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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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Kapitel | Allgemeines index 1 | Begriffe und Methoden der Bevölkerungsstatistik index 2 | Bevölkerungsstand index 3 | Sterblichkeit und Krankheit index 4 | Eheschliessung und Ehelösung index 5 | Geburtenhäufigkeit, Fruchtbarkeit index 6 | Bevölkerungswachstum und Reproduktion index 7 | Räumliche Mobilität index 8 | Wirtschafts- und Sozialdemographie index 9
Section | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 20 | 21 | 22 | 23 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 40 | 41 | 42 | 43 | 50 | 51 | 52 | 60 | 61 | 62 | 63 | 70 | 71 | 72 | 73 | 80 | 81 | 90 | 91 | 92 | 93

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Bisweilen werden die Bewohner eines Gebietes nach ihren Sprachen1 oder ihren Dialekten2 untergliedert. Man unterscheidet dabei häufig zwischen der Muttersprache3, in der der Mensch zuerst sprechen gelernt hat, und der Umgangssprache4, deren er sich im Alltag bedient. Bei zweisprachigen5 oder mehrsprachigen5 Personen ist es nicht immer leicht, diese Unterscheidung zu treffen. Die entsprechenden Statistiken nennt man Sprachstatistiken6.

  • 2. Dialekte sind regional- oder bevölkerungsgruppenspezifische Varianten einer Sprache mit Besonderheiten der Aussprache, der Grammatik und des Wortschatzes.

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In Statistiken der Religionszugehörigkeit1 werden Menschen nach ihrem Religionsbekenntnis klassifiziert. Man unterscheidet hierbei z.B. nach den großen Religionen2, nach hauptsächlichen Glaubensrichtungen3, spezifischen Kultrichtungen4 und evtl. nach Sekten5. Ein Mensch, der sich zu keiner Religion bekennt, bezeichnet sich evtl. selbst als Konfessionsloser6, Religionsloser6, Freidenker6 oder Atheist6.

  • 2. z.B. Christentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus.
  • 3. Glaubens- und Kultrichtungen sind Untergliederungen der großen Religionen mit Besonderheiten der religiösen Auffassung, der Organisation und des Kultes.
  • 4. Siehe Fußnote 3.
  • 5. Sekten sind religiöse Sondergemeinschaften, die hinsichtlich religiöser Auffassung, Organisation und Kult von den vorherrschenden Religionen völlig oder wesentlich abweichen.

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Die Bevölkerung wird oft auch nach ihrem Bildungsstand1 untergliedert. Personen, die lesen und schreiben können, werden Alphabeten2, des Lesens und Schreibens Kundige2, genannt. Diejenigen, die diese Fähigkeiten bis zu einem bestimmten Alter nicht erworben haben, heißen Analphabeten3. Statistiken des Bildungsgrades4 können eine Gliederung nach der Dauer des Schulbesuchs5 oder nach dem Alter beim Schulabschluß6 oder nach dem formalen Bildungsabschluß7 unterscheiden. Die Einzelheiten dieser Gliederung hängen von der Organisation des Bildungswesens8 (§343) in dem betrachteten Land ab.

  • 3. Personen, die lesen aber nicht schreiben können, werden gelegentlich als Halbalphabeten bezeichnet. Es ist unterschiedlich, ob sie statistisch zu den Alphabeten oder zu den Analphabeten gezählt werden.
  • 7. Zu unterscheiden wäre nach der Art des Abschlusses (z.B. Hauptschulabschluß, Mittlere Reife, Abitur), der Art des Zeugnisses (z.B. Zeugnis der Hochschulreife), des Briefs (z.B. Meisterbrief), des Diploms (z.B. Diplom-Ingenieur).

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Das Bildungswesen1 umfaßt sämtliche Institutionen, die in irgendeiner Weise allgemein- oder berufsbildenden Unterricht vermitteln. Sie können öffentlich oder privat betrieben werden, woraus sich die Trennung in öffentliches Bildungswesen2 und privates Bildungswesen3 ergibt. Im Rahmen der Allgemeinbildung werden üblicherweise oberhalb der Vorschulerziehung4 (334-2) drei Bildungsebenen5 unterschieden. Gemäß ihrem ansteigenden Schwierigkeitsgrad teilt man in Primarbereich6, Sekundarbereich7 (der nochmals in Stufen8 unterteilt ist) und Tertiärbereich9, Hochschulbildung9. Letztere kann Ausbildungen bis zu verschiedenen Bildungsgraden10 umfassen und bis zum Universitätsabschluß11 führen. Daneben gibt es berufsbildende Schulen12, berufliche Schulen12, die von Land zu Land sehr unterschiedlich organisiert sind.

  • 5. Die Bildungsstufen weisen nach Art und Bezeichnung sowie nach der Unterrichtsorganisation der einzelnen Länder charakteristische Differenzierungen auf.

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Die Arten der Bildungseinrichtungen Bildungsinstitutionen1 und ihre jeweiligen Bezeichnungen sind durch die Organisation des Bildungswesens des jeweils betrachteten Landes bedingt. Vorschulerziehung (343-4) kann in Kindergärten2 oder in besonderen Vorschulklassen2 erfolgen. Die Bildungseinrichtungen, die den oben (§343) erwähnten drei Bildungsebenen(stufen) zuzuordnen sind, heißen: Grundschulen3 (D), Volksschulen3 (A), Primarschulen3 (CH), Hauptschulen4 (D, A), Realschulen4 (D, CH), Gymnasien4, höhere Schulen4 (A), Sekundärschulen4 (CH), Mittelschulen4 (CH), Gesamtschulen4 (D), Hochschulen5 oder Universitäten5. Neben diesen Einrichtungen gibt es mehrere - von Land zu Land unterschiedliche - Formen beruflicher Schulen6. Sonderschulen7, Schulen für Behinderte7, im allgemein- oder berufsbildenden Bereich sind Einrichtungen für körperlich, geistig oder seelisch benachteiligte oder sozial gefährdete Kinder und Jugendliche.

  • 4. Gesamtschulen sind in der Bundesrepublik Deutschland Schulen, in denen die verschiedenen Schularten des Allgemeinbildungswesens in unterschiedlicher organisatorischer und inhaltlicher Ausgestaltung zusammengefaßt sind.

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Als Klasse1 wird oft eine Gruppe von Schülern2 bezeichnet, die zur gleichen Zeit von einem oder mehreren Lehrern3 unterrichtet wird. Ein Klassenzimmer4, kurz ebenfalls Klasse4 genannt, ist ein für diesen Zweck eingerichteter Raum. Das Wort Klasse5 wird auch im Sinn von Schuljahrgang5 gebraucht und bezeichnet dann die Schüler, die während eines bestimmten Schuljahrs dasselbe Bildungsniveau erreicht haben. Studenten6, Studierende6, nennt man Personen, die an einer Hochschule ausgebildet werden.

  • 3. Je nach dem Schultyp werden verschiedene Typen von Lehrern unterschieden, z.B. Hauptschullehrer, Realschullehrer, Gymnasiallehrer, Hochschullehrer.
  • 4. Im Tertiärbereich wird der Unterricht in Hörsälen oder Seminarräumen abgehalten.
  • 5. Unterricht wird manchmal auch in Arbeitsgemeinschaften oder Kursen abgehalten, denen Schüler mit gleichen Fachinteressen aus einer Klasse oder mehreren Klassen angehören.

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Die Schul- und Hochschulstatistiken1 weisen im allgemeinen die Zahl der Schüler und Studenten2 insgesamt sowie nach verschiedenen Merkmalen gegliedert aus. Im Hinblick auf die Verhältnisse in manchen Ländern kann es wichtig sein, Soll- und Istbestand auseinanderzuhalten. Mit Hilfe der Ermittlung der anwesenden Schüler3 kann dann eine Anwesenheitsquote4 errechnet werden. In vielen Ländern unterliegen Kinder und Jugendliche innerhalb bestimmter Altersgrenzen der Schulpflicht5. Der Ausdruck im Schulalter6 besagt, daß sich jemand im schulpflichtigen Alter6 befindet. Statistiken erfassen in diesem Sinn die Personen oder Kinder im schulpflichtigen Alter7.

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Andere Statistiken befassen sich mit dem Schul- und Studienverlauf, beginnend bei der untersten Grundschulklasse bis zum Abschluß auf verschiedenen Bildungsniveaus. Abgesehen von Tod oder schwerer Krankheit erfolgt der Schulabgang1 eines Schülers frühestens nach Ablauf des schulpflichtigen Alters, falls dieses gesetzlich festgelegt ist. Die Drop out Quote2, Schulabbrecherquote2 gibt die Wahrscheinlichkeit des Abgangs während bzw. am Ende eines bestimmten Schuljahrgangs an. Sie wird ähnlich errechnet wie die Sterbewahrscheinlichkeit (431-1) in einer Sterbetafel. Der komplementäre Ausdruck dazu ist die Schulverweilquote3, Retentionsquote3; sie verweist auf den Anteil der Schüler, die die Schule fortsetzen. Mit Hilfe solcher Quoten kann man Schulabgangstafeln4 erstellen und damit die durchschnittliche Dauer des Schulbesuchs5 berechnen. Am Ende eines jeden Schuljahres können Schüler, die das „Klassenziel” nicht erreichen, ihre Ausbildung nicht beenden wollen und auch keinen Wechsel ihres Bildungsgangs6 anstreben, das Jahr wiederholen. Im Hinblick auf die Zahl der Wiederholenden kann die Wiederholungshäufigkeit7 in einem bestimmten Schuljahr ermittelt werden. Entsprechende Quoten lassen sich bei Hochschulstudierenden für Studiengänge oder formal festgelegte Studienabschnitte berechnen.

  • 1. Die Verhältnisse in manchen Ländern führen auch zum vorzeitigen Abbruch aus ökonomischen Gründen.

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