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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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Aus Demopædia
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Begriffe und Methoden der Bevölkerungsstatistik

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Man unterscheidet die Statistik des Bevölkerungsstandes1 und die Statistik der Bevölkerungsbewegung2. Erstere befaßt sich mit den statischen Aspekten der Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt und bezieht sich hauptsächlich auf die statistischen Einheiten (110-1): Personen (110-2), Haushalte (110-3), Familien (112-1) usw.. Letztere registriert die kontinuierlichen (unaufhörlichen) Änderungen, denen eine Bevölkerung innerhalb eines bestimmten Zeitraums unterliegt und bezieht sich im wesentlichen auf statistische Einheiten der Gattung demographische Ereignisse3 oder kürzer: Ereignisse3 (Geburten, Eheschließungen, Wohnortwechsel, Sterbefälle usw.). Dabei unterscheidet man nichtwiederholbare Ereignisse4 (z.B. Sterbefälle) und wiederholbare Ereignisse5, wie Schwangerschaften (602-5), Entbindungen (603-4) oder Wanderungen (801-3). Man bestimmt die Ordnung6 oder den Rang6 eines wiederholbaren Ereignisses durch die Vergabe einer Ordnungszahl6, Ordnungsnummer6 oder Rangzahl6, die auf der Anzahl der vorangegangenen gleichartigen Ereignisse für dieselbe Person basieren. Bewegungsstatistiken sind die Grundlage für die Untersuchung demographischer Prozesse7, auch Bevölkerungsdynamik7 genannt. Die Volkszählungen (§202) bilden die Hauptquelle für Daten über den Bevölkerungsstand8. Bei der Bevölkerungsbewegung9 unterscheidet man zwischen der natürlichen Bevölkerungsbewegung10 oder biosozialen Bevölkerungsbewegung10 und den Wanderungen, die manchmal auch als räumliche Bevölkerungsbewegung 11★ bezeichnet werden. Datenquellen sind die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (212-1) und die Wanderungsstatistik (812-1). Beide zusammen bilden die Statistik der Bevölkerungsbewegung; die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung berücksichtigt nur Änderungen innerhalb einer Bevölkerung und keinen Personenaustausch zwischen Bevölkerungen.

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Die Volkszählungen1 dienen der Gewinnung von Daten über den Bevölkerungsstand (201-8) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zumeist werden alle Einwohner eines Landes gleichzeitig gezählt; man spricht dann von einer allgemeinen Volkszählung2. Gelegentlich werden die Zählungen auf eine bestimmte Bevölkerungskategorie oder auf einen Landesteil beschränkt; dann spricht man von einer Teilvolkszählung3. Auf jeden Fall bedeutet der Ausdruck „Zählung” (oder „Zensus”) eine Vollerhebung4 Totalerhebung4, d.h. es werden Angaben über jede Person, die der Bevölkerung oder dem ins Auge gefaßten Bevölkerungsteil zugehört, erhoben. Im Gegensatz dazu ist der Mikrozensus5, die repräsentative Haushaltserhebung (CH)5, auf eine (in der Regel große) Bevölkerungsstichprobe beschränkt und gehört daher zur Gattung der Stichprobenerhebungen6 (§ 160). Zur Erprobung einer Zählung oder Erhebung (203-4) bzw. zur Testung von Erhebungsmethoden und Fragestellungen führt man mitunter eine oder mehrere Probeerhebungen7 oder Pretests7 durch. Um die Vollständigkeit (230-2) und Genauigkeit (230-1) der im Rahmen einer Volkszählung gesammelten Daten zu prüfen, werden anschließend manchmal auch postzensale Kontrollerhebungen9 vorgenommen.

  • 1. Die modernen Volkszählungen entsprechen dem, was man früher Kopfzählungen (vgl. auch 110-2) nannte. Man verstand damals unter Zählung jede zahlenmäßige Feststellung, wie ungenau auch immer, durch irgendeinen Zählvorgang. Eine „Bevölkerungszählung” konnte z. B. auf einer Zählung der durch mehrere Jahre hindurch registrierten Taufen (214-2) oder Begräbnisse (214-3) beruhen, oder auf Zählungen der Herdfeuer (110-3), ja sogar der Pfarrsprengel.
  • 7. Damit nicht zu verwechseln sind Vorerhebungen, bei denen z.B. Gebäudeverzeichnisse als Grundlage für den eigentlichen Zählungsvorgang angelegt werden.

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Die einfachste Form des Zählungsvorgangs1, der Bestandsaufnahme1 ist die Auszählung2, bei der für gewöhnlich eine Liste3 („Strichelliste”) angelegt wird. Das Wort Erhebung4 bezeichnet häufig eine Reihe von Verfahren zur Bereitstellung von Daten über einen speziellen Erhebungsgegenstand (z.B. die Arbeitskräfte); es besitzt aber auch eine umfassendere Bedeutung (siehe 202-6). Bei Felderhebungen5 werden die Angaben durch direkte Befragung6 der Auskunftspersonen gewonnen (Interview6). Bei postalischen Erhebungen7 wird den Zielpersonen (204-1) ein Fragebogen durch die Post zugestellt mit dem Ersuchen, ihn ausgefüllt zurückzusenden. Eine retrospektive Erhebung8 ist auf die Erfassung vergangener demographischer Ereignisse ausgerichtet. In einer Longitudinalstudie9 oder Längsschnitterhebung9 registriert man von der zweiten Runde an die seit der jeweils letzten Befragung eingetretenen Ereignisse. Damit nicht zu verwechseln sind die wiederholten Besuche10, mit denen die Interviewer (204-2) oft mehrmals versuchen müssen, eine Auskunftsperson (204-1) zu erreichen. Bei Volkszählungen gewinnt man die Angaben entweder durch direkte Zählung11 mittels der Interviewermethode, wobei die Auskünfte der oder über die Zielperson vom Zähler (204-2) festgehalten werden, oder im Wege der Selbstausfüllung12 der Zählpapiere (206-2) durch die Bevölkerung. Eine Selbstzählung12 kann in Form einer postalischen Volkszählung13 durchgeführt werden.

  • 4. Im Englischen werden solche Erhebungen „Survey” genannt, im Französischen „Enquete”. Im Deutschen versteht man unter Enquete eine Kombination von Verfahren zur ausführlichen Analyse eines gesellschaftspolitischen Problems durch einen Kreis von Experten.
  • 9. Manchmal wird auch der Ausdruck Panelbefragung (siehe 103-4) verwendet Sofern geeignete Identifizierungsmerkmale vorhanden sind, können die aufeinanderfolgenden Ereignisse derselben Person oder zusammengehöriger Personen z B Mutter und Kind, durch Zusammenführung von Mikrodatensätzen (record linkaqe) aus mehreren Erhebungen erfaßt werden.

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Diejenigen Personen, die das Objekt einer Volkszählung (202-1) oder Erhebung (203-4) bilden, nennt man Zielpersonen1 manchmal auch Zensiten1 die tatsächlich Auskünfte Erteilenden Auskunftspersonen 1 Befragte ' oder Respondenten1. Die mit der Sammlung der Angaben betrauten Personen werden als Zähler2, Zählorgane2, Erhebungsorgane2 oder Interviewer2 bezeichnet. Sie arbeiten für gewöhnlich unter der Leitung von Aufsichtsorganen3, für die es eigentlich keine festgelegten Bezeichnungen gibt. Die allgemeinen Volkszählungen (202-2) werden fast ausschließlich vom staatlichen statistischen Amt4 des jeweiligen Landes durchgeführt.

  • 4. Die entsprechenden Ämter heißen: in der Bundesrepublik Deutschland Statistisches Bundesamt” und „Statistisches Landesamt”, in Österreich, Statistisches Zentralamt” und in der Schweiz „Bundesamt für Statistik”.

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Die Zählungen sind im allgemeinen gesetzlich geregelt und für die Zensiten verpflichtend1 (es besteht Auskunftspflicht1). Man muß nichtsdestoweniger öfters eine ”Unbekannt-Position” (230-11) für jene Fälle vorsehen, wo die verlangte Angabe nicht erzielt werden konnte. Bei manchen freiwilligen Erhebungen2 kann das Problem der Nichtbeantwortung3 bedeutsam werden. Das trifft besonders für postalische Erhebungen (203-7) zu, bei denen oft eine Mahnung4 durch Postsendung oder Besuch in der Wohnung notwendig wird (siehe 203-10). Erhebungsausfälle5 können durch Verweigerung6 oder durch Abwesenheit7 Zustandekommen; im ersten Fall sind die Zielpersonen nicht zur Mitarbeit an der Erhebung bereit, im zweiten Fall hat der Interviewer vergeblich versucht, sie anzutreffen. Die Verweigerungsquote8 der Beantwortung einer Frage ist ein nützliches Indiz für das Verhalten der Zielpersonen. Die Ausgabe einer Ersatzadresse anstelle einer „unbrauchbaren” Auswahleinheit (160-4) nennt man Substitution9.

  • 1. Der Auskunftspflicht entspricht auf der anderen Seite die Verschwiegenheitspflicht der mit der Erhebung betrauten Personen hinsichtlich sowohl der an Ort und Stelle gemachten Wahrnehmungen als auch der erhobenen Einzeldaten. Dies gebieten die Amtsverschwiegenheit, die Geheimhaltungsbestimmungen der einschlägigen Statistikgesetze sowie die Bestimmungen über den Datenschutz (engl.: data protection; franz.: protection des donnees).

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Die bei der Sammlung demographischer Angaben verwendeten Vordrucke1 Formulare1 Formblätter1 führen verschiedene Bezeichnungen. Bei Vordrucken kleineren Formats spricht man von Zählblättern2 oder Zählkarten2, Statistikkarten (CH)2, (siehe auch 207-1 und 212-2), bei solchen größeren Umfangs von Zählungsbogen2, Erhebungsbogen2 und Zählungslisten2 (siehe auch 207-2 und 207-4). Diese Vordrucke sind zumeist in der Form eines Fragebogens3 gestaltet und werden manchmal von den Auskunftspersonen selbst, manchmal vom Zähler oder Interviewer ausgefüllt4. Bei sekundärstatistischen Erhebungen (206-7*) tragen Verwaltungsangestellte die Auskünfte5 der Betroffenen ein, oder sie verzeichnen in den Vordrucken Tatbestände6, die sie aus nicht speziell für statistische Zwecke gedachten Dokumenten (z.B. aus Urkunden) erheben7. Die gestellten Fragen können von zweierlei Art sein: geschlossene Fragen8, bei denen man seine Antwort nur aus den (in begrenzter Anzahl) vorgegebenen Antwortmöglichkeiten auswählen darf, und offene Fragen9, auf die der Befragte spontan antworten kann. In beiden Fällen sind manchmal auch Mehrfachnennungen möglich.

  • 7. Man spricht in diesem Falle auch von sekundärstatistischen Erhebungen oder Sekundärerhebungen im Gegensatz zu primärstatistischen Erhebungen oder Primärerhebungen, bei denen die Angaben unmittelbar und zumeist ausschließlich für statistische Zwecke erhoben werden. In der Demographie gehören zur Primärstatistik vor allem die Volkszählung (202-1) und der Mikrozensus (202-5), zur Sekundärstatistik vor allem die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (212-1) und die Wanderungsstatistik (812-1).

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Bei Volkszählungen (202-1) werden verschiedenartige Vordrucke (206-1) entweder allein oder in Kombination verwendet. Deren Inhalt und Form werden durch das Volkszählungsgesetz (A: und eine darauf basierende „Drucksortenverordnung”) bestimmt. Die wichtigsten Zählpapiere sind: das Individualzählblatt1 oder Personenblatt1, auf dem die Angaben, die sich auf eine einzelne Person beziehen, eingetragen werden, der Haushaltsbogen2 oder die Haushaltsliste2, in denen Angaben über jedes Mitglied eines Haushaltes eingetragen werden und die Kollektivliste3, in welcher der Zähler (204-2) alle von ihm gezählten Personen namentlich der Reihe nach mit ihren Angaben verzeichnet. Der spezielle Haushaltsbogen für die Zählung der Anstaltsbevölkerung (310-7) wird Anstaltsliste4 genannt.

  • 3. Wenn bei einer Volkszählung Personenblätter oder Haushaltslisten zum Einsatz kommen, besteht die vom Zähler aufzustellende Zählerliste zumeist nur in einem vollständigen Verzeichnis der gezählten Haushalte.

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