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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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(Wilhelm Winkler und Wörterbuchkommission der Union, erste Ausgabe 1966)
 
(Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987)
 
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= Begriffe und methoden der bevölkerungsstatistik =
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= Begriffe und Methoden der Bevölkerungsstatistik =
 
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Man unterscheidet die {{TextTerm|Statistik des Bevölkerungsstandes|1}} und die {{TextTerm|Statistik der Bevölkerungsbewegung|2}}. Die erstere erfaßt die Bevölkerung statisch, in einem gegebenen Zeitpunkt, und stutzt sich hauptsächlich auf konkrete „statistische Einheiten” ({{RefNumber|11|0|1}}): Personen, Haushalte usw., die letztere registriert die beständigen Änderungen, denen die Bevölkerung unterliegt, und bezieht sich im wesentlichen auf abstrakte statistische Einheiten in Gestalt von {{TextTerm|Ereignissen|3}} (Geburten, Eheschließungen, Wohnsitzänderung usw.), die in bestimmten Zeitabschnitten vorgefallen sind. Sie dient der Erkenntnis der {{TextTerm|Bevölkerungsentwicklung|4}}, häufig auch {{TextTerm|Bevölkerungsdynamik|4}} genannt. Die „Volkszählungen” (202) sind die häufigste Erkenntnisquelle für den {{TextTerm|Bevölkerungsstand|5}}. Die „Statistiken der Standesämter” (211) liefern in der Regel Unterlagen für die Erfassung der {{TextTerm|Bevölkerungsbewegung|6}} ({{TextTerm|allgemeine Bevölkerungsbewegung|6}}, 701). Sie behandeln indessen nur die {{TextTerm|natürliche Bevölkerungsbewegung|7}}, d. h. die Veränderungen in einer Bevölkerung ohne Berücksichtigung der räumlichen Bevölkerungsbewegung ({{RefNumber|80|3|1}}). Dementsprechend muß die „Wanderungsstatistik” ({{RefNumber|80|4|1}}) auch zur „Statistik der Bevölkerungsbewegung” gerechnet werden.
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Man unterscheidet die {{TextTerm|Statistik des Bevölkerungsstandes|1}} und die {{TextTerm|Statistik der Bevölkerungsbewegung|2}}. Erstere befaßt sich mit den statischen Aspekten der Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt und bezieht sich hauptsächlich auf die {{NonRefTerm|statistischen Einheiten}} ({{RefNumber|11|0|1}}): {{NonRefTerm|Personen}} ({{RefNumber|11|0|2}}), {{NonRefTerm|Haushalte}} ({{RefNumber|11|0|3}}), {{NonRefTerm|Familien}} ({{RefNumber|11|2|1}}) usw.. Letztere registriert die kontinuierlichen (unaufhörlichen) Änderungen, denen eine Bevölkerung innerhalb eines bestimmten Zeitraums unterliegt und bezieht sich im wesentlichen auf statistische Einheiten der Gattung {{TextTerm|demographische Ereignisse|3}} oder kürzer: {{TextTerm|Ereignisse|3}} (Geburten, Eheschließungen, Wohnortwechsel, Sterbefälle usw.). Dabei unterscheidet man {{TextTerm|nichtwiederholbare Ereignisse|4}} (z.B. Sterbefälle) und {{TextTerm|wiederholbare Ereignisse|5}}, wie {{NonRefTerm|Schwangerschaften}} ({{RefNumber|60|2|5}}), {{NonRefTerm|Entbindungen}} ({{RefNumber|60|3|4}}) oder {{NonRefTerm|Wanderungen}} ({{RefNumber|80|1|3}}). Man bestimmt die {{TextTerm|Ordnung|6}} oder den {{TextTerm|Rang|6}} eines wiederholbaren Ereignisses durch die Vergabe einer {{TextTerm|Ordnungszahl|6}}, {{TextTerm|Ordnungsnummer|6}} oder {{TextTerm|Rangzahl|6}}, die auf der Anzahl der vorangegangenen gleichartigen Ereignisse für dieselbe Person basieren. Bewegungsstatistiken sind die Grundlage für die Untersuchung {{TextTerm|demographischer Prozesse|7}}, auch {{TextTerm|Bevölkerungsdynamik|7}} genannt. Die {{NonRefTerm|Volkszählungen}} (§202) bilden die Hauptquelle für Daten über den {{TextTerm|Bevölkerungsstand|8}}. Bei der {{TextTerm|Bevölkerungsbewegung|9}} unterscheidet man zwischen der {{TextTerm|natürlichen Bevölkerungsbewegung|10}} oder {{TextTerm|biosozialen Bevölkerungsbewegung|10}} und den Wanderungen, die manchmal auch als {{NewTextTerm|räumliche Bevölkerungsbewegung|11}} bezeichnet werden. Datenquellen sind die {{NonRefTerm|Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung}} ({{RefNumber|21|2|1}}) und die {{NonRefTerm|Wanderungsstatistik}} ({{RefNumber|81|2|1}}). Beide zusammen bilden die Statistik der Bevölkerungsbewegung; die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung berücksichtigt nur Änderungen innerhalb einer Bevölkerung und keinen Personenaustausch zwischen Bevölkerungen.
{{Note|6| In der Demographie ist das Wort {{NoteTerm|Bewegung}} häufig synonym mit Änderung, mag es sich um eine Änderung im Raume („Wanderungsbewegung”, {{RefNumber|80|1|1}}} oder um eine Größenänderung in der Zeit handeln. Im letzteren Sinne ist „Bewegung” hier gemeint, wenn man von der „Bewegung” der Geburten, der Sterbefälle usw. spricht.}}
 
  
 
=== 202 ===
 
=== 202 ===
  
Die {{TextTerm|Volkszählungen|1}} verfolgen den Zweck, für einen bestimmten Zeitpunkt Angaben über den „Bevölkerungsstand” ({{RefNumber|20|1|5}}) zu erhalten. Meistens wird die Gesamtbevölkerung eines Landes gleichzeitig gezählt. Man spricht dann von einer {{TextTerm|allgemeinen Volkszählung|2}}. Bisweilen kommt es vor, daß die Volkszählungserhebungen auf einen Teil der Einwohner (oder einen Teil des Gebietes) beschränkt werden, man spricht dann von einer {{TextTerm|Teilvolkszählung|3}}. Auf jeden Fall bedeutet der Ausdruck „Zählung” eine {{TextTerm|vollständige Erhebung|4}}, d. h. es werden die Angaben über jede Person, die der Bevölkerung oder dem ins Auge gefaßten Bevölkerungsteil zugehört, erhoben. Man darf daher „Teilvolkszählungen” nicht mit {{TextTerm|Stichprobenerhebungen|5}} (160) verwechseln. Um das Verfahren von Volkszahlungen zu erproben, wird manchmal eine {{TextTerm|Probeerhebung|6}} ({{TextTerm|Vorerhebung|6}}) vorgenommen.
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Die {{TextTerm|Volkszählungen|1}} dienen der Gewinnung von Daten über den {{NonRefTerm|Bevölkerungsstand}} ({{RefNumber|20|1|8}}) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zumeist werden alle Einwohner eines Landes gleichzeitig gezählt; man spricht dann von einer {{TextTerm|allgemeinen Volkszählung|2}}. Gelegentlich werden die Zählungen auf eine bestimmte Bevölkerungskategorie oder auf einen Landesteil beschränkt; dann spricht man von einer {{TextTerm|Teilvolkszählung|3}}. Auf jeden Fall bedeutet der Ausdruck „Zählung” (oder „Zensus”) eine {{TextTerm|Vollerhebung|4}} {{TextTerm|Totalerhebung|4}}, d.h. es werden Angaben über jede Person, die der Bevölkerung oder dem ins Auge gefaßten Bevölkerungsteil zugehört, erhoben. Im Gegensatz dazu ist der {{TextTerm|Mikrozensus|5}}, die {{TextTerm|repräsentative Haushaltserhebung (CH)|5}}, auf eine (in der Regel große) Bevölkerungsstichprobe beschränkt und gehört daher zur Gattung der {{TextTerm|Stichprobenerhebungen|6}} (§ 160). Zur Erprobung einer Zählung oder {{NonRefTerm|Erhebung}} ({{RefNumber|20|3|4}}) bzw. zur Testung von Erhebungsmethoden und Fragestellungen führt man mitunter eine oder mehrere {{TextTerm|Probeerhebungen|7}} oder {{TextTerm|Pretests|7}} durch. Um die {{NonRefTerm|Vollständigkeit}} ({{RefNumber|23|0|2}}) und {{NonRefTerm|Genauigkeit}} ({{RefNumber|23|0|1}}) der im Rahmen einer Volkszählung gesammelten Daten zu prüfen, werden anschließend manchmal auch {{TextTerm|postzensale Kontrollerhebungen|9}} vorgenommen.
{{Note|1| {{NoteTerm|Zählung}}, S. f. — {{NoteTerm|zahlen}}, V. t.<br />Die modernen Volkszählungen entsprechen dem, was man früher {{NoteTerm|Kopfzählungen}} ({{RefNumber|11|0|2}}) nannte. Man verstand damals unter Zählung jede zahlenmäßige Feststellung, mochte sie noch so ungenau sein, beruhend auf irgendeinem Zählvorgang ({{RefNumber|20|3|1}}). Eine „Zählung der Bevölkerung” konnte z. B. auf einer Zählung der „Taufen” ({{RefNumber|21|1|3}}*) oder der „Begräbnisse” ({{RefNumber|21|1|5}}*), die während einer Reihe von Jahren registriert waren, beruhen, oder Zählungen der „Herdfeuer” ({{RefNumber|11|0|3}}) in den Pfarrsprengeln.}}
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{{Note|1| Die modernen Volkszählungen entsprechen dem, was man früher {{NoteTerm|Kopfzählungen}} (vgl. auch {{RefNumber|11|0|2}}) nannte. Man verstand damals unter Zählung jede zahlenmäßige Feststellung, wie ungenau auch immer, durch irgendeinen Zählvorgang. Eine {{NoteTerm|„Bevölkerungszählung”}} konnte z. B. auf einer Zählung der durch mehrere Jahre hindurch registrierten {{NonRefTerm|Taufen}} ({{RefNumber|21|4|2}}) oder {{NonRefTerm|Begräbnisse}} ({{RefNumber|21|4|3}}) beruhen, oder auf Zählungen der {{NonRefTerm|Herdfeuer}} ({{RefNumber|11|0|3}}), ja sogar der Pfarrsprengel.}}
{{Note|5| u. 6. {{NoteTerm|Stichprobe}}, S. f. — {{NoteTerm|Erhebung}}, S. f. — {{NoteTerm|erheben}}, V. t.}}
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{{Note|7| Damit nicht zu verwechseln sind Vorerhebungen, bei denen z.B. Gebäudeverzeichnisse als Grundlage für den eigentlichen Zählungsvorgang angelegt werden.}}
  
 
=== 203 ===
 
=== 203 ===
  
Der {{TextTerm|Zählungsvorgang|1}} hat den Zweck, eine vollständige Übersicht über eine Gesamtheit zu liefern. Er unterscheidet sich von der bloßen {{TextTerm|Auszählung|2}} dadurch, daß diese meist die Anlegung einer {{TextTerm|Liste|3}} voraussetzt. Unter {{TextTerm|Enquete|4}} ({{TextTerm|Rundfrage|4}}) versteht man ein Verfahren, bei dem ein begrenzter, sachverständiger Personenkreis zur ausführlichen Äußerung über spezielle Verhältnisse veranlaßt wird. Im allgemeinen werden nicht nur zahlenmäßige Auskünfte verlangt. Bei der {{TextTerm|direkten Befragung|5}} ({{TextTerm|Befragung an Ort und Stelle|5}}, {{TextTerm|Feldbefragung|5}}) werden die Angaben durch eine {{TextTerm|mündliche Befragung|6}} der Auskunftspersonen gewonnen. Bei der {{TextTerm|Postbefragung|7}} ({{TextTerm|Befragung im Korrespondenzweg|7}}) wird den zu befragenden Personen („Zielpersonen”, {{RefNumber|20|4|1}}) ein Fragebogen durch die Post zugeschickt mit der Bitte, ihn ausgefüllt zurückzusenden. Bei „Zählungen” ({{RefNumber|20|2|1}}*) wird die Auskunft entweder unmittelbar durch Zähler in die Zählpapiere eingetragen oder durch {{TextTerm|Selbstzählung|8}} ({{TextTerm|Selbstausfüllung|8}}) der „Befragten” ({{RefNumber|20|4|1}}*) gewonnen.
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Die einfachste Form des {{TextTerm|Zählungsvorgangs|1}}, der {{TextTerm|Bestandsaufnahme|1}} ist die {{TextTerm|Auszählung|2}}, bei der für gewöhnlich eine {{TextTerm|Liste|3}} („Strichelliste”) angelegt wird. Das Wort {{TextTerm|Erhebung|4}} bezeichnet häufig eine Reihe von Verfahren zur Bereitstellung von Daten über einen speziellen Erhebungsgegenstand (z.B. die Arbeitskräfte); es besitzt aber auch eine umfassendere Bedeutung (siehe {{RefNumber|20|2|6}}). Bei {{TextTerm|Felderhebungen|5}} werden die Angaben durch {{TextTerm|direkte Befragung|6}} der Auskunftspersonen gewonnen ({{TextTerm|Interview|6}}). Bei {{TextTerm|postalischen Erhebungen|7}} wird den {{NonRefTerm|Zielpersonen}} ({{RefNumber|20|4|1}}) ein Fragebogen durch die Post zugestellt mit dem Ersuchen, ihn ausgefüllt zurückzusenden. Eine {{TextTerm|retrospektive Erhebung|8}} ist auf die Erfassung vergangener demographischer Ereignisse ausgerichtet. In einer {{TextTerm|Longitudinalstudie|9}} oder {{TextTerm|Längsschnitterhebung|9}} registriert man von der zweiten Runde an die seit der jeweils letzten Befragung eingetretenen Ereignisse. Damit nicht zu verwechseln sind die {{TextTerm|wiederholten Besuche|10}}, mit denen die {{NonRefTerm|Interviewer}} ({{RefNumber|20|4|2}}) oft mehrmals versuchen müssen, eine {{NonRefTerm|Auskunftsperson}} ({{RefNumber|20|4|1}}) zu erreichen. Bei Volkszählungen gewinnt man die Angaben entweder durch {{TextTerm|direkte Zählung|11}} mittels der {{NoteTerm|Interviewermethode}}, wobei die Auskünfte der oder über die {{NonRefTerm|Zielperson}} vom {{NonRefTerm|Zähler}} ({{RefNumber|20|4|2}}) festgehalten werden, oder im Wege der {{TextTerm|Selbstausfüllung|12}} der {{NonRefTerm|Zählpapiere}} ({{RefNumber|20|6|2}}) durch die Bevölkerung. Eine {{TextTerm|Selbstzählung|12}} kann in Form einer {{TextTerm|postalischen Volkszählung|13}} durchgeführt werden.
{{Note|2| {{NoteTerm|Auszählung}}, S. f.}}
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{{Note|4| Im Englischen werden solche Erhebungen „Survey” genannt, im Französischen „Enquete”. Im Deutschen versteht man unter {{NonRefTerm|Enquete}} eine Kombination von Verfahren zur ausführlichen Analyse eines gesellschaftspolitischen Problems durch einen Kreis von Experten.}}
{{Note|4| {{NoteTerm|Enquete}}, {{NoteTerm|Rundfrage}}, {{NoteTerm|Befragung}}, S. f. — {{NoteTerm|befragen}}, V. t.}}
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{{Note|9| Manchmal wird auch der Ausdruck {{NonRefTerm|Panelbefragung}} (siehe {{RefNumber|10|3|4}}) verwendet Sofern geeignete Identifizierungsmerkmale vorhanden sind, können die aufeinanderfolgenden Ereignisse derselben Person oder zusammengehöriger Personen z B Mutter und Kind, durch {{NoteTerm|Zusammenführung von Mikrodatensätzen}} (record linkaqe) aus mehreren Erhebungen erfaßt werden.}}
{{Note|6| Die im deutschen Schrifttum verwendeten, aus dem Englischen unübersetzt übernommenen Ausdrücke „Interview” für Befragung und „Interviewer” für Befrager wären aus Gründen der Sprachdisziplin zu vermeiden, da durchaus gleichwertige, die Sache genau ausdrückende deutsche Bezeichnungen verfügbar sind.}}
 
  
 
=== 204 ===
 
=== 204 ===
  
Man nennt die Person, die Gegenstand einer „Volkszählung” ({{RefNumber|20|2|1}}) oder einer Befragung durch Befrager (insbesondere bei Stichprobenerhebungen oder „Enqueten”, {{RefNumber|20|3|4}}) ist, die {{TextTerm|gezählte Person|1}} ({{TextTerm|Zielperson|1}}, {{TextTerm|erfaßte Person|1}}, {{TextTerm|Zensit|1}}). Die mit der Sammlung der Auskünfte betrauten Personen werden {{TextTerm|Zähler|2}}({{TextTerm|Erhebungsorgane|2}}), bei Stichprobenerhebungen und Enqueten {{TextTerm|Befrager|2}} genannt. Die Zähler arbeiten meist unter der Aufsicht von {{TextTerm|Oberzählern|3}} ({{TextTerm|Zählungskontrolleuren|3}}, in Osterreich {{TextTerm|Zählungskontrolloren|3}}). Die allgemeinen Volkszählungen werden gewöhnlich vom {{TextTerm|staatlichen statistischen Amt|4}} durchgeführt.
+
Diejenigen Personen, die das Objekt einer {{NonRefTerm|Volkszählung}} ({{RefNumber|20|2|1}}) oder {{NonRefTerm|Erhebung}} ({{RefNumber|20|3|4}}) bilden, nennt man {{TextTerm|Zielpersonen|1}} manchmal auch {{TextTerm|Zensiten|1}} die tatsächlich Auskünfte Erteilenden {{NoteTerm|Auskunftspersonen 1 Befragte}} ' oder {{TextTerm|Respondenten|1}}. Die mit der Sammlung der Angaben betrauten Personen werden als {{TextTerm|Zähler|2}}, {{TextTerm|Zählorgane|2}}, {{TextTerm|Erhebungsorgane|2}} oder {{TextTerm|Interviewer|2}} bezeichnet. Sie arbeiten für gewöhnlich unter der Leitung von {{TextTerm|Aufsichtsorganen|3}}, für die es eigentlich keine festgelegten Bezeichnungen gibt. Die {{NonRefTerm|allgemeinen Volkszählungen}} ({{RefNumber|20|2|2}}) werden fast ausschließlich vom {{TextTerm|staatlichen statistischen Amt|4}} des jeweiligen Landes durchgeführt.
{{Note|1| Die {{NoteTerm|befragte Person}} ist diejenige natürliche Person, die die Auskünfte über die zu ermittelnden Tatbestande erteilt.}}
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{{Note|4| Die entsprechenden Ämter heißen: in der Bundesrepublik Deutschland Statistisches Bundesamt” und „Statistisches Landesamt”, in Österreich, Statistisches Zentralamt” und in der Schweiz „Bundesamt für Statistik”.}}
{{Note|2| Zur Benützung der Bezeichnungen Interview und Interviewer siehe {{RefNumber|20|3|6}}*.}}
 
{{Note|4| Die entsprechenden Ämter heißen: in der Bundesrepublik Deutschland „Statistisches Bundesamt” und „Statistisches Landesamt”, in Österreich „Statistisches Zentralamt” und in der Schweiz „Eidgenössisches Statistisches Amt”.}}
 
  
 
=== 205 ===
 
=== 205 ===
  
Die Zählungen sind gewöhnlich {{TextTerm|verpflichtend|1}} ({{TextTerm|verbindlich|1}}, stehen unter {{TextTerm|Auskunftspflicht|1}}). Trotzdem ist es notwendig, bei der Mehrzahl der Gliederungen eine Gruppe „ohne Angabe” ({{RefNumber|23|0|8}}) hinzuzufügen für diejenigen Fälle, in denen eine Antwort nicht erhältlich war. Bei gewissen {{TextTerm|auf Freiwilligkeit beruhenden Erhebungen|2}} kann das Problem der {{TextTerm|Nichtbeantwortung|3}} bedeutsam werden. Das trifft besonders für „Posterhebungen” ({{RefNumber|20|3|7}}) zu, bei denen eine {{TextTerm|Mahnung|4}} (oder {{TextTerm|Wiederholung der Befragung|4}}) durch Postsendung oder Besuch in der Wohnung notwendig wird. Die Nichtbeteiligung der {{TextTerm|ausfallenden Personen|5}} kann auf {{TextTerm|Verweigerung|6}} der Mitarbeit an der Erhebung, aber auch auf {{TextTerm|Abwesenheit|7}} zur Zeit des Besuches des „Befragers” ({{RefNumber|20|4|2}}) beruhen.
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Die Zählungen sind im allgemeinen gesetzlich geregelt und für die Zensiten {{TextTerm|verpflichtend|1}} (es besteht {{TextTerm|Auskunftspflicht|1}}). Man muß nichtsdestoweniger öfters eine {{NonRefTerm|”Unbekannt-Position”}} ({{RefNumber|23|0|11}}) für jene Fälle vorsehen, wo die verlangte Angabe nicht erzielt werden konnte. Bei manchen {{TextTerm|freiwilligen Erhebungen|2}} kann das Problem der {{TextTerm|Nichtbeantwortung|3}} bedeutsam werden. Das trifft besonders für {{NonRefTerm|postalische Erhebungen}} ({{RefNumber|20|3|7}}) zu, bei denen oft eine {{TextTerm|Mahnung|4}} durch Postsendung oder Besuch in der Wohnung notwendig wird (siehe {{RefNumber|20|3|10}}). {{TextTerm|Erhebungsausfälle|5}} können durch {{TextTerm|Verweigerung|6}} oder durch {{TextTerm|Abwesenheit|7}} Zustandekommen; im ersten Fall sind die Zielpersonen nicht zur Mitarbeit an der Erhebung bereit, im zweiten Fall hat der Interviewer vergeblich versucht, sie anzutreffen. Die {{TextTerm|Verweigerungsquote|8}} der Beantwortung einer Frage ist ein nützliches Indiz für das Verhalten der Zielpersonen. Die Ausgabe einer Ersatzadresse anstelle einer „unbrauchbaren” {{NonRefTerm|Auswahleinheit}} ({{RefNumber|16|0|4}}) nennt man {{TextTerm|Substitution|9}}.
{{Note|1| Das Korrelat zur „Auskunftspflicht' ist der {{NoteTerm|Auskunftsschutz}} (Zusicherung absoluter {{NoteTerm|Geheimhaltung) — verpflichtend}}, P. Pr., von {{NoteTerm|verpflichten}}, V. t. — {{NoteTerm|Verpflichtung}}, S. f., {{NoteTerm|Pflicht}}, S. f. — {{NoteTerm|auskunfts-pflichtig}}, Adj.}}
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{{Note|1| Der Auskunftspflicht entspricht auf der anderen Seite die Verschwiegenheitspflicht der mit der Erhebung betrauten Personen hinsichtlich sowohl der an Ort und Stelle gemachten Wahrnehmungen als auch der erhobenen Einzeldaten. Dies gebieten die Amtsverschwiegenheit, die Geheimhaltungsbestimmungen der einschlägigen Statistikgesetze sowie die Bestimmungen über den {{NoteTerm|Datenschutz}} (engl.: data protection; franz.: protection des donnees).}}
{{Note|5| {{NoteTerm|ausfallen}}, V. i. - {{NoteTerm|Ausfall}}, S. m.}}
 
{{Note|6| {{NoteTerm|Verweigerung}}, S. f. — {{NoteTerm|verweigern}}, V. t.}}
 
{{Note|7| {{NoteTerm|Abwesenheit}}, S. f. — {{NoteTerm|abwesend}}, Adj.}}
 
  
 
=== 206 ===
 
=== 206 ===
  
Die bei der Erhebung demographischer Angaben gebräuchlichen {{TextTerm|Vordrucke|1}} ({{TextTerm|Formblätter|1}}, {{TextTerm|Formulare|1}}) haben verschiedene Namen erhalten. Bei kleinerem Format spricht man von {{TextTerm|Zählblättern|2}}, bei größeren von {{TextTerm|Zählungsbogen|2}} ({{TextTerm|Er-hebungsbogen|2}}). Für beide ist auch die Bezeichnung {{TextTerm|Fragebogen|3}} üblich. Sie werden entweder von dem Befragten selbst {{TextTerm|ausgefüllt|4}}, oder die Zählorgane tragen die {{TextTerm|Angaben|5}} ({{TextTerm|Auskünfte|5}}) der Befragten oder die {{TextTerm|Tatbestände|6}} ein, die sie aus den (nicht für spezielle statistische Zwecke gedachten) Unterlagen {{TextTerm|erheben|7}} ({{RefNumber|20|2|5}}* u. 6*).
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Die bei der Sammlung demographischer Angaben verwendeten {{TextTerm|Vordrucke|1}} {{TextTerm|Formulare|1}} {{TextTerm|Formblätter|1}} führen verschiedene Bezeichnungen. Bei Vordrucken kleineren Formats spricht man von {{TextTerm|Zählblättern|2}} oder {{TextTerm|Zählkarten|2}}, {{TextTerm|Statistikkarten (CH)|2}}, (siehe auch {{RefNumber|20|7|1}} und {{RefNumber|21|2|2}}), bei solchen größeren Umfangs von {{TextTerm|Zählungsbogen|2}}, {{TextTerm|Erhebungsbogen|2}} und {{TextTerm|Zählungslisten|2}} (siehe auch {{RefNumber|20|7|2}} und {{RefNumber|20|7|4}}). Diese Vordrucke sind zumeist in der Form eines {{TextTerm|Fragebogens|3}} gestaltet und werden manchmal von den Auskunftspersonen selbst, manchmal vom Zähler oder Interviewer {{TextTerm|ausgefüllt|4}}. Bei {{NonRefTerm|sekundärstatistischen Erhebungen}} ({{RefNumber|20|6|7}}*) tragen Verwaltungsangestellte die {{TextTerm|Auskünfte|5}} der Betroffenen ein, oder sie verzeichnen in den Vordrucken {{TextTerm|Tatbestände|6}}, die sie aus nicht speziell für statistische Zwecke gedachten Dokumenten (z.B. aus Urkunden) {{TextTerm|erheben|7}}. Die gestellten Fragen können von zweierlei Art sein: {{TextTerm|geschlossene Fragen|8}}, bei denen man seine Antwort nur aus den (in begrenzter Anzahl) vorgegebenen Antwortmöglichkeiten auswählen darf, und {{TextTerm|offene Fragen|9}}, auf die der Befragte spontan antworten kann. In beiden Fällen sind manchmal auch Mehrfachnennungen möglich.
{{Note|1| {{NoteTerm|Formular}}, {{NoteTerm|Formblatt}}, S. n.}}
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{{Note|7| Man spricht in diesem Falle auch von sekundärstatistischen Erhebungen oder Sekundärerhebungen im Gegensatz zu primärstatistischen Erhebungen oder Primärerhebungen, bei denen die Angaben unmittelbar und zumeist ausschließlich für statistische Zwecke erhoben werden. In der Demographie gehören zur Primärstatistik vor allem die {{NonRefTerm|Volkszählung}} ({{RefNumber|20|2|1}}) und der {{NonRefTerm|Mikrozensus}} ({{RefNumber|20|2|5}}), zur Sekundärstatistik vor allem die {{NonRefTerm|Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung}} ({{RefNumber|21|2|1}}) und die {{NonRefTerm|Wanderungsstatistik}} ({{RefNumber|81|2|1}}).}}
{{Note|4| {{NoteTerm|ausfüllen}}, V. t. — {{NoteTerm|Ausfüllung}}, S. f.}}
 
{{Note|5| {{NoteTerm|Angabe}}, S. f. — {{NoteTerm|angeben}}, V. t.}}
 
  
 
=== 207 ===
 
=== 207 ===
  
Die üblichen „Formblätter” ({{RefNumber|20|6|1}}) bei „Volkszählungen” ({{RefNumber|20|2|7}}) sind: Das {{TextTerm|Individualzählblatt|1}}, in das die Angaben für je eine Person eingetragen werden, der {{TextTerm|Haushaltsbogen|2}} ({{TextTerm|Haushaltsliste|2}}), wenn die Eintragungen für die einzelnen Personen eines „Haushaltes” ({{RefNumber|11|0|3}}) in Listenform erfolgen, die {{TextTerm|namentliche Liste|3}}, in die der „Zähler” ({{RefNumber|20|4|2}}) alle von ihm erfaßten Personen mit den sie betreffenden Angaben der Reihe nach einträgt, {{TextTerm|Anstaltslisten|4}} für die Zählung der in Anstalten (z. B. Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kasernen, Gefängnissen) untergebrachten Personen und des Personal von Hotels („Anstaltshaushalte”, {{RefNumber|11|0|5}}).
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Bei {{NonRefTerm|Volkszählungen}} ({{RefNumber|20|2|1}}) werden verschiedenartige {{NonRefTerm|Vordrucke}} ({{RefNumber|20|6|1}}) entweder allein oder in Kombination verwendet. Deren Inhalt und Form werden durch das Volkszählungsgesetz (A: und eine darauf basierende „Drucksortenverordnung”) bestimmt. Die wichtigsten Zählpapiere sind: das {{TextTerm|Individualzählblatt|1}} oder {{TextTerm|Personenblatt|1}}, auf dem die Angaben, die sich auf eine einzelne Person beziehen, eingetragen werden, der {{TextTerm|Haushaltsbogen|2}} oder die {{TextTerm|Haushaltsliste|2}}, in denen Angaben über jedes Mitglied eines Haushaltes eingetragen werden und die {{TextTerm|Kollektivliste|3}}, in welcher der {{NonRefTerm|Zähler}} ({{RefNumber|20|4|2}}) alle von ihm gezählten Personen namentlich der Reihe nach mit ihren Angaben verzeichnet. Der spezielle Haushaltsbogen für die Zählung {{NonRefTerm|der Anstaltsbevölkerung}} ({{RefNumber|31|0|7}}) wird {{TextTerm|Anstaltsliste|4}} genannt.
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{{Note|3| Wenn bei einer Volkszählung Personenblätter oder Haushaltslisten zum Einsatz kommen, besteht die vom Zähler aufzustellende Zählerliste zumeist nur in einem vollständigen Verzeichnis der gezählten Haushalte.}}
  
 
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Kapitel | Allgemeines index 1 | Begriffe und Methoden der Bevölkerungsstatistik index 2 | Bevölkerungsstand index 3 | Sterblichkeit und Krankheit index 4 | Eheschliessung und Ehelösung index 5 | Geburtenhäufigkeit, Fruchtbarkeit index 6 | Bevölkerungswachstum und Reproduktion index 7 | Räumliche Mobilität index 8 | Wirtschafts- und Sozialdemographie index 9
Section | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 20 | 21 | 22 | 23 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 40 | 41 | 42 | 43 | 50 | 51 | 52 | 60 | 61 | 62 | 63 | 70 | 71 | 72 | 73 | 80 | 81 | 90 | 91 | 92 | 93

Begriffe und Methoden der Bevölkerungsstatistik

20

201

Man unterscheidet die Statistik des Bevölkerungsstandes1 und die Statistik der Bevölkerungsbewegung2. Erstere befaßt sich mit den statischen Aspekten der Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt und bezieht sich hauptsächlich auf die statistischen Einheiten (110-1): Personen (110-2), Haushalte (110-3), Familien (112-1) usw.. Letztere registriert die kontinuierlichen (unaufhörlichen) Änderungen, denen eine Bevölkerung innerhalb eines bestimmten Zeitraums unterliegt und bezieht sich im wesentlichen auf statistische Einheiten der Gattung demographische Ereignisse3 oder kürzer: Ereignisse3 (Geburten, Eheschließungen, Wohnortwechsel, Sterbefälle usw.). Dabei unterscheidet man nichtwiederholbare Ereignisse4 (z.B. Sterbefälle) und wiederholbare Ereignisse5, wie Schwangerschaften (602-5), Entbindungen (603-4) oder Wanderungen (801-3). Man bestimmt die Ordnung6 oder den Rang6 eines wiederholbaren Ereignisses durch die Vergabe einer Ordnungszahl6, Ordnungsnummer6 oder Rangzahl6, die auf der Anzahl der vorangegangenen gleichartigen Ereignisse für dieselbe Person basieren. Bewegungsstatistiken sind die Grundlage für die Untersuchung demographischer Prozesse7, auch Bevölkerungsdynamik7 genannt. Die Volkszählungen (§202) bilden die Hauptquelle für Daten über den Bevölkerungsstand8. Bei der Bevölkerungsbewegung9 unterscheidet man zwischen der natürlichen Bevölkerungsbewegung10 oder biosozialen Bevölkerungsbewegung10 und den Wanderungen, die manchmal auch als räumliche Bevölkerungsbewegung 11★ bezeichnet werden. Datenquellen sind die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (212-1) und die Wanderungsstatistik (812-1). Beide zusammen bilden die Statistik der Bevölkerungsbewegung; die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung berücksichtigt nur Änderungen innerhalb einer Bevölkerung und keinen Personenaustausch zwischen Bevölkerungen.

202

Die Volkszählungen1 dienen der Gewinnung von Daten über den Bevölkerungsstand (201-8) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zumeist werden alle Einwohner eines Landes gleichzeitig gezählt; man spricht dann von einer allgemeinen Volkszählung2. Gelegentlich werden die Zählungen auf eine bestimmte Bevölkerungskategorie oder auf einen Landesteil beschränkt; dann spricht man von einer Teilvolkszählung3. Auf jeden Fall bedeutet der Ausdruck „Zählung” (oder „Zensus”) eine Vollerhebung4 Totalerhebung4, d.h. es werden Angaben über jede Person, die der Bevölkerung oder dem ins Auge gefaßten Bevölkerungsteil zugehört, erhoben. Im Gegensatz dazu ist der Mikrozensus5, die repräsentative Haushaltserhebung (CH)5, auf eine (in der Regel große) Bevölkerungsstichprobe beschränkt und gehört daher zur Gattung der Stichprobenerhebungen6 (§ 160). Zur Erprobung einer Zählung oder Erhebung (203-4) bzw. zur Testung von Erhebungsmethoden und Fragestellungen führt man mitunter eine oder mehrere Probeerhebungen7 oder Pretests7 durch. Um die Vollständigkeit (230-2) und Genauigkeit (230-1) der im Rahmen einer Volkszählung gesammelten Daten zu prüfen, werden anschließend manchmal auch postzensale Kontrollerhebungen9 vorgenommen.

  • 1. Die modernen Volkszählungen entsprechen dem, was man früher Kopfzählungen (vgl. auch 110-2) nannte. Man verstand damals unter Zählung jede zahlenmäßige Feststellung, wie ungenau auch immer, durch irgendeinen Zählvorgang. Eine „Bevölkerungszählung” konnte z. B. auf einer Zählung der durch mehrere Jahre hindurch registrierten Taufen (214-2) oder Begräbnisse (214-3) beruhen, oder auf Zählungen der Herdfeuer (110-3), ja sogar der Pfarrsprengel.
  • 7. Damit nicht zu verwechseln sind Vorerhebungen, bei denen z.B. Gebäudeverzeichnisse als Grundlage für den eigentlichen Zählungsvorgang angelegt werden.

203

Die einfachste Form des Zählungsvorgangs1, der Bestandsaufnahme1 ist die Auszählung2, bei der für gewöhnlich eine Liste3 („Strichelliste”) angelegt wird. Das Wort Erhebung4 bezeichnet häufig eine Reihe von Verfahren zur Bereitstellung von Daten über einen speziellen Erhebungsgegenstand (z.B. die Arbeitskräfte); es besitzt aber auch eine umfassendere Bedeutung (siehe 202-6). Bei Felderhebungen5 werden die Angaben durch direkte Befragung6 der Auskunftspersonen gewonnen (Interview6). Bei postalischen Erhebungen7 wird den Zielpersonen (204-1) ein Fragebogen durch die Post zugestellt mit dem Ersuchen, ihn ausgefüllt zurückzusenden. Eine retrospektive Erhebung8 ist auf die Erfassung vergangener demographischer Ereignisse ausgerichtet. In einer Longitudinalstudie9 oder Längsschnitterhebung9 registriert man von der zweiten Runde an die seit der jeweils letzten Befragung eingetretenen Ereignisse. Damit nicht zu verwechseln sind die wiederholten Besuche10, mit denen die Interviewer (204-2) oft mehrmals versuchen müssen, eine Auskunftsperson (204-1) zu erreichen. Bei Volkszählungen gewinnt man die Angaben entweder durch direkte Zählung11 mittels der Interviewermethode, wobei die Auskünfte der oder über die Zielperson vom Zähler (204-2) festgehalten werden, oder im Wege der Selbstausfüllung12 der Zählpapiere (206-2) durch die Bevölkerung. Eine Selbstzählung12 kann in Form einer postalischen Volkszählung13 durchgeführt werden.

  • 4. Im Englischen werden solche Erhebungen „Survey” genannt, im Französischen „Enquete”. Im Deutschen versteht man unter Enquete eine Kombination von Verfahren zur ausführlichen Analyse eines gesellschaftspolitischen Problems durch einen Kreis von Experten.
  • 9. Manchmal wird auch der Ausdruck Panelbefragung (siehe 103-4) verwendet Sofern geeignete Identifizierungsmerkmale vorhanden sind, können die aufeinanderfolgenden Ereignisse derselben Person oder zusammengehöriger Personen z B Mutter und Kind, durch Zusammenführung von Mikrodatensätzen (record linkaqe) aus mehreren Erhebungen erfaßt werden.

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Diejenigen Personen, die das Objekt einer Volkszählung (202-1) oder Erhebung (203-4) bilden, nennt man Zielpersonen1 manchmal auch Zensiten1 die tatsächlich Auskünfte Erteilenden Auskunftspersonen 1 Befragte ' oder Respondenten1. Die mit der Sammlung der Angaben betrauten Personen werden als Zähler2, Zählorgane2, Erhebungsorgane2 oder Interviewer2 bezeichnet. Sie arbeiten für gewöhnlich unter der Leitung von Aufsichtsorganen3, für die es eigentlich keine festgelegten Bezeichnungen gibt. Die allgemeinen Volkszählungen (202-2) werden fast ausschließlich vom staatlichen statistischen Amt4 des jeweiligen Landes durchgeführt.

  • 4. Die entsprechenden Ämter heißen: in der Bundesrepublik Deutschland Statistisches Bundesamt” und „Statistisches Landesamt”, in Österreich, Statistisches Zentralamt” und in der Schweiz „Bundesamt für Statistik”.

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Die Zählungen sind im allgemeinen gesetzlich geregelt und für die Zensiten verpflichtend1 (es besteht Auskunftspflicht1). Man muß nichtsdestoweniger öfters eine ”Unbekannt-Position” (230-11) für jene Fälle vorsehen, wo die verlangte Angabe nicht erzielt werden konnte. Bei manchen freiwilligen Erhebungen2 kann das Problem der Nichtbeantwortung3 bedeutsam werden. Das trifft besonders für postalische Erhebungen (203-7) zu, bei denen oft eine Mahnung4 durch Postsendung oder Besuch in der Wohnung notwendig wird (siehe 203-10). Erhebungsausfälle5 können durch Verweigerung6 oder durch Abwesenheit7 Zustandekommen; im ersten Fall sind die Zielpersonen nicht zur Mitarbeit an der Erhebung bereit, im zweiten Fall hat der Interviewer vergeblich versucht, sie anzutreffen. Die Verweigerungsquote8 der Beantwortung einer Frage ist ein nützliches Indiz für das Verhalten der Zielpersonen. Die Ausgabe einer Ersatzadresse anstelle einer „unbrauchbaren” Auswahleinheit (160-4) nennt man Substitution9.

  • 1. Der Auskunftspflicht entspricht auf der anderen Seite die Verschwiegenheitspflicht der mit der Erhebung betrauten Personen hinsichtlich sowohl der an Ort und Stelle gemachten Wahrnehmungen als auch der erhobenen Einzeldaten. Dies gebieten die Amtsverschwiegenheit, die Geheimhaltungsbestimmungen der einschlägigen Statistikgesetze sowie die Bestimmungen über den Datenschutz (engl.: data protection; franz.: protection des donnees).

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Die bei der Sammlung demographischer Angaben verwendeten Vordrucke1 Formulare1 Formblätter1 führen verschiedene Bezeichnungen. Bei Vordrucken kleineren Formats spricht man von Zählblättern2 oder Zählkarten2, Statistikkarten (CH)2, (siehe auch 207-1 und 212-2), bei solchen größeren Umfangs von Zählungsbogen2, Erhebungsbogen2 und Zählungslisten2 (siehe auch 207-2 und 207-4). Diese Vordrucke sind zumeist in der Form eines Fragebogens3 gestaltet und werden manchmal von den Auskunftspersonen selbst, manchmal vom Zähler oder Interviewer ausgefüllt4. Bei sekundärstatistischen Erhebungen (206-7*) tragen Verwaltungsangestellte die Auskünfte5 der Betroffenen ein, oder sie verzeichnen in den Vordrucken Tatbestände6, die sie aus nicht speziell für statistische Zwecke gedachten Dokumenten (z.B. aus Urkunden) erheben7. Die gestellten Fragen können von zweierlei Art sein: geschlossene Fragen8, bei denen man seine Antwort nur aus den (in begrenzter Anzahl) vorgegebenen Antwortmöglichkeiten auswählen darf, und offene Fragen9, auf die der Befragte spontan antworten kann. In beiden Fällen sind manchmal auch Mehrfachnennungen möglich.

  • 7. Man spricht in diesem Falle auch von sekundärstatistischen Erhebungen oder Sekundärerhebungen im Gegensatz zu primärstatistischen Erhebungen oder Primärerhebungen, bei denen die Angaben unmittelbar und zumeist ausschließlich für statistische Zwecke erhoben werden. In der Demographie gehören zur Primärstatistik vor allem die Volkszählung (202-1) und der Mikrozensus (202-5), zur Sekundärstatistik vor allem die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (212-1) und die Wanderungsstatistik (812-1).

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Bei Volkszählungen (202-1) werden verschiedenartige Vordrucke (206-1) entweder allein oder in Kombination verwendet. Deren Inhalt und Form werden durch das Volkszählungsgesetz (A: und eine darauf basierende „Drucksortenverordnung”) bestimmt. Die wichtigsten Zählpapiere sind: das Individualzählblatt1 oder Personenblatt1, auf dem die Angaben, die sich auf eine einzelne Person beziehen, eingetragen werden, der Haushaltsbogen2 oder die Haushaltsliste2, in denen Angaben über jedes Mitglied eines Haushaltes eingetragen werden und die Kollektivliste3, in welcher der Zähler (204-2) alle von ihm gezählten Personen namentlich der Reihe nach mit ihren Angaben verzeichnet. Der spezielle Haushaltsbogen für die Zählung der Anstaltsbevölkerung (310-7) wird Anstaltsliste4 genannt.

  • 3. Wenn bei einer Volkszählung Personenblätter oder Haushaltslisten zum Einsatz kommen, besteht die vom Zähler aufzustellende Zählerliste zumeist nur in einem vollständigen Verzeichnis der gezählten Haushalte.

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