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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

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(Wilhelm Winkler und Wörterbuchkommission der Union, erste Ausgabe 1966)
 
(Charlotte Höhn et al., zweite Ausgabe 1987)
 
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Die in der Demographie hauptsächlich verwendeten {{TextTerm|statistischen Einheiten|1}}, kann man in zwei Gruppen einteilen: Die abstrakten Einheiten, die als „Ereignisse” ({{RefNumber|20|1|3}}) in Erscheinung treten, und die konkreten Einheiten. Unter den letztgenannten ist die (Einzel-) {{TextTerm|Person|2}} (das {{TextTerm|Individuum|2}}) eine der Wichtigsten. Früher waren auch die Ausdrücke {{TextTerm|Seele|2}} oder {{TextTerm|Kopf|2}} gebräuchlich. Der {{TextTerm|Haushalt|3}} ist eine zusammengesetzte statistische Einheit sozialökonomischen Charakters. Während in Frankreich, Kanada und USA der Haushalt von der Wohngemeinschaft her definiert wird, hat man in anderen Ländern, u. a. in der Bundesrepublik Deutschland, auch das gemeinsame Wirtschaften in die Definition einbezogen. Danach besteht ein Haushalt aus Personen, die zusammen wohnen und in der Mehrzahl der Fälle auch gemeinsam wirtschaften, indem etwa die Mahlzeiten gemeinsam bereitet oder eingenommen werden.<br />Von den {{TextTerm|gewöhnlichen Haushalten|4}} (Ein- und Mehrpersonenhaushalten) im Sinne der obigen Definition unterscheidet man {{TextTerm|Anstaltshaushalte|5}}, worunter die in gewissen Anstalten (z. B. Krankenhäusern, Kasernen, auch Hotels hinsichtlich des dort wohnenden Personals) unter einer einheitlichen Ordnung wohnenden und zu einer Verpflegungsgemeinschaft zusammengefaßten Personen zu verstehen sind. Personen, die allein wirtschaften, bilden einen {{TextTerm|Einzelhaushalt|6}}.<br />Es ist eine Frage des Untersuchungszweckes, ob man {{TextTerm|Pensionsgäste|7}} bei Privatpersonen oder den {{TextTerm|Untermieter|8}} in einem privat gemieteten möblierten Zimmer zum „Haushalt” ({{RefNumber|11|0|3}}) des Wohnungsinhabers zählt oder nicht. Wenn sie getrennt wirtschaften, werden sie im allgemeinen als selbständiger Haushalt angesehen.
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Die in der Demographie gebräuchlichen {{TextTerm|statistischen Einheiten|1}} lassen sich in zwei Kategorien aufteilen: in die demographischen {{NonRefTerm|Ereignisse}} ({{RefNumber|20|1|3}}) und in konkrete Einheiten. Zu letzteren zählt als eines der wichtigsten das {{TextTerm|Individuum|2}}, die {{TextTerm|Person|2}}, die man früher und im geeigneten Zusammenhang gelegentlich auch heute noch als {{TextTerm|Seele|2}} oder {{TextTerm|Kopf|2}} bezeichnet (siehe z.B. {{RefNumber|90|2|7}}). Der {{TextTerm|Haushalt|3}} ist eine komplexe statistische Einheit. Diese sozio-ökonomische Einheit wird im Prinzip von einer Gesamtheit von Personen gebildet, die normalerweise zusammenleben, gewissermaßen um ein {{TextTerm|Herdfeuer|3}}, eine früher übliche Bezeichnung. Die Haushaltsdefinitionen können von Land zu Land, selbst von Zählung zu Zählung unterschiedlich sein. Um die internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen, ist empfohlen worden, den Haushalt als eine Gruppe von Personen zu definieren, die zusammen in derselben {{NonRefTerm|Wohnung}} ({{RefNumber|12|0|1}}) wohnen und ihre Mahlzeiten gemeinsam einnehmen. Dabei werden im allgemeinen die {{TextTerm|Privathaushalte|4}} von den {{TextTerm|Anstaltshaushalten|5}} (siehe {{RefNumber|31|0|7}}) unterschieden. Eine alleinlebende Person wird als {{TextTerm|Einpersonenhaushalt|6}} betrachtet. Ein {{TextTerm|Kostgänger|7}} ist weder mit den übrigen Haushaltsmitgliedern verwandt noch im Haushalt angestellt, sondern nimmt für gewöhnlich die Mahlzeiten im Haushalt mit ein. Ein {{TextTerm|Untermieter|8}} nimmt dagegen üblicherweise nicht an den Mahlzeiten des Haushaltsteil. Beide Kategorien können statistisch dem Haushalt entweder zugerechnet werden oder nicht.
{{Note|2| In der Umgangssprache wird für die Mehrzahl von „Person” auch {{NoteTerm|Leute}} gesagt, z. B. die jungen Leute, die Brautleute.}}
 
{{Note|7| „Pensionsgäste” (vorübergehend) und {{NoteTerm|Dauerpensionsgäste (Dauerpensionäre)}} erhalten Verpflegung und Wohnung gegen Zahlung des {{NoteTerm|Pensionspreises (Pension)}}.}}
 
{{Note|8| Zwischenformen entstehen durch Vermietung eines möblierten Zimmers mit Frühstück oder mit Halbpension (Frühstück und eine Mahlzeit). Es ist zu beachten, daß das französische Wort logeur den Vermieter, das englische Wort lodger den Untermieter bezeichnet. In den USA dagegen wird das Wort lodger für alle Personen gebraucht, die im Haushalt leben, ohne mit dem Haushaltsvorstand verwandt zu sein. Falls der Untermieter kein eigenes Zimmer, sondern nur ein Bett oder einen Bettplatz, Schlafstelle genannt, innehat, spricht man auch von {{NoteTerm|Schlafgängern (Schlafburschen}}, in Österreich {{NoteTerm|Bettgehern)}}.}}
 
  
 
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Die Mitglieder des „Mehrpersonenhaushaltes” ({{RefNumber|11|0|4}}) werden {{TextTerm|Haushaltsmitglieder|1}} genannt. Eines davon wird als {{TextTerm|Haushaltsvorstand|2}} betrachtet, zumeist auf seine bloße Angabe hin. In der Regel ist es der {{TextTerm|hauptsächliche Ernährer|3}} ({{TextTerm|Erhalter|3}}) des Haushaltes. Die Volkszählungen enthalten meistens eine Frage nach dem Verhältnis der „Haushaltsmitglieder” ({{RefNumber|11|1|1}}) zum Haushaltsvorstand: {{TextTerm|Stellung zum Haushaltsvorstand|4}}. Danach kann man die verschiedenen Elemente unterscheiden, aus denen der {{TextTerm|gemischte Haushalt|5}} besteht, da bei ihm nicht alle Mitglieder zur „biologischen Familie” ({{RefNumber|11|3|1}}) gehören müssen.
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Umfaßt ein {{NonRefTerm|Privathaushalt}} ({{RefNumber|11|0|4}}) mehrere Personen, so werden diese {{TextTerm|Haushaltsmitglieder|1}} und einer davon {{TextTerm|Haushaltsvorstand|2}} genannt, ohne daß jedoch einheitlich festgelegt wäre, wer als Haushaltsvorstand anzusehen ist. In manchen Fällen kann es der {{TextTerm|Haupternährer|3}}, der {{TextTerm|Erhalter|3}}, (A) die {{TextTerm|Person mit dem überwiegenden Beitrag zum Lebensunterhalt|3}} sein. Die meisten Erhebungsbogen enthalten eine Frage nach der {{TextTerm|Stellung zum Haushaltsvorstand|4}}. Hierdurch wird eine Unterscheidung verschiedener Gruppen innerhalb eines {{TextTerm|zusammengesetzten Haushalts|5}}, der Mitglieder von mehr als einer {{NonRefTerm|Kernfamilie}} ({{RefNumber|11|3|1}}) enthält, möglich. Ein zusammengesetzter Haushalt kann in mehrere {{TextTerm|Kerne|6}}, einschließlich {{TextTerm|Kernhaushalt|7}} und {{TextTerm|nachgeordnete Teilhaushalte|8}} zerlegt werden. Üblicherweise werden {{NonRefTerm|Familien}} ({{RefNumber|11|2|1}}) als Kerne bezeichnet. Unter {{TextTerm|Haushaltsgröße|11}} versteht man die Anzahl der Personen, die einen Haushalt bilden.
{{Note|5| Es gibt somit {{NoteTerm|Familienhaushalte}}, und zwar je nach dem Grade der Verwandtschaft {{NoteTerm|Familienhaushalte im weiteren Sinne}} und {{NoteTerm|Familienhaushalte im engeren Sinne}}, welch letztere sich auf die „biologische Familie” ({{RefNumber|11|3|1}}) beschränken. Im Französischen werden die ersteren Haushalte den „gemischten Haushalten” (menages complexes) zugerechnet. Neben den „gemischten Haushalten”, denen auch {{NoteTerm|familienfremde. Personen}} angehören, gibt es schließlich noch Haushalte aus {{NoteTerm|Personen ohne verwandtschaftliche Zusammengehörigkeit}}.}}
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{{Note|2| Um den Begriff des {{NonRefTerm|Haushaltsvorstands}} von seinem vermeintlichen frauenfeindlichen Ballast zu befreien, wird er neuerdings in der amtlichen Statistik durch den Ausdruck „{{NoteTerm|Bezugsperson}}” ersetzt.}}
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{{Note|5| Zu den {{NonRefTerm|zusammengesetzten Haushalten}} zählen insbesondere die Drei- und Mehrgenerationenhaushalte ohne und mit weiteren Haushaltsmitgliedern außerhalb der Generationenfolge, Zwei-Generationenhaushalte und Ein-Generationenhaushalte mit weiteren Personen im Haushalt, sowie Mehrpersonenhaushalte, die nur aus nicht geradlinig Verwandten oder nicht Verwandten bestehen.}}
  
 
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Die {{TextTerm|Familie|1}} (113 und 115) muß sorgfältig von dem „Haushalt” ({{RefNumber|11|0|3}}) unterschieden werden. Sie beruht auf den Bindungen, die sich aus der Eheschließung und der Fortpflanzung ergeben. Die soziale Bedeutung dieser Bindungen führte zu einer Regelung durch Sitte und Brauch oder durch Gesetz. Die Familie gründet sich einmal auf dem durch die Eheschließung zwischen den Ehegatten geschaffenen Band, zum anderen auf der Beziehung zwischen den {{TextTerm|Eltern|2}} - {{TextTerm|Vater|3}} und {{TextTerm|Mutter|4}} und ihren {{TextTerm|Kindern|5}} - {{TextTerm|Söhnen|6}} und {{TextTerm|Töchtern|7}}.
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Die {{TextTerm|Familie|1}} (siehe auch § 113 und § 11 5) muß sorgfältig vom {{NonRefTerm|Haushalt}} ({{RefNumber|11|0|3}}) unterschieden werden. Sie beruht auf Bindungen, die durch Heirat, Fortpflanzung oder Adoption entstehen, insbesondere wenn diese durch Recht oder Sitte sozial sanktioniert sind. In Gesellschaften europäischer Prägung beruht die Familie im wesentlichen einerseits auf der Beziehung zwischen den Ehegatten infolge Heirat und andererseits auf der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen {{TextTerm|Eltern|2}} - {{TextTerm|Vater|3}} und {{TextTerm|Mutter|4}} - und ihren {{TextTerm|Kindern|5}} - {{TextTerm|Söhnen|6}} und {{TextTerm|Töchtern|7}}.
{{Note|2| Der Ausdruck „Eltern” wird im allgemeinen Sprachgebrauch nur in der Mehrzahl verwendet. Will man einen Teil der Eltern im allgemeinen Sinne — also nicht im besonderen als Vater oder Mutter — bezeichnen, so spricht man in der gewöhnlichen Umgangssprache von einem „Elternteil”. In der Wissenschaftssprache der Genetik ist allerdings die Einzahl von „Eltern”, das „Elter”, allgemein üblich.}}
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{{Note|2| Eltern ist ein Pluralbegriff; im Singular verwende man {{NoteTerm|Elternteil}}.}}
{{Note|2| bis 7. Die Glieder einer Familie werden {{NoteTerm|Familienmitglieder}}, S. n. PI. oder {{NoteTerm|Familienangehörige}}, S. m. Pl. genannt.}}
 
  
 
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Die durch ein Elternpaar ({{RefNumber|50|3|4}}) und seine Kinder gebildete Gemeinschaft wird bisweilen {{TextTerm|biologische Familie|1}} genannt. In ihrer Beziehung zueinander werden die männlichen und weiblichen Kinder des gleichen Ehepaares {{TextTerm|Brüder|2}} bzw. {{TextTerm|Schwestern|3}} genannt. Brüder und Schwestern bilden die Gemeinschaft der {{TextTerm|Geschwister|4}}. Haben die Kinder nur einen „Elternteil” ({{RefNumber|11|2|2}}*} gemeinsam, so sind sie {{TextTerm|Halbbrüder|5}} oder {{TextTerm|Halbschwestern|6}}.
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Eltern und ihre Kinder werden bisweilen {{TextTerm|Kernfamilie|1}} (vgl. auch {{RefNumber|11|1|6}} und § 115) genannt. Hinsichtlich ihrer gegenseitigen Beziehungen werden die Kinder desselben Paares {{TextTerm|Geschwister|4}} bzw., nach ihrem Geschlecht, {{TextTerm|Brüder|2}} oder {{TextTerm|Schwestern|3}} genannt. Haben die Kinder nur einen Elternteil gemeinsam, bezeichnet man sie als {{TextTerm|Halbbrüder|5}} und {{TextTerm|Halbschwestern|6}}. Familienverbände, die neben einer Kernfamilie weitere Verwandte enthalten, werden als {{TextTerm|erweiterte Familien|7}} bezeichnet. Wichtige Formen sind die {{NewTextTerm|vertikal erweiterte Familie|8}}, die {{NewTextTerm|Drei- und Mehrgenerationenfamilie|8}} und die {{NewTextTerm|horizontal oder lateral erweiterte Familie|9}}, in der Geschwister mit ihrem Ehepartner und ihren Kindern zusammenleben. Die Drei- und Mehrgenerationenfamilie kann entsprechend dem geltenden Erbrecht Sonderformen wie die {{NewTextTerm|Stammfamilie|10}} bilden, bei der aus der Kindergeneration nur der Erbe mit seiner Familie bei den Eltern wohnen bleibt.
{{Note|2| bis 6. „Halbbruder” und „Halbschwester” werden zusammen als {{NoteTerm|Halbgeschwister}} bezeichnet. Statt dessen werden dafür auch die Ausdrücke {{NoteTerm|Stiefbruder}}, {{NoteTerm|Stiefschwester}} und {{NoteTerm|Stiefgeschwister}} verwendet, doch sollten sie bei strengem Sprachgebrauch nur dann angewandt werden, wenn es sich um in die Ehe eingebrachte Kinder handelt, die keinen Elternteil gemeinsam haben, demnach nicht miteinander blutsverwandt sind. — Verheiratet sich nach einer Ehelösung ein Elternteil bei Vorhandensein von Kindern wieder, so wird für den nicht leiblichen Elternteil die Bezeichnung {{NoteTerm|Stiefvater}} bzw. {{NoteTerm|Stiefmutter}} verwendet. Bei Wiederverheiratung des Stiefvaters bzw. der Stiefmutter spricht man dann im Verhältnis zu den Kindern der früheren Ehepartner von Stiefeltern. - Die Bezeichnungen Vollbruder, Vollschwester, Vollgeschwister, die dem französischen des germains entsprechen würden, sind im Deutschen nicht üblich, sie würden nur dort in Frage kommen, wo der Gegensatz zu Halbgeschwistern besonders hervorgehoben werden soll.<br />Es wird im Deutschen auch kein Unterschied gemacht, ob die Hälbgeschwister den Vater oder die Mutter gemeinsam haben, wie im Französischen (consanguins und uterins).<br />Kinder, deren Eltern verstorben sind, werden als {{NoteTerm|Waisen}} bezeichnet, Kinder, bei denen nur ein Elternteil verstorben ist, (bis zur Wiederverheiratung des anderen) als {{NoteTerm|Halbwaisen. — Waise}}, S. m. oder f., je nach Geschlecht.}}
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{{Note|5| {{NoteTerm|Stiefbrüder}} (CH; engl. step brother). Ansonsten ist die Bezeichnung Stiefbruder nur in der durch Wiederheirat neugebildeten Familie, also in {{NoteTerm|rekonstituierten Familien}} (engl. reconstituted family) üblich.}}
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{{Note|6| {{NoteTerm|Stiefschwestern}}. Siehe Fußnote 5 sinngemäß.}}
  
 
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=== 114 ===
  
Zwei Personen, von denen die eine von der anderen abstammt, oder die {{TextTerm|Deszendenten|1}} ({{TextTerm|Abkömmlinge|1}}, {{TextTerm|Nachfahren|1}}) desselben {{TextTerm|Aszendenten|2}} ({{TextTerm|Stammvaters|2}}, {{TextTerm|-mutter|2}}, {{TextTerm|Vorfahren|2}}) sind, werden {{TextTerm|Verwandte|3}} (genauer {{TextTerm|Blutsverwandte|3}}) genannt. In den einfachen Fällen, in denen von zwei Personen die eine von der anderen abstammt, oder in denen mehrere Personen nur ein Aszendenten-Paar gemeinsam haben, bestimmt man den {{TextTerm|Grad ihrer Blutsverwandtschaft|4}} durch Auszählen der Zahl der {{TextTerm|Zeugungsschritte|5}}, als Glieder der Kette, die sie direkt oder über das gemeinsame Aszendentenpaar verbindet. Doch gibt es hier verschiedene Verfahren der Berechnung. Die Beziehung zwischen den „Eltern” ({{RefNumber|11|2|2}}) und ihren Kindern wird vom Standpunkt der Eltern {{TextTerm|Vaterschaft|6}} ({{TextTerm|Vater-Kind-Beziehung|6}}) oder {{TextTerm|Mutterschaft|6}} ({{TextTerm|Mutter-Kind-Beziehung|6}}) geheißen. Das Wort {{TextTerm|Nachkommenschaft|7}} bezeichnet im Deutschen (anders als im Französischen pro-geniture) die Gesamtheit der Deszendenten. Für die „Deszendenten” ({{RefNumber|11|4|6}}) des ersten Grades wird einfach „Die Kinder” ({{RefNumber|11|2|5}}) einer Person, eines Paares, gesagt. Die „Verwandtschaft” (11-4-3*) im eigentlichen Sinn, begründet durch das Band des Blutes, ist zu unterscheiden von der {{TextTerm|Schwägerschaft|8}} ({{TextTerm|Verschwägerung|8}}), die durch die Eheschließung zwischen dem einen Partner und den Blutsverwandten des anderen entsteht. Der gewöhnliche Sprachgebrauch begreift allerdings oft die Verschwägerten unter die Verwandten.
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Zwei Personen, von denen eine von der anderen abstammt oder die zu den {{TextTerm|Nachkommen|1}} desselben {{TextTerm|Vorfahren|2}} gehören, sind {{TextTerm|Verwandte|3}} (Blutsverwandte). Die Gesamtheit solcher Personen nennt man die {{TextTerm|Verwandtschaft|3}}. Der {{TextTerm|Verwandtschaftsgrad|4}} wird im allgemeinen bestimmt, indem man die Anzahl der Schritte berücksichtigt, die bis zum Erreichen eines gemeinsamen Vorfahren erforderlich sind. Es gibt allerdings verschiedene Berechnungsmethoden. Die Beziehung zwischen {{NonRefTerm|Eltern}} (im Sinne von {{RefNumber|11|2|2}}) und ihren Kindern wird aus der Sicht der Kinder {{TextTerm|Kindschaft|5}}, aus der Sicht des Vaters {{TextTerm|Vaterschaft|6}}, bzw. aus der Sicht der Mutter {{TextTerm|Mutterschaft|6}} und aus der Sicht der Eltern {{TextTerm|Elternschaft|6}} genannt. Der Ausdruck {{TextTerm|Nachkommenschaft|7}} bezeichnet eigentlich die Gesamtheit der {{NonRefTerm|Kinder}} ({{RefNumber|11|2|5}}) derselben Person, desselben Paares oder auch einer Gruppe von Personen (siehe hierzu {{RefNumber|11|6|3}}) oder Paaren, er wird jedoch auch im erweiterten Sinne von {{NonRefTerm|Nachkommen}} ({{RefNumber|11|4|1}}) benutzt. Die {{NonRefTerm|Verwandtschaft}} ({{RefNumber|11|4|3}}) unter Blutsverwandten ist zu unterscheiden von {{TextTerm|angeheirateter Verwandtschaft|8}}, {{TextTerm|Verschwägerung|8}}, {{TextTerm|Schwägerschaft (A)|8}}, die infolge Eheschließung zwischen einem Individuum und seinem Ehepartner und/oder der Verwandtschaft des Ehepartners entsteht. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden freilich die angeheirateten Verwandten recht oft zur Verwandtschaft gerechnet.
{{Note|1| {{NoteTerm|Deszendenz}}, S. f.: Gesamtheit der {{NoteTerm|Deszendenten}}, S. m., einer Person.}}
 
{{Note|2| {{NoteTerm|Aszendenz}}, S. f., die Gesamtheit der {{NoteTerm|Aszendenten}}, S. m., einer Person. }}
 
{{Note|3| {{NoteTerm|Blutsverwandtschaft}}, S. f.: Beziehung zwischen zwei „Blutsverwandten” ({{RefNumber|11|4|3}}), auch in dem Sinne von Gesamtheit der Blutsverwandten einer Person. Zwischen Aszendenten und Deszendenten besteht die {{NoteTerm|Blutsverwandtschaft in der geraden Linie (direkte Blutsverwandtschaft)}}, in den übrigen Fällen liegt {{NoteTerm|Blutsverwandtschaft in der Seitenlinie (Seitenverwandtschaft)}} vor. Die Verwandten der letzteren Art werden {{NoteTerm|Seitenverwandte}} genannt. Verwandtschaft im juristischen Sinne deckt sich nicht immer mit Verwandtschaft im biologischen Sinn (z. B. Beziehung des Vaters zu seinem unehelichen Kind).}}
 
{{Note|6| Die Beziehung zwischen Kindern und Eltern wird vom Standpunkt der Kinder aus als {{NoteTerm|Kindschaft}} bezeichnet.}}
 
{{Note|8| {{NoteTerm|verschwägert}}, Adj. für Personen, die durch {{NoteTerm|Schwägerschaft}}, S. f., verbunden sind. Der Ausdruck „Schwägerschaft” umfaßt nicht auch, wie im Französischen der Ausdruck «alliance», das Band zwischen den Ehegatten selbst.}}
 
  
 
=== 115 ===
 
=== 115 ===
  
Wenn von {{TextTerm|Familie|1}} an sich gesprochen wird, so denkt man im Deutschen in erster Linie an die „biologische Familie” ({{RefNumber|11|3|1}}), das ist die Familie, die nur aus den Eltern und ihren leiblichen Kindern besteht. Bei den Volkszählungen wird der Begriff der Familiel-ndessen verschieden definiert: {{TextTerm|Zensusfamilie|1}}, {{TextTerm|statistische Familie|1}}.<br />So kann sich die Erfassung auf die eigenen Kinder der bestehenden Ehe beschränken oder es können z. B. alle in einer Familie lebenden Kinder, also auch solche aus früheren Ehen, ferner Pflege- und Adoptivkinder, miteinbezogen werden. Im ersferen Fall wiederum können entweder alle eigenen Kinder, auch wenn sie nicht mehr in dem Familienhaushalt leben, einbegriffen werden oder nur die noch in der Familie lebenden, nur die unverheirateten oder auch die verheirateten Kinder usw. Die Entscheidung darüber, welche Abgrenzung man wählt, wird davon abhängen, ob man mehr die sozialbiologischen oder mehr die sozialökonomischen Zusammenhänge untersuchen will.<br />Auch dort, wo die Erhebung auf den Haushalt gerichtet ist, wendet sich dem {{TextTerm|Familienkern|2}} des Haushaltes ein besonderes Interesse zu, der dann aus dem Haushaltsvorstand, dessen Ehefrau und ihren Kindern, soweit diese nicht bereits verheiratet sind und selbst Kinder haben, besteht.
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Im technisch-demographischen Sprachgebrauch ist die Familie eine statistische Einheit. Die Definition der {{TextTerm|Familie im bevölkerungsstatistischen Sinne|1}} ist von Land zu Land unterschiedlich. Oft handelt es sich um diejenigen Mitglieder eines {{NonRefTerm|Haushalts}} ({{RefNumber|11|0|3}}), die durch Abstammung, Adoption oder Eheschließung miteinander verbunden sind. Ein Haushalt kann, muß aber nicht eine Familie enthalten. Eine Familie im bevölkerungsstatistischen Sinne kann in nicht mehr als einem Haushalt leben, während ein Haushalt mehrere Familien umfassen kann. In einigen Ländern entspricht die Familie im bevölkerungsstatistischen Sinne der {{NonRefTerm|Kernfamilie}} ({{RefNumber|11|3|1}}); in anderen (so in der Bundesrepublik Deutschland) geht man zusätzlich von einem {{TextTerm|Familienkern|2}} aus bzw. vermutet ihn: Als Familien gelten Ehepaare ohne und mit Kindern, Verwitwete oder Geschiedene ohne oder mit Kindern sowie Ledige mit Kindern. Ehepaare mit Kindern werden als {{NewTextTerm|vollständige Familien |3}}, Ledige, Verwitwete bzw. Geschiedene mit Kindern als {{NewTextTerm|unvollständige Familien |4}} bezeichnet. Ehepaare, Verwitwete oder Geschiedene, die im Zeitpunkt der Befragung keine Kinder mehr im Haushalt haben, können, falls Kinder jemals vorhanden waren, als {{NewTextTerm|Restfamilie |5}} bezeichnet werden. Sofern diese Familientypen einen Haushalt bilden, handelt es sich um einen {{NewTextTerm|Familienhaushalt |6}}.
  
 
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=== 116 ===
  
Unter einer {{TextTerm|Generation|1}} versteht man zumeist die Gesamtheit der Personen, die in einer bestimmten Zeitspanne geboren wurden. Die innerhalb eines Kalenderjahres Geborenen werden als ein Jahrgang (z.B. Geburtsjahrgang) bezeichnet. Verwandt dem Begriff der Generation ist der Begriff der {{TextTerm|Kohorte|2}}, worunter man die Gesamtheit von Personen versteht, die innerhalb einer gewissen Zeitstrecke ein bestimmtes gleiches Ereignis erlebt haben, und deren weitere Schicksale nun verfolgt werden. Ein solches Ereignis kann die Geburt sein — dann geht der Kohortenbegriff in den obigen Generationsbegriff über, es kann aber auch ein anderes Ereignis sein, z. B. Eheschließung, Berufseintritt.<br />In einem anderen Sinne spricht man von der {{TextTerm|Generation der Väter|3}} ({{TextTerm|Mütter|3}}) gegenüber der {{TextTerm|Generation der Söhne|3}} ({{TextTerm|Töchter|3}}). Es kann daher der durchschnittliche Generationsabstand als durchschnittlicher Abstand der Geburten oder der Sterbefälle der Väter und Söhne oder der Mütter und Töchter berechnet werden. Man unterscheidet demnach zwischen {{TextTerm|männlichen Generationen|4}} und {{TextTerm|weiblichen Generationen|5}} und Generationsfolgen (z. B. beim Problem des Ersatzes der lebenden Müttergeneration durch die nachfolgende Töchtergeneration).
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In der demographischen Literatur hat der Begriff {{TextTerm|Generation|1}} im Sinne von {{TextTerm|Geburtsjahrgang|1}} eine bestimmte Bedeutung, indem er sich auf eine Gruppe von Personen bezieht, die alle in einem bestimmten gleichen Zeitraum (meistens ein Kalenderjahr) geboren wurden. Der allgemeine Begriff {{TextTerm|Kohorte|2}}, {{TextTerm|Jahrgang|2}}, auch {{TextTerm|Jahrgangsgruppe|2}} bezeichnet eine Gesamtheit von Personen, die alle ein bestimmtes Ereignis in einem bestimmten gleichen Zeitraum erlebt haben: eine Geburtskohorte ist somit ein Synonym für Generation, Geburtsjahrgang im Sinne von {{RefNumber|11|6|1}}, ein Ehejahrgang oder eine Eheschließungskohorte ist eine Gruppe von Personen, die im gleichen Zeitraum geheiratet haben usw. In der Demographie wie in der {{NonRefTerm|Genealogie}} ({{RefNumber|21|5|12}}) kann das Wort {{TextTerm|Generation|3}} auch die {{NonRefTerm|Nachkommenschaft}} ({{RefNumber|11|4|7}}) einer Generation im Sinne von {{RefNumber|11|6|1}} bedeuten. Eingebürgerte feste Begriffe hierzu sind z.B. die {{NewTextTerm|junge oder nachwachsende Generation |6}}, die {{NewTextTerm|mittlere Generation |7}} und die {{NewTextTerm|ältere Generation |8}}, wobei die Altersgrenzen oft vage bleiben und deshalb einer Präzisierung bedürfen. Es hat sich auch durchgesetzt, die im Inland geborenen Nachkommen von Ausländern oder Einwanderern als {{NewTextTerm|zweite Generation |9}} zu bezeichnen. Gelegentlich befaßt man sich auch mit der dritten oder vierten Generation. Schließlich nennt man die Gruppe der Personen, die in Jahren mit besonders hohen (niedrigen) Geburtenzahlen geboren wurden, {{NewTextTerm|geburtenstarke Jahrgänge |10}} bzw. {{NewTextTerm|geburtenschwache Jahrgänge |11}}. Bisweilen bezeichnet man eine Generation aus Personen des gleichen Geschlechts als {{TextTerm|Männergeneration|4}}, {{TextTerm|Männerjahrgang|4}} bzw. {{TextTerm|Frauengeneration|5}}, {{TextTerm|Frauenjahrgang|5}} und im Zusammenhang mit der Berechnung des {{NonRefTerm|durchschnittlichen Generationenabstands}} ({{RefNumber|71|3|1}}) die Elterngeneration als {{TextTerm|Generation der Väter|4}} bzw. {{TextTerm|Generation der Mütter|5}}.
{{Note|2| Verwandte Ausdrücke sind {{NoteTerm|Altersklasse}}, S. f. ({{NoteTerm|Altersgruppe}}, S. f.), in Beschränkung auf ein Altersjahr: {{NoteTerm|Altersjahrgang}}, S. m., auf ein Geburtsjahr: {{NoteTerm|Geburtsjahrgang}}, S. m.}}
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{{Note|10| Im Englischen: baby boom generation; im Französischen: génération pleine.}}
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{{Note|11| Im Englischen: baby bust generation; im Französischen: génération creuse.}}
  
 
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Aktuelle Version vom 5. März 2010, 11:42 Uhr


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Kapitel | Allgemeines index 1 | Begriffe und Methoden der Bevölkerungsstatistik index 2 | Bevölkerungsstand index 3 | Sterblichkeit und Krankheit index 4 | Eheschliessung und Ehelösung index 5 | Geburtenhäufigkeit, Fruchtbarkeit index 6 | Bevölkerungswachstum und Reproduktion index 7 | Räumliche Mobilität index 8 | Wirtschafts- und Sozialdemographie index 9
Section | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 20 | 21 | 22 | 23 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 40 | 41 | 42 | 43 | 50 | 51 | 52 | 60 | 61 | 62 | 63 | 70 | 71 | 72 | 73 | 80 | 81 | 90 | 91 | 92 | 93

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110

Die in der Demographie gebräuchlichen statistischen Einheiten1 lassen sich in zwei Kategorien aufteilen: in die demographischen Ereignisse (201-3) und in konkrete Einheiten. Zu letzteren zählt als eines der wichtigsten das Individuum2, die Person2, die man früher und im geeigneten Zusammenhang gelegentlich auch heute noch als Seele2 oder Kopf2 bezeichnet (siehe z.B. 902-7). Der Haushalt3 ist eine komplexe statistische Einheit. Diese sozio-ökonomische Einheit wird im Prinzip von einer Gesamtheit von Personen gebildet, die normalerweise zusammenleben, gewissermaßen um ein Herdfeuer3, eine früher übliche Bezeichnung. Die Haushaltsdefinitionen können von Land zu Land, selbst von Zählung zu Zählung unterschiedlich sein. Um die internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen, ist empfohlen worden, den Haushalt als eine Gruppe von Personen zu definieren, die zusammen in derselben Wohnung (120-1) wohnen und ihre Mahlzeiten gemeinsam einnehmen. Dabei werden im allgemeinen die Privathaushalte4 von den Anstaltshaushalten5 (siehe 310-7) unterschieden. Eine alleinlebende Person wird als Einpersonenhaushalt6 betrachtet. Ein Kostgänger7 ist weder mit den übrigen Haushaltsmitgliedern verwandt noch im Haushalt angestellt, sondern nimmt für gewöhnlich die Mahlzeiten im Haushalt mit ein. Ein Untermieter8 nimmt dagegen üblicherweise nicht an den Mahlzeiten des Haushaltsteil. Beide Kategorien können statistisch dem Haushalt entweder zugerechnet werden oder nicht.

111

Umfaßt ein Privathaushalt (110-4) mehrere Personen, so werden diese Haushaltsmitglieder1 und einer davon Haushaltsvorstand2 genannt, ohne daß jedoch einheitlich festgelegt wäre, wer als Haushaltsvorstand anzusehen ist. In manchen Fällen kann es der Haupternährer3, der Erhalter3, (A) die Person mit dem überwiegenden Beitrag zum Lebensunterhalt3 sein. Die meisten Erhebungsbogen enthalten eine Frage nach der Stellung zum Haushaltsvorstand4. Hierdurch wird eine Unterscheidung verschiedener Gruppen innerhalb eines zusammengesetzten Haushalts5, der Mitglieder von mehr als einer Kernfamilie (113-1) enthält, möglich. Ein zusammengesetzter Haushalt kann in mehrere Kerne6, einschließlich Kernhaushalt7 und nachgeordnete Teilhaushalte8 zerlegt werden. Üblicherweise werden Familien (112-1) als Kerne bezeichnet. Unter Haushaltsgröße11 versteht man die Anzahl der Personen, die einen Haushalt bilden.

  • 2. Um den Begriff des Haushaltsvorstands von seinem vermeintlichen frauenfeindlichen Ballast zu befreien, wird er neuerdings in der amtlichen Statistik durch den Ausdruck „Bezugsperson” ersetzt.
  • 5. Zu den zusammengesetzten Haushalten zählen insbesondere die Drei- und Mehrgenerationenhaushalte ohne und mit weiteren Haushaltsmitgliedern außerhalb der Generationenfolge, Zwei-Generationenhaushalte und Ein-Generationenhaushalte mit weiteren Personen im Haushalt, sowie Mehrpersonenhaushalte, die nur aus nicht geradlinig Verwandten oder nicht Verwandten bestehen.

112

Die Familie1 (siehe auch § 113 und § 11 5) muß sorgfältig vom Haushalt (110-3) unterschieden werden. Sie beruht auf Bindungen, die durch Heirat, Fortpflanzung oder Adoption entstehen, insbesondere wenn diese durch Recht oder Sitte sozial sanktioniert sind. In Gesellschaften europäischer Prägung beruht die Familie im wesentlichen einerseits auf der Beziehung zwischen den Ehegatten infolge Heirat und andererseits auf der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen Eltern2 - Vater3 und Mutter4 - und ihren Kindern5 - Söhnen6 und Töchtern7.

  • 2. Eltern ist ein Pluralbegriff; im Singular verwende man Elternteil.

113

Eltern und ihre Kinder werden bisweilen Kernfamilie1 (vgl. auch 111-6 und § 115) genannt. Hinsichtlich ihrer gegenseitigen Beziehungen werden die Kinder desselben Paares Geschwister4 bzw., nach ihrem Geschlecht, Brüder2 oder Schwestern3 genannt. Haben die Kinder nur einen Elternteil gemeinsam, bezeichnet man sie als Halbbrüder5 und Halbschwestern6. Familienverbände, die neben einer Kernfamilie weitere Verwandte enthalten, werden als erweiterte Familien7 bezeichnet. Wichtige Formen sind die vertikal erweiterte Familie 8★, die Drei- und Mehrgenerationenfamilie 8★ und die horizontal oder lateral erweiterte Familie 9★, in der Geschwister mit ihrem Ehepartner und ihren Kindern zusammenleben. Die Drei- und Mehrgenerationenfamilie kann entsprechend dem geltenden Erbrecht Sonderformen wie die Stammfamilie 10★ bilden, bei der aus der Kindergeneration nur der Erbe mit seiner Familie bei den Eltern wohnen bleibt.

  • 5. Stiefbrüder (CH; engl. step brother). Ansonsten ist die Bezeichnung Stiefbruder nur in der durch Wiederheirat neugebildeten Familie, also in rekonstituierten Familien (engl. reconstituted family) üblich.
  • 6. Stiefschwestern. Siehe Fußnote 5 sinngemäß.

114

Zwei Personen, von denen eine von der anderen abstammt oder die zu den Nachkommen1 desselben Vorfahren2 gehören, sind Verwandte3 (Blutsverwandte). Die Gesamtheit solcher Personen nennt man die Verwandtschaft3. Der Verwandtschaftsgrad4 wird im allgemeinen bestimmt, indem man die Anzahl der Schritte berücksichtigt, die bis zum Erreichen eines gemeinsamen Vorfahren erforderlich sind. Es gibt allerdings verschiedene Berechnungsmethoden. Die Beziehung zwischen Eltern (im Sinne von 112-2) und ihren Kindern wird aus der Sicht der Kinder Kindschaft5, aus der Sicht des Vaters Vaterschaft6, bzw. aus der Sicht der Mutter Mutterschaft6 und aus der Sicht der Eltern Elternschaft6 genannt. Der Ausdruck Nachkommenschaft7 bezeichnet eigentlich die Gesamtheit der Kinder (112-5) derselben Person, desselben Paares oder auch einer Gruppe von Personen (siehe hierzu 116-3) oder Paaren, er wird jedoch auch im erweiterten Sinne von Nachkommen (114-1) benutzt. Die Verwandtschaft (114-3) unter Blutsverwandten ist zu unterscheiden von angeheirateter Verwandtschaft8, Verschwägerung8, Schwägerschaft (A)8, die infolge Eheschließung zwischen einem Individuum und seinem Ehepartner und/oder der Verwandtschaft des Ehepartners entsteht. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden freilich die angeheirateten Verwandten recht oft zur Verwandtschaft gerechnet.

115

Im technisch-demographischen Sprachgebrauch ist die Familie eine statistische Einheit. Die Definition der Familie im bevölkerungsstatistischen Sinne1 ist von Land zu Land unterschiedlich. Oft handelt es sich um diejenigen Mitglieder eines Haushalts (110-3), die durch Abstammung, Adoption oder Eheschließung miteinander verbunden sind. Ein Haushalt kann, muß aber nicht eine Familie enthalten. Eine Familie im bevölkerungsstatistischen Sinne kann in nicht mehr als einem Haushalt leben, während ein Haushalt mehrere Familien umfassen kann. In einigen Ländern entspricht die Familie im bevölkerungsstatistischen Sinne der Kernfamilie (113-1); in anderen (so in der Bundesrepublik Deutschland) geht man zusätzlich von einem Familienkern2 aus bzw. vermutet ihn: Als Familien gelten Ehepaare ohne und mit Kindern, Verwitwete oder Geschiedene ohne oder mit Kindern sowie Ledige mit Kindern. Ehepaare mit Kindern werden als vollständige Familien  3★, Ledige, Verwitwete bzw. Geschiedene mit Kindern als unvollständige Familien  4★ bezeichnet. Ehepaare, Verwitwete oder Geschiedene, die im Zeitpunkt der Befragung keine Kinder mehr im Haushalt haben, können, falls Kinder jemals vorhanden waren, als Restfamilie  5★ bezeichnet werden. Sofern diese Familientypen einen Haushalt bilden, handelt es sich um einen Familienhaushalt  6★.

116

In der demographischen Literatur hat der Begriff Generation1 im Sinne von Geburtsjahrgang1 eine bestimmte Bedeutung, indem er sich auf eine Gruppe von Personen bezieht, die alle in einem bestimmten gleichen Zeitraum (meistens ein Kalenderjahr) geboren wurden. Der allgemeine Begriff Kohorte2, Jahrgang2, auch Jahrgangsgruppe2 bezeichnet eine Gesamtheit von Personen, die alle ein bestimmtes Ereignis in einem bestimmten gleichen Zeitraum erlebt haben: eine Geburtskohorte ist somit ein Synonym für Generation, Geburtsjahrgang im Sinne von 116-1, ein Ehejahrgang oder eine Eheschließungskohorte ist eine Gruppe von Personen, die im gleichen Zeitraum geheiratet haben usw. In der Demographie wie in der Genealogie (215-12) kann das Wort Generation3 auch die Nachkommenschaft (114-7) einer Generation im Sinne von 116-1 bedeuten. Eingebürgerte feste Begriffe hierzu sind z.B. die junge oder nachwachsende Generation  6★, die mittlere Generation  7★ und die ältere Generation  8★, wobei die Altersgrenzen oft vage bleiben und deshalb einer Präzisierung bedürfen. Es hat sich auch durchgesetzt, die im Inland geborenen Nachkommen von Ausländern oder Einwanderern als zweite Generation  9★ zu bezeichnen. Gelegentlich befaßt man sich auch mit der dritten oder vierten Generation. Schließlich nennt man die Gruppe der Personen, die in Jahren mit besonders hohen (niedrigen) Geburtenzahlen geboren wurden, geburtenstarke Jahrgänge  10★ bzw. geburtenschwache Jahrgänge  11★. Bisweilen bezeichnet man eine Generation aus Personen des gleichen Geschlechts als Männergeneration4, Männerjahrgang4 bzw. Frauengeneration5, Frauenjahrgang5 und im Zusammenhang mit der Berechnung des durchschnittlichen Generationenabstands (713-1) die Elterngeneration als Generation der Väter4 bzw. Generation der Mütter5.

  • 10. Im Englischen: baby boom generation; im Französischen: génération pleine.
  • 11. Im Englischen: baby bust generation; im Französischen: génération creuse.

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