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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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(Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987)
 
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{{NonRefTerm|Verwaltungseinteilungen}} ({{RefNumber|30|2|2}}) und ihre Bezeichnungen variieren von Land zu Land und evtl. auch im Lauf der Zeit. Gleiche Begriffe können daher u.U. jeweils Verschiedenes bezeichnen. Kleine Verwaltungseinheiten sind z.B. {{TextTerm|Gemeinden|1}}; große z.B. {{TextTerm|Bundesländer|2}} (D, A), {{TextTerm|Bundesstaaten|2}}, {{TextTerm|Provinzen|2}}, {{TextTerm|Departements|3}} oder {{TextTerm|Kantone|4}} (CH); mittlere z.B. {{TextTerm|Counties|5}}, {{TextTerm|Grafschaften|5}}, {{TextTerm|Bezirke|6}}, {{TextTerm|Distrikte|7}} oder {{NewTextTerm|Kreise |11}}. In der Bundesrepublik Deutschland kennt man als Abstufungen Bundesländer, Regierungsbezirke (nicht in allen Bundesländern), Kreise (Stadt- und Landkreise) und Gemeinden (evtl. noch in Gemeindebezirke oder -teile untergliedert). Die entsprechenden Abstufungen sind in Österreich Bundesländer, politische Bezirke (darunter Städte mit eigenem Statut) und Gemeinden (evtl. Gemeindebezirke); in der Schweiz Kantone, Bezirke und Gemeinden.
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{{NonRefTerm|Verwaltungseinteilungen}} ({{RefNumber|30|2|2}}) und ihre Bezeichnungen variieren von Land zu Land und evtl. auch im Lauf der Zeit. Gleiche Begriffe können daher u.U. jeweils Verschiedenes bezeichnen. Kleine Verwaltungseinheiten sind z.B. {{TextTerm|Gemeinden|1}}; große z.B. {{TextTerm|Bundesländer|2}} (D, A), {{TextTerm|Bundesstaaten|2}}, {{TextTerm|Provinzen|2}}, {{TextTerm|Departements|3}} oder {{TextTerm|Kantone|4}} (CH); mittlere z.B. {{TextTerm|Counties|5}}, {{TextTerm|Grafschaften|5}}, {{TextTerm|Bezirke|6}}, {{TextTerm|Distrikte|7}} oder {{NewTextTerm|Kreise|11}}. In der Bundesrepublik Deutschland kennt man als Abstufungen Bundesländer, Regierungsbezirke (nicht in allen Bundesländern), Kreise (Stadt- und Landkreise) und Gemeinden (evtl. noch in Gemeindebezirke oder -teile untergliedert). Die entsprechenden Abstufungen sind in Österreich Bundesländer, politische Bezirke (darunter Städte mit eigenem Statut) und Gemeinden (evtl. Gemeindebezirke); in der Schweiz Kantone, Bezirke und Gemeinden.
  
 
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Aktuelle Version vom 12. Juni 2012, 07:22 Uhr


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Bevölkerungsstand

30

301

Die Statistik des Bevölkerungsstandes (201-1) befaßt sich mit Merkmalen der Struktur (144-4), wie Geschlecht (§ §320, 321), Alter (§322), Familienstand (§515), Erwerbsstatus (§§350-356) usw. und der Lokalisierung1 einer Bevölkerung. Jede Bevölkerung lebt in einem bestimmten Gebiet2. Bei der Beschäftigung mit der räumlichen Verteilung3 geht es um die Frage, wie die Bevölkerung in diesem Gebiet verteilt ist.

302

Das Gebiet (301-2), in dem eine Bevölkerung lebt, kann nach verschiedenen Kriterien in Teilgebiete1,Teilräume1 gegliedert werden. Bevölkerungsstatistiken (§130) folgen dabei meist Verwaltungseinheiten2, administrativen Einheiten2 (§303), aber man betrachtet auch die Verteilung der Bevölkerung nach Räumen3, Regionen3 oder Zonen4, die nach verschiedenen geographischen, ökonomischen oder soziologischen Kriterien gebildet werden. Die Bezeichnungen Raum, Region oder Zone können auf Gebiete sehr verschiedener Größe angewandt werden und auch durchaus bestimmten administrativen Untergliederungen entsprechen. So spricht man z.B. von großstädtischen Regionen, Wirtschafträumen oder Klimazonen. Die Begriffe Naturraum5 und Wirtschaftsraum6 sind bei Geographen gebräuchlich. Sie beziehen sich auf Gebiete spezifischer landschaftlicher bzw. wirtschaftlicher Eigenart. Der Ausdruck Lebensraum7 wurde in der Sozialökologie (104-5) gelegentlich für das von Menschen bestimmter Eigenart (Stammeszugehörigkeit, Sprache u.a.m.) bewohnte Gebiet verwendet.

  • 7. Im deutschen Sprachbereich ist der Begriff Lebensraum dadurch ideologisch „belastet”, daß er von Vertretern der Geopolitik zur Formulierung territorialer Ansprüche benutzt wurde.

303

Verwaltungseinteilungen (302-2) und ihre Bezeichnungen variieren von Land zu Land und evtl. auch im Lauf der Zeit. Gleiche Begriffe können daher u.U. jeweils Verschiedenes bezeichnen. Kleine Verwaltungseinheiten sind z.B. Gemeinden1; große z.B. Bundesländer2 (D, A), Bundesstaaten2, Provinzen2, Departements3 oder Kantone4 (CH); mittlere z.B. Counties5, Grafschaften5, Bezirke6, Distrikte7 oder Kreise 11★. In der Bundesrepublik Deutschland kennt man als Abstufungen Bundesländer, Regierungsbezirke (nicht in allen Bundesländern), Kreise (Stadt- und Landkreise) und Gemeinden (evtl. noch in Gemeindebezirke oder -teile untergliedert). Die entsprechenden Abstufungen sind in Österreich Bundesländer, politische Bezirke (darunter Städte mit eigenem Statut) und Gemeinden (evtl. Gemeindebezirke); in der Schweiz Kantone, Bezirke und Gemeinden.

304

Eine Bevölkerung wird seßhaft1 genannt, wenn sie in ortsfesten Wohnsitzen (siehe § 120) lebt, nomadisch2, wenn sie immer wieder den Ort wechselt, und halbnomadisch3, wenn sie nur einen Teil des Jahres in ortsfesten Wohnsitzen verbringt. Es gibt Länder, in denen bestimmte Teilgebiete als Reservate4 eingerichtet worden sind, in denen Volksgruppen nach ihren althergebrachten Traditionen weiterleben können.

  • 4. Ein bekanntes Beispiel sind die Indianerreservate in den USA.

305

Genaugenommen bezeichnet das Wort Land1 ein Gebiet (301-2), das Wort Volk2 (siehe auch 333-3), Nation2 einen Zusammenschluß von Menschen, die durch eine gemeinsame Tradition verbunden sind und auf demselben Gebiet leben, das Wort Staat3 eine politische Einheit. Es kommt jedoch nicht selten vor, daß diese Begriffe in ihrer Anwendung vermischt werden (so vor allem Staat und Land). Ein Staatenbund4, eine (Kon-)Föderation4 ist ein Zusammenschluß, bei dem die einzelnen Staaten ihre politische Souveränität behalten. Davon gilt es Bundesstaaten5, Bundesländer5 zu unterscheiden, dies sind die Gliedstaaten eines föderativen Staates. Als Territorium6 wird sowohl ganz allgemein ein bestimmtes Gebiet als auch das zu einem Staat oder einer bestimmten „Herrschaft” gehörende Gebiet bezeichnet. Daneben wird dieser Begriff gelegentlich für ein kolonisiertes Gebiet benutzt. Je nach dem Grad, in dem Gebiete, Territorien oder Regionen eine mehr oder weniger vollständige Unabhängigkeit haben, wird zwischen autonomen Regionen7, autonomen Territorien7 und nichtautonomen Regionen8, nichtautonomen Territorien8 unterschieden.

306

Unter Siedlung1 versteht man eine menschliche Niederlassung, gleichgültig welcher Größe. Eine Kleinsiedlung2, z.B. ein Weiler, ist eine ländliche Siedlung, die sich aus einer kleinen Häusergruppe zusammensetzt. Das Dorf3 ist eine größere geschlossene ländliche Siedlung. Als Stadt4 bezeichnet man eine größere, geschlossene Siedlung mit vorwiegend nichtlandwirtschaftlichen Funktionen und eventuell besonderem Rechtsstatus. Die Stadt, in der die Regierung ihren Sitz hat, nennt man Hauptstadt5 (z.B. Bundeshauptstadt, Landeshauptstadt, Kantonshauptstadt). Städte, in denen die Verwaltung eines bestimmten Teilgebiets konzentriert ist, werden als Hauptorte von Verwaltungsgebieten6, Kreisstädte6 (D) oder Bezirksstädte6 (CH) bezeichnet. Größere Städte werden nicht selten administrativ untergliedert, z.B. in-Stadtteile7, Stadtviertel7, Gemeindebezirke7, Ortsteile7, Stadtquartiere7 unterteilt.

307

Städte (306-4) wachsen im Laufe der Zeit oft mit benachbarten Orten zusammen, wobei diese ihre funktionelle Autonomie verlieren, obwohl sie verwaltungsmäßig autonom bleiben können. Dieser Prozeß führt letztlich zur Herausbildung von Verdichtungszonen1 Ballungsräumen1 in denen evtl. eine Kernstadt2 zu erkennen ist. Bilden sich durch Eingemeindungen Großstädte, so wird hier oft der Stadtkern, die City, von Vorstädten3, Vororten3 unterschieden. Das Zusammenwachsen von mehreren Großstädten, als Konurbation4 bezeichnet, läßt - wenn sich dies auf ein großes Gebiet erstreckt - schließlich eine Megalopolis5 entstehen.

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