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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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Unter Säuglingssterblichkeit1 wird in der Demographie die Sterblichkeit lebendgeborener Kinder im ersten Lebensjahr verstanden. Sie läßt sich nach der Lebensdauer noch weiter unterteilen: Als neonatale Sterblichkeit2 oder Neonataisterblichkeit2 (d.h. Früh- und Spätsterblichkeit der Säuglinge) wird die Sterblichkeit in der ersten Lebenszeit -der sog. Neonatalperiode3 - bezeichnet, welche die ersten 28 Lebenstage umfaßt. Dabei kann wiederum zwischen der Frühneonatalsterblichkeit4 -verkürzt auch Frühsterblichkeit4 der Säuglinge -, welche die in den ersten sieben Lebenstagen Gestorbenen umfaßt, und der Spätneonatalsterblichkeit 6★ - verkürzt auch Spätsterblichkeit 6★ der Säuglinge genannt -, welche die nach dem 7. bis einschließlich 28. Lebenstag Gestorbenen bezeichnet, unterschieden werden. Unter Post-Neonatalsterblichkeit5, verkürzt auch Postnatalsterblichkeit5 oder Nachsterblichkeit5 der Säuglinge, versteht man schließlich die Sterblichkeit nach der Neonatalperiode, aber vor Vollendung des ersten Lebensjahres, d.h. nach dem 28. Lebenstag bis einschließlich dem 12. Lebensmonat.

  • 3. In manchen Statistiken wird die Neonatalperiode auch als erster Lebensmonat definiert. Für die Neonatalperiode wird gelegentlich auch der unschärfere Begriff früheste Kindheit verwendet, wiez.B. im Zusammenhang mit,»Krankheiten der frühesten Kindheit”.

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Die Begriffe intrauterine Sterblichkeit1, Fetalsterblichkeit1, Sterblichkeit in utero1 werden für das Absterben eines Ergebnisses der Empfängnis (602-6) vor der vollständigen Ausstoßung oder Austreibung aus dem Mutterleib verwendet, und zwar unabhängig von der Schwangerschaftsdauer (603-3). Die entsprechenden Sterbefälle werden Fetalsterbefälle2, intrauterine Sterbefälle2 genannt. Vor der 20. Schwangerschaftswoche spricht man von früher Fetalsterblichkeit3 und von der 20. bis einschließlich 27. Schwangerschaftswoche von mittlerer Fetalsterblichkeit4. Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird statt der Bezeichnung späte Fetalsterblichkeit5 meistens (der gebräuchlichere Begriff) Totgeburtenhäufigkeit5 benutzt, wobei die Gestorbenen als Totgeborene5 bezeichnet werden. Unter perinataler Sterblichkeit6, Perinatalsterblichkeit6 wird die Sterblichkeit der Säuglinge vor, während und in den ersten Tagen nach der Geburt verstanden, man faßt also die Totgeburtenhäufigkeit und einen Teil der Säuglingssterblichkeit (410-1) -entweder die Frühneonatalsterblichkeit (410-4), die gesamte neonatale Sterblichkeit (410-2) oder seltener die endogene Säuglingssterblichkeit(vgl. 424-1 * und 3*) -zusammen. Unter der Bezeichnung feto-infantile Sterblichkeit 7★ wird dagegen die Totgeburtenhäufigkeit und die gesamte Säuglingssterblichkeit zusammengefaßt.

  • 1. Statt fetal findet sich auch foetal.
  • 2. Auch als Schwangerschaftsverluste bezeichnet. Dieser Begriff umfaßt Fehlgeburten (604-1), Schwangerschaftsabbrüche (Abtreibungen) (604-2) und Totgeburten (411-5).
  • 5. In manchen Ländern, z.B. in Frankreich, werden lebendgeborene Kinder, die vor der standesamtlichen Registrierung versterben, als Totgeborene eingetragen. Sie werden als falsche Totgeborene über eine statistische Zusatzfrage von den Totgeborenen ab- und bei den Lebendgeborenen zugezogen. 6 u. 7. Die entsprechenden Sterbefälle werden perinatale Sterbefälle bzw. feto-infantile Sterbefälle genannt.

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Wird die Zahl der während eines Kalenderjahres registrierten Gestorbenen im ersten Lebensjahr1 Säuglingssterbefälle1 oder die in den ersten 28 bzw. die in den ersten 7 Lebenstagen Gestorbenen auf die Zahl der Lebendgeborenen (601-5) desselben Jahres oder auf einen gewogenen Durchschnitt aus der Lebendgeborenenzahl des Berichtsjahres und des Vorjahres bezogen, so erhält man die Säuglingssterbeziffer2, die neonatale Sterbeziffer3 oder Neonatalsterbeziffer3 bzw. die Frühneonatalsterbeziffer4 der Säuglinge; diese Ziffern werden im allgemeinen je 1 000 Lebendgeborene ausgedrückt. Entsprechend errechnen sich auch die Teilsterbeziffern für die übrigen in Abschnitt 410 aufgeführten Lebensdauern der Säuglinge. Falls eine Gliederung der Sterbefälle nach Alters- und Geburtsjahren vorliegt, können die im ersten Lebensjahr Gestorbenen eines Geburtsjahrgangs (116-2) auf die zugehörige Geburtenzahl bezogen werden. Die so ermittelte Maßzahl wird zwar ebenfalls noch Säuglingssterbeziffer genannt, entspricht aber eher einer Säuglingssterbewahrscheinlichkeit5, d.h. der Sterbewahrscheinlichkeit (der Lebendgeborenen dieses Geburtsjahrgangs) für das erste Lebensjahr5. Fehlen derartige Angaben nach Alters- und Geburtsjahren und soll dennoch der Einfluß der Geburtenentwicklung auf die Säuglingssterbeziffer berücksichtigt werden, so ist es mit Hilfe von aus Erfahrungswerten stammenden Gewichtungsfaktoren6 möglich, die im Berichtsjahr gestorbenen Säuglinge näherungsweise aufzuteilen in solche, die im Berichtsjahr geboren wurden, und solche, die bereits im Vorjahr geboren wurden.

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Die Totgeborenenquote1 - auch Totgeborenenanteil1 - ist im Prinzip als Anteil der Totgeborenen an der Gesamtzahl der Geborenen definiert. In der Praxis werden jedoch oft die Totgeborenen lediglich auf die Lebendgeborenen (601-4) bezogen; die sich daraus ergebende Maßzahl ist die Totgeborenenproportion2. Als Fetalsterbeziffer3 oder -quote3 (Häufigkeitsziffer der intrauterinen Sterblichkeit3) wird die Zahl der bekannten Fetalsterbefälle (411-2) je 1 000 Geborene (und Schwangerschaftsabbrüche (604-2)) desselben Jahres bezeichnet. Werden diese intrauterinen Sterbefälle nur auf die Lebendgeborenen bezogen, so erhält man die Fetalsterblichkeitsproportion4. Anhand dieser Maßzahlen wird die intrauterine Sterblichkeit (411-1) allerdings meist unterschätzt, da die frühen Fetalsterbefälle häufig unbemerkt auftreten oder unbekannt bleiben. Bessere Ergebnisse über die Fetalsterblichkeit liefern sog. Schwangerschaftsverlaufstafeln5, eine spezielle Art von Sterbetafelberechnungen (vgl. §432), welche die Schwangerschaftsdauer (603-3) berücksichtigen. Die perinatale Sterbeziffer6, Perinatalsterbeziffer6 bezieht die perinatalen Sterbefälle (411-6*) - also je nach Definition die Summe der Totgeborenen und der Gestorbenen in den ersten 7 Lebenstagen, in den ersten 28 Lebenstagen bzw. der endogenen Säuglingssterbefälle -auf die Summe der Lebend- und Totgeborenen. Die feto-infantile Sterbeziffer 7★ ergibt sich aus der Zahl der Totgeborenen und der im gesamten ersten Lebensjahr Gestorbenen, ebenfalls bezogen auf 1 000 Lebend- und Totgeborene desselben Berichtszeitraumes.

  • 1. u. 2. Oft fälschlich auch Totgeborenenziffer genannt.

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Bei der Analyse der altersspezifischen Sterblichkeit1 wird nach verschiedenen Lebensaltersabschnitten unterschieden. Die bereits erwähnten Begriffe Säuglingssterblichkeit (410-1), neonatale Sterblichkeit (410-2) und Frühneonatalsterblichkeit (410-4) beziehen sich auf fest umrissene und allgemein akzeptierte Lebensabschnitte. Die Abgrenzung von Bezeichnungen wie Kindersterblichkeit2, Jugendsterblichkeit3, Erwachsenensterblichkeit4 und Alterssterblichkeit5 ist dagegen nicht einheitlich (vgl. §323 und §324 für die in etwa zugehörigen Altersgruppen). Die Sterbeziffer der Kinder im Alter von 1 bis 4 Jahren wird gelegentlich als Kleinkindersterbeziffer6 bezeichnet.

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