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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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(Wilhelm Winkler und Wörterbuchkommission der Union, erste Ausgabe 1966)
 
(Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987)
 
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Unter einer {{TextTerm|Wohnung|1}} ({{TextTerm|Normalwohnung|1}}) versteht man eine in sich geschlossene Anzahl von Räumen mit normalerweise eigenem Eingang (Abschiuß) und bautechnisch vorgesehener Küche oder Kochnische, die dazu bestimmt sind, einen oder mehrere „Haushalte” ({{RefNumber|11|0|3}}) oder Einzelpersonen in sich aufzunehmen. In einer Wohnung können aber auch mehrere Wohnparteien (Haushalte) untergebracht sein. Die Größe der Wohnung wird durch die Zahl der {{TextTerm|Räume|2}} bestimmt oder durch die Größe der {{TextTerm|Wohnfläche|3}} gemessen. Die {{TextTerm|Wohndichte|4}} wird berechnet, indem man die Zahl der in der Wohnung wohnenden Personen auf die Wohnungsgröße bezieht. Nach den jeweils aufgestellten Wohnnormen kann man {{TextTerm|überbelegte (überfüllte) Wohnungen|5}} und {{TextTerm|unterbelegte Wohnungen|6}} unterscheiden.<br />Eine nicht benützte (besetzte) Wohnung wird {{TextTerm|leerstehende Wohnung|7}} genannt. Nicht als leerstehend wird eine Wohnung betrachtet, wenn sie im Falle eines doppelten Wohnsitzes des Inhabers nur zeitweilig benützt wird.
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Eine {{TextTerm|Wohnung|1}} als statistischer Begriff ist eine Behausung, die als Unterkunft für einen {{NonRefTerm|Haushalt}} ({{RefNumber|11|0|3}}) dienen kann. Lebt ein Teil der Bevölkerung nicht in Häusern, sondern in Wohnwagen, in Zelten, auf Booten etc., kann man gleichsinnig von {{TextTerm|Wohnunterkünften|1}} sprechen. Die Größe einer Wohnung wird häufig anhand der Anzahl der {{TextTerm|Wohnräume|2}}, bisweilen anhand der {{TextTerm|Wohnfläche|3}} gemessen. Die {{TextTerm|Belegungsdichte|4}}, der {{TextTerm|Wohnungsbelag|4}} (A) einer Wohnung stellt eine Beziehung zwischen der Anzahl der Personen, die dort wohnen, und der Größe der Wohnung dar, z.B. die {{TextTerm|Zahl der Personen je Wohnung|4}}, die {{TextTerm|Zahl der Personen je Wohnraum|4}}, gelegentlich auch die {{TextTerm|Zahl der Haushalte je Wohnung|4}}. Nach Festlegung von Belegungsstandards kann man {{TextTerm|überbelegte (überfüllte) Wohnungen|5}} und {{TextTerm|unterbelegte Wohnungen|6}} unterscheiden. Als {{TextTerm|leerstehende Wohnung|7}} bezeichnet man eine Wohnung, die überhaupt nicht, auch nicht gelegentlich (wie es für Zweitwohnungen, Ferienhäuser zutrifft) genutzt wird.
{{Note|1| {{NoteTerm|Wohnung}}, S. f. — Die innerhalb einer Wohnung lebenden Personen werden zusammen als {{NoteTerm|Wohnpartei}} bezeichnet.<br />Bestimmte Arten von Wohnungen werden als {{NoteTerm|Notwohnungen}} bezeichnet, nämlich Wohnungen in behelfsmäßigen Gebäuden, wie Baracken, Behelfsheimen u. ä., in der Bundesrepublik Deutschland auch in sonstigen Gebäuden, wenn sie etwa im Keller liegen oder ohne Köche bzw. Kochnische sind. Man hat das Wohnen in Eigenhäusern (Eigenheimen) und in Wohnungen in {{NoteTerm|Miethäusern (Zinshäusern)}} zu unterscheiden.<br />Bei der Darstellung der Häuser nach der {{NoteTerm|Stockwerkanzahl}} wird das Erdgeschoss (Parterre) und das Hochparterre (Mezzanin) in der Regel nicht mitgezählt, wohl aber bei der Zählung nach Geschossen. Wohnungen unter Bodengleiche werden {{NoteTerm|Kellerwohnungen (Souterrainwohnungen)}} genannt. Dachwohnungen mit schrägen Wänden heißen {{NoteTerm|Mansardenwohnungen}}.}}
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{{Note|1| Eine Wohnung kann ein {{NoteTerm|Einzelhaus}} oder ein Teil davon oder eine Wohnung in einem {{NoteTerm|Wohnblock}} oder {{NoteTerm|Hochhaus}} sein. Man kann auch nach {{NoteTerm|Ein-, Zwei-}} und {{NoteTerm|Mehrfamilienhäusern}} unterscheiden.}}
{{Note|2| Unter den Wohnräumen werden in der Regel Köche, Badezimmer, Vorzimmer u.dgl. nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume nicht mitgezählt, wohl aber die „Wohnküche” (in der Bundesrepublik Deutschland Köche und eine Kammer von 6 m<sup>2</sup> und mehr).}}
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{{Note|2| Es gibt keine generelle Regel, ob die {{NoteTerm|Küche}} als Wohnraum mitgezählt wird. Man achte auf die statistischen Erläuterungen.}}
{{Note|4| Wird die „Wohndichte” durch Beziehung der Zahl der Personen auf die Zahl der Wohnräume berechnet, spricht man von {{NoteTerm|Wohnraumdichte}}.}}
 
  
 
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Juristisch betrachtet kann der Wohnungsinhaber die Wohnung aus verschiedenen Rechtstiteln besitzen: als {{TextTerm|Eigentümer|1}}, als {{TextTerm|Mieter|2}}, als {{TextTerm|Untermieter|3}}. Besitzt er keinen solchen Rechtstitel, so ist er ein bloßer {{TextTerm|Okkupant|4}}.
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Der Inhaber einer Wohnung ist entweder der {{TextTerm|Eigentümer|1}} oder ein {{TextTerm|Mieter|2}}, der diese sich vom Eigentümer, der dann {{TextTerm|Vermieter|1}} ist, mietet. Ein {{TextTerm|Untermieter|3}} mietet dagegen von einem Mieter, der dann {{NewTextTerm|Hauptmieter|5}} genannt wird. Bewohnt jemand eine Wohnung ohne Berechtigung, so handelt es sich um einen {{TextTerm|Besetzer|4}}. In den Slumgebieten der Entwicklungsländer wird in der Regel der Boden besetzt, um darauf eine Hütte zu bauen, oft mit Duldung der Bodenbesitzer. Entsprechend dem englischen Begriff bezeichnet man diese Slumbewohner als {{TextTerm|Squatter|4}}.
{{Note|1| Beim „Eigentümer” spricht man von einer {{NoteTerm|Eigentumswohnung}}.}}
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{{Note|1| Der Eigentümer wohnt je nach Art der {{NonRefTerm|Wohnung}} ({{RefNumber|12|0|1}}) entweder im eigenen Haus (auch gelegentlich Eigenheim genannt) oder in einer Eigentumswohnung.}}
{{Note|2| Der Inhaber einer {{NoteTerm|Mietwohnung}}, der diese ganz oder in Teilen in Untermiete weitervermietet, ist der {{NoteTerm|Hauptmieter}}. Man kann leer oder möbliert vermieten (leere oder möblierte Wohnung). Diese beiden Adjektiva sind wenig gebräuchlich, da das Vermieten unmöblierter Wohnungen den Regelfall bildet, anders bei der Untervermietung, bei der in der Regel möblierte Räume vermietet werden.<br />Besitzt der Wohnungsinhaber die Wohnung als Berechtigter aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, dann handelt es sich um eine {{NoteTerm|Dienstwohnung}} bzw. {{NoteTerm|Werkwohnung}}.}}
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{{Note|2| Der Mieter kann ein ganzes Haus mieten oder eine Mietwohnung. Wird eine Wohnung, ein Zimmer, mit Möbeln vermietet, so handelt es sich um eine {{NoteTerm|möblierte Wohnung}}, um ein möbliertes Zimmer.}}
{{Note|3| Beim „Untermieter” spricht man von einer {{NoteTerm|Untermietwohnung}}.}}
 
  
 
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Aktuelle Version vom 5. März 2010, 10:42 Uhr


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Eine Wohnung1 als statistischer Begriff ist eine Behausung, die als Unterkunft für einen Haushalt (110-3) dienen kann. Lebt ein Teil der Bevölkerung nicht in Häusern, sondern in Wohnwagen, in Zelten, auf Booten etc., kann man gleichsinnig von Wohnunterkünften1 sprechen. Die Größe einer Wohnung wird häufig anhand der Anzahl der Wohnräume2, bisweilen anhand der Wohnfläche3 gemessen. Die Belegungsdichte4, der Wohnungsbelag4 (A) einer Wohnung stellt eine Beziehung zwischen der Anzahl der Personen, die dort wohnen, und der Größe der Wohnung dar, z.B. die Zahl der Personen je Wohnung4, die Zahl der Personen je Wohnraum4, gelegentlich auch die Zahl der Haushalte je Wohnung4. Nach Festlegung von Belegungsstandards kann man überbelegte (überfüllte) Wohnungen5 und unterbelegte Wohnungen6 unterscheiden. Als leerstehende Wohnung7 bezeichnet man eine Wohnung, die überhaupt nicht, auch nicht gelegentlich (wie es für Zweitwohnungen, Ferienhäuser zutrifft) genutzt wird.

  • 1. Eine Wohnung kann ein Einzelhaus oder ein Teil davon oder eine Wohnung in einem Wohnblock oder Hochhaus sein. Man kann auch nach Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern unterscheiden.
  • 2. Es gibt keine generelle Regel, ob die Küche als Wohnraum mitgezählt wird. Man achte auf die statistischen Erläuterungen.

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Der Inhaber einer Wohnung ist entweder der Eigentümer1 oder ein Mieter2, der diese sich vom Eigentümer, der dann Vermieter1 ist, mietet. Ein Untermieter3 mietet dagegen von einem Mieter, der dann Hauptmieter 5★ genannt wird. Bewohnt jemand eine Wohnung ohne Berechtigung, so handelt es sich um einen Besetzer4. In den Slumgebieten der Entwicklungsländer wird in der Regel der Boden besetzt, um darauf eine Hütte zu bauen, oft mit Duldung der Bodenbesitzer. Entsprechend dem englischen Begriff bezeichnet man diese Slumbewohner als Squatter4.

  • 1. Der Eigentümer wohnt je nach Art der Wohnung (120-1) entweder im eigenen Haus (auch gelegentlich Eigenheim genannt) oder in einer Eigentumswohnung.
  • 2. Der Mieter kann ein ganzes Haus mieten oder eine Mietwohnung. Wird eine Wohnung, ein Zimmer, mit Möbeln vermietet, so handelt es sich um eine möblierte Wohnung, um ein möbliertes Zimmer.

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