden, die sich ergibt, wenn die Gesamtzahl der in einem bestimmten Berichtszeitraum - z.B. ein Kalenderjahr - beobachteten Eheschließungen (501-4) auf die durchschnittliche Bevölkerung (401-5) derselben Periode bezogen wird. Die Heiratshäufigkeit der Männer3 und die Heiratshäufigkeit der Frauen4, die oft in nennenswertem Umfang voneinander abweichen, können getrennt untersucht werden. Geschlechtsspezifische Heiratsziffern5 werden im allgemeinen berechnet, indem die Zahl der Eheschließungen auf die Zahl der Heiratsfähigen (514-1) des jeweiligen Geschlechts bezogen wird. Es ist üblich, nach dem Familienstand vor der Eheschließung zwischen der Erstheiratsziffer6, Heiratsziffer der Ledigen6, und der Wiederverheiratungsziffer7, Heiratsziffer der Verwitweten oder Geschiedenen7, zu unterscheiden; erstere bezieht die Zahl der Eheschließungen Lediger (Erstheiraten, 514-8) auf die Zahl der Ledigen (515-2) im ehefähigen Alter, letztere die Zahl der Wiederverheiratungen (514-9) Verwitweter oder Geschiedener auf die Zahl der verwitweten (510-6) oder geschiedenen (511-4) Personen. Entsprechende Ziffern können auch nach einzelnen Altersjahren oder Altersgruppen (325-2) des Ehemannes (501-6) bzw. der Ehefrau (501-7) berechnet werden, sofern Angaben über die Eheschließungen nach dem Alter bei der Eheschließung8, Heiratsalter8, beider Ehepartner (501-5) vorliegen; sie werden altersspezifische Heiratsziffern9 genannt. Eine Aufgliederung der Ehepartner nach dem Alter bei der Eheschließung ermöglicht die Berechnung des durchschnittlichen Heiratsalters10, des durchschnittlichen Alters bei der Eheschließung10, für ein gegebenes Kalenderjahr oder einen gegebenen anderen Berichtszeitraum. Um den Altersunterschied der Ehepartner11 untersuchen zu können, ist eine Gliederung nach dem gegenseitigen Alter12 der Ehepartner erforderlich.

  • 2. Häufig auch als allgemeine Heiratsziffer oder allgemeine Eheschließungsziffer bezeichnet (vgl. analog 401-4*). Gelegentlich wird die rohe Heiratsziffer berechnet, indem im Zähler anstelle der Zahl der Eheschließungen die der Eheschließenden eines Jahres steht.
  • 9. Ziffern erster Art (133-4*) liegen vor, wenn die nach dem Alter gegliederten Eheschließenden bzw. Erst-Eheschließenden auf die gleichaltrigen Nicht-Verheirateten bzw. Ledigen bezogen werden. Altersspezifische Heirats- bzw. Erstheiratsziffern, die auf alle gleichaltrigen Personen - unabhängig vom Familienstand - bezogen sind, gehören zu den Ziffern zweiter Art (133-4*) und werden auch als reduzierte Heiraten bzw. reduzierte Erstheiraten bezeichnet; diese Ziffern sind addierbar (vgl. 133-4*). Die auf dieser Grundlage berechnete zusammengefaßte Heiratsziffer, Gesamtheiratsziffer, bzw. zusammengefaßte Erstheiratsziffer, Gesamterstheiratsziffer, sind komplexe Maßzahlen (132-5) der Heiratshäufigkeit, die vor allem in Querschnittuntersuchungen (103-5) aber auch für Längsschnittuntersuchungen verwendet werden.
  • 10. Bei Ledigen spricht man genauer vom durchschnittlichen Heiratsalter lediger Frauen, durchschnittlichen Alter lediger Frauen bei der Eheschließung, und vom durchschnittlichen Heiratsalter lediger Männer, durchschnittlichen Alter lediger Männer bei der Eheschließung.

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Die Intensität (138-1) der Heiratshäufigkeit (501-1) lediger Personen (515-2) in einer Generation (116-1) von Männern oder Frauen wird meist durch die Häufigkeit der niemals Heiratenden1 gemessen; an ihrer Stelle verwendet man gewöhnlich die Häufigkeit der noch nicht Verheirateten2 bis zu einem Alter von z.B. 50 Jahren, ab dem Erstheiraten (514-8) nur noch selten auftreten. Der Anteil der in jedem einzelnen Altersjahr ledig Bleibenden wird berechnet auf der Grundlage von Erstheiratswahrscheinlichkeiten3, definiert als Anteil lediger Personen im genauen Alter x, die - unter Ausschluß der Sterblichkeit(401-1) -vor Erreichen des genauen Alters X+ 1 heiraten werden. In einer geschlossenen Bevölkerung liefert die nach den Ergebnissen einer Volkszählung (202-1) u.a. ermittelte Ledigenquote4 in einem bestimmten Alter einen Näherungswert für die Häufigkeit der noch nicht Verheirateten der entsprechenden Generation in diesem Alter. Wenn Angaben über das Timing (138-2) der Erstheiraten, d.h. über die Verteilung des Alters lediger Personen bei der Eheschließung vorliegen, können das durchschnittliche Erstheiratsalter5, der Medianwert des Erstheiratsalters6 und das häufigste Erstheiratsalter7 berechnet werden. Fehlen derartige Angaben, so ist es oft möglich, ein abgeleitetes Durchschnittsalter bei der Erstheirat8 anhand von Volkszählungsergebnissen über altersspezifische Ledigenquoten zu ermitteln.

  • 1. Die Häufigkeit der niemals Heiratenden ist ein Kohortenmaß. Zu ihrer Berechnung zieht man die in 520-9* erwähnten reduzierten Erstheiraten heran. Durch Kumulation bis zu einem bestimmten Alter (z.B. 50 Jahre) erhält man die Häufigkeit der jemals Heiratenden, den Umfang der Verheiratung. Der Komplementärwert hierzu ist die Häufigkeit der niemals Heiratenden.

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Heiratstafeln1 sind ähnlich wie Sterbetafeln (432-1) aufgebaut und enthalten verschiedene Heiratstafelfunktionen. In einer Bruttoheiratstafel Lediger1 sind dies die altersspezifischen Erstheiratswahrscheinlichkeiten (521-3) und endgültigen Ledigenquoten (vgl. 521-2) wie auch die Anzahl der heiratenden Ledigen2 einer gegebenen Ausgangsgesamtheit, welche unter den „Heiratsrisiken” der Heiratstafel steht, jedoch keinem Sterberisiko ausgesetzt ist; eine derartige Tafel gibt auch Aufschluß über die Anzahl der verbleibenden Ledigen3 in einem bestimmten Alter, d.h. über die Abgangsordnung der Ledigen durch Heirat3. In einer Nettoheiratstafel Lediger4 - einer speziellen Art von Tafel mit doppeltem Abgang (153-4) - werden dagegen Heiratshäufigkeit und Sterblichkeit berücksichtigt, es handelt sich also um eine Abgangsordnung der Ledigen durch Heirat und Tod4. Eine solche Tafel enthält die Anzahl der überlebenden Ledigbleibenden5 (Wahrscheinlichkeit, ledig zu sterben5) - kurz auch Anzahl der überlebenden Ledigen5 genannt -, die überlebenden noch heiratenden Ledigen6, von den Ledigen überhaupt noch Heiratende6, die Überlebenswahrscheinlichkeit als Ledige7 und die durchschnittliche Wartefrist der noch heiratenden Ledigen bis zur Heirat8.

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Ehescheidungsziffern1 werden berechnet, um die Häufigkeit von Ehescheidungen (511-1) zu messen. Als rohe Ehescheidungsziffer2, rohe Scheidungsziffer2, bezeichnet man die Zahl der während eines gegebenen Berichtszeitraumes (z.B. ein Kalenderjahr) beobachteten Ehescheidungen, bezogen auf die durchschnittliche Bevölkerung (401-5) derselben Periode. Die Scheidungsziffer der Ehen3 erhält man, wenn diese Zahl der Ehescheidungen auf die Zahl der Ehepaare (501-8) bezogen wird. Falls ein Nachweis der Ehescheidungen nach dem Alter der geschiedenen Personen (511-4) bzw. nach der Ehedauer (524-2) vorliegt, können altersspezifische Scheidungsziffern4 und ehedauerspezifische Scheidungsziffern5 berechnet werden. Eine weitere Maßzahl der Scheidungshäufigkeit ist die Anzahl der Ehescheidüngen je Eheschließung(sdurchschnitt)6; als Periodenmaßzahl (138-5) wird sie üblicherweise berechnet, indem die Zahl der während eines Berichtsjahres registrierten Ehescheidungen auf die Zahl der Eheschließungen dieses selben Jahres oder auf einen gewogenen Durchschnitt aus der Zahl der Eheschließungen des Berichtsjahres und der Vorjahre bezogen wird.

  • 2. Häufig auch als allgemeine (Ehe)Scheidungsziffer bezeichnet (siehe auch 401-4*, 520-2*).
  • 5. u. 6. Ehedauer- bzw. ehejahrgangsspezifische Scheidungsziffern, bei denen die nach der Ehedauer bzw. Heiratsjahrgängen gegliederten Scheidungen eines Jahres auf die ursprüngliche Zahl der Eheschließungen in den entsprechenden zurückliegenden Jahren bezogen werden, sind Ziffern zweiter Art (133-4*) und heißen auch reduzierte Scheidungen; ihre Summe, die zusammengefaßte Scheidungsziffer, Gesamtscheidungsziffer, ist eine komplexe Maßzahl (132-5) der Scheidungshäufigkeit, die vor allem in Querschnittuntersuchungen (103-5) verwendet wird und für Längsschnittuntersuchungen unentbehrlich ist.
  • 6. Die zweite Berechnungsmethode (gewogener Durchschnitt der Eheschließungen als Nenner) liefert wirklichkeitsnähere Ergebnisse und ist daher vorzuziehen.

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Falls die dazu benötigten statistischen Angaben zur Verfügung stehen, können ehedauerspezifische Ehelösungswahrscheinlichkeiten1 berechnet werden, welche nach dem Geschlecht getrennt die Wahrscheinlichkeit zeigen, mit der eine Ehe bei einer bestimmten Ehedauer2 durch den Tod eines Ehepartners (501-5) oder durch Ehescheidung (511-1) gelöst wird. Derartige Ehelösungswahrscheinlichkeiten bilden die Grundlage für die Aufstellung von Ehelösungstafeln, einer besonderen Anwendung von Tafeln mit doppeltem Abgang (153-4). Gelegentlich werden auch Wiederverheiratungstafeln für verwitwete und geschiedene Personen berechnet; die gebräuchlichste Maßzahl für die Wiederverheiratungen (514-9) nach Verwitwung oder Ehescheidung ist jedoch die Wiederverheiratungshäufigkeit3, d.h. der Anteil verwitweter oder geschiedener Personen, die wieder heiraten. Die Wiederverheiratungshäufigkeit wird oft nach dem Alter bei der Verwitwung oder Scheidung und dem zeitlichen Abstand zwischen Verwitwung oder Scheidung und Wiederverheiratung ausgewiesen, wobei letzteres die Berechnung der durchschnittlichen Verwitwungsdauer4 der wiederverheirateten Witwer und Witwen und der durchschnittlichen Dauer zwischen Ehescheidung und Wiederverheiratung5 für die wiederverheirateten Geschiedenen ermöglicht.


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